Protocol of the Session on October 17, 2019

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hauptpflegepersonen und damit die Anspruchsberechtigten des Landespflegefördergeldes – ganz überwiegend nicht erwerbstätige ältere Frauen – in finanziell schwieriger bis sehr schwieriger Lage sind. Hieraus folgt, dass auch eine monatliche Zuwendung ab 100 Euro aufwärts aus der Sicht der meisten Betroffenen eine wesentliche finanzielle Verbesserung darstellt.

Nun komme ich zu den aktuellen Aussagen der Ministerin Drese, die da sagt: „Es kann aber nicht weiter sein, dass die Kostensteigerungen permanent von den Angehörigen getragen werden müssen. Deshalb brauchen wir eine ehrliche und breite Diskussion über die Finanzierung der steigenden Pflegekosten.“

Wir von der AfD sagen: Nein, Diskussionen lösen diese Probleme nicht, gut umgesetzte Lösungen wie unser Vorstoß zum Landespflegegeld schon. Wir entlasten Angehörige mit einer, wenn auch kleinen Zahlung und Wertschätzung dieses Engagements sehr. Sie wollen einen Systemwechsel, sagen Sie. Bisher sind die Zuschüsse des Bundes ein Festbetrag, je Platz gedeckelt, und die Familien von den zu pflegenden Personen kommen für die Mehrausgaben auf. Wir wollen, dass in einem ersten Schritt bei den Zuschüssen von den Familien der Deckel draufkommt und die staatlichen Leistungen bei Bedarf gestockt werden. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nicht verkehrt, löst am Ende die vorhandene Problemlage jedoch keineswegs.

Ebenso wurde im besagten Pressebericht, ich zitiere weiter: „Drese will beim Ministertreffen in Rostock auch die Rolle pflegender Angehöriger zum Thema machen. … Für die Angehörigen fordert Drese eine stärkere Entlastung und bessere Unterstützung. Nötig seien unter anderem ein klarer Rechtsanspruch für pflegende Angehörige auf Freistellung sowie Lohnersatzleistung.“ Wir von der AfD machen mit unserem Gesetzentwurf also genau das schon jetzt, was Frau Drese mit der Landesregierung besprechen möchte.

Werte Kollegen Abgeordnete, Ihnen allen ist die gravierende Situation in der Pflege bekannt. Wir als AfD haben hier einen wirklich guten, handfesten und durchdachten Lösungs- und Verbesserungsvorschlag wie auch schon unsere Kollegen in Brandenburg. Verbessern wir die Situation der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals! Ich bitte daher, wie es parlamentarische Sitte ist in diesem Haus, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen und diesem zuzustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass die Debatten rund um das Thema Pflege nicht nur auf Bundesebene, sondern auch hier im Land und speziell hier im Landtag derzeit so rege geführt werden. Das ist für mich Ausdruck der Erkenntnis, wie wichtig das Thema Pflege tatsächlich ist. Es berührt mit wenigen Ausnahmen jede Bürgerin und jeden Bürger, sei es wegen einer eigenen Pflegebedürftigkeit, sei es als Angehöriger eines pflegebedürftigen Menschen oder als professionell Pflegende oder Pflegender. Pflege geht uns also fast alle an und Pflege ist, das betone ich immer wieder, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir stehen vor allem aufgrund des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Diesen Herausforderungen stellen wir uns hier in Mecklenburg-Vorpommern und auch länderübergreifend seit geraumer Zeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei gibt es nicht die Lösung und werden Lösungen nicht über Nacht plötzlich auf einem Silbertablett serviert. Mögliche Lösungsansätze und Ideen müssen daher bei aller Eilbedürftigkeit im Wege von Diskussionen und Überlegungen und dann im Austausch zwischen den einzubindenden Akteuren bewegt, abgewogen und bei Überzeugung zielstrebig umgesetzt werden. Gerade weil die Pflege immer in einem größeren Kontext zu sehen ist und maßgebliche Änderungen in aller Regel ganz erhebliche gesamtgesellschaftliche Auswirkungen entfalten, müssen die entsprechenden Vorhaben wohl durchdacht und mit Augenmaß umgesetzt werden. Das sind wir nicht nur den derzeit pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Pflegenden, sondern insbesondere auch unseren Kindern als nachfolgende Generation schuldig.

