Protocol of the Session on November 14, 2019

über Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung machen. Potenzielle Standorte müssen rechtzeitig veröffentlicht, die Vorteile kommuniziert und Sorgen über die Umwelt, Sorgen über die eigene Gesundheit, die müssen beruhigt werden. Lassen Sie uns rechtzeitig miteinander reden, wie wir mit den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns zu diesem wichtigen Anliegen, die Funklöcher zu schließen, ins Gespräch kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Im Übrigen freuen wir uns auf den nächsten Antrag zu diesem Thema. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst mal vielen Dank für die Debatte. Ich sehe, dass wir, so wie in den letzten Debatten, dazu Einvernehmen im Landtag haben.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das können wir einmal im Jahr machen.)

Darüber freuen wir uns und das will ich auch ehrlich so benennen. Das ist wirklich ehrlich gemeint, ich freue mich über diese Zustimmung, weil sie in der Sache wirklich notwendig ist. Zwei, drei kleine Bemerkungen erlaube ich mir dennoch.

Zu Frau Kröger, die ja süffisant eine Pressemitteilung auch heute angesprochen hat:

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Süffisant.)

Lassen Sie mich auch leicht süffisant sein, indem ich Ihnen sage, Sie sollten uns eigentlich dankbar sein, weil eigentlich machen wir ja Ihre Oppositionsarbeit,

(Torsten Koplin, DIE LINKE, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ach?!)

weil, ich kann mich an keinen einzigen Antrag in Ihrer Regierungszeit

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

beziehungsweise danach bis heute zu diesem Thema erinnern. Und insofern, glaube ich, ist das ein bisschen müßig.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Zu der Aufklärung, die Sie benannt haben: Selbstverständlich, aber gehen Sie davon aus bei diesen 4G, von denen wir jetzt reden – wir reden jetzt nicht unbedingt von 5G, das ist die Vorbereitung dazu, überhaupt keine Frage –, gehen Sie davon aus, dass die Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern, die Wirtschaft, die Einwohner danach verlangen! Natürlich gehört Aufklärung mit dazu.

Zu dem Beitrag von Herrn Kröger: Vom Grundsatz her, Sie haben ja über 5G im Wesentlichen gesprochen, auch hier gilt das. Es geht hier um das Schließen der Funklöcher, damit wir flächendeckend 4G in MecklenburgVorpommern anbieten können, was die Grundvoraussetzung – ich will das gar nicht in Abrede stellen –, was die Grundvoraussetzung aber dann für 5G erst ist. Wir müssen aber erst einmal die Hausaufgaben erledigen.

Und insofern freue ich mich über die wiederholte Zustimmung. Und im Antrag steht ja drin, das Ziel dieses Antrags ist der schnellstmögliche Start dieses Funkmastenprogramms. Schnellstmöglich – da könnte man auch sagen unverzüglich, und in Juristensprache heißt das dann, glaube ich, ohne schuldhaftes Verzögern. Und in diesem Sinne freue ich mich, dass das dann so umgesetzt wird. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD)

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/4303. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. Herr Förster, ist das eine Gegenstimme, oder …? War das eine Gegenstimme, oder hatten Sie Ihren Arm noch nicht unten?

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Verzögertes Handeln.)

Gut. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/4303 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, Drucksache 7/4293.

Antrag der Fraktion der AfD Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften – Drucksache 7/4293 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Horst Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist problematisch. Infolge der hohen Einstellungszahlen in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre droht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle. Allein in den Jahren 2027 bis 2032 werden rund 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Allein durch Neueinstellungen würde die unausgewogene Personalstruktur nicht beseitigt. Vielmehr würde diese fortgeschrieben und eine entsprechende Pensionierungswelle würde sich ohne Gegensteuerung dann in einigen Jahrzehnten in der nächsten Generation wiederholen.

Die Problematik ist lange erkannt und bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages. Dort heißt es: „In Anbetracht des hohen Altersdurchschnitts und der entsprechenden Altersstruktur im Bereich der Richter und Staatsanwälte wird ein großer Teil von ihnen in absehbarer Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden. Neben notwendigen Einstellungen wird die Koalition Lösungen entwickeln und Modelle unterstützen, die Neueinstellungen über den Bedarf hinaus entbehrlich machen.“ Zitatende.

