(Horst Förster, AfD: Was hat denn das mit einer persönlichen Erklärung zu tun?! – Peter Ritter, DIE LINKE: Erklärung zur Abstimmung, Paragraf 96, mein Gott!)
denn der Paragraf 21 Absatz 3 beinhaltet das, was Sie hier jetzt noch mal aufschreiben. Jetzt haben wir im Schulgesetz, vielleicht damit es festigt, zweimal eine gleiche Passage.
Dieser Antrag ist falsch. Damit ist auch das, was wir heute hier beschlossen haben, falsch. Und deswegen, unter diesen Umständen und weil Sie wiederum so viele Anträge von uns oder alle abgelehnt haben, weil Sie die Anträge der Anzuhörenden abgelehnt haben,
(Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt nicht! Lügen macht es nicht besser, Frau Oldenburg! Wir haben nicht alle abgelehnt.)
können wir so einem Schulgesetz nicht zustimmen. An dieser Abstimmung kann man sich nicht beteiligen, wenn man gute Bildung will und ein gutes Gesetz.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrechts, Drucksache 7/3556, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 7/4325.
Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/4362, 7/4363, 7/4364, 7/4365 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4367 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3556 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/4325 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 7/4325 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrechts“ sowie mein schriftlicher Bericht vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 64. Sitzung am 22. Mai 2019 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Die letzte Novellierung des Landeshochschulgesetzes ist im Jahr 2010 erfolgt, der jetzige Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Änderungen. Ich möchte hier nur auf einige Punkte hinweisen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen im Lande zum Ziel. Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Aufgaben der Hochschulen vor sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Im Hinblick auf die Promotionen sollen die Zugangsvoraussetzungen vereinheitlicht und kooperative Promotionsverfahren zwischen den Universitäten und Hochschulen verpflichtend werden. Außerdem soll der Mechanismus der Hochschulplanung und der Steuerung Veränderungen erfahren.
Der Bildungsausschuss hat den Gesetzentwurf in sechs Sitzungen beraten und eine umfangreiche zweitägige Anhörung unter den Beteiligten von insgesamt 48 Anzuhörenden, insbesondere Vertretern der Hochschulen, der Universitätsmedizinen, der Studierendenvertretungen und von Verbänden durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.
In der Anhörung wurde vor allem die Regelung des Paragrafen 37 Landeshochschulgesetz „Ablegung und Wiederholung von Prüfungen“, die sogenannten Fristfünfen, sowohl seitens der Hochschulen als auch der Studierendenvertreter als zu starre Regelung kritisiert. Im Rahmen der Beratungen wurde eine Änderung zur Streichung der Regelung einvernehmlich angenommen. Die Streichung des Paragrafen soll es nun den Hochschulen in ihrer Eigenverantwortung überlassen, den Studien- und Prüfungsverlauf anforderungsgerecht zu gestalten. Gleichsam soll eine verpflichtende Studienberatung bei Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester erfolgen.
In der Anhörung wurde von den Universitätsmedizinen einhellig die fehlenden Bauherreneigenschaften der Universitätsmedizin kritisiert. Die Beschlussempfehlung sieht in Auswertung der Anhörung ferner die Annahme einer Entschließung vor, wonach unter anderem das Anliegen der Universitätsmedizinen, mehr Zuständigkeit beziehungsweise die Bauherreneigenschaft im Bereich ihrer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zugewiesen zu bekommen, zur Kenntnis genommen wird.
Außerdem wird das mit dem vorliegenden Landeshochschulgesetz eingeführte Instrument der gemeinsamen Bauleitung von Staatshochbauverwaltung und Universitätsmedizin als Möglichkeit, die Universitätsmedizinen verstärkt in die Planungs- und Bauprozesse einzubinden, ausdrücklich begrüßt. Damit sollen die Universitätsmedizinen maßgebliche Einflussnahme und Entscheidungsmöglichkeiten auf die Projekt- und Bauplanung sowie deren Ausführung erhalten, insbesondere, um Beeinträchtigungen im Klinikbetrieb zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat nach intensiven Beratungen – unter anderem lagen dem Ausschuss über 40 Änderungsanträge vor – mehrheitlich eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Nun möchte ich Sie im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen sowie der Entschließung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Martin.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dieser Novelle des Landeshochschulgesetzes haben wir heute ein zweites großes bildungspolitisches Gesetz im Landtag in der Debatte, nämlich die Zukunft, die Entwicklung der Hochschulen bei uns im Land. Mit dieser Novelle erfüllen wir nicht nur ein wichtiges Vorhaben der Koalition, sondern wir zeigen vor allem auch, wohin für unsere Hochschulen die Reise gehen soll, die Entwicklung gehen soll. Dieses modernisierte Landeshochschulgesetz setzt mit drei, ja, Schwerpunkten wichtige Neuerungen um, und zwar in den Bereichen, erstens gute Arbeit, zweitens Qualität in der Wissenschaft und drittens mehr Chancengleichheit an unseren Hochschulen. Für mich hängen all diese drei Punkte eng zusammen und deshalb ist es gut und es ist auch richtig, dass dieses Gesetz sie auch zusammen denkt und auch zusammenführt.