Vor diesem Hintergrund kann ich mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf schon eine Aussage vorweggreifen: Nun einfach die Geldschleuse zu öffnen, ist vor dem skizzierten Hintergrund der Generationenverantwortung und einer seriösen Haushaltsführung kein nachhaltiger Lösungsansatz.

Sehr geehrte Damen und Herren, Landtagsdebatten über das Thema Pflege bieten zudem die Möglichkeit, die Arbeitsweise von Herrn de Jesus Fernandes aufzudecken. In einer Pressemitteilung des AfD-Abgeordneten vom 7. Oktober wird mir unterstellt, Pflegezuschüsse für Familien deckeln zu wollen. Herr Fernandes bezieht sich da offensichtlich auf eine dpa-Meldung, in der ich zitiert werde. Achtung, genau hinhören, Zitat: „bei den Zuschüssen von den Familien“ den „Deckel“ draufzubekommen „und die staatlichen Leistungen bei Bedarf aufgestockt werden“. Zitatende.

Aus der von mir gewollten Begrenzung des Eigenanteils des Pflegebedürftigen, denn um den geht es, wird also bei Herrn Fernandes eine Deckelung der Zuschüsse für Familien, eine ziemlich plumpe Verdrehung der Tatsache oder auch schlicht vollkommen falsch. Das wollte ich hier

dann doch noch einmal klarstellen, meine sehr geehrten Herren von der AfD, und ich hoffe, dass so nicht Ihre Vorstellung vom Umgang auf Augenhöhe aussieht, die Sie heute Morgen eingefordert haben.

Zurück zum Antrag. Vieles kommt einem bekannt vor. Wir hatten in der letzten Landtagssitzung einen AfDAntrag zu einem Landespflegegeld. Damals wurde Ihnen bereits von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen mit guten Argumenten dargelegt und aufgezeigt, warum ein Landespflegegeld derzeit nicht opportun ist. Gleichwohl greifen Sie diese Konstruktion im Wesentlichen erneut auf, benennen es in „Landespflegefördergeld“ um und verkaufen es hier als einen neuen Handlungsvorschlag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was uns hier vorgelegt wird, ist jedoch aus meiner Sicht kein gangbarer Weg, weder rechtlich noch finanziell. Wir haben in Paragraf 37 des SGB XI eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung bundesrechtlich verankert. Das ist das Pflegegeld. Dieses Pflegegeld wird geleistet, wenn der pflegebedürftige Mensch die Pflege selbst durch eine Pflegeperson sicherstellen kann. Es ist dann Sache des Pflegebedürftigen, zu entscheiden, ob und wie viel von dieser Summe als Anerkennung für die Pflege an die Pflegeperson weitergegeben wird.

Wie auch in Ihrer Überlegung ist das Pflegegeld an den Pflegegrad gekoppelt. Wichtiger und entscheidender Unterschied ist aber, das Pflegegeld wird nicht zur Verbesserung der monetären Situation des pflegebedürftigen Menschen, sondern zweckgebunden zur Sicherstellung dessen Pflege geleistet. Warum ist das so? Dem Gesetzgeber schwebt vor Augen, dass das Pflegegeld als ein zusätzliches Budget genutzt wird, um Einbußen einer Pflegeperson, beispielsweise bei Lohnverzicht auf Grund der Übernahme von Pflegeverantwortung, durch Weitergabe des Pflegegeldes auszugleichen.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt vor, dieses Ziel zu verfolgen, zeigt aber neben der Finanzierung aus einem anderen Topf einen weiteren, ganz bedeutsamen Unterschied. Anspruchsberechtigt soll nicht die Person sein, auf deren Pflegebedürftigkeit es maßgeblich ankommt, vielmehr soll ein Dritter hier einen originären Anspruch auf Geldleistung erhalten.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Angehörigen.)

Dieser eigene Leistungsanspruch und die von Ihnen vorgesehene Voraussetzung, wonach die berechtigte Pflegeperson auch die Pflege für den Pflegebedürftigen sicherstellen soll, machen es in meinen Augen jedoch ganz offensichtlich notwendig, auch die Qualitätssicherung und insbesondere einen Missbrauchsschutz zu installieren. Dazu schweigt sich der Gesetzentwurf samt Begründung indes aus, dabei liegt doch die Gefahr, die dem Gesetzentwurf innewohnt, klar auf der Hand. Es wird ein Nährboden für Schattenstrukturen bereitet, aus dem dann äußerst schwer zu kontrollieren und halbprofessionelle Betreuungskonstrukte erwachsen können, die alles sind, aber keine familiär zugewandte und den zu pflegenden Menschen in den Mittelpunkt stellende Pflege.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie sich jetzt aber aus den Fingern gesaugt!)

