wie bei einheimischen Kindern. Und anscheinend ist nämlich diese aufgeheizte Stimmung in diesem Land wie schon 1993 dafür verantwortlich, dass immer und immer wieder die Vorbehaltsklausel ins Feld geführt wird.
Es geht mir ehrlich auf die Nerven, dass dem Rechtsruck in unserem Land und in unserer Gesellschaft immer nachgegeben wird. Jedes Jahr gibt es neue Verschärfungen im Asylrecht. Und wissen Sie, mir ist sehr wohl bewusst, dass die allermeisten Menschen in diesem Land immer noch für ein humanes Asylrecht, und zwar eigentlich für das von vor 1993, eintreten.
Sie werden nur immer leiser, sie werden nämlich nicht geschützt von der Gesellschaft. Sie werden nicht geschützt vor Übergriffen und sie werden nicht geschützt vor Beschimpfungen, und sie werden auch nicht gehört.
gehört werden die, die ausgrenzen, gehört werden die, die Hass säen durch Worte und durch Taten. Und es reicht nicht, den Mund zu halten, wenn Hass und Gewalt auf der Straße sind. Und es reicht auch nicht, freundlich zu nicken und zu sagen, eigentlich hast du ja recht. Und es reicht nicht, wenn wir immer wieder lobend vor diesen ehrenamtlichen Menschen stehen und wenn wir irgendwelche tollen kleinen Integrationsmaßnahmen erwähnen. Es reicht nicht!
Wir müssen hörbar sein, wir, die für das Asylrecht eintreten, und wir, die irgendeinen Konsens finden wollen mit der Integration. Abschiebung in Krieg, Terror, Hunger, Gewalt und Ausgrenzung zu stoppen, das ist das Gebot der Stunde. In jedem einzelnen Land, das wir aufgeführt haben, werden einzelne Menschen nicht völkerrechtskonform behandelt, und das ist jedem von Ihnen hier bekannt.
Erste Bemerkung: Frau Larisch, auch für Sie gelten die Rechte und Pflichten in Deutschland. Sie haben hier ausgeführt,
Sie haben hier ausgeführt, wie Sie mit geltendem Recht umgehen. Ich kann als Innenminister gar nicht anders, als darauf zu reagieren, zu prüfen, ob sich das, was Sie ausgeführt haben, dementsprechend verhält. Das geht gar nicht anders.
Zweite Bemerkung: Ich bin auch sehr erstaunt, dass Sie sich anmaßen zu beurteilen, wie die Rechte und die einzelnen Gepflogenheiten in Bulgarien oder in anderen Ländern sind. Das ist schon mal falsch gegangen, indem man meinte, wir in Deutschland, ich kann beurteilen,
wie andere leben und wie andere zu leben haben. Das finde ich einfach anmaßend von Ihnen, was Sie in der Frage machen. Es ist nicht Ihre Aufgabe, dazu haben wir in Deutschland Institutionen – ich habe das ausgiebig aufgeführt: BAMF, das Außenministerium –, und alle diese hier führen nach Afghanistan nur zurück auf Grundlage der Beurteilungslage des Außenministeriums und des Innenministeriums, und zwar auch nur die Gruppe, die hier bekannt ist: Terroristen, Gefährder, Mörder et cetera. Und wir machen nichts willkürlich, aber wir maßen uns nicht an zu beurteilen, ich maße mir das nicht an, wie es in anderen Ländern Europas und der Welt zugeht. Das ist nicht unser Zuständigkeitsbereich und da bin ich auch sehr vorsichtig.
Letzte Bemerkung: Ich verwahre mich, dass die Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Landkreis Rostock, sprich Güstrow, willkürliche Entscheidungen treffen. Die Kinder sind selbstverständlich geschützt, und Sie können sich hier nicht einfach hinstellen und sagen, die Ausländerbehörde tut willkürliche Entscheidungen treffen.
Im Übrigen müssen wir uns über den ganz konkreten Fall mal ganz ausgiebig unterhalten. Das will ich aber jetzt nicht vertiefen,
denn eine illegale Einreise zunächst aus der Ukraine ist zunächst auch eine illegale Einreise, auch wenn sie aus der Ukraine kommen. Und wenn sie ein dementsprechendes Arbeitsvisum nachweisen, dann hätten wir in vielen Fällen die Konflikte nicht, in denen wir hier sehr häufig eine andere Diskussion haben,
Kinder ohne Begleitung werden nicht einfach zurückgeführt, sondern da müssen die dementsprechenden rechtlichen Voraussetzungen auch in Deutschland gegeben sein, und deswegen muss ich mich in der Frage jetzt als Kommunalminister auch vor die Mitarbeiter in der Kreisverwaltung stellen. Das geht nicht nach Willkür zu, sondern dort geht es auch nach geltender Rechtslage zu.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4307. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4307 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 11. Dezember, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Der Vollständigkeit halber, da sich die meisten schon auf den Weg machen, natürlich 2019. Nicht, dass jemand sagt, ich hätte es nicht angesagt.