Protocol of the Session on November 15, 2019

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

denn dort gibt es keine Religionsfreiheit, wegen Blasphemie droht schlimmstenfalls die Todesstrafe und bei Homosexualität die öffentliche Auspeitschung. Und von der fehlenden Gleichberechtigung wollen wir gar nicht erst reden.

Und, werte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, nennen Sie mir ein Land, bei dem die ökonomischen Bedingungen ausschließlich auf den Menschenrechten beruhen! Dann können Sie nach Ihrer Philosophie Deutschland gleich mit auf die Liste setzen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Grunde geht es Ihnen doch gar nicht darum, wie es konkret in den genannten Ländern aussieht, denn sonst hätten Sie diese nicht alle in einen Sack gepackt. Ihrem Antrag liegt offensichtlich die Vorstellung zugrunde, es gebe ein Menschenrecht auf Migration. Und Sie gehen sogar so weit in Ihrer Begründung, dass ein Recht auf Aufnahme in einen anderen Staat mit besseren Lebensbedingungen besteht. Man kann das sogar, nachdem man sich von der Nation ohnehin verabschiedet hat, mit einem radikalen Humanismus durchaus vertreten, denn wenn alle Menschen gleich sind und alle das gleiche Recht auf Entfaltung haben, dann kann man das nicht räumlich begrenzen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr schön!)

dann muss es auch ein Menschenrecht auf Migration geben, und dies wiederum macht keinen Sinn, wenn es nicht auch ein Aufnahmerecht gibt. Aber anerkanntermaßen gibt es ein solches Menschenrecht eben nicht, oder besser: noch nicht, denn mit dem Migrationspakt sind wir auf dem Wege dorthin.

Bei ideologiefreier Betrachtung sollte es allerdings jedem einleuchten, dass es sich kein Staat der Welt angesichts des gewaltigen Migrationsdrucks leisten kann, allen Einwanderungswilligen die Tür offenzuhalten. Sie merken hoffentlich, wie irrsinnig deshalb die Position ist, beim Asyl könne es keinerlei Begrenzung geben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Christel Weißig, fraktionslos)

Nochmals zu den aufgeführten Ländern, an der Spitze die Balkanstaaten. Ich weiß nicht, ob der Verfasser des Antrags im Geografieunterricht gefehlt hat, als der Balkan Thema war. Zu dieser Region im Südosten Europas gehören nämlich unter anderem Griechenland, Kroatien, Bulgarien, Rumänien und Slowenien, allesamt Staaten der EU. Mehrere weitere Balkanstaaten sind EU-Bewerberländer. Was maßt sich DIE LINKE eigentlich an, all diesen Ländern zu unterstellen, dass dort die Menschenrechte nicht geachtet würden?!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und will DIE LINKE tatsächlich behaupten, in Russland und der Ukraine sei die Menschenrechtslage so, dass man dort nicht relativ frei und sicher leben könne und deshalb niemand dorthin abgeschoben werden dürfe?

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Forderung der LINKEN nach einem mehr oder weniger vollständigen Abschiebestopp, wobei nicht einmal eine Ausnahme für kriminelle Ausländer und Gefährder gemacht wird, kann nur auf dem Boden ideologischer Verblendung gedeihen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das ist kein Einsatz für Menschenrechte, das ist eine völlig irreale Politik, bei der die Interessen des eigenen Landes keinerlei Beachtung finden. Auf dem Hintergrund des Mordes in Güstrow vor einigen Wochen an einer Rentnerin, begangen von einem hoch kriminellen Ukrainer, der längst hätte abgeschoben werden sollen, zeigt der Antrag der LINKEN deren Entfremdung von den wirklichen Sorgen der Menschen. Wenn das die Antwort der LINKEN auf diese schreckliche Tat ist, dann haben Sie kräftig danebengegriffen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Christel Weißig, fraktionslos)

Ihr Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Eine persönliche Bemerkung vorab: Seit Menschengedenken sind Menschen auf der Flucht vor Hunger, vor Scharmützeln, vor Verfolgung,

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

und es ist einer Mutter vollkommen egal, ob ihre Kinder durch Kriegsgewirr sterben oder durch Hunger oder durch Bürgerkrieg, die Kinder sind hinterher tot, bloß, dass Verhungern wahrscheinlich noch wesentlich qualvoller ist, als zum Beispiel erschossen zu werden.