Sie wollen, dass dreistellige Millionenbeiträge vom Land in die Pflege gepumpt werden, und verzichten vollständig auf Qualitätssicherung und Missbrauchsschutz. Gerade Sie von der AfD haben sich den Kampf gegen Missbrauch doch selbst so auf die Fahnen geschrieben und wollen dann Hunderte Millionen Euro Steuergeld nach kaum definierten Kriterien und nicht zu kontrollierenden Strukturen verteilen. Das riecht dann doch sehr nach einem Schnellschuss unter dem Motto: Mehr Geld für die Pflege klingt in der politischen Debatte sehr gut, auf das Kleingedruckte wird schon keiner gucken. Doch, wir gucken auf das Kleingedruckte!

Bleiben wir bei der Finanzierung. Ich erwarte von einem Gesetzentwurf, auch von Ihnen, Herr de Jesus Fernandes, dass er sich wenigstens im Grundsatz zu der Frage positioniert, wer das eigentlich bezahlen soll.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Schon jetzt wird die Höhe der Kosten eines Landespflegefördergeldes mit wenigstens 116 Millionen Euro jährlich beziffert, zu leisten aus dem Landeshaushalt. Wie? – Keine Antwort vonseiten der AfD.! Hinzu kommt, die Zahl der Pflegebedürftigen wird beständig wachsen. Die Kosten werden deshalb sehr schnell aus dem Ruder laufen und das Landespflegefördergeld müsste schnell wieder eingestampft werden. Mit seriöser, durchdachter Politik hat das wenig zu tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Ansatz, der Ansatz der Landesregierung ist ein anderer. In Schlagworten möchte ich ihn skizieren:

Mecklenburg-Vorpommern befindet sich mit anderen Ländern in der Abstimmung zu einem Antrag im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der die Finanzierung der Pflegeversicherung neu und zukunftsfest aufstellen soll.

Darüber hinaus befindet sich Mecklenburg-Vorpommern als Vertreter aller Länder in einem Dialog mit der Bundesregierung, aus dem sich ein Fahrplan für eine gemeinsame, vollumfängliche Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ergeben kann. So soll etwa auch eine enge Begleitung der Novellierung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes sichergestellt werden. Ich möchte, dass Pflege und Beruf genauso gesetzlich unterstützt wird wie die Kinderbetreuung und der Beruf. Und ich plädiere dafür, nicht bei der Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen zu Kranken- und Pflegeversicherung stehen zu bleiben.

Auch auf der reinen Landesebene sind wir aktiv. Mit der Unterstützungsangebotelandesverordnung sind wir eines der wenigen Länder, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe echte Entlastung für pflegende Angehörige installiert haben. Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten gab es insgesamt über 130 Beratungen hierzu sowie 80 Anmeldungen zum achtstündigen Grundkurs, der der Qualitätssicherung dient.

Derzeit erarbeitet mein Haus ein Konzept sowie eine Richtlinie zur Stärkung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege und damit zur echten Stärkung der Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Vorgesehen ist ein investives Förderprogramm zur Errichtung solitärer Kurzzeitpflegeplätze. Das Thema der Kurzzeit- und Ver

hinderungspflege wird auch im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz als Antrag seitens MecklenburgVorpommerns eingebracht. Es wurde darin ein umfangreicher Katalog zur Verbesserung der wirtschaftlichen Betreibung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen zusammengetragen.

