Protocol of the Session on June 19, 2019

Und wie geht die Geschichte heute aus, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wenn SPD und CDU zustimmen, haben wir einen schönen Verfassungstext, spät, aber nicht zu spät, aber die Erwartungshaltung unseres Landesdatenschützers aufnehmend. Wenn nicht, hat der Spuk des verunfallten Gesetzentwurfes der Koalition endlich ein Ende. Es bliebe beim alten Verfassungstext und die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt ohnehin, auch wenn das eine oder andere Ressort der Landesregierung das noch nicht so richtig begriffen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wäre alles irgendwie widersprüchlich und unschön, aber irgendwie passend zum Zustand unserer Koalition. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Unserer?!)

Ich möchte an dieser Stelle auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 des Robert-Koch-Gymnasiums aus Grimmen begrüßen. Herzlich willkommen! Es tut mir natürlich etwas leid, dass Sie ein doch recht schwieriges und sperriges Thema erwischt haben.

Ich rufe auf für die Fraktion Freie Wähler/BMV den Abgeordneten Herrn Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Datenschutz ist ein immer wichtiger werdendes Thema. Der Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten fordert klare Regeln, aber auch eine realistische Kontrolle. Der gläserne Mensch, sich ausweitende Maßnahmen zur Überwachung, Datenspeicherung, das Internet, das nichts vergisst, das sind Fragen, die uns immer mehr beschäftigen.

In der praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wird viel von dem Geschick und den personellen und technischen Möglichkeiten des Landesdatenschutzbeauftragten abhängen. Insofern war es auch richtig, die Behörde in den letzten Haushaltsberatungen personell zu stärken. Viel wird vom Landesdatenschutzbeauftragten abhängen, inwieweit dieser nicht nur die Aufsicht hat, sondern vor allem auch beratend, also helfend tätig sein wird. Es ist richtig, die Position des Landesdatenschutzbeauftragten zu stärken. Er soll nunmehr nicht schon durch eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments abberufen werden, vielmehr soll künftig als weiteres Erfordernis eine schwere Verfehlung gelten oder der Wegfall der Voraussetzungen der Aufgabenwahrnehmung.

Soweit die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden soll, ist dies zu begrüßen. Seine Handlungspflichten sollten sich allein aus dem Gesetz ergeben und nicht abhängig sein von politischen Mehrheiten. Dennoch sind wir der Meinung, man sollte auch über die grundsätzliche staatsrechtliche Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten diskutieren. Damit bin ich also bei unserem Änderungsantrag, nach dem dem Gesetz eine Entschließung angefügt werden sollte.

Wir schlagen vor, die Landesregierung aufzufordern zu prüfen, ob und inwieweit die Einrichtung einer obersten Landesbehörde sinnvoll ist. Gemäß der DatenschutzGrundverordnung handelt jede Aufsichtsbehörde völlig unabhängig. Das bedeutet etwa, dass jede Aufsichtsbehörde ihr eigenes Personal auswählt und das ausschließlich der Aufsichtsbehörde untersteht. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird die Aufsichtsbehörde aber weiterhin nicht als eigenständige Behörde errichtet, sondern bei der Präsidentin des Landtages. Die Beamten der Aufsichtsbehörde werden durch die Präsidentin des Landtages ernannt.

Anders hat sich der Deutsche Bundestag entschieden. Er hat schon 2015 geregelt, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine oberste Bundesbehörde ist. Die bis dahin gegebene Anbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Bundesinnenministerium gewährleiste die Unabhängigkeit nicht in gleicher Weise wie eine eigenständige Behörde, wurde damals begründet.

Entsprechend haben zahlreiche Bundesländer eine eigene Landesbehörde geschaffen, zum Beispiel Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Oder sie haben eben vergleichbare staatsorganisationsrechtliche Strukturen gewählt. Es sollte also auch in Mecklenburg-Vorpommern geprüft werden, ob der Landesdatenschutzbeauftragte als oberste Landesbehörde zu organisieren ist, um eben diese völlige Un

abhängigkeit, wie vom geltenden Recht nun mal gefordert wird, von der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten.