Und ich kann mir kaum vorstellen, dass in Ihren Familien oder die Vorfahren Ihrer Familien alle fern und ohne Fluchterfahrung gewesen sind. Und in der Regel, was uns Europäer angeht, spielte dabei die Flucht vor Hunger eine besonders große Rolle. Aus meiner Familie kann ich das noch gut nachvollziehen, aber ich weiß ja, dass Millionen aus Europa aus rein wirtschaftlichen Gründen ausgewandert sind, um woanders bessere Lebenschancen zu haben. Aber das nur vorweg!

Rita Süssmuth heute Morgen, eine sehr weise Frau – ich glaube, von der können sich viele eine dicke Scheibe abschneiden, Männer wie auch Frauen –, hat unter anderem die Menschenwürde an verschiedenen Stellen hervorgehoben, aber sie hat auch gesagt, dass, nur, weil in einem Land Parlamentarismus herrscht, noch lange nicht davon auszugehen ist, dass unbedingt auch die Menschenrechte in reinster Form, wie wir sie verstehen, dort umgesetzt sind.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Es gibt auch sogar einen anderen CDU-Politiker, der auch bemerkenswerte Zitate hervorgebracht hat, zum Beispiel: „Europa muss, seinem Erbe getreu, einen neuen Humanismus verkörpern, als Hort der Menschenwürde und der sozialen Gerechtigkeit.“ Das war Richard von Weizsäcker. Hört, hört!

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Aber nun zum Antrag der LINKEN konkret. Ihr Antrag hat für mich zwei riesengroße Schwachpunkte – und wird

aus diesem Grund von uns auch abgelehnt, um das mal vorwegzunehmen –, zum einen die willkürliche Auswahl dieser Länder. Einige Länder, die durch Menschenrechtsverletzungen hervorstechen, sind gar nicht benannt, andere, unsere europäischen Nachbarstaaten, hier mit hineingewurschtelt, wo man trefflich streiten kann, wird dort das Menschenrecht, wird die Menschenrechtscharta so geachtet wie bei uns. Ich finde es wirklich eine Anmaßung, das grundsätzlich zu verneinen, so, wie das hier in diesem Antrag getan ist. Deswegen, diese Aufzählung, die Sie hier in den Antrag explizit hineingebracht haben, finde ich persönlich nicht in Ordnung und findet auch meine Fraktion nicht in Ordnung. Das ist die erste große Schwäche dieses Antrags.

Und die zweite große Schwäche dieses Antrags ist der generelle Abschiebestopp. Wir haben zum einen in einem Rechtsstaat die Gesetze, die hier vorliegen, anzuwenden. Über das Asylrecht brauche ich Ihnen nichts zu erzählen, das kennen Sie ganz genau, und auch das, was hier jetzt schon zweimal referiert worden ist, darauf will ich auch gar nicht abzielen. Aber wir als SPDFraktion stehen zu der Aussage, dass wir Menschen, die unsere Rechte, unsere Gesetze hier nicht anerkennen, sondern im Gegenteil Menschenrechte verletzen und damit gegen unser Grundgesetz, unsere Gesetze verstoßen, eben nicht für besonders schutzwürdig in einigen Fällen – in einigen Fällen! – erachten,

(Beifall Torsten Renz, CDU, und Jens-Holger Schneider, AfD)

wenn es ans Eingemachte geht, und es geht hier nicht um Bagatelldelikte, sondern es geht hier um Straftaten eventuell, die andere Menschen gefährden.

Ich erlebe das in der Opferhilfe nicht selten, dass hier Menschen sind, die vor Familienmitgliedern wieder auf der Flucht sind. Das betrifft gerade Frauen, die sich zum Beispiel aus einer Ehe lösen, von einem gewalttätigen Ehemann sich distanzieren, die Scheidung einreichen, weil man das hier machen kann, die dann von Familienangehörigen bedroht werden, mit dem Tod bedroht werden und verfolgt werden und denen nichts anderes übrig bleibt, als tatsächlich zu fliehen,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

zum Beispiel Rostock, aus Wismar oder sonst woher. Ich finde, das ist nicht schutzwürdig, und ich habe dafür kein Verständnis, dass hier Rechte, die für uns selbstverständlich sind, mit Füßen getreten werden und Menschen, denen wir hier Schutz gewähren – und in diesen Fällen handelt es sich um anerkannte Menschen, die hier Asyl erhalten haben –, dass diese Fehden hier zu uns getragen werden und die Rechte, unter deren Schutz auch diese Menschen stehen, mit Füßen getreten werden.