All das, was die Universitäten und Hochschulen leisten, also die Qualität von Lehre, die Qualität von Forschung, das Innovationspotenzial, das Output, also das, was an qualifizierten Fachkräften, hoch qualifizierten, ja, zukünftigen Arbeitskräften herauskommt, all das hängt vor allen Dingen ab von denen, die forschen, die dort an den Hochschulen lehren, sprich von denen, die in den Hochschulen arbeiten. Und die Bedingungen für genau diese Arbeit zu verbessern, ist ein wesentlicher Anspruch dieser Novelle. Diesen Anspruch lösen wir ein, indem wir für die Befristungen von Qualifikationsstellen eine Mindestdauer von drei Jahren festlegen, eine Qualifizierungsvereinbarung mit den wissenschaftlichen Nachwuchskräften vorsehen, einen Mindestbeschäftigungsumfang von 50 Prozent garantieren, Bediensteten eine Verbeamtung auf Zeit ermöglichen und mit einer Verbeamtungsoption auch den akademischen Mittelbau stärken und indem wir den Einsatz von Lehrbeauftragten klar begrenzen, damit Schluss ist mit diesem Sichdurchhangeln von Vertrag zu Vertrag von Lehrbeauftragten und auch Schluss ist mit der damit einhergehenden ständigen Unsicherheit der Beschäftigten.
Unsicherheit wiederum, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es in einem Punkt ganz sicherlich nicht: Wir haben viel zu wenig Professorinnen. Schon der Bundesdurchschnitt von Frauen-Professorinnen in den Hochschulen liegt bei kümmerlichen 23,4 Prozent. MecklenburgVorpommern in den Hochschulen unterbietet das noch. Dort liegt der Anteil der Professorinnen bei 20,9 Prozent. Wir müssen und wir wollen diesen Anteil unbedingt erhöhen, denn er ist ein ganz wesentlicher Indikator dafür, wenn es darum geht, Chancengleichheit in der Wissenschaft durchzusetzen, in der Wissenschaft zu sichern.
Und mir ist es auch ein wichtiges Anliegen, ein ganz wichtiges politisches, persönliches Anliegen, denn ich bin ganz fest davon überzeugt, dass die Frauen, die mit den
besseren Abschlüssen aus der Schule in die Hochschulen kommen, die in den Hochschulen in vielen Bereichen auch die erfolgreicheren Ergebnisse erreichen, ich bin davon überzeugt, dass wir dieses hohe Potenzial nicht weiterhin so vernachlässigen dürfen. Wir dürfen dieses Potenzial schlichtweg nicht verschenken, und das ist natürlich – dieses Verschenken – vor allen Dingen bitter für die fähigen Wissenschaftlerinnen, aber in der Konsequenz ist es ja auch für die Wissenschaft ein Nachteil und am Ende vor allen Dingen auch für unseren Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern, und darum geht es ja auch.
Der wichtigste Schritt, den wir in diesem Zusammenhang mit diesem Gesetz gehen, ist, dass wir das Kaskadenmodell einführen wollen. Wir haben es als qualifizierte Quote in das Gesetz aufgenommen und wollen zudem in den Zielvereinbarungen, die wir ab nächstem Jahr mit den Hochschulen verhandeln werden, das dort auch verbindlich verabreden, das Kaskadenmodell. Viele andere Bundesländer haben dieses Kaskadenmodell schon eingeführt, haben gute Erfahrungen damit gemacht, und ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Modell auch hier in Mecklenburg-Vorpommern bessere Fortschritte machen, was die Karrieren, Wissenschaftskarrieren von Frauen angeht, und ich meine da auch wirklich zählbare Fortschritte.
