Ich will jedenfalls sagen, dass in diesen 17 Fällen, die ich heute auf die Tagesordnung gesetzt habe, da hat die Landesregierung es noch nicht mal für nötig gehalten, eine kurze E-Mail zu schicken,
hör mal zu, unser Mitarbeiter ist krank oder so, können wir das nicht verlängern. Wir haben das zuletzt immer, immer gemacht. Also Fristen sind einfach abgelaufen und es wurde einfach ignoriert. Das will ich eigentlich damit nur sagen.
Ich habe mal die Extrembeispiele rausgesucht. Wir haben hier zwei der Anfragen, die sind im April eingereicht worden, am 23. April, ich habe das mal …, wenn ich mich nicht verzählt habe in meinem Kalender, komme ich auf eine Beantwortungsfrist von 37 Werktagen. Ich glaube, das muss man nicht weiter kommentieren. Und von daher haben wir gedacht, okay, wir gehen bei diesen 20 Werktagen mit.
Aber – und deshalb stehe ich eigentlich noch mal hier vorne, Herr Renz – dann muss es auch da sein und das muss ganz klar sein, das möchte ich und das ist ja gut hier durch die Debatte, dass das auch noch mal in den Plenarprotokollen dann festgehalten wird für eventuelle spätere, hoffentlich nicht notwendige Streitigkeiten vorm Landesverfassungsgericht, dass eben ganz klar ist, dass der Wille ist – und ich hoffe auch, dass ich hier für alle Fraktionen spreche –, dass wir alle die Erwartung haben, dass dann tatsächlich diese 20 Werktage definitiv auch eingehalten werden. Das war mir noch mal ganz wichtig, das hier auch protokollarisch festzuhalten. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2581. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Entwurf der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3750 anzunehmen.
Hierzu hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Rahmen seiner Berichterstattung einen mündlichen Änderungsantrag gestellt, den ich hier noch einmal verlese: „In Paragraf 43 Nummer 2 werden die Wörter ‚der Zahl‘ durch die Wörter ‚deren Zahl‘ ersetzt.“ Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht,
den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag des Vorsitzenden des Rechtsausschusses einstimmig angenommen.
Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/3750 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/3750 mit der soeben beschlossenen Änderung ebenfalls einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 7/3694.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 7/3694 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist das Herzstück des Regelungsrahmens für die Landespolizei und die Ordnungsbehörden. Es ist die zentrale Grundlage für polizeiliches Handeln in Mecklenburg-Vorpommern. Die Art und Weise, wie das SOG ausgestattet und ausgestaltet ist, entscheidet maßgeblich darüber, wie erfolgreich die Landespolizei Straftaten verhindern und aufklären kann.
Terrorismus, Cybercrime, Extremismus, Organisierte Kriminalität, Clankriminalität – die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Insbesondere das Internet verschafft Kriminellen und Terroristen völlig neue Möglichkeiten für ihre Machenschaften. Deswegen brauchen wir ein modernes, ein leistungsfähiges Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Das SOG ist dabei natürlich auch ein beliebtes Ziel von Kritik. Jedes Bundesland, das sein Polizeigesetz ändert, wird mit zahlreichen Demonstrationen, auch mit großem Medienrummel beglückt. Unabhängig davon, wie viel Substanz in der Kritik überhaupt steckt, muss Politik zur Kenntnis nehmen, dass die Sicherheitsgesetze ein sehr, sehr sensibler Bereich sind. Die Bedenken oder auch nur das Unwohlsein eines Teils der Bevölkerung muss Politik aufgreifen, sonst bräuchten wir die Politik nicht und könnten solche Dinge über Expertenräte machen.
In diesem Spannungsfeld zwischen der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und den bürgerlichen Freiheitsrechten bewegt sich auch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Nach meiner Überzeugung ist der Spagat in diesem SOG uns gut gelungen. Es zieht sich ein roter Faden durch den Gesetzentwurf. Je tiefer in bürgerliche Freiheitsrechte eingegriffen werden kann, desto restriktiver sind die Eingriffsvoraussetzungen. Freiheitsrechte werden auch nur dort eingeschränkt, wo es für die Ge
fahrenabwehr zwingend erforderlich und aufgrund der Schwere der Straftatbestände verfassungsrechtlich zulässig ist. Der Polizeialltag zeigt, dass schwerwiegende Eingriffsbefugnisse nur im absoluten Ausnahmefall genutzt werden. Eine flächendeckende oder anlasslose Einschränkung von Freiheitsrechten ist vollständig ausgeschlossen. Sie ist technisch, sie ist rechtlich und sie praktisch schlicht nicht möglich und vor allem überhaupt nicht gewollt.