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD, und Christel Weißig, fraktionslos)

Also das kann ich nicht akzeptieren, und deswegen verneine ich auch einen generellen Abschiebestopp. Das tut meine Fraktion auch und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist das von allen Völkern gewählte gemeinsame Ideal, die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und ihre Anerkennung und Einhaltung zu gewährleisten. Danach handeln wir! Nach Artikel 14 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung hat jeder das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Auch danach handeln wir! Und es sollte keine Frage sein, dass sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in allem Handeln für die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention einsetzt. Genau das machen wir! Auch nach Artikel 16a unseres Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dieses Recht bekommen sie!

Auf dieses Recht kann sich aber nicht berufen, wer aus einem Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt sind. Ob für eine Person aufgrund der Situation in ihrem Herkunftsland ein Schutz zu gewähren ist oder ein Abschiebeverbot besteht, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren. Und das tut das BAMF!

Die Abschiebung ist dabei ein Zwangsmittel, mit dem nach Prüfung aller Voraussetzungen der unrechtmäßige Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland bewertet wird. Nach dem Gesetz ist eine Person zwingend abzuschieben, wenn die vorhandenen Schutzformen nicht greifen, ein Abschiebeverbot nicht erteilt wird und eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt. Das ist Rechtsstaatlichkeit! Die Schutzformen durch die Asylberechtigung, den Flüchtlingsschutz oder den subsidiären Schutz sind in jedem Einzelfall durch die Ausländerbehörde zu prüfen und zu bewerten. Diese Prüfung erfolgt!

Aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen kann auch angeordnet werden, dass die Abschiebung aus- oder in bestimmten Herkunftsländern ausgesetzt wird. Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention wird so Rechnung getragen. Und es wurden bereits Abschiebungen in verschiedene Staaten aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen ausgesetzt. So werden ausreisepflichtige Personen nach Syrien nicht abgeschoben und die Abschiebungen nach Afghanistan sind derzeit eingeschränkt.

Ich habe bereits erläutert, dass ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Situation in den Herkunftsländern bewertet. Und dabei werden zur Lage in den Herkunftsländern die Informationen des Auswärtigen Amtes und der Menschenrechtsorganisationen vor Ort ausgewertet und berücksichtigt, denn dort kennt man die Lage. Das bedeutet, dass in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern alle Menschen, die ein Recht auf Asyl haben oder aus monierten Gründen verfolgt werden, auch den umfassenden Schutz durch die nationalen Gesetze und auf Grundlage der internationalen Flüchtlingskonvention genießen. Dieses Antrags bedarf es daher nicht.

Und, Frau Larisch, erlauben Sie mir zwei Anmerkungen: Sie reden immer davon oder unterstellen – ich weiß nicht, wem genau immer –, wir reden von „illegalen Menschen“. Ich habe das noch nicht einmal hier gehört, ich höre immer nur von Ihnen diese Unterstellung. Wir reden nicht von illegalen Menschen! Menschen sind natürlich nicht illegal, aber ein Aufenthalt, der kann illegal sein.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

Und noch ein zweiter Punkt: Sie vermischen grundsätzlich Asyl mit Migration. Auch das kann ich, ehrlich gesagt, nicht mehr hören.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

Sie sprachen gerade von Ukrainern beziehungsweise von jüdischen Ukrainern, die abgeschoben werden. Es ist einem Ukrainer überhaupt gar nicht verwehrt, legal bei uns einzureisen und hier zu arbeiten. Warum tun sie es dann nicht? Da besteht überhaupt kein Grund, Asyl zu beantragen. Eine Migration auf legalem Wege – für Ukrainer überhaupt gar kein Problem. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)