Protocol of the Session on November 13, 2019

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, es ist noch nicht zu spät, die folgenschwere politische Fehlentscheidung bei der Inklusion rückgängig zu machen. Orientieren wir uns an anderen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg und erhalten wir das System der Förderschulen auch für die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache, statt es später mit hohen Kosten wieder einführen zu müssen!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Eine neuere Untersuchung am Institut für Soziologie und Demografie an der Universität Rostock hat ergeben, dass die Ziele der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern nicht erreicht werden. Ich zitiere einige Abschnitte daraus: ohne wesentlich „mehr Personal“, „kleinere InklusionsKlassen mit maximal zwei zu fördernden Schülern pro Klasse“, „weniger Pflichtstunden für Lehrer, die inklusiv

unterrichten“, „zwei Pädagogen pro Inklusions-Klasse“ sowie „mehr Unterrichtsräume“, die nötig wären. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien, fordern die Forscher den Erhalt der Förderschulen in unserem Bundesland.

Auf eine weitere Problemstelle möchte ich noch kurz eingehen, aber aus Zeitgründen das nicht vertiefen. Das betrifft den Mittlere-Reife-Abschluss an Gymnasien mit der Klassenstufe 10. Allein dieses unerträgliche Hin und Her, das bis in diesen Tagesordnungspunkt heute hinein dauert, ist symptomatisch für den mangelhaften Zustand des hier vorliegenden Gesetzentwurfes.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

Ein weiterer Beleg hierfür sind die zahlreichen noch eingereichten Änderungsvorschläge, über die noch beraten wird.

(Patrick Dahlemann, SPD: Das nennt man Demokratie!)

Sehr geehrte Damen und Herren, im Bildungsausschuss hat die AfD-Fraktion Änderungsanträge zu zahlreichen Passagen des Gesetzentwurfes eingebracht, die in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses nachzulesen sind. Mit unserem hier vorliegenden Änderungsantrag legen wir daraus einen Querschnitt vor, der einige der bestehenden Problemstellen noch einmal anfasst. Die Reihenfolge stellt hierbei keine thematische Wichtung dar, sie ist der Systematisierung des Schulgesetzes geschuldet.

Die Nummer 1 streicht das Prinzip des GenderMainstreaming als ideologische Modeerscheinung, die das Bestehen biologischer Geschlechter weitestgehend relativiert, aus dem Schulgesetz.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Eine wie auch immer geartete Andersartigkeit zu tolerieren, bedeutet nicht, damit diverse Sonderrechte zu begründen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Der Rest des Antrages bezieht sich auf die Wiederherstellung des bewährten Förderschulsystems. Zahlreiche Rückmeldungen von Lehrkräften zu ihren Erfahrungen mit der Inklusion zeigen, dass es den Schulen an fast allen erforderlichen Voraussetzungen fehlt, die eine erfolgreiche Inklusion benötigt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das führt sehr häufig dazu, dass dort normale Unterrichtsabläufe kaum noch zu gewährleisten sind. Es kommt zwangsläufig zu Qualitätseinbußen mit der Folge, dass noch mehr Eltern ihre Kinder an den Gymnasien anmelden, um denen ihre ungelösten Inklusionsprobleme im Schulalltag zu ersparen.

(Beifall Horst Förster, AfD)

So betrifft die Nummer 2 unseres Antrages eine Neufassung des Paragrafen 34 zur sonderpädagogischen Förderung.

Die Nummer 3 lässt Paragraf 35 des Schulgesetzes bestehen und definiert, wann und wie eine angemessene Inklusion auszusehen hat.

Die Nummer 4 stellt die Paragrafen 36 und 37 in ihrer bisherigen Form wieder her.

Die Nummer 5 dämmt mit der Inklusion einhergehende Bürokratie ein und Nummer 6 ist eine redaktionelle Folge hiervon.

Nummer 7 belässt die Schulen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Sprachen“ in der Liste der Förderschulen.

Die Nummer 8 betrifft weitere Einzelregelungen zur Inklusion.

Meine Damen und Herren, ohne unsere Änderungen lehnt die Fraktion der AfD diesen Sechsten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ja, die Ministerin hat es schon erwähnt, in der Tat geht ein langer Beratungsmarathon und, wie wir sagen können, auch ein etwas unüblich längerer Zeitraum vorüber, in dem wir über das Schulgesetz debattiert, diskutiert haben. Jetzt im Dezember, glaube ich, feiern wir Einjähriges.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: November.)

Im November, danke schön, Frau Kollegin Oldenburg, würden wir Einjähriges feiern. Das ist sicherlich gut und richtig so gewesen. Die Ministerin ist darauf eingegangen, das Bündnis für „Gute Schule“ hat sich gegründet. Wir sind dann mit drei Fraktionen, SPD, CDU und DIE LINKE, dort in spannende Diskussionen – angefangen in der Staatskanzlei und bei vielen weiteren Runden –, in die Debatte um die Zukunft des Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern eingestiegen.

Es fing alles an mit der Diskussion über das hier vorliegende Schulgesetz. Es war uns aber auch klar, es ging um viele weitere Sachen. Es ging um Verordnungen und Erlasse, die alle diesem Schulgesetz folgen werden, und es ging natürlich auch um die Finanzierung der Bildung in Mecklenburg-Vorpommern, sodass wir uns auch vorgenommen haben, diesen Dialog mit allen Betroffenen und auch mit dem Bündnis auch in Zukunft fortzusetzen, gerade, wenn es um Verordnungen, wenn es um Erlasse geht, die es ja im Bildungsbereich gibt, wer das kennt – die beiden Schuldirektoren werden das kennen –,

(Andreas Butzki, SPD: Leider.)

ein ziemlich hoher Stapel, den man dort immer zu Schuljahresanfang bekommt und auch beachten muss. Deshalb ist es, glaube ich, gut, dass wir gemeinsam diesen Dialog mit dem Bündnis auch in Zukunft fortsetzen.

Und auch bei der Finanzierung haben wir uns ja was vorgenommen. Wir werden hier im Dezember den nächsten Doppelhaushalt verabschieden. Bestandteil wird dann auch ein 50-Millionen-Programm sein, wovon wir auch Verbesserungen im Bildungsbereich weiter umsetzen wollen. Ich nenne nur exemplarisch die Bezahlung der Grundschullehrer, die wollen wir eine Stufe anheben, oder auch die Verbesserung des Lehramtsstudiums an den Universitäten.

Ein wichtiger Grund, darauf ist die Ministerin sehr intensiv eingegangen, für die Änderung des Schulgesetzes war natürlich die Umsetzung der Inklusion. Der CDU-Fraktion war es immer wichtig, dass wir die Inklusion mit Augenmaß betreiben, damit wir alle Betroffenen hier auch richtig mitnehmen. Deshalb glaube ich, das ist ja auch in der Debatte entstanden, dass es gut ist, dass wir den Zeitplan deutlich entschleunigt haben und uns für diese Umsetzung an den Schulen bis 2028 Zeit nehmen, damit alle Betroffenen auch nicht überfordert werden.

Auch zukünftig werden Förderschulen erhalten bleiben. Ich erinnere an die Förderschule für Sehen, für Hören, ich erinnere aber auch an mindestens vier Schulen für Kinder oder auch für Jugendliche, die schwer verhaltensauffällig sind. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal, das wir von hier nach draußen senden.

Eine hundertprozentige Inklusion ist theoretisch denkbar, aber alle Praktiker sagen, das ist in der Praxis nicht umsetzbar. Deshalb, glaube ich, haben wir uns hier richtig entschieden und die Inklusion zeitlich gestrafft und setzen sie mit Augenmaß um.

Es gibt weitere wichtige Änderungen, die wir hier im Schulgesetz und die wir auch in der Debatte mit dem Bündnis und mit vielen anderen Beteiligten in diesem Prozess in der Anhörung mit aufgenommen haben. Ich will an den Schullastenausgleich für Schüler aus anderen Bundesländern erinnern, eine Vereinbarung, die die Landesregierung, ich glaube, zuerst mit der Landesregierung von Brandenburg ausgehandelt hat und die wir jetzt hier im Schulgesetz umsetzen. Ich will an den Schullastenausgleich für Kooperative Gesamtschulen, die in Trägerschaft einer Gemeinde sind, erinnern. Eine lange Debatte, viele Gerichtsurteile, die zum Teil – zum Beispiel der Kooperativen Gesamtschule in Altentreptow – untersagt haben, von Schülern aus anderen Gemeinden für den Regionalschulteil Gelder zu erheben, das heilen wir mit dem Gesetz und sagen, dass auch diese Gemeinden zukünftig Schulträger sein können und den entsprechenden Schullastenausgleich erheben können.

