Antrag der Fraktion DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern aktiv für den Klimaschutz – Drucksache 7/4018 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zwei Wochen besuchte eine gutgelaunte Bundeskanzlerin Island, um dort mit den Regierungschefs Skandinaviens über Klimafragen zu sprechen. Dort sagte sie, es sei wichtig, jetzt etwas zu tun. Keine Maßnahme sei teurer als der Preis, der später zu zahlen sei.
Wolfgang Schäuble, der Bundestagspräsident, sagte in einem Workshop mit der CDU-Fraktion und anderen CDU-Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz kostet, kein Klimaschutz kostet mehr. Recht haben beide.
Mit unserem Antrag fordern wir die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Die Bereiche, die wir aufgeführt haben, sind für uns dabei die wichtigsten, die wir hier im Land beeinflussen können. Allerdings spricht nichts dagegen, weitere aufzunehmen.
Sie werden vielleicht fragen, warum ein Gesetz, wir haben doch den Aktionsplan Klimaschutz. Ich habe mir den auf der Seite des Energieministeriums noch mal angesehen.
Wettbewerbe sind nicht schlecht und jede einzelne dort aufgeführte Maßnahme, jedes Projekt ist gut, aber es ist ein Sammelsurium, eine Strategie des Landes ist
nicht erkennbar, mal ganz abgesehen davon, dass es kaum bis gar keine Verbindlichkeiten gibt. Die brauchen wir aber, wenn wir Ziele, die unbedingt auch definiert werden müssen, wenn wir diese Ziele erreichen wollen. Das Gesetz soll sowohl diese Ziele verbindlich bestimmen und Mechanismen für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen festlegen als auch Anpassungsstrategien für den bereits wirksamen Klimawandel beinhalten.
Im Vorfeld der heutigen Sitzung wurde ich von Kollegen aus anderen Fraktionen gefragt, ob wir den Antrag nicht zurückziehen und stattdessen fraktionsübergreifend genauer benennen sollten, was genau wir eigentlich wollen. Nun, Sie sehen, wir haben den Antrag nicht zurückgezogen, und das hat mehrere Gründe:
Erstens bietet der Zeitraum, den wir vorschlagen für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes, nämlich ein ganzes Jahr, jede Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion.
Und zweitens können wir heute schon Etliches benennen, wo wir Nachholbedarf sehen und wo es hakt im Land.
Dabei will ich gleich voranstellen, dass ich sehr wohl sehe und erlebe, dass in vielen Bereichen Überlegungen angestellt werden und Praktisches in Sachen Klimaschutz geleistet wird, aber System hat dieses Ganze aus unserer Sicht nicht. Ich möchte einige Beispiele benennen.
Als ich 2011 Landtagsabgeordnete wurde, hatte ich gehofft, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz zumindest bei der Energiewende schnell ausbaut und neben seinem Beitrag bei den Erneuerbaren auf weiteren Sektoren große Fortschritte macht. Dem ist leider nicht so. Nicht nur, dass sich seither wenig getan hat oder zu wenig getan hat, jetzt ist sogar die Energiewende über alle Sektoren hinweg ins Stocken geraten und eine vernünftige Sektorenkopplung ist in weite Ferne gerückt. Die Berliner Große Koalition und ihre Vorgänger haben viel dazu beigetragen, dass nach der Solarindustrie und dem Bioenergiesektor jetzt auch noch das Rückgrat der Energiewende, die Windkraftbranche, stark ins Trudeln gerät, und das auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich habe schon mehrfach hier vom Pult aus gesagt, Klimaschutz braucht mehr als Energiewende, aber ohne Energiewende können wir den Klimawandel nicht begrenzen, mit Folgen, die unsere nachfolgenden Generationen bedrohen. Meine Damen und Herren, und deshalb müssen wir einen Zahn zulegen und regenerativen Strom aus Wind und Sonne erzeugen.
Und ich sehe das genauso wie Sie, Herr Minister, als Sie heute in der Diskussion, als es um die CO2-Bepreisung ging, gesagt haben, dass wir einen Umbau dieses Abgaben- und Umlagensystems unbedingt brauchen. Wir brauchen diesen Strom, um Power-to-Heat und Power-to-Liquid, also Wärme und synthetische Kraftstoffe, produzieren zu können.
