Wir ersparen damit dem Steuerzahler zusätzlichen Aufwand in Höhe von 50 Millionen Euro. Behörden und Unternehmen müssen je nach ihrem Personalbestand erneuern. Kostspielige Scheinlösungen wie Doppelbesetzungen braucht dieses Land dafür nicht.
Für eine schlanke, sparsame und leistungsfähige Ministerialebene wollen wir auch das Wirtschafts- mit dem Energieministerium zusammenlegen. Auch dazu lagen Ihnen Anträge von uns vor. Wir erwarten hier Einsparungen von mindestens 1 Million Euro jährlich. Die Anzahl der Ministerien ist auf das zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendige Minimum zu beschränken. Sachfremde Erwägungen, wie Koalitionsproporz zum Beispiel, dürfen dabei keine Rolle spielen.
Und zu welchem Unsinn sachfremde politische Erwägungen führen, demonstriert besonders eindrucksvoll unser Parlamentarischer Staatssekretär in Vorpommern. Um 2 Millionen Euro an Zuschüssen und Fördergeldern auszureichen, fallen hier über 500.000 Euro Personalausgaben an. Es ist eine Verwaltungskostenquote von 25 Prozent! Nur zum Vergleich: Das Wirtschaftsministeri
(Patrick Dahlemann, SPD: Da kann man mal sehen, wie wenig Ahnung Sie von Fördermitteln haben! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
Die Ineffizienz solch kleinteiliger Förderung ist offenkundig, Herr Dahlemann, von den dürftigen Ergebnissen ganz zu schweigen.
Und deshalb liegt Ihnen auch ein Antrag von uns vor, damit endlich Schluss zu machen. Und das geht übrigens nicht zulasten Vorpommerns, denn tatsächlich brauchen die Menschen in Vorpommern wegen der besonderen Strukturschwäche der Region unsere Unterstützung.
Diese Strukturschwäche führt aber auch zu einer niedrigen Steuerkraft der Gemeinden und diese wiederum führt zu tendenziell höheren Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich.
(Patrick Dahlemann, SPD: Schon mal was vom neuen FAG gehört? Haben Sie schon mal was vom neuen FAG gehört? – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Es ist ein automatisches, effizientes System, das eben keine 500.000 Euro Personalausgaben für einen Staatssekretär samt Gefolge verursacht.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Vincent Kokert, CDU: Das ist nicht automatisch, das müssen wir hier beschließen, Herr Kramer! – Da waren Sie auch dagegen. Sie waren gegen das neue FAG, Herr Kramer, vergessen Sie das nicht!)
Und das Geld geht an die Gemeinden vor Ort zur freien Verfügung, Herr Kokert, und nach eigener Entscheidung. Die Menschen vor Ort nämlich wissen am besten, was sie brauchen, dazu braucht es keinen Staatssekretär.
Zum Kommunalen Finanzausgleich haben wir mit unserem Haushaltsantrag auf die 1:1-Weiterleitung der Gemeindesteuerkraftzuweisungen des Bundes an unsere Gemeinden ebenfalls ein deutliches Zeichen für selbstbewusste und handlungsfähige Gemeinden und Bürger gesetzt,
Wir von der AfD-Fraktion wollen eben nicht, dass aus Bürgern Bittsteller bei Staatssekretären werden, und
(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Ach, Mensch, was wollte das Verfassungsgericht uns denn sagen? – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Und Ihre Reaktion zeigt ja auch, dass es genau der richtige Punkt ist. Ich sage dazu nur so viel: Weg damit!
Im Übrigen lassen Sie mich an dieser Stelle begründen, warum meine Fraktion in den Ausschüssen gegen
Wir sprechen uns grundsätzlich gegen diese Sonderfonds aus. Das heißt nicht, dass wir zum Beispiel den Feuerwehren des Landes die Zuwendungen in Höhe von 30 Millionen Euro nicht gönnen,
(Tilo Gundlack, SPD, und Egbert Liskow, CDU: 50! – Vincent Kokert, CDU: 50! Noch nicht mal die Zahlen können Sie richtig! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)
ganz im Gegenteil. Aber die Landesregierung war dagegen, einen entsprechenden Posten im Haushalt festzuschrieben. Lieber wird das Geld in einen Sonderfonds gepackt und nach Belieben ausgereicht und somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Das Geld wird nach Belieben verteilt und wenn es irgendwo zwickt, kann der Fonds für andere Dinge missbraucht werden. Nicht mit uns!
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Vincent Kokert, CDU: Zum Beispiel? Zum Beispiel? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Die in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Handlungsbedarfe betragen 530 Millionen Euro. Die Landesregierung hat keine Strategie, um das Ausgabenwachstum in den kommenden Jahren zu begrenzen.