Schließlich möchte ich von unserem engmaschigen Beratungsnetzwerk aus derzeit 18 Pflegestützpunkten berichten, die in unzähligen Beratungen kostenlos, neutral und professionell nicht nur pflegebedürftige Menschen, sondern selbstverständlich auch den pflegenden Angehörigen stets ein Wegweiser und Begleiter in einer oftmals unübersichtlichen Gemengelage sind. Auch hier freue ich mich mitteilen zu dürfen, dass mein Haus mit dem Konzept zu einer weitergehenden Wohnberatung einen weiteren wichtigen Baustein erarbeitet hat, der den sozialpolitischen Grundsatz „Ambulant vor stationär“ in Kürze in der Praxis umsetzt. So soll durch Wohnraumanpassung und Umbaumaßnahmen ein länger möglicher Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und damit auch im familiären Umfeld ermöglicht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, pflegende Angehörige sind die wichtigste Säule im Versorgungsmix, da dürfte es keine zwei Meinungen geben. Wir müssen diese Gruppe – zumeist Frauen – weiter entlasten. Ich lade Sie herzlich dazu ein, gemeinsam und in einem offenen konstruktiven Miteinander weitere Wege und Ideen zur Entlastung und Stärkung der pflegenden Angehörigen zu entwickeln, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Zu Ihrem Wortbeitrag ist eine Kurzintervention angemeldet worden.

Herr Professor Weber von der Fraktion der AfD, bitte.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium und werte Kollegen!

Frau Minister Drese, ich bin entsetzt. Ich habe mal auf die Uhr geguckt, mehr als die Hälfte Ihres Beitrages zu dem wichtigen Thema „Landespflegegeld und Unterstützung von häuslicher Pflege“ ging um finanzielle Aspekte. Natürlich ist es teuer, da sind wir uns einig. Aber es geht hier um die Menschen, die unser Land verteidigt haben, die dieses Land wieder aufgebaut haben aus Trümmern, zu dem gemacht haben, was wir heute hier haben und präsentieren können. Wer anders als diese Menschen sollte diesen finanziellen Beitrag denn verdient haben? Im Vergleich dazu: Sie haben gesagt, 116 Millionen. Ja, richtig, wenn die Inanspruchnahme sehr hoch ausfällt, kommen wir eventuell auf diesen Betrag. Wir gehen davon aus, dass die Inanspruchnahme ja nur ein Drittel sein wird. Entsprechend weniger würde das kosten.

Aber haben Sie mal dagegengestellt, was uns die – Herr Barlen würde sich freuen, dass ich jetzt wieder auf das Thema komme –, was uns die vielen, fast analphabetisierten Zugereisten hier kosten, bis wir sie ausgebildet haben? Denn, wenn sie im unteren Lohnsektor – wenn überhaupt – Arbeit finden, werden sie also in der Zeit ihrer Arbeitstätigkeit auf Zuschüsse angewiesen sein und werden dann eine sehr geringe Rente haben, sodass sie

wieder Zuschüsse kriegen. Denen, die hierhergekommen sind und die nichts für unseren Staat tun, denen sind Sie bereit, deutlich mehr Geld zuzuwenden

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

als den Menschen, denen, die dieses Land aufgebaut haben, die hier alt geworden sind und pflegebedürftig sind. Ich finde, das ist eine Schande, dass in Ihrem Beitrag die finanziellen Aspekte das Wichtigste waren und alle anderen Diskussionspunkte dagegen zurückgestanden haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Sehr geehrter Herr Professor Weber, für eine seriöse Politik ist die Grundlage dessen zu klären, wie man denn die Ideen, die man hat, auch in finanzieller Hinsicht umsetzen kann. Und ich weiß nicht, aus welchem Teil meiner Rede Sie entnommen haben wollen, dass ich den pflegenden Angehörigen keinen Dank schulde, sondern das ganze Gegenteil ist der Fall. Ich habe das vorhin einmal zitiert. 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern werden von pflegenden Angehörigen betreut und die Hälfte davon sogar ohne ambulante Pflege, sodass es mir darum geht, finanzielle Dinge am Anfang der Diskussion zu klären, damit man zu tatsächlicher Entlastung kommt.

Und die zu uns Gekommenen sind auch im Bereich Pflege eine Bereicherung. Es gibt gute Vereinbarungen, beispielsweise jetzt mit Vietnam. Da wird Ihnen der Gesundheitsminister einiges zu sagen können, also auch in dem Bereich gibt es Entlastung, durch diejenigen, die zu uns gekommen sind.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fragen Sie mal die Pflegedienste, was sie davon halten!)

Aber für seriöse Politik, das müssen Sie mir schon zugestehen,

(Zuruf aus dem Plenum: Das habe ich gemacht!)

muss zum Anfang geklärt werden, wie setzen wir denn die Dinge auch finanziell um. Deswegen gehört auch das in meinen Redebeitrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)