Minister Pegel ist ja mit seinen 100 Projekten mehrfach hier durchs Land gezogen, hat für die Sektorenkopplung geworben und hat auch versucht, da was zu erreichen. Es ist doch ganz schön ruhig geworden darum. Ich ver
mute mal, dass die Gespräche in Berlin doch zäher sind als gedacht. Herr Altmaier hat ja heute zusammengesessen mit den Energieverbänden und auch den Ministern. Schön, dass Sie hiergeblieben sind, Herr Minister, aber ich bin trotzdem gespannt, was dabei herausgekommen ist.
Und dann frage ich auch: Was ist mit dem Potenzial, das Wasserstoff bietet? Auch da ist es sehr ruhig geworden, nachdem die norddeutsche Strategie unterschrieben worden war. Konkrete Ziele und untersetzende Maßnahmen sind nicht erkennbar. Dabei hatten wir mal ein Zukunftsprojekt „Wasserstoff als Treibstoff“. Wäre es nicht angezeigt, in Mecklenburg-Vorpommern ein Kompetenzzentrum Wasserstofftechnologie aufzubauen? Ich kann mir gut vorstellen, dass wir dafür ENERTRAG, ENERCON und die anderen Windanlagenhersteller mit ins Boot holen können, zumal Kleinanlagen bereits existieren.
Ein weiteres Beispiel: Wir haben heute über die Probleme unserer Wälder gesprochen. Insbesondere monokulturelle Wälder haben diese Probleme. Und wir waren uns relativ einig, dass naturnaher beziehungsweise naturgemäßer Umbau notwendig ist. Hat das nun Relevanz für ein solches Gesetz? Ich beziehe mich da auf die Aussage, die Herr Heydorn auch getroffen hat, dass auch bei diesem Problem kein einheitliches Handeln im Land zu erkennen ist, dass wir den Wildumfang regulieren müssen und dass eventuell oder vielleicht sogar ganz bestimmt die natürliche Entwicklung vor Neuanpflanzungen vorzuziehen ist. Das ist nicht so ganz neu, aber neu war für mich in dieser geführten bundesweiten Diskussion um den Wald, dass immer mehr Forstverantwortliche fordern, dass der Wald nicht zuerst Kapitalanlage sein soll und dann auch die entsprechende Rendite bei der Vermarktung zu erwarten ist, sondern als wichtiges Gemeingut für ein gesundes Klima zu betrachten sei. Ich finde das interessant, aber das hat Auswirkungen auf unser Land.
Und noch eins: Die vorliegenden Anträge zum Aus der Schweineschlachtstrecke des Schlachthofes Teterow zeigen, dass wir auch auf diesem Gebiet ein Riesenproblem haben. Wie können wir Lebendtiertransporte innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und vor allem aus Mecklenburg-Vorpommern heraus minimieren? Wie können wir es schaffen, regionale Schlachtkapazitäten aufzubauen und zu fördern, die niemanden zwingen, Tiere nach Perleberg oder Weißenfels zu karren? Neben Tier- und Klimaschutzeffekten wäre dies auch ein großer Beitrag dazu, dass die Wertschöpfung über die Veredlung der hier erzeugten Rohstoffe auch in Mecklenburg-Vorpommern bleibt und wir tatsächlich von Regionalität sprechen können.
Und zunächst ein letzter Bereich: Seit Jahren diskutieren wir über die nötige energetische Sanierung von Gebäuden. In Mecklenburg-Vorpommern haben Gebäude einen Anteil von 50 Prozent am gesamten Endenergieverbrauch. Bis 2050 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Davon sind wir weit entfernt. Und außerdem: Modernisierung und höhere Baukosten durch steigende Anforderungen schlagen direkt auf die Mieten durch. Hier haben wir den Zusammenhang zwischen Wohnungsbau und Sozialem.
