Protocol of the Session on June 20, 2019

Auch von mir guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

In der vom Bildungsministerium herausgegebenen Broschüre „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ wird betont, dass diese Inklusionsstrategie, ich zitiere, „als ein realistisch-planbarer Zwischenschritt auf dem Weg zu einem vollständig inklusiven Bildungssystem verstanden“ wird. Zitatende.

Ich frage die Landesregierung:

13. Hält die Landesregierung weiterhin am Ziel

einer vollständigen Inklusion im Bildungswesen fest?

Mecklenburg-Vorpommern kommt seinem Auftrag nach, auf der Grundlage der UNKonvention über die Rechte behinderter Menschen sein Bildungssystem so zu gestalten, dass eine chancengleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderung möglich ist.

Im April 2016 verabschiedete der Landtag die Inklusionsstrategie der Landesregierung im Bildungssystem 2023. Die Maßnahmen der Inklusionsstrategie sind auch im Maßnahmenplan der Landesregierung M-V abgebildet, der im August 2013 erschien und derzeit überarbeitet wird. Voraussetzung für die Umsetzung aller Maßnahmen ist die Novellierung des Schulgesetzes, die im Moment ja im Gange ist.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Ja, klar.

Bis wann ist die vollständige Inklusion vorgesehen?

Wie gesagt, wir sind gerade bei der Überarbeitung des Schulgesetzes. Da ist auch das Thema Inklusionsstrategie ein Thema. Das möchte ich gern abwarten.

Die zweite Frage oder besser gesagt die Frage 14:

14. Von welchen jährlichen Mehrkosten geht die

Landesregierung bei einer vollständigen Inklusion aus?

Für die Umsetzung der Inklusionsstrategie werden schrittweise bis zum Jahr 2023 insgesamt 237 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt.

Eine Nachfrage?

Ja.

Und das sind die vollständigen Mehrkosten, die Sie einplanen sozusagen?

Das ist bis 2023, wie gesagt, der Fahrplan für die Inklusionsstrategie. Das wird derzeit beraten. Insofern ist das jetzt das, was wir wissen bis 2023.

Danke schön.

Vielen herzlichen Dank.

Bevor ich jetzt den nächsten Abgeordneten aufrufe, vielleicht noch mal ganz kurz zur Klarstellung: Nach unserer Geschäftsordnung ist der Fragesteller berechtigt, nach Beantwortung jeder Frage bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen.

Ich rufe nun auf den Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich komme gleich zur Frage 15:

15. Welche Konzepte hat die Landesregierung für

die Zukunft der Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern?

Am 12. Juni 2018 haben die Landesregierung und die kommunalen Träger den Theaterpakt für die Mehrspartentheater des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2018 bis 2028 beschlossen. Dabei geht es um die Sicherung vielfältiger, hochwertiger Theaterangebote an allen bisherigen Standorten und die Schaffung entsprechend nachhaltiger und finanzierbarer Strukturen, in denen eine dem Flächentarif angenäherte Bezahlung möglich ist.

Als Mehrheitsgesellschafter der Mecklenburgischen Staatstheater GmbH mit sechs Sparten vereinbarte das Land mit den kommunalen Trägern, deren Gesellschafteranteile vollständig zu übernehmen, einschließlich der Zuschüsse. Für die sechs kommunalen Theater ist die kommunale Verantwortung vereinbart.

Allen Mehrspartentheatern wurde angeboten, tarifliche Steigerungen bis hin zum Flächentarifvertrag durch Übernahme der notwendigen Mehrkosten im Verhältnis von 55 Prozent Land zu 45 Prozent kommunale Träger bereits ab 2018 anteilig zu finanzieren. Das Land wird sich zudem in angemessenem Umfang an Investitionen im Theaterbereich beteiligen.

Vielen Dank.

Dann kommen wir jetzt zur Frage 16.

16. Welche inhaltlichen und zeitlichen Planungen

hat das Bildungsministerium im Hinblick auf die Einführung einer landesweit einheitlichen Lernplattform an den Schulen in MecklenburgVorpommern?

Im Rahmen des im Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern verorteten Projektes „Integriertes Schulmanagementsystem“ – ISY M-V – ist unter anderem die Einführung eines landesweit einheitlichen Angebots einer Lernplattform für alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt. Derzeit wird eine entsprechende Leistungsbeschreibung erarbeitet. Die Ausschreibung der Lernplattform wird durch das DVZ erfolgen. Die Veröffentlichung dieser Ausschreibung ist noch für dieses Jahr geplant.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Stephan Reuken, Fraktion der AfD, die Fragen 17 und 18 zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin!

17. Plant die Landesregierung eine Absenkung des

fachlichen Niveaus im Lehramtsstudium, um dem sich abzeichnenden Lehrermangel zu begegnen?

Der Lehrerberuf ist sowohl pädagogisch als auch intellektuell fachlich gleichermaßen anspruchsvoll. Ein hohes fachliches Niveau ist daher absolut geboten. Die Landesregierung arbeitet jedoch mit den lehrerbildenden Hochschulen daran, die bildungs- und fachwissenschaftlichen Studieninhalte stärker auf das Berufsfeld Lehrerinnen und Lehrer auszurichten. Dabei kommt den Fachdidaktikern als Vermittlungswissenschaften eine besondere Rolle zu. Außerdem ist fest in Aussicht genommen, das modulare Prüfungssystem zu verschlanken und auf diese Weise als Belastung zu reduzieren.

Vielen Dank.

Zur nächsten Frage:

18. Plant die Landesregierung, die Anforderungen

bei den Aufnahmeprüfungen für Studienbewerber auf ein Lehramtsstudium in den Fächern Musik, Kunst und Sport abzusenken, um einen Lehrermangel in diesen Fächern auszugleichen?

Um den Zugang zu diesen drei Studienfächern zu erhalten, ist aus naheliegenden Gründen eine spezielle Eignungsprüfung erforderlich. Die näheren Regelungen liegen im Bereich des Satzungsrechts der Hochschulen auf der Grundlage von Paragraf 18 Absatz 3 Landeshochschulgesetz. Das Bildungsministerium hat auf diesem Gebiet lediglich die Rechtsaufsicht, ist jedoch mit den Hochschulen dazu im Gespräch.

Die Fächer Musik und Kunst und Gestaltung sind hinsichtlich ihrer Kapazität nicht zulassungsbeschränkt. Die Anforderungen der Eignungsprüfung sind nach Lehrämtern abgestuft. Sowohl die Hochschule für Musik und Theater als auch die Universität Greifswald haben ihre Regelungen vor allem mit Blick auf die nicht gymnasialen Lehrämter bereits angepasst. Die Universität Greifswald hat zudem ein Onlinebewerbungsverfahren für die Eignungsprüfungen eingeführt.

Das Lehramtsfach Sport ist im Hinblick auf die personelle und räumlich technische Kapazität zulassungsbeschränkt. Die Universität Rostock weist darauf hin, dass die dort angebotene Eignungsprüfung Sport aus

fachlichen Gründen für alle Lehrämter niveaugleich ist. Sie ist übrigens auch in einem Verbund von etwa 20 Hochschulen in ganz Deutschland abgestimmt.

Alles klar, vielen Dank.

Ich darf nun den Abgeordneten Jens Holger Schneider, Fraktion der AfD, bitten, die Fragen 19 und 20 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete!