(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee, scheint ja nicht, sonst würde er nicht solche Fragen stellen!)
Es geht nicht um 14-Jährige. Wir reden über Volljährige. Das andere ist Jugendschutz, weil hier auch über Straßenverkehr gesprochen wurde. Wir reden über Jugendschutz und wir reden über das Betäubungsmittelgesetz.
Das andere sind Straßenverkehrsordnung und Jugendschutzgesetz. Also wir müssen mal ein bisschen unterscheiden, und gerade praktizierende Juristinnen und Juristen müssten das wissen.
Insofern ist es mit den Vergleichen irgendwie auch ziemlich schräg, sonst könnten wir ja sagen, dann müssten an sich Haselnüsse auch verboten werden, denn für einige sind sie tödlich. Die haben eine Allergie dagegen und müssen höllisch aufpassen,
dass sie keine Substanzen essen, in denen Haselnüsse sind. Ja, merken Sie es, was vergleicht der jetzt? Jetzt drehen Sie das mal gedanklich um und da sagen wir: Was vergleichen Sie denn manchmal miteinander, ja? Aufklärung ist wichtig! Mündigkeit ist wichtig! Information ist wichtig und Menschen stark machen, weil, ich betone es noch mal, Sucht nicht von Drogen kommt,
Also, Herr Förster, einige haben es ja hier gesagt, was dahinter sein kann. Ein Verbot hält im Übrigen nicht ab vom Konsum. Also es geht um andere Wege, die wir gehen müssen. Dafür werben wir hier. Und ich habe Frau Berg natürlich mit Bedacht und absichtsvoll ermuntert
Also wir haben mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, wie Portugal damit umgeht. Die Portugiesen haben legalisiert und haben gesagt, wer in Bezug auf Cannabis mehr als 25 Gramm bei sich führt, gilt als Dealer und fällt dann unter das Strafrecht.
Das wird anders behandelt. Die Konsumenten werden anders behandelt als die Dealer, weil wir natürlich, Herr Barlen, die Händler auch nicht stark machen wollen. Und die machen dann Folgendes: Wenn jemand auffällig wird, dann kommt er vor einen Ausschuss zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch.
Und in diesem Ausschuss sitzen ein Jurist, ein Psychologe und ein Sozialarbeiter. Dann wird der Fall durchgesprochen und es werden die Hintergründe beleuchtet. Dann wird aufgeklärt und es werden Hilfen angeboten. Und erst, wenn jemand notorisch auffällig wird, werden Sozialstunden und Bußgeld verhängt. Das ist ein ganz anderes Herangehen. Und der Effekt ist erstaunlich, aber der Effekt ist so: Die Rate von Todesfällen aufgrund von Drogenmissbrauch hat sich in Portugal drastisch reduziert.
Herr Koplin, sind Sie der Meinung, dass wir schon so viel Personal haben, um das alles abdecken zu können, was Sie gern möchten? Dass wir solche Präventionsmöglichkeiten haben, um den jungen Leuten zu sagen, ihr dürft das nicht und das ist gesundheitsschädlich, sind Sie der Meinung, wir sind schon so weit?
Frau Weißig, wenn Sie meinen Ausführungen vorhin zugehört haben, habe ich deutlich gemacht, dass wir in der Sucht- und Drogenprävention, in der Sucht- und Drogenhilfe völlig unterbelichtet sind. Wir sind noch nicht so weit. Es muss aber klar sein, dass wir da handeln müssen, dass wir an der Stelle verstärkt tätig werden müssen. In diese Richtung gingen auch immer unsere Haushaltsanträge und mit unserem Antrag verbindet sich ganz klar eine Aufklärungskampagne, und die muss über Menschen laufen, das ist logisch.
Eine Nachfrage nicht, ich wollte nur sagen, Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Sie geben erst Cannabis frei und dann haben Sie erst...
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben jetzt hier nicht das Recht, einen Diskussionsbeitrag zu halten!)
Ich bin auch mit meinen Argumenten soweit am Ende. Wir haben uns ausgetauscht dazu und ich fand das sehr interessant. Hier gibt es deutliche Unterschiede in der Bewertung. Aber das Thema – das wird ganz sicher so sein, weil es eben gesellschaftliche Realität ist – wird uns erhalten bleiben, und wir werden weiter darüber diskutieren müssen, denn, Herr Lerche, hinterwäldlerisch zu argumentieren, hilft uns nicht weiter. Ideologisch haben wir an dieser Stelle keinesfalls argumentiert, sondern auf Grundlage von Fakten, auf Grundlage von wissenschaftlichen Expertisen
So unterschiedlich ist das, aber es gibt ja immer auch Erkenntnisschranken insoweit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Koplin, was mir hier in der Debatte zu kurz gekommen ist, ist der verkehrsrechtliche Aspekt. – Oh, jetzt habe ich Kreislauf! – Das ist der verkehrsrechtliche Aspekt.
Die Dunkelziffer ist bei erkannten Alkoholfahrten bei 600. Das heißt, bei einer erkannten Alkoholfahrt lasse ich 600 mit Alkohol fahren, die unkontrolliert sind. Bei Betäubungsmitteln ist das Verhältnis 1 : 1.000 so in etwa. Es gibt für die Polizeibeamten hier in unserem Land die Möglichkeit über den Wischtest, Schweißtest und Urintest. Und wenn ich das, was Sie fordern, zulassen würde, dann müssten Sie auch die Anlage zum Straßenverkehrsgesetz ändern, also auf Bundesgesetzebene müssten wir uns dann befinden, und ich müsste Möglichkeiten schaffen, auf schnellem und kurzem Wege an Beweismittel zu kommen, ohne den doch recht hohen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die freie individuelle Selbstbestimmung der Bürger.
Und das kommt in Ihrem Antrag gar nicht vor und auch in keinem der Debattenbeiträge hier. Das finde ich ein bisschen schade, weil Sie bestreiten ja nicht, dass das Konsumieren von Cannabinoiden rauschmittelbeeinflusst ist und somit eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulässig ist, und das muss in irgendeiner Form dann auch kontrolliert werden.