Der vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz kann nicht bleiben, wie er ist. Er bringt nichts für den Klimaschutz, und soziale
Aspekte sind ebenso wenig berücksichtigt. Für mehr Klimaschutz und sozialen Ausgleich muss der Staat mehr Geld in die Hand nehmen, und auch Vermieter müssen in die Pflicht genommen werden. Das gilt im Bund für die Wohnraumförderung und Gebäudeeffizienzprogramme der KfW, und das gilt im Land, wo wir auch eine Zuschussförderung für energetische Sanierung brauchen. Die Mieter dürfen die Last nicht alleine tragen. Das waren nur wenige Beispiele, viel mehr gäbe es zu sagen. Ich bin gespannt auf Ihre konstruktiven Beiträge. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 64 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank! Ich merke, dass ich manchmal zu viel Jurist bin, um Ihren ganzen Optimismus zu teilen, weil Sie sozusagen ganz viele Erwartungen formulieren und in so einen Gesetzgebungsprozess hineinlegen, bei dem mir momentan der Glaube fehlt, dass der diese abbildet. Oder ich würde es mal umkehren wollen: Wir haben in diesem Lande bisher ohne ein Klimaschutzgesetz gesteuert, wir haben gesteuert über den von Ihnen dankenswerterweise erwähnten Aktionsplan Klimaschutz. Wenn Sie, da gibt es eine extra Internetseite, raufgehen, reicht das von den Reitern Energiesparen, über Erneuerbare Energien, über Land- und Forst, über Tourismus und Wirtschaft, über Bau, über Innovation und hat dann jeweils eine Vielzahl von Unterpunkten, die mit Maßnahmen hinterlegt sind.
Wenn ich Ihnen zuhöre, sagen Sie, in einem Gesetz wäre das alles verbindlicher und würde geregelt. Das, was ich mir gesetzgeberisch vorstellen kann bei Klimaschutzgesetzen, da fehlt mir der Glaube, dass ich in diese Tiefe komme, zumindest typischerweise wird man das in einem Gesetz nicht tun. Wenn man Gesetze machte, würde man sagen, diese Sektoren bedenkt bitte. Die bedenken wir bereits seit vielen Jahren und haben einen Klimaschutzaktionsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wird, im Übrigen unter Beteiligung des zuständigen Ausschusses. Ich glaube, wenn man ein solches Gesetz macht, würdest du eben nicht hundert Maßnahmen reinschreiben, sondern du würdest grob sagen, wir hätten gern so was und jetzt macht bitte einen Plan. Dann bin ich beim gleichen Instrumentarium, was ich jetzt nutze.
Wir bilden derzeit, das mag man kritisch beäugen, in mehreren Plänen ab. Wir bilden ab im Aktionsplan Klimaschutz, wir bilden alles, was erneuerbare Energien betrifft, was Sektorenkopplungsfragen betrifft, alle Wertschöpfung, die mit den erneuerbaren Energien zusammenhängt, in der gesonderten energiepolitischen Konzeption, die wir unter breiter Beteiligung in den Jahren, ich glaube, 2013/2014 von verschiedensten Protagonisten dieses großen Bereichs um die erneuerbaren Ener
gien herum entwickelt haben, ab, und wir haben zu guter Letzt eine dritte, das ist die Anpassungsstrategie. Die Anpassungsstrategie guckt quasi auf das, was Klimafolgen beseitigt, zu Anpassungen anhält und versucht, das in einer dritten Konzeption abzubilden.
Ihr Hinweis ist sozusagen, wenn du das alles im Gesetz hättest, dann wäre es durchschlagkräftiger. Noch mal: An diese größere Durchschlagskraft glaube ich damit verbunden nicht automatisch, und allein, weil ich eben nicht annehme, dass die vielen, vielen einzelnen Maßnahmen im Gesetz stünden, sondern sie werden weiter in den Plänen stehen.
Wenn Sie sich den Aktionsplan Klimaschutz anschauen im Netz, werden Sie zu jeder Maßnahme finden, wer denn ein Stück weit die Umsetzung in der Hand hat. Da werden Sie – und die Kritik ist vollkommen richtig – Punkte finden, wo die Landesregierung sie selbst nicht hat, sondern sagt, das gelingt nur über die Tourismuswirtschaft selbst, wenn die Maßnahmen umsetzt, die beispielsweise Energieeffizienzmaßnahmen auf Campingplätzen und Hotels sind. Ich kann mir mit einem Landesgesetz offen eingestanden nicht vorstellen, dass das wiederum sich ändern würde. Dann steht so eine Maßnahme im Gesetz. Ich brauche aber trotzdem den Hotelier, der sagt, ich investiere, weil ich mir momentan kein Landesgesetz vorstellen kann, was sagt, und du Hotelier musst jetzt folgende Maßnahme ergreifen, sondern es bleibt allein dabei, dass ich Sektoren definiere.