Mit dem vorliegenden SOG begegnen wir den Bedenken und geben der Polizei trotzdem die dringend notwendigen Werkzeuge an die Hand. Es ist ein guter Entwurf, in dem sich nach meinem Empfinden auch alle Strömungen in diesem Parlament wiederfinden können.
Meine Damen und Herren, die SOG-Novelle ist sehr umfangreich. Zahlreiche Regelungen wurden angepasst oder neu aufgenommen. Ein Teil der Regelungen im Einzelnen:
Erstens. Die Älteren werden sich erinnern, mit dieser SOG-Novelle soll EU-Recht umgesetzt werden. Konkret sind es die Umsetzung der JI-Richtlinie sowie die Anpassung aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung. Es ist wichtig, dass im SOG alle Gefahrenabwehrbefugnisse für Polizei und Ordnungsbehörden in einem Gesetz zusammen geregelt werden und damit auch alle entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben in einem Gesetz zusammen geregelt werden. Polizei und Ordnungsbehörden haben dann alles in einem Gesetz und müssen nicht ständig in den unterschiedlichen Regelwerken hin- und herspringen, denn dabei passieren am ehesten Fehler.
Zweitens. Im April 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz. Dieses Urteil ist Grundlage für zahlreiche Änderungen im SOG-Entwurf. Regelungen zur aufsichtlichen Kontrolle, zu Berichtspflichten gegenüber dem Landtag sowie zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, Eingriffsvoraussetzungen, verdeckte Maßnahmen und bestehende Anordnungsvorbehalte mussten überprüft und anschließend geändert oder neu aufgenommen werden.
Drittens. Wir führen die Eilkompetenz für Vollzugskräfte der Zollverwaltung ein. Vereinfacht gesagt, soll der Zoll damit zukünftig Personen festhalten können, die bisher nur die Polizei festhalten durfte. Zollbeamte sollen aber nun nicht den Bäderdienst unterstützen, sondern lediglich im Rahmen ihrer Einsätze die notwendigen Befugnisse für gefahrenabwehrende Maßnahmen nach unserem Landesrecht erhalten.
Viertens. Wir nehmen eine klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss auf. Der finale Rettungsschuss ist bisher auch möglich, aber er ist nicht explizit gesetzlich festgehalten.
Fünftens. Die Landespolizei soll zukünftig Drohnen einsetzen können. Dabei geht es aber nicht um irgendwelche Ausforschungen oder Überwachungen,
sie sollen vielmehr dazu beitragen, Straftaten zu verhindern. Aber auch bei der Vermisstensuche sollen sie wertvolle Dienste leisten. Im Wesentlichen ist es eine klarstellende Regelung.
Sechstens. Zukünftig sollen Personen zur gezielten Kontrolle im Schengen-Raum ausgeschrieben werden können. Dabei geht es ausschließlich um die vorbeugende Bekämpfung außergewöhnlich schwerer Straftaten. Hiermit wollen wir wichtige Informationen zu extremistischen und terroristischen Gruppierungen, potenziellen Anschlagsobjekten oder Anschlagsvorbereitung gewinnen und den Kontrolldruck erhöhen. Die Befugnisse sollen natürlich auch abschreckend wirken.
Siebtens. Das Security-Personal bei Großveranstaltungen wird regelmäßig einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen. Der Datenschutzbeauftragte forderte hierzu eine explizite gesetzliche Grundlage. Diese nehmen wir im Gesetzentwurf auf.
Achtens. Wir erweitern den Katalog von Straftaten von erheblicher Bedeutung. Wir nehmen beispielsweise Terrorismusfinanzierung, die Verbreitung von Kinderpornografie und das Einschleusen von Ausländern mit auf. Ich denke, diese Erweiterung ist überfällig.
