Wir reden hier auch über Prävention, wir müssen nicht immer erst auf die Katastrophe warten, bis die erste Gruppe von Jugendlichen im Krankenhaus landet. Das brauchen wir nicht. Wir wollen hier mit unserem Gesetz
Warngeräte und Lüftungen einbauen und dann ist es gut. Dann kann es erst gar nicht zu solchen Vergiftungen kommen, vorausschauend.
Wie ich eben schon erwähnt habe, die Stadt Homburg hat jetzt am 11. September eine Verfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Shisha-Bars erlassen und der Grund war, weil ein Gast eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten hatte und ins Krankenhaus gekommen ist, ganz einfach. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4208 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Frau Weißig, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Arppe abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der fraktionslose Abgeordnete Herr Arppe hat die Abgabe einer persönlichen Erklärung nach Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Bitte schön, Herr Arppe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Ritter hat, als ich in meinem vorherigen Redebeitrag auf die frühere Stasitätigkeit des Kollegen Koplin hinwies, in meine Richtung dazwischengerufen, ich solle meine Chats lesen.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Immer schön auf andere zeigen! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich will ja nur mal etwas geraderücken von der Perspektive her. Ich habe erstens immer die Urheberschaft zurückgewiesen.
Zweitens, selbst wenn ich vor vielen Jahren mal irgendwas, irgendwelchen Schwachsinn im Internet geschrieben hätte,
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Na klar, schön alles abstreiten! – Peter Ritter, DIE LINKE: Immer dieses Internet!)
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Wo man von der Maus abrutscht im Internet.)
selbst wenn, dann habe ich niemals irgendeinem Menschen auf der Welt damit einen Schaden zugefügt. Und das ist jetzt der Punkt, warum Ihr Hinweis in meine Richtung nämlich hinkt,
denn Stasispitzel haben durchaus Menschen geschadet, und zwar sehr konkret. Sie haben Existenzen zerstört,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Beweisen Sie, dass Herr Koplin Schaden zugefügt hat! Da können Sie ja mal einen Chat schreiben. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Wir hatten uns im Vorfeld über den Paragrafen 88 unterhalten. Es geht bloß um die Zurückweisung von gegen einen selbst gerichtete Anwürfe. Sie gehen jetzt schon in eine andere Richtung, die unsere Geschäftsordnung in dieser Richtung nicht hergibt. Ich bitte doch, entweder zu entscheiden, ob Ihre Zurückweisung bereits erfolgt ist, oder sich auf die Zurückweisung zu beschränken.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Lesen Sie Ihre Chats mal in Ruhe! – Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung eine Aussprache zum Thema „Alle an einen Tisch – Zukunft der Kutter- und Küstenfischerei in MV sicherstellen“ beantragt, um die die Tagesordnung erweitert werden soll. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll,
nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 9 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieser Dringlichkeit erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Zuwendung für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen zur Förderung der Pflegebereitschaft, Drucksache 7/4209.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Zuwendung für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen zur Förderung der Pflegebereitschaft (Landespflegefördergeldgesetz) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4209 –
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Gäste! Wir als AfD-Fraktion nehmen das Thema Pflege sehr ernst. Ich persönlich habe neulich ein Pflegepraktikum gemacht, um dort vor Ort mal reinzuschauen, wie so der Stand der Dinge ist.
Der vorherrschende Pflegenotstand, der unwahrscheinlich hohe Fachkräftemangel sowie der demografische Wandel machen das Thema Pflege für die kommenden Jahre zu einer der Kernaufgaben im politischen Raum, und das bundesweit. Die Frage, die sich parteibuchübergreifend stellen muss, ist: Wie wirken wir diesem Negativtrend entgegen? Wie wollen wir den zu Pflegenden, deren Angehörigen, dem Pflegepersonal und damit unserer gesamten Gesellschaft helfen? Daher stellen wir den Gesetzentwurf zur Gewährung von Zuwendung und Anerkennung zur Pflegebereitschaft.
Es ist ein großer Spagat für pflegende Angehörige zwischen Pflege, Beruf und dem jeweiligen Privatleben. Pflegende Angehörige nehmen viele Einbußen in Kauf, finanziell in der Altersvorsorge zum Beispiel. Diejenigen, die Angehörige zu Hause pflegen, können es sicherlich bestätigen, dass das Pflegegeld in den meisten Fällen nicht ausreicht, die entstandenen Kosten zu decken. Um die Versorgung der Pflegebedürftigen auch in Zukunft zu sichern, muss man die Angehörigenpflege entsprechend anerkennen und honorieren. Das wollen wir, die AfD, mit diesem Antrag erreichen, meine Damen und Herren.
Die mentale, seelische, körperliche, aber auch vor allem die finanzielle Belastung bei diesen Menschen ist enorm, deshalb muss die Angehörigenpflege gestärkt werden, vor allem auch, weil es immer schwieriger wird, einen Pflegeplatz zu bekommen. Es ist unmenschlich, wenn Menschen auf der Suche nach einem Pflegeplatz Sätze zu hören bekommen wie: Ja, der nächste freie Platz ist erst da, wenn jemand verstorben ist, dann können Sie nachrücken. Pflegende Angehörige sind darüber hinaus besser zu beraten und bei der Kostenerstattung zu unterstützen, denn meist entsteht eine Pflegesituation sehr plötzlich und es gibt viele Menschen, die besonders am Anfang sehr überfordert sind.
Vor 25 Jahren wurde das Pflegeversicherungsgesetz verabschiedet. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung war traditionell und im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Familie oder das soziale Nahumfeld für die Altenpflege zuständig. Seitdem ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag nach Paragraf 8 Absatz 1 SGB.
Wir müssen versuchen, einen noch besseren Mittelweg zwischen ambulanter Pflege zu Hause durch Angehörige, Familienmitglieder und Nachbarn sowie stationärer Pflege und Pflegeeinrichtungen zu finden. Nur durch eine bessere Verzahnung verschiedener Betreuungsmöglichkeiten können wir dem schon angesprochenen Negativtrend entgegenwirken. Die Pflege ist ein extrem kostenintensives Feld, von daher müssen wir genau hinschauen, welche Möglichkeiten alternativ angeboten werden können, und, werte Kollegen, das machen wir von der AfD-Fraktion hier.
Eine Forsa-Umfrage hat zum Beispiel im Auftrag der Techniker Krankenkasse im April 2018 ergeben, 38 Prozent der Befragten möchten bei Pflegebedürftigkeit in der eigenen Wohnung bleiben. 59 Prozent können sich eine Gemeinschaft mit anderen Älteren vorstellen. Nur 37 Prozent möchten in einem Pflegeheim untergebracht werden. Gleichzeitig möchten 83 Prozent bei Bedarf von professionellen Pflegekräften versorgt werden, für 62 Prozent käme Pflege von nahen Angehörigen infrage, meine Damen und Herren. 28 Prozent bejahten dieses mit Blick auf den Freundes- und Bekanntenkreis. Erfüllen wir doch diesen Menschen den Wunsch und belassen wir diese Menschen in ihrem nahen familiären Umfeld! Erkennen wir häusliche Pflege bei Pflegepersonen an mit einem kleinen finanziellen Obolus! Entlasten wir damit die Pflegekassen und die schon jetzt sehr knappen Pflegeplätze! Sozialrechtlich gesehen ist der häuslichen Pflege durch Angehörige und Nachbarn der Vorrang zu geben. Dafür steht ebenfalls die AfD.
Unser Gesetzentwurf kann natürlich nur im Rahmen der schon bestehenden Systeme greifen. Schwerkranke, die dringend auf stationäre Pflege angewiesen sind, sollen diese selbstverständlich auch in Zukunft erhalten. Von den 2017 91.029 Pflegebedürftigen in MecklenburgVorpommern erhielten 54.959 Personen Pflegegeld oder Kombinationsleistungen. In all diesen Fällen erfolgt die Pflege ganz oder im Falle der Kombinationsleistung teilweise durch Angehörige und nahestehende Personen. Diese Pflegeform macht somit 60 Prozent aller Pflegefälle aus und ist damit die wichtigste Pflegeform in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Enquetekommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“ stellte fest, in Zukunft wird es eine zunehmende Zahl älterer Menschen geben, die nicht auf Solidaritätsleistungen eigener Kinder zurückgreifen können. Es wird von einem Anstieg formeller Pflegebedarfe ausgegangen. Dem Ausbau professioneller Pflegeangebote steht aber der bereits vorhandene und sich zukünftig verschärfende Mangel an Pflegekräften entgegen. Die Enquetekommission stellte dies bereits 2013 fest. Bis 2030 wird bundesweit ein Fachkräftemangel von mehr als 260 Vollzeitäquivalenten prognostiziert. Vor diesem Hintergrund muss die Attraktivität der Pflege durch Angehörige oder Nahestehende gesteigert werden, um die Lücke zwischen stark wachsendem Pflegebedarf und wegen Personalmangels nur eingeschränkt wachstumsfähiger professioneller Angebote zu schließen. Dieses
Vorgehen entspricht dem Vorrang der häuslichen Pflege durch Angehörige und Nachbarn, wie er in Paragraf 3 Elftes Sozialgesetzbuch festgelegt ist.
Insgesamt stellt sich die finanzielle Lage der pflegenden Angehörigen deutschlandweit brisant dar. Das monatliche Haushaltseinkommen pro Einwohner beträgt 2017 deutschlandweit durchschnittlich 1.885 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern allerdings nur 1.599 Euro. Angesichts dieses Einkommensgefälles ist davon auszugehen, dass die finanzielle Situation pflegender Angehöriger in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den oben genannten bundesweiten Werten noch einmal schlechter ausfällt.