Wenn ich Ihren Punkt aufgreife, zu sagen, Mensch, das Klimaschutzgesetz, wenn wir das hätten, oder andersrum, Sie haben beklagt die Berliner Politik. Und das Klagen würde ich jetzt vielleicht als SPD-Mann nicht ganz so laut, aber in ähnlicher Weise wiederholen. Ich bin ja mit der Dynamik der Berliner Bundesregierung beim Thema Energiewende momentan auch nicht besonders glücklich, weil ich den Eindruck habe, wir haben uns ziemlich festgefressen. Und der heutige Windkraftgipfel beim Bundeswirtschaftsminister ist ein Ausdruck dessen, dass die gleiche Sorge auch bundespolitisch geteilt wird. Ich glaube aber nicht, dass ein Klimaschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, wenn es heute schon bestünde, dazu führen würde, dass diese festgefahrene politische Situation in der Erneuerbaren- oder in der Energiewendediskussion des Bundes anders wäre.
Ich will mal Folgendes bekennen: Wenn das die Garantie wäre mit diesem Gesetz, würde ich mich dem sofort anschließen. Ich glaube da nicht dran. Ein Beweis dafür mag sein, dass es sieben oder acht Klimaschutzgesetze in den Ländern bereits gibt, die im Übrigen sehr unterschiedlich sind, und wir uns bundespolitisch trotzdem festgefressen haben, weil möglicherweise ein Landesklimaschutzgesetz eben auch keine Bundesgesetzgebungskompetenz übertünchen kann, sondern am Ende des Tages gilt die harte Regel: Bundesrecht bricht Landesrecht. Ich habe also keine Chance, mit einem selbst sehr guten Klimaschutzgesetz des Landes zu bewirken, dass eine vielleicht durchhängende oder nicht forciert genug betriebene bundespolitische Diskussion zum Thema erneuerbare Energien schneller würde.
Meine Damen und Herren, ich glaube also, dass wir mit den Plänen, die wir jetzt haben, am Ende genau die Instrumente haben, die Sie hinterher auch brauchen. Sie würden allenfalls ein Gesetz obendrauf pfropfen, das sagt der Landesregierung, macht mal diese Pläne. Ich
höre gern zu, wenn Sie mir sagen, wie ich mehr Verbindlichkeit dann an den Stellen hinbekomme. Am Ende haben Sie die gleiche Diskussion, die Sie beim Aufstellen von Plänen mit anderen Häusern haben, im Zweifel auch in einem Gesetzgebungsprozess. Sie haben natürlich immer widerstreitende Interessen, im Übrigen auch in diesem Hohen Hause. Die haben wir doch auch bei Klimaschutzdebatten, bei Energieeffizienzdebatten wiederholt erlebt. Wenn ich sage, etwas kostet sehr viel Geld, dann werden Sie am Ende natürlich im Haushaltsplan was abbilden müssen. Dann habe ich die Diskussion über den Haushaltsplan nicht ersetzt, indem ich vorher ein Klimaschutzgesetz gemacht habe, sondern ich werde dann trotzdem in einem Haushaltsplan, egal, welches Ministerium betroffen ist, die konkrete, für die Umsetzung erforderliche Finanzmasse in den Haushaltsverhandlungen erwirken müssen, habe also keinen Automatismus.
Meine Damen und Herren, ich würde gerne die Anregung an die Hand geben, mal zu schauen, was am 20.09. im Bund passiert. Wenn der Bund sich ein eigenes Klimaschutzgesetz leistet – es gibt schon jetzt spannende juristische Debatten, was eigentlich mit den Landesklimaschutzgesetzen passiert, die schon existieren –, wenn der Bund etwas regelt, was diese Gesetze zum Teil überholen sollte, gilt die harte Regel auch hier: Bundesrecht bricht Landesrecht. Wenn der Bund sich tatsächlich auf das abstrakte Definieren von Sektorenzielen verständigt, zu gut Deutsch, sagt, der Landwirtschaftsbereich muss bis 2040 folgende CO2-Einsparung hinkriegen, der Energiebereich, die Energieerzeugung diesen Betrag, der Verkehr diesen, dann haben wir möglicherweise hinreichende Ausschöpfungsmöglichkeiten auf Landesebene, da mag man die Debatte gern noch einmal führen.
Wenn aber das Bundesgesetz sehr konkret würde, indem zum Beispiel das angesprochene Energiegesetz für die Gebäudestruktur, das Gebäudeenergiegesetz, wenn das ein Teil davon würde, wenn da sehr klare Regelungen drinstehen, dann bleibt uns da drunter offen eingestanden nur begrenzter Spielraum. Ich glaube deshalb, dass es klug ist zu gucken, macht der Bund jetzt ein eigenes Gesetz, was wird drinstehen. Und wenn Sie dann weitere Auslegungsspielräume haben, weitere Handlungsspielräume als Landesgesetzgeber, mag man sich denen annähern, aber – noch mal – auch da mit der Bitte, genau zu schauen, wie viel Mehrwert hat eigentlich so ein Landesgesetz und was davon muss ohnehin in den jeweiligen Plänen, in Rechtsverordnungen, in Richtlinien, wie auch immer Sie das nennen wollen, hinterher ausgefüllt werden.
