Protocol of the Session on October 17, 2019

Im Sozialministerium arbeiten wir zum Beispiel an einem Onlinebeteiligungstool. Dieses soll die Möglichkeit bieten, sich zu Schulen auszutauschen, kommunale Projekte kennenzulernen und abzustimmen.

Zum Zweiten wollen wir die Medienkompetenz und -sicherheit stärken. Gefördert werden sollen nach unseren Plänen Leistungen, die geeignet sind, Kindern und Jugendlichen sowohl den Nutzen als auch die Kompetenz, mit Medien umzugehen, als auch einen gefahrlosen Umgang und die Sicherheit mit Medien aufzuzeigen.

Als weiteren Punkt möchte ich Ihnen die systemische Hilfe im Sozialraum vorstellen. Das Land unterstützt Projekte, die direkt dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Leistungsberechtigten der Jugendhilfe und den der Jugendhilfe nachstehenden Bereichen verbessert wird und dadurch Leistungsbegünstigten ein flexibleres Angebot unterbreitet werden kann.

Gefördert werden zudem Maßnahmen und Projekte mit dem Ziel einer Vertiefung der Erkenntnislage zur Netzwerkstruktur in der Jugendhilfe. All diese geplanten Maßnahmen dienen einer künftigen Entwicklung der Angebotsbreite und der Schaffung neuer und der Sicherstellung bestehender Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Aspekt hervorheben. Über die Anpassung der Kinder- und Jugendförderung hinaus werden die beabsichtigten Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zusätzliche Mittel für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren in den Gemeinden zur Verfügung stellen. Kommunen, in denen viele Kinder leben, werden gestärkt, Kommunen können dadurch besser selbstständig die Bedarfe lenken und regulieren.

Sie sehen also, wir arbeiten konsequent und in verschiedenen Bereichen an verbesserten Bedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit in unserem Land, und ich freue mich dabei über Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Landsleute und Gäste! Wir befassen uns erneut auf Antrag der LINKEN mit der Kinder- und Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits im Mai 2018 und im Januar 2019 Anträge zur Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes eingebracht. Die Anträge wurden alle im Plenum abgelehnt. Jetzt geht DIE LINKE sogar eine Stufe weiter und gießt ihre abgelehnten Anträge in einen Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt. Der Gesetzentwurf spricht wie bereits die beiden Anträge zuvor eine ähnliche Sprache, kommt dafür aber gleich auf den Punkt. Es geht nämlich ums Geld. Nach Ansicht der LINKEN ist die Kinder- und Jugendförderung im Land nicht ausreichend und auskömmlich finanziert.

Wir können uns sicher im Plenum über eine Erhöhung der Landesförderung unterhalten. Auch scheint es an der Zeit, ein Gesetz nach 20 Jahren zu novellieren, zumindest, wenn es einen Handlungsbedarf gibt. Dieser kann zum Beispiel aus einer Veränderung der Bedarfs- und Problemlagen, der Preissteigerungsraten, erhöhten Personalkosten, der besonderen Herausforderung der Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum oder strukturschwachen Regionen resultieren. Das haben Sie in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf erwähnt. Darüber hätten wir im Detail gerne mehr erfahren, aber es ist schon wie bei den beiden Anträgen zuvor: Wenn Sie die bisherigen Fördermaßnahmen auf eine erweiterte Zielgruppe ausdehnen, dann ist eben die zur Verfügung stehende Förderhöhe pro Kopf geringer.

Deshalb frage ich Sie, meine sehr verehrten Vertreter der LINKEN: Warum sehen Sie eine unbedingte Notwendigkeit darin, die aktuell förderfähige Zielgruppe von den 10- bis 26-Jährigen auch auf die bis zu 6-Jährigen zu erweitern? Warum wollen Sie stattdessen nicht lieber die

Familien stärken? Wir als AfD-Fraktion haben dazu schon Anträge eingereicht, die Sie aber immer wieder in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt haben. Warum soll sich der Staat immer weiter und immer tiefer in die Erziehung unserer Familien einmischen? Das beantworten Sie uns doch bitte einmal!

Wir sollten uns auch fragen, welches sind die geeigneten Angebote für Kinder und Jugendliche. Kinder sind Kinder, die haben andere Bedürfnisse und Vorstellungen als Jugendliche, und auch herangehende Erwachsene unterscheiden sich in ihren Bedürfnissen von den Jugendlichen. Herangehende Erwachsene sind vor dem Gesetz als Erwachsene zu behandeln. Das sind alles verschiedene Zielgruppen mit verschiedenen Bedürfnissen und Problemen. In diesem Kontext möchte ich auch die bisherige Regelung kritisieren und hinterfrage die förderfähige Altersgruppe zumindest der über 21-Jährigen. Frau Ministerin ist darauf schon kurz eingegangen.