Neuntens. Polizeiliche Räume, die für die Gewahrsamnahme genutzt werden, werden zukünftig videoüberwacht. Kommt es in den Räumlichkeiten zu Auseinandersetzungen, können diese mittels der Aufzeichnungen aufgeklärt werden. Die Änderung ist übrigens eine Forderung von Amnesty International, wird aber auch von der Polizei ausdrücklich begrüßt.
Zehntens. Für den Bereich des Kommunikationsgesetzes ist die Beauskunftung von Bestands- und Nutzungsdaten bereits geregelt. Für den Bereich des Telemediengesetzes nehmen wir dies jetzt auf. Das ist bisher eine Regelungslücke, denn Terroristen müssen ja nicht über Telekom oder Vodafone kommunizieren, Sie können auch die Nachrichtenfunktion von anderen Einrichtungen nutzen. Und bevor vor Gericht ein Streit darüber entbrennt, ob es dort oder beim Telekommunikationsunternehmer ist oder nicht, ziehen wir das lieber gleich gesetzlich glatt.
So weit, so gut. Darüber hinaus nehmen wir Befugnisse auf, die natürlich besonders kritisch diskutiert werden. Ich darf gleich die weniger Informierten beruhigen. Die oft kritisierte Einführung des Terminus der „drohenden Gefahr“ im Polizeigesetz von Bayern stand in MecklenburgVorpommern nie zur Debatte. Und im Gegensatz zu Niedersachsen haben wir auch die Präventivhaft nicht angefasst, auch wenn mir, lieber Kollege Kramer, sehr wohl bewusst ist, dass Niedersachsen eins der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ist. Ich rate dazu, im Rahmen der Rechtsprechung diese Befugnisse abzuwarten.
Doch zwei kritisch diskutierte Befugnisse halte ich für zwingend erforderlich: die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung. Die Sicherheitsbehörden können schon heute beim Verdacht von schweren Straftaten Telefonate abhören. Das ist beim klassischen Festnetztelefon technisch relativ leicht möglich. Doch nicht nur Otto Normalbürger, sondern auch kriminelle Terroristen und Extremisten nutzen heutzutage immer mehr IT-basierte Kommunikationsmittel mit Verschlüsselungstechniken. Diese Nachrichten können zwar abgefangen, aber aufgrund der
Verschlüsselung kann nicht viel mit ihnen angefangen werden. Deshalb muss die Überwachung schon vor der Verschlüsselung auf dem Gerät erfolgen. Wir müssen an die Quelle, deshalb auch Quellen-TKÜ.
Die Quellen-TKÜ unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen wie die bereits mögliche Telekommunikationsüberwachung. Der Richtervorbehalt gilt selbstverständlich. Gleiches gilt für die Onlinedurchsuchung. Sie unterliegt nicht nur dem Richtervorbehalt, sondern die gesamte Maßnahme unterliegt der richterlichen Überwachung.
Mit der Onlinedurchsuchung überwachen wir – bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum – das Nutzungsverhalten der Zielperson und erhalten Zugriff auf gespeicherte Inhalte, zum Beispiel auf PCs oder Tablets. Mit Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchungen können terroristische Strukturen und rechtsextremistische Netzwerke aufgedeckt werden, und natürlich auch Händlern und Besitzern von Kinderpornografie und anderen Schweinereien, so deutlich muss man das sagen, kann das widerliche Handwerk gelegt werden.
Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung sind schlicht notwendige und zeitgemäße Handwerkszeuge, die die Polizei braucht. Als das Auto erfunden wurde, haben die Beamten auch welche bekommen und mussten nicht zum Einsatz reiten oder laufen. Und als der Computer erfunden wurde, haben die Beamten auch welche bekommen und mussten nicht mehr alles handschriftlich erledigen. Und jetzt sind wir eben im Internetzeitalter. Da können wir nicht mehr so tun, als ob Gesprächspartner per Telefonscheibe angewählt werden.
Natürlich kann man Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung auch ablehnen. Die Kollegen der Fraktion der LINKEN haben das ja meistens getan.
Aber dann seien Sie so ehrlich und sagen den Menschen auch, dass der Kampf zum Beispiel gegen Kinderpornografie damit erheblich eingeschränkt
dass wir die Kommunikation von Terroristen nicht überwachen können/wollen! Sagen Sie den Menschen, dass es dann wieder ausländische Nachrichtendienste sind, die für uns die Aufgaben erledigen sollen!