Ich will erinnern an die Delegiertenzahlen und die Wahlverfahren für den Landesschülerrat und den Landeselternrat, wie wir fanden in der Anhörung, eine berechtigte Kritik. Hier haben wir Lösungen gefunden, mit denen sowohl der Landesschülerrat als auch der Landeselternrat leben können.

Ich will erinnern an Ordnungsmaßnahmen in Grundschulen. Dort haben wir lange debattiert und uns jetzt für eine Maßnahme entschieden. Viele Grundschullehrer haben das gefordert. Es ist natürlich bei Grundschülern immer ein zweischneidiges Schwert, aber wir wollen in Zukunft gewährleisten, dass bei wirklich schwerwiegenden Verstößen in der Grundschule die Versetzung in eine Parallelklasse möglich ist.

Ich will überlappungsfreie Schuleinzugsbereiche, das beim Thema Schülerverkehr, nennen. Das war eine weitere Forderung, die wir umgesetzt haben.

Und ich will auch im Bereich der freien Schulen an die Einführung einer bewährten Trägerregelung erinnern. Wir sind jetzt so weit, wenn ein Schulträger bereits eine Schule, eine Grundschule betreibt und eine weitere Grundschule aufmacht, dann muss er nicht mehr drei Jahre auf die Finanzierung verzichten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Er wird dann in dem zweiten Jahr bereits 20 Prozent und in dem dritten Jahr 40 Prozent erhalten. Das, denke ich, ist auch ein gutes Signal an die zwölf Prozent der Schüler/-innen und auch der Lehrer, die an diesen Schulen tätig sind.

Ja, und dann war zum Schluss das große Thema die Mittlere Reife am Gymnasium. Der Gesetzentwurf, der ja noch, Frau Landtagspräsidentin, als Sie Ministerin wurden, von Ministerin Hesse eingebracht wurde, sah vor, dass man in der 10. Klasse keine Prüfung schreibt.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Ich kann für die CDU-Fraktion erklären, mit dieser Regelung hätten wir auch sehr gut weiterhin leben können. Immerhin neun Bundesländer handhaben das so bei uns in Deutschland.

Wir haben dann in der Debatte, im Bündnis, in der Inklusionsrunde oft darüber diskutiert, haben uns dann zunächst auch im Bildungsausschuss für eine andere Regelung entschieden, die es dann erst mit Versetzung in der 12. Klasse möglich gemacht hätte, die Mittlere Reife zu erreichen. Darüber ist ja in den letzten Tagen dann wieder eine große Diskussion entstanden. Wir haben uns dessen wirklich angenommen, haben bis gestern Abend, glaube ich, da versucht zu verhandeln und, wie ich finde, jetzt eine sehr gangbare Lösung gefunden. Man wird jetzt mit Abschluss der 10. Klasse, sofern die Gesamtnote 3,9 beträgt, die Mittlere Reife bei uns erhalten. Das ist aus meiner Sicht auch stringent, da wir ja auch in der Versetzung der 12. Klasse die Fachhochschulreife, den schulischen Teil, mit 3,9 erhalten. Insofern zieht sich das aus meiner Sicht so logisch durch. Und wir als CDU-Fraktion können mit diesem Kompromiss sehr gut leben.

Auch ich möchte mich am Ende bei allen Beteiligten bedanken. Es war ein langer, manchmal auch, das will ich ehrlich sagen, ein nicht ganz einfacher Prozess. Ich glaube aber, wir sind jetzt zu einem guten Ende gekommen und sind einen großen Schritt für unser Bildungsland Mecklenburg-Vorpommern vorangekommen, und ich möchte Sie deswegen um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)