Wenn Sie die Zielgruppe erweitern, dann resultiert natürlich daraus auch ein erhöhter Bedarf an Personal. Statt einer Erhöhung der Stellen in diesem Bereich – ich werde mich da auch gerne immer wieder wiederholen – stehen für uns als AfD die Familie bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie deren finanzielle Unterstützung im Vordergrund. Die Notwendigkeit einer Stärkung von Mehrkindfamilien hat die Beantwortung einer Frage meines Kollegen Thomas de Jesus Fernandes ergeben. Die Anzahl von Familien mit einem, mit zwei und mit drei oder mehr Kindern geht seit dem Jahr 2000 in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich zurück.

Fällt Ihnen etwas auf, meine Damen und Herren? Wenn Sie sich so sehr für die Belange der Kinder auf der einen Seite starkmachen und die Anzahl der Kinder auf der anderen Seite nahezu kontinuierlich sinkt, sollten wir uns nicht am Ende darüber mehr Gedanken machen?

Ich möchte mich dennoch auch positiv zur Schul- und Jugendsozialarbeit äußern. Sie kann gut und wichtig sein, aber dann ohne Ideologie und nicht per se als Familienersatz. Was Kinder in erster Linie brauchen zur Orientierungshilfe, sind intakte Familien. Und dann brauchen sie Orientierungshilfen, sobald es diese intakten Familien nicht mehr gibt. Was erleben Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag und was können Jugend- und Schulsozialarbeiter da konkret tun? Denken wir zum Beispiel an das leidige Thema „Mobbing an Schulen“. Wir haben uns hier im Plenum auch darüber unterhalten, und es gibt leidliche Erfahrungen mit diesem Thema im Land. Es gilt, Ursachen zu ermitteln und nicht an Symptomen herumzudoktern.

Was fällt mir dazu noch ein? Kinder kommen oft zu spät zur Schule, manchmal ohne Frühstück, häufig mit blauen Flecken oder sind verhaltensauffällig. Dies zu ergründen und hier zu vermitteln und für die Kinder und für Jugendliche Sorge zu tragen, kann im Aufgabenbereich der Jugend- und Sozialarbeit liegen. Diese Jugend- und Sozialarbeiter können hier durchaus eingreifen, Eltern und Lehrer entlasten und Institutionen informieren. Aber dazu bräuchte es meiner Einschätzung nach eine Aufgabendefinition für Jugend- und Sozialarbeiter.

Und wenn wir schon von orientierungslosen Kindern und Jugendlichen sprechen, dann ist ein geregelter Tagesablauf durchaus hilfreich. Auch wenn Sie es nicht

gerne hören, so kommt jeder in diesem Land mit Fleiß und Disziplin sowie mit Pünktlichkeit und Pflichtgefühl weiter. Dieses gilt für den Schulalltag und als Vorbereitung für das Berufsleben sowieso. Diese dann gereiften und verantwortungsbewussten Menschen werden wiederum ihren Kindern diese Tugenden mit auf den Weg geben. Das wäre doch eine Aufgabenbeschreibung, mit der auch nicht unbedingt ein Mehr an Ausgaben verbunden wäre. Wenn Sie dieses so wollten, würden wir mit Ihnen gehen. Im vorliegenden Fall enthalten wir uns zu Ihrem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landes für die Kommunen ist pro Kopf gesehen niedrig. Dieser Tatsache sind wir uns alle bewusst. Bereits in der Landtagssitzung im Januar dieses Jahres diskutierten wir die Thematik der Förderhöhe nach KJfG. DIE LINKE stellt zum wiederholten Mal einen Antrag zur Debatte um die berühmtberüchtigten 5,11 Euro.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig!)

Seit 1998 – das haben wir gehört – hat es hier keine Veränderung gegeben, ergo musste man in dieser Zeit damit auskommen. Uns ist mittlerweile bekannt, der Betrag soll um 1,32 Euro auf 6,43 Euro pro Kopf steigen. Dabei wird sich auch die Alterskohorte verschieben, die gefördert wird, und zwar von 10 bis 26 Jahren auf 6 bis 21. Anzumerken ist hier, geschätzt rund 11.000 Jugendliche weniger würden dann landesweit in den Genuss der Förderung kommen.