Wir haben uns aber nur für einen Prüfauftrag entschieden. Da es noch andere Strukturmöglichkeiten gibt, haben wir uns anders als die Fraktion DIE LINKE noch nicht endgültig dafür entschieden, tatsächlich eine eigene oberste Landesbehörde zu fordern.

In den Beratungen im Rechtsausschuss am 7. März 2018 war unser Entschließungsantrag von allen Fraktionen, bei Enthaltung der LINKEN, angenommen worden. Deshalb bin ich auch optimistisch für den Entschließungsantrag heute hier im Plenum und bitte daher um Zustimmung auch hier zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/1571. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung 7/2039 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass die in der Debatte immer wieder aufgerufene Zweidrittelmehrheit nur zur Schlussabstimmung relevant ist.

Ich rufe also auf Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3749 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3749 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.

Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler/BMV, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Ablehnung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1571 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Jetzt müsste ausgezählt werden von den Schriftführern. Damit erübrigt sich eine weitere Abstimmung, denn der Gesetzentwurf hat das erforderliche verfassungsmäßige Quorum von mindestens 48 Mitgliedern des Landtages nicht erreicht, und damit wird die Änderung der Verfassung nicht beschlossen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

In der 34. Sitzung des Landtages ist ein Beschluss gefasst worden, eine Dritte Lesung durchzuführen. Dieser Antrag auf Durchführung einer Dritten Lesung ist vom Antragsteller zwischenzeitlich zurückgenommen worden. Wer dem Antrag, keine Dritte Lesung durchzuführen – wir sind hier sehr formal –, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag, eine Dritte Lesung nicht durchzuführen, einstimmig angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2064 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2064 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.

Damit ist die Verfassung in Zweiter Lesung nicht geändert worden und die Durchführung einer Dritten Lesung entfällt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV – Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 7. Wahlperiode, Drucksache 7/2581, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundesangelegenheiten und Internationale Angelegenheiten, Drucksache 7/3750.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 7. Wahlperiode – Drucksache 7/2581 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitäts- angelegenheiten, Bundesangelegenheiten und Internationale Angelegenheiten (Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) – Drucksache 7/3750 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, Ihnen auf Drucksache 7/3750 die gefasste Be

schlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 7. Wahlperiode vorlegen zu können.

Meine Damen und Herren, Grundlage für die Beschlussempfehlung ist ein interfraktioneller Antrag aller im Landtag vertretenen Faktionen, sodass ich mich an dieser Stelle kurzfassen möchte und kann. Die Geschäftsordnungsautonomie gemäß Artikel 29 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berechtigt und verpflichtet den Landtag zum Erlass sämtlicher von ihm als notwendig erachteter Regelungen, um ein ordnungsgemäßes und der Würde des Hauses angemessenes Arbeiten zu gewährleisten. Die Intention des interfraktionellen Antrages zur Änderung der Geschäftsordnung ist die Modernisierung dieses rechtlichen Rahmens der parlamentarischen Arbeit im Landtag. Der Antrag sieht mehrere Änderungen vor, deren Hauptziel eine lebendigere Gestaltung der parlamentarischen Debatte ist.

Zentrale Punkte des Antrages sind die Angleichung der den jeweiligen Fraktionen zur Verfügung stehenden Redezeiten, eine Begrenzung der Aussprachen auf eine Aussprache pro Fraktion je Sitzungswoche, die Modernisierung der Fragestunde und die Vereinfachung der Regelungen zu den Redezeiten. Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Kurzintervention. Dadurch sollen Abgeordnete unmittelbar auf Redebeiträge anderer reagieren können unter Durchbrechung der vorher angemeldeten Rednerliste. Außerdem soll die Frist zur Beantwortung von Kleinen Anfragen auf in Zukunft 20 Werktage verlängert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich noch auf die weiteren mehrheitlich vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen eingehen. So schlägt der Rechtsausschuss vor, die Rechte und Pflichten von Landtag und Landesregierung im Zusammenhang mit dem neu einzuführenden Instrument der Befragung der Landesregierung deutlich und damit anwendungsfreundlicher zu justieren. Es soll klargestellt werden, dass lediglich der Fragesteller eine Nachfrage stellen darf und dass die Landesregierung im Vorfeld die Tagesordnung der Kabinettssitzung zu übermitteln hat und nicht die wertoffenen zentralen Themen, wie noch im Entwurf vorgesehen.

Auch soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, nachträgliche Erweiterungen der Tagesordnung mitzuteilen, was die Aktualität der Befragung fördern soll. Die fragestellenden Abgeordneten sollen dazu verpflichtet werden, die von ihnen gewählten Themen der Befragung – also nicht die Fragen selbst – zwei Werktage früher zu übermitteln, als noch im Entwurf vorgesehen. Sollte die Tagesordnung des Kabinetts allerdings erweitert worden sein, soll es folgerichtig möglich sein, die beabsichtigten Themen der Befragung auch zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen.

Bestimmte Redezeitvorgaben sollen allerdings lediglich im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung und bei der Regierungserklärung sowohl für die Fraktionen als auch für die Landesregierung – wo allerdings eine rechtliche Bindungswirkung nicht möglich ist – um jeweils fünf Minuten erweitert werden. Aus systematischen Gründen soll die Regelung der Redezeitüberschreitung in einen anderen als den im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen Paragrafen überführt werden.

So weit zur Beschlussempfehlung, wie sie Ihnen vorliegt. Mir ist allerdings im Nachgang aufgefallen, dass in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3750 in der Synopse auf Seite 6 in Paragraf 43 Nummer 2 eine Berichtigung vorgenommen werden muss. In Paragraf 43 Nummer 2 müssen die Wörter „der Zahl“ durch die Wörter „deren Zahl“ ersetzt werden. Es handelt sich um einen Schreibfehler. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Damit der interfraktionelle Antrag sowie die mehrheitlich im Ausschuss beschlossenen Änderungen umgesetzt werden können, bitte ich im Namen des Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und ich bitte auch um Zustimmung für meine gerade vorgetragene Berichtigung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr da Cunha.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Das Wesentliche hat Herr da Cunha soeben vorgetragen. Im Grundkonzept sind wir uns alle einig, dass das eine Verbesserung darstellt, die wir hier bei unserer Geschäftsordnung vornehmen.

Im Punkt der Kurzinterventionen sind unsere Bedenken, die wir hatten, in den Beratungen aufgegriffen worden, sodass wir uns dort verwirklicht sehen und mit dem Punkt völlig einverstanden sind.

Beim Punkt der Fragestellung haben wir gewisse Bedenken, weil immer noch in der Woche davor jedenfalls das Thema der Fragestellung an das Ministerium weitergeleitet werden muss, also von uns eingereicht werden muss. Ob damit die bisherige Langeweile der Fragestunden, bei denen eine Woche vor Stellung der Frage die Frage im Wortlaut im Ministerium eingegangen war, und dann wurde die Frage und die Antwort mehr oder weniger verlesen, ob diese Eintönigkeit dadurch beseitigt wird, dass wir jetzt bis Freitag um 10.00 Uhr in der Woche vor der Plenarstunde das Thema umreißen müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, wie eng gefasst das mit dem Thema gemeint wird. Wir werden eine großzügige Auslegung praktizieren und dann müssen wir schauen, wie das hier im Hause aufgenommen wird, um bewerkstelligen zu können, ob diese Änderung wirklich eine Änderung in unserem Sinne ist. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir uns da auf einem gemeinsamen Nenner bewegen, und deswegen werden wir das auch akzeptieren.

Einen Dissens haben wir in einer eher kleineren Fragestellung. Da geht es um die Redezeitüberschreitung durch die Minister. Wir hatten in der letzten Plenarwoche das Negativbeispiel bisher, wo Herr Backhaus seine angemeldete Redezeit um zwölf Minuten überschritten hat. Insofern hatten wir bisher in der Geschäftsordnung