Und dann würde ich dringend noch mal die Bitte an die Hand geben, dass wir uns da noch mal den Aktionsplan Klimaschutz anschauen. Sie haben vorhin gesagt, Sie haben den gesehen, Sie kennen den – das weiß ich, weil wir in der Ausschussdiskussion ja auch gemeinsam schon wiederholt darüber debattiert haben –, und sagen, da fehlt mir aber was. Dann lassen Sie uns doch in den bestehenden, schon vorhandenen Dingen gerne gucken, was fehlt denn. Dann müssen wir es im Zweifel anreichern, da bin ich gar nicht abgeneigt. Genau deshalb haben wir die Diskussion ja wiederholt auch im Ausschuss geführt, wenn wir fortgeschrieben haben. Zu sagen, wir müssen die Pläne beiseiteschaufeln und mit einem Gesetz wird alles besser, der Glaube, dafür fehlt momentan noch die Überzeugung. Ich höre mir die weite
ren Argumente der Diskussion gerne an. Ich glaube, am Ende brauchen Sie immer solche konkreten Papiere, und die haben wir für die drei Bereiche Klimafolgen, Klimaschutz schon und für den Bereich der energiepolitischen Konzeption oder mit der energiepolitischen Konzeption für die Energiewende.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung soll binnen eines Jahres ein sogenanntes Klimaschutzgesetz erarbeiten, mit dem der CO2-Ausstoß reduziert werden soll, um das von der UN-Klimakonferenz beschlossene 1,5-Grad-Ziel der maximalen Erderwärmung zu erreichen. Es sollen konkrete Maßnahmen für sämtliche Bereiche der Wirtschaft und der öffentlichen Hand festgelegt werden. Das ist eine Mammutaufgabe, die aber derzeit keine konkrete Substanz hat. Minister Pegel hat, denke ich, bereits überzeugend dargestellt, dass ein Gesetz wahrscheinlich nicht mehr brächte als das, was man schon hat, nämlich einen Aktionsplan, mit dem man sich konkret befassen könnte. Vor allem hat er meinen Haupteinwand vorweggenommen, nämlich, dass in der derzeitigen Situation, wo auf Bundesebene noch alles offen ist, man zunächst mal abwarten muss, was auf Bundesebene geregelt wird, um dann zu sehen, inwieweit das ausreicht oder inwieweit das eben möglicherweise nicht ausreicht, oder Bereiche, Regelungsbereiche auf Landesebene eröffnet.
Aber noch mal zum Grundsätzlichen, auch wenn das vielleicht einige nicht hören wollen: Klimaschutz ist in Deutschland zu einer Frage der Religion geworden. Die einen glauben fest an den menschengemachten Klimawandel und agieren so, als ob Deutschland die Welt retten müsse. Die anderen halten den menschengemachten Klimawandel für eine nicht bewiesene Theorie und werden gemeinhin im politischen Diskurs als Klimaleugner abgetan, so auch Minister Pegel heute, allerdings auf Vorhalt mit Korrektur.
Nun, es gibt Fakten, über die man nicht streiten kann, es gibt Begriffe, die man richtig anwenden muss. Das Klima ist seit jeher im Wandel begriffen. Im Laufe der Erdgeschichte gab es gewaltige Klimaänderungen. Es gab immer schon einen Wechsel von Warm- und Kaltzeiten. Im heutigen Deutschland gab es sowohl Eiszeiten als auch tropische Temperaturen. Vor Millionen von Jahren herrschte an den Polen ein gemäßigtes Klima wie heute in Mitteleuropa. Das vereiste Grönland war einmal eine grüne Insel, und das alles ohne die von Menschen produzierten Treibhausgase. Dass allerdings ein Zusammenhang zwischen Sonnenaktivität und Erdtemperatur besteht, dürfte unbestritten sein.
Auf diesem Hintergrund darf Skepsis erlaubt sein, wenn nunmehr behauptet wird, der aktuelle Klimawandel sei von Menschen verursacht oder, wissenschaftlicher klingend, anthropogen.