Nach dem Antrag im Januar nun also der eigene Gesetzentwurf der LINKEN zum KJfG im Oktober. Nach Zeitplan des Sozialministeriums, der uns Anfang des Jahres im Sozialausschuss präsentiert wurde, sollte das KJfG ja noch geändert werden. Wenn dieser Zeitplan nicht zu halten ist, ist dies vielleicht auch aufgrund der Masse an Aufgaben, die das Ministerium und auch das Parlament im Sozialbereich zu verantworten haben, verständlich. Insofern weisen wir auch in dieser Debatte darauf hin, dass der eigene Entwurf der LINKEN zur Thematik verfrüht ist und wir ihn deshalb zurückweisen.

(Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Schon in der letzten Debatte forderten Sie eine Vorlage zur Neuerung des Gesetzes zum 31. Juli. Das mussten wir natürlich ablehnen. Es ist schlichtweg unrealistisch, was dort vom Ministerium und auch von den Abgeordneten verlangt wurde. Man schaue sich nur an, welche Gesetze wir im Laufe der letzten Monate insgesamt vor uns liegen hatten, mit denen wir uns teils ja auch immer noch beschäftigen. Da haben wir das Wohlfahrtsgesetz, das BTHG, zweimal das KiföG, das Landespflegegesetz und diverse Verordnungen zur Umsetzung der Gesetze und jetzt das KJfG.

Die Steigerung, meine Damen und Herren, ist in Relation zur bisherigen Zahlung von 5,11 Euro zu den geplanten 6,43 Euro zwar nominal gesehen niedrig, betrachtet man die Summe aber relativ, ergibt sich schon eine ordentliche Steigerung. Nichtsdestotrotz muss ich Ihnen persönlich, selbst in der Kommunalpolitik tätig, in einer Sache recht geben: Dies kann dauerhaft nicht ausreichend sein, 250.000 Euro sind nicht gerade viel. Und eine merkbare Erhöhung des Haushaltspostens für die nächsten zu verabschiedenden Haushalte ab 2022 sollte dementsprechend erfolgen. Dafür möchte ich mich auch persönlich einsetzen.

Die Erhöhung ist in Relation zu den Gesamtausgaben, die die Landkreise und Kommunen für die private und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe stemmen, inakzeptabel. Auch in der letzten Sitzung machte ich meine Haltung dazu deutlich. Kinder- und Jugendarbeit muss in Mecklenburg-Vorpommern die gesamte Palette der Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch erbringen, und das tut sie auch, und zwar von der Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter. Ich finde es gut, noch ein paar Details zu klären, zum Beispiel aus unserer Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Da würde ich auch gerne einige Ergebnisse doch noch hören wollen, bevor wir dann abschließen damit. Und die Ministerin hat auch noch einige weitere Themen genannt, die im Kontext betrachtet werden müssen.

Dennoch möchte ich versöhnlich enden: Das, was sozialpolitisch gefordert wurde, eine Erhöhung der Förderung nach Jugendförderungsverordnung, wird ja nun kommen, und nach über 20 Jahren ist das auch überfällig.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was kommt? Erhöhung?)

Ein kleiner Erfolg ist es auch, und für die Zukunft, möchte ich sagen, arbeiten wir dafür, dass es dann nicht mehr so lange dauert, die nächste finanzielle Verbesserung zu erwirken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Sie ahnen es bestimmt, da das KJfG bereits in der Pipeline ist, können wir diesem Entwurf nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Arppe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst mal, vorhin war kein Geld da für die Pflege von Senioren, jetzt auf einmal muss Geld da sein für die Jugendlichen. Das ist doch etwas komisch. Ich persönlich wäre schon dann doch dafür, dass wir uns zunächst einmal um die Leute kümmern, die Leute besser versorgen, die dieses Land mit aufgebaut haben, und nicht um die, die ihre Leistungen erst noch erbringen müssen.

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Letztlich geht es aber hier gar nicht vordergründig um Kinder- und Jugendarbeit, tatsächlich ist das wieder ein Paradebeispiel für linke Klientelpolitik, es geht um die Versorgung einer Unzahl von Verbänden, Initiativen und Projekten, die sich der Jugendarbeit angenommen haben, tatsächlich aber dazu dienen, linke Kader zu versorgen, ihnen ein Auskommen zu verschaffen auf Kosten der Steuerzahler.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was ist mit dem Christlichen Jugenddorfwerk? Das sind alles linke Kader?!)

Ja, genau.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und genau das ist auch dann der Hintergrund des Ganzen. Durch die von Ihnen angestrebte Kinder- und Jugendarbeit

(Peter Ritter, DIE LINKE: Junge, Junge, Junge, Junge!)

geht es vor allen Dingen darum,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!)

die Kinder und Jugendlichen politisch und ideologisch zu indoktrinieren. Die Frau Ministerin hat ja schon als Paradebeispiel einer gelungenen Jugendarbeit „Fridays for Future“ angeführt.

(Thomas Krüger, SPD: Das stört Sie, ne?!)