Das Justizministerium hat deshalb Anfang 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese sollte konkrete Steuerungsmodelle zur Entzerrung der Altersabgangsspitzen erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat im April 2018 ihren Bericht vorgelegt. Darin schlägt sie drei Maßnahmen zur Entzerrung der ungünstigen Altersstruktur vor.

Als Erstes die Steigerung der Attraktivität des vorzeitigen Ruhestandes, wodurch dann die frei werdenden Stellen vorzeitig neu besetzt werden können. Derzeit können Richter und Staatsanwälte auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in den Ruhestand treten. Dafür müssen sie allerdings erhebliche Abschläge hinnehmen. Diese betragen je nach Lebensbiografie pro Jahr bis 14,4 Prozent und damit deutlich über 500 Euro. Derzeit stellen nur wenige einen solchen Antrag auf einen vorzeitigen Ruhestand. Das zeigt, dass sich die Akzeptanz dieses Modells nur mit einer deutlichen Absenkung der Abschläge steigern lässt. In Sachsen ist ein solches Modell bereits eingeführt worden. Dort beträgt der Abschlag maximal 7,2 Prozent, also die Hälfte.

Als zweites Steuerungsmodell wird die befristete Einführung eines Altersteilzeitmodells genannt. Dieses Modell sieht so aus, dass die Dienstleistung in Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit bis zum Beginn des Ruhestands erbracht wird. Dabei kann die Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr genommen werden. Dadurch wird ein 40-prozentiger Stellenanteil für eine Neubesetzung frei. Hier wird im Wesentlichen auf ein früheres, ausgelaufenes Modell der Altersteilzeitbeschäftigung zurückgegriffen. Das Neue hieran ist, dass sich die Teilzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand erstreckt.

Als Drittes schlägt die Arbeitsgruppe ein Hinausschieben des Beginns des Ruhestands vor. Danach soll es auch bei Richtern und Staatsanwälten möglich sein, die Regelaltersgrenze bis zu drei Jahre hinauszuschieben, wie dies bereits bei sonstigen Landesbeamten möglich ist. Auch dieses Modell existiert bereits in Sachsen.

Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Steuerungsmodelle sind allesamt geeignet, eine Entzerrung der ungesunden Altersstruktur zu bewirken. Dabei dürfte das Modell des vorzeitigen Ruhestands bei moderaten Abschlägen am praktikabelsten sein und dann auch auf eine wesentlich höhere Akzeptanz stoßen. Wie sich die Modelle ganz konkret umsetzen lassen, welche Kosten dabei entstehen, welche Erfahrungen aus anderen Bundesländern vorliegen, ist offen.

Dies zu prüfen und die Ergebnisse einer Entscheidung zuzuführen, ist die Aufgabe der Landesregierung. Festzustellen ist jedoch, dass das Justizministerium, welches die Arbeitsgruppe ins Leben gerufen hat, sich bisher mit deren Bericht, der nunmehr seit rund eineinhalb Jahren vorliegt, nicht befasst hat. So verstehe ich jedenfalls die

Antwort des Ministeriums auf zwei Kleine Anfragen der Abgeordneten Bernhardt und von mir, wo es gleichlautend heißt, Zitatanfang: „Die Landesregierung hat keine Beurteilung hinsichtlich der aufgezeigten Steuerungsmöglichkeiten getroffen.“ Zitatende. Das kann beim besten Willen nicht dahin verstanden werden, dass sich das Ministerium ernsthaft mit dem Bericht befasst und in eine intensive Prüfung der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Steuerungsmodelle eingetreten ist.

Eine Erklärung für die Nichtbefassung wird allerdings zwei Sätze weiter geliefert. Dort heißt es, Zitatanfang: „Die Sicherung von Fachkräften zur Gewährung von langfristiger Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Unter der Federführung der Staatskanzlei sollen alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung und Personalakquise in einer Gesamtstrategie gebündelt werden.“ Zitatende.

In Klartext übersetzt heißt dies, anders als im Koalitionsvertrag unter dem Abschnitt „Justiz“ vereinbart, wird das Problem der Altersstruktur in der Justiz zu einem generellen Problem der Landesverwaltung herabgestuft, der Lösung durch das Justizministerium entzogen und in die Staatskanzlei verfrachtet, wo es vermeintlich besser aufgehoben ist. Und genau das ist nicht der Fall, denn es handelt sich hier um ein zentrales und für den Rechtsstaat essenzielles Problem der Justiz. In keinem anderen Bereich ist nach der Wiedervereinigung so aufgeräumt und so viel Personal im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst ausgetauscht worden wie in der Justiz.

Wie bereits ausgeführt, fand in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre ein erheblicher Personalaufwuchs in der Justiz statt. Bekanntlich werden für die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst strenge Anforderungen an die Bewerber gestellt, und das ist für eine gut funktionierende Justiz auch gut so. Dies ließ sich allerdings Anfang der 1990er-Jahre bei dem erheblichen Personalbedarf hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht ganz aufrechterhalten.

Und dies hat natürlich Folgen, die sich bis heute auswirken. Ich will es diskret so formulieren: Wenn man die Anforderungen herunterschrauben muss, dann wird die Wahrscheinlichkeit höher, dass die fachliche und soziale Kompetenz der eingestellten Personen im Durchschnitt nicht so ist, wie sie wäre, wenn die Anforderungen nicht abgesenkt worden wären, und dass Fehlbesetzungen, die nie ganz zu vermeiden sind, dann etwas häufiger vorkommen. Der damalige Neubeginn ohne gewachsene Strukturen und ohne, dass überall auf den Wissens- und Erfahrungsschatz älterer Kollegen zurückgegriffen werden konnte, machte es nahezu unmöglich, den gewünschten Standard flächendeckend zu erreichen.

Diese Situation darf sich nicht wiederholen. Sie droht sich aber zu wiederholen, wenn der Pensionierungswelle nicht gegengesteuert wird, denn dann müssen wir wieder in kurzer Zeit viele offene Stellen besetzen. Und es ist dann absehbar, dass geeignete Bewerber nicht gerade Schlange stehen. Bereits jetzt erleben wir, wie schwierig es ist, in Mecklenburg-Vorpommern geeignete Bewerber für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Das wird nicht besser werden, zumal das Land sich hier im Wettbewerb mit anderen Ländern befindet. Und der notwendige Wissens- und Erfahrungstransfer ist bei einer erneuten Pensionierungswelle wiederum gefährdet. Aufgabe

einer nachhaltigen Personalpolitik muss es also sein, für eine einigermaßen ausgewogene Altersstruktur im öffentlichen Dienst zu sorgen. Dies gilt im Besonderen für die Justiz und ganz besonders für die Gerichte, wo einem Personaltransfer sehr enge Grenzen gesetzt sind.

Aus all diesen Gründen ist es unverständlich, dass die Landesregierung sich mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe bisher nicht befasst hat und das Problem vor sich herschiebt. In der Justiz fragt man sich zu Recht, was denn nun aus dem Bericht der Arbeitsgruppe werden soll. Auch im Rechtsausschuss wurde kürzlich bei einer Anhörung deutlich, dass man auf eine Reaktion der Landesregierung wartet. Dass sich das von der CDUgeführte Ministerium das Heft des Handelns in dieser ureigenen Justizsache aus der Hand nehmen lässt, belegt ein weiteres Mal das Streben der Ministerpräsidentin, alle Macht in Personalangelegenheiten bei sich zu bündeln.

Meine Partei will mit unserem Antrag erreichen, dass das Problem der notwendigen Entzerrung der Altersstruktur in der Justiz endlich ernst genommen und bis Ende 2020 ein Konzept zur Umsetzung der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Steuerungsmodelle vorgelegt wird.

(Thomas Krüger, SPD: Das wird die Ministerin gleich klarstellen.)

Nur so kann eine neue Pensionswelle vermieden werden. Wenn das Problem erst nach dieser Legislatur angepackt werden soll – und so sieht es derzeit aus –, dürfte es für eine nachhaltige Lösung zu spät sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.