Wir setzen außerdem, wenn es um die Chancengleichheit an den Hochschulen geht, auf die bessere Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie. Das erleichtert nicht nur den Frauen, sondern auch natürlich den Männern, das Private und das Berufliche im Wissenschaftsbereich besser zusammenzubringen, besser unter einen Hut zu bringen. Ich glaube, jeder und jede, die schon mal mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gesprochen hat, die in der Familiengründungsphase sind oder kleine Kinder haben, weiß, dass das überhaupt kein Leichtes ist, das unter einen Hut zu bringen, die wissenschaftliche Karriere zu haben, die Mobilität und die Flexibilität, die man braucht, zu bringen.
Insofern ist das auch ein wichtiger Punkt dieses Gesetzes. Es darf also nicht ein „Entweder-Karriere-in-derHochschule“ oder „Kinder-und-Familie“ sein, sondern wir müssen das auch an den Hochschulen, insgesamt in der Gesellschaft, aber natürlich auch in der Wissenschaft durchsetzen. Also vielleicht noch ein Punkt, was wir da konkret machen, das ist vielleicht auch wichtig zu wissen: Wir werden künftig sogenannte Familienzeiten in die Qualifikationszeit einführen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, das heißt, dass man die Phase der Familie, die Familienphasen auch anrechnen kann.
Außerdem sieht die Novelle ein gelockertes Hausberufungsverbot vor, damit das berufliche Vorankommen bereits in der Qualifikationsphase besser planbar wird. Da wird der gewollte Nebeneffekt sein für die Hochschulen, dass die klugen Köpfe, die exzellenten Köpfe, die sonst im Zweifel vielleicht auch einen Ruf woanders annehmen, bei uns im Land bleiben, bei uns an den Hochschulen. Ja, einer der Knackpunkte ist in der Tat, wo wir künftig in dem Wissenschaftssystem mit diesen klugen Köpfen stehen wollen. Wir brauchen diese Fachkräfte, wir brauchen Qualität an den Hochschulen, auch am Arbeitsplatz Hochschule, um, wie gesagt, diese klugen Köpfe zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir wollen, dass die Hochschulen durchlässiger werden.
Den akademischen Betrieb als geschlossene Gesellschaft zu betrachten, das geht völlig vorbei am Zeitgeist und auch an den Realitäten in der Gesellschaft. Deshalb sieht diese Novelle unter anderem vor, die kooperativen Promotionsverfahren von Universitäten und Fachschulen auszubauen und sie für beruflich qualifizierte Quereinsteiger weiter zu öffnen, etwa über ein Probestudium oder ein weiterbildendes Masterstudium auch ohne Bachelorabschluss. Ich halte das für eine essenzielle Aufgabe von Bildungspolitik insgesamt, nämlich unser Bildungssystem weiter durchlässig zu machen. Ich habe es eben in der Rede zum Schulgesetz schon anklingen lassen, ich halte das auch natürlich in der akademischen Ausbildung für wichtig.
Vor nicht allzu langer Zeit war es so, wenn man sich entschieden hat, ich mache Abi oder ich gehe auf die Regionale Schule, dass das sozusagen den Weg vorgezeichnet hat für den Rest des Lebens. Das ist heute anders. Viele Wege führen in die akademische Ausbildung hinein, in die Hochschulen hinein. Ich halte das für richtig. Gleichzeitig sage ich auch, es muss nicht immer das Studium sein. Auch das habe ich, glaube ich, gerade schon mal gesagt, es muss nicht immer das Abi sein. Die Gleichwertigkeit von akademischer Ausbildung und beruflicher Ausbildung ist wichtig und ist auch zeitgemäß.
Ja, mit dem neuen Landeshochschulgesetz wird das wissenschaftliche Weiterbildungsprogramm insgesamt neu strukturiert, indem wir die Hochschulen auch gemeinsam mit externen Partnern Weiterbildungsangebote machen lassen. Die können das mit externen Partnern organisieren. Damit schaffen wir auch nicht zuletzt die Grundlage für mehr Vielfalt und auch für mehr Verfügbarkeit an den Hochschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dieses Gesetz habe ich mit seiner Ersten Lesung quasi am Tag meiner Vereidigung übernommen, und das bedeutete auch, dass ich es jetzt natürlich gleich wieder aus den Händen gegeben habe,