Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete!
Auf der Grundlage des sogenannten Inklusionsfriedens hatten sich die Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE auf eine Inklusionsstrategie bis 2023 festgelegt. Mit der anstehenden Schulgesetznovelle sollte diese Strategie auf eine rechtliche Basis gestellt werden. Aufgrund eines breiten Widerstands aus der Zivilgesellschaft wurde das Gesetzgebungsverfahren vorerst verschoben.
gie zur Umsetzung der Inklusion modifizieren, um die Kritik am bisherigen Konzept zu berücksichtigen?
Mecklenburg-Vorpommern kommt seinem Auftrag nach, auf der Grundlage der UNKonvention über die Rechte behinderter Menschen sein Bildungssystem so zu gestalten, dass eine chancengleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen möglich ist. Im April 2016 verabschiedete der Landtag in M-V die Inklusionsstrategie der Landesregierung im Bildungssystem 2023. Alle Maßnahmen dieser Inklusionsstrategie sind auch im Maßnahmenplan der Landesregierung M-V abgebildet, der im August 2013 erschien und derzeit überarbeitet wird.
Voraussetzung für die Umsetzung aller Maßnahmen ist die Novellierung des Schulgesetzes und ich möchte hinzufügen, die Novellierung ist zwar verschoben, aber wir sind mitten im Gesetzgebungsprozess, sind im Gespräch. Insofern sind wir an diesem Thema dran.
Sie sind ein bisschen ausgewichen in der Beantwortung der Frage, wie die Kritik am bisherigen Konzept berücksichtigt wird.
Ich sagte, Sie sind ein bisschen ausgewichen auf meine direkte Nachfrage, wie die Kritik an diesem bisherigen Konzept berücksichtigt wird.
Wir sind mit allen Beteiligten im Bereich des Schulwesens – Schule, Partnerinnen und Partner – im Gespräch. Es gibt das „Bündnis für gute Schule“, was Sie sicherlich alle auch wissen. Wir sind da im Gespräch über wichtige Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, und sind insofern auch dabei, die Kritik – die kommt von unterschiedlicher Seite – konstruktiv mit den Partnern zu besprechen.
für bauliche und sächliche Maßnahmen, geht die Landesregierung aufgrund der Einführung ihres Inklusionskonzepts aus und wie werden sich diese auf die Kommunen, Kreise und das Land verteilen?
In der Landesstrategie Inklusion wird auf die zusätzliche personelle Ausstattung an den Schulen verwiesen. Für die Umsetzung der Inklusionsstrategie werden schrittweise insgesamt 237 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt werden.
Nein, das kann ich zu dem Zeitpunkt nicht. Ich kann es aber gern noch mal mitnehmen und Ihnen die Infos zur Verfügung stellen, die es gibt.
Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage 21 zu stellen.
Bedeutet die Regelung, dass die Nichtbeachtung dieser „Pflicht“ bei studentischen Hausarbeiten, bei Bachelor- oder Masterarbeiten zu Punktabzug führen kann?
Der Senat der Universität Greifswald hat am 17. April 2019 beschlossen, die geschlechtergerechte Sprache in die Satzungen, in Rahmenprüfungsordnungen, der Grundordnung und offiziellen Dokumenten der Universität umzusetzen.
Und ich füge hinzu, das ist auch gut so. Studentische Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten sind nicht erfasst.
Nachfrage: Hielten Sie eine Regelung, die einen Punktabzug bei Nichtbeachtung dieser, wie nennen Sie es immer, „geschlechtergerechten“ Sprache mit sich führen würde, für zulässig?
Beide Begriffe sind zulässig. Ich halte es für wichtig und angemessen, dass es auch in Universitäten geschlechtergerechte Sprache gibt oder darauf geachtet wird, dass die Studierenden angehalten werden, darauf auch einen Blick zu werfen. Insofern finde ich es gut, dass das mit im Blick ist an der Universität und an den Hochschulen.
Das war nicht die Beantwortung meiner Frage. Die Frage war, ob Sie es für zulässig halten, dass das in die punktmäßige Bewertung solcher Arbeiten einfließt.