Protocol of the Session on June 19, 2019

Die Forschungsergebnisse weisen auf erhebliche Einflüsse vorhandener Munitionsreste in der Ostsee auf Fische hin, Krebstumore bei Fischen, Sprengstoffrückstände in Miesmuscheln, und irgendwann kommt das Ganze über die Nahrungskette auch beim Menschen an. Damit ist nicht nur TNT gemeint, sondern auch ganz andere, teilweise im Prozess der Verwesung erst entstehende Gifte. Der Fortschrittsbericht 2017 verweist auf Munitionsbelastung deutscher Meeresgewässer und da stoße ich auf eine Randnotiz, auf mehrere Randnotizen, und die zeigen uns unter anderem das Dilemma, in dem wir uns befinden. Der Munitionsbergungsdienst, ganz korrekt beim Innenministerium angesiedelt, hat seine Kompetenzen. Der Küstenschutz wiederum gehört zum Landwirtschaftsministerium. Auch dort – wir können uns erinnern an die Munitionsfunde bei den Strandsanierungen in Rerik, Boltenhagen, Ahrenshoop, das ist im „Nordmagazin“ hoch- und runterdekliniert worden – zeigt sich ganz deutlich, da muss auch eine Verbindung hergestellt werden, weil auf der anderen Seite dann wiederum der Tourismus, beim Wirtschaftsminister angesiedelt, auch davon in irgendeiner Form betroffen ist, und eigentlich müsste man hier ein ganz großes Bandel machen.

Im Fortschrittsbericht aus dem April 2018 lesen wir, die Nutzung der Seegebiete begann im Jahre 1872. Ja, na klar, mit der Reichsgründung kam auch die Reichsmarine nach Mecklenburg-Vorpommern, damals nach Mecklenburg. Vorpommern war ja schon preußisch. Während des Zweiten Weltkrieges wurden allein im Seegebiet vor unserer Küste 2.127 Grundminen aus der Luft angebracht. Besonders gehen bei mir die Alarmglocken los, weil berufsbedingt bin ich ja auf Flächennutzung und Ähnliches ausgewiesen und weiß auch aus dem Rückenmark heraus, dass unsere Landesfläche 23.300 Quadratkilometer umfasst. Da werden also Flächengrößen genannt in dem Papier, was aus dem Innenministerium zurückkam auf meine Kleine Anfrage, dass exakt 15.138,947 Quadratkilometer davon betroffen sind.

Unabhängig davon, ob das mit der Kommazahl auch so richtig ist, da habe ich immer so meine Zweifel, aber der Gebietsstand in dem Kataster vor unserer Küste beträgt ja nur 7.634 Quadratkilometer. Also die ausgewiesene belastete Fläche in unserem Küstenvorfeld ist 198 Prozent so groß wie allein unsere Fläche. Nun kann man sagen, okay, da haben die Jungs vielleicht von Kiel bis einschließlich Polen gleich alles mitgerechnet, aber un

abhängig davon, ob das so ist oder nicht, der Minister wird uns das möglicherweise gleich erklären, habe ich immer noch die 650 Quadratkilometer im Hinterkopf, die nicht nur zur DDR-Zeit bekannt gewesen sind, sondern die der Minister in seiner Aussage 2015 auf einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN erwähnt hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wäre jetzt durchaus möglich, die Kleine Anfrage noch zu kritisieren beziehungsweise die Defizite aufzuweisen, dass keine quantitativen Aussagen erfolgten, dass nichts zur Verklappung von chemischen Kampfstoffen gesagt wurde, dass auch insbesondere der Kompetenzwirrwarr überhaupt nicht angesprochen wurde. Der Kern der Kleinen Anfrage richtete sich ja eigentlich, und da ist dann das vierte Ministerium im Boot, auf die Auswirkungen dieser neuen Erkenntnisse auf die Umsetzung unseres Landesraumentwicklungsprogramms, wo wir ja gerade bei der Behandlung des Küstenvorlandes besonders stolz gewesen sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erspare Ihnen jetzt irgendwelche Zitate noch mit Blick auf die Auswertung dieser Kleinen Anfrage.

(Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thomas Krüger, SPD)

Wichtig ist für mich – unabhängig davon, dass ich bei Waffen und Munition sowieso keinen Spaß verstehe –, dass wir auch aktuelle Anlässe haben, uns mit dem Thema wieder zu beschäftigen. Gerade vor wenigen Tagen wurde das Offshoreprojekt Gennaker vor dem Darß genehmigt – 103 Windräder. Da kann man nun beispielsweise folgende Fragen stellen: Wie sieht denn das aus beispielsweise mit der Sondierung? Wie sieht das aus mit Kabeltrassen? Mit der Ostseepipeline haben wir uns auch schon beschäftigt. Maßnahmen zur Gefahrvermeidung müssten diskutiert werden und Ähnliches. Das DAIMON-Projekt allerdings richtet sich letztlich auf die Erstellung einer Software, eines Rechenmodells, wo die Gefahren der Munitionsbelastung genauer bestimmt werden. Es soll also eine objektivierte Entscheidungshilfe sein, ob Munition gesprengt, geborgen oder unberührt gelassen wird, und es geht um die Abschätzung, wie sehr die Munition das jeweilige Ökosystem gefährdet. Da sind wir wieder beim Umweltschutz, da sind wir wieder beim Landwirtschaftsminister.

Die Frage ist also sehr komplex und genau deswegen haben wir in unserem Antrag ja auch darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, dass sich das Parlamentsforum „Südliche Ostseeküste“ sowie die Ostseeparlamentarierkonferenz als geeignete Gremien anbieten, die nächsten Schritte gemeinsam abzustimmen, und der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sollte dazu den Anstoß geben.

Dazu kommt noch, dass es eine Ostseereportage „Bomben im Meer“ gibt – manch einer hat die vielleicht vor 14 Tagen gerade gelesen –, wo eindeutig gesagt wurde, dass niemand beim Bund wirklich zuständig ist. Auch das Land hat ja oftmals gesagt, Kompetenzen liegen beim Bund. Ja, meine Damen und Herren, jede Behörde schiebt nach dieser Reportage, und das ist gut belegt worden, die Verantwortung auf eine andere ab.

Außer dem BLANO, der Bund-Länder Ausschuss Nord- und Ostsee Expertenkreis Munition im Meer, hält sich der

Bund fein raus. Es wäre ein Anfang, wenn wenigstens ein ressortübergreifender Ansprechpartner beim Bund eingerichtet werden würde. Es muss eine Stelle geben, wo alle Informationen zusammenlaufen und die Kompetenzen gebündelt werden. Zu dieser Forderung sollten sich alle Küstenländer verständigen und die anderen als Verstärkung mit ins Boot holen, schließlich macht das ganze Deutschland gern Urlaub an der Ostseeküste, am Meer.

Die Politik ist an dieser Stelle mehrfach gefragt. Sie ist in der Vergangenheit möglicherweise zu lax damit umgegangen, egal auf welcher administrativen Ebene, aber 70 Jahre lang einfach nur zu sagen, ja, irgendwann wird sich das schon finden oder wird sich jemand finden, der sich drum kümmert, reicht mir nicht. Die entsprechenden Experten, die sich mit dieser Frage seit vielen Jahrzehnten beschäftigen, sagen, wenn es so weitergeht mit der Bergung, wenn wir bei dem Geschwindigkeitsmaß, was im Moment gerade angebracht wird, um irgendwo mal eine Mine rauszuholen oder irgendetwas zu beseitigen, dann werden wir sicherlich noch 300 Jahre brauchen, um wenigstens die größten Probleme, die wir haben, zu bewältigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum gerade jetzt? Die entsprechenden Analysen und Untersuchungen haben festgestellt, dass wir an einer Grenze angelangt sind. Es ist gewissermaßen eine Zeitbombe, dass es nur noch wenige Zeit braucht und dann sind die letzten Behälter durchgerostet, insbesondere auch diejenigen, die vor allem Kampfmittel, Giftgase enthalten. Ich will niemanden anrufen, aber das Thema muss bewältigt werden! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat zunächst ums Wort gebeten der Minister für Inneres und Europa. Herr Caffier, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Dr. Weiß, zunächst zwei kurze Vorbemerkungen:

Erstens kann ich die qualitativ schlechte Beurteilung Ihrer Einschätzung zum Thema „Kleine Anfrage“ nicht bestätigen. Sie haben eine Kleine Anfrage gestellt, Sie haben keine Große Anfrage gestellt, und dementsprechend müssen Sie auch davon ausgehen, dass wir mit dem, was wir im Umfang in der Lage sind zu beantworten, auch beantworten. Das werden wir auch in Zukunft tun.

Zweitens. Ich kann Ihnen seitens des Landes sagen, wir haben kein Kompetenzwirrwarr. Im Gegenteil, die einzelnen Ministerien arbeiten hier sehr eng und sehr intensiv mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammen. Das hat sich ja beispielsweise in Rerik bewiesen. Aber die Problematik, die ist damit nicht gelöst. Das ist vollkommen außer Zweifel.

Was Sie vom Grundsatz hier mit dem Antrag fordern, denke ich, geht grundsätzlich erst mal in die richtige Richtung. Munitionsaltlasten, ob im Wasser oder an Land, sind unstrittig ein Problem, egal, ob aus Sicherheitsaspekten oder aus Aspekten des Umweltschutzes oder eben über die Nahrungskette, zum Schluss unsere eigene Gesundheit. Und die Waldbrände beispielsweise zeigen auch an Land, welche Probleme munitionsverseuchte Gebiete für uns gemeinsam darstellen, in dem Fall Landwirtschaftsminister und mein Haus, die uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellen.

Aber hier geht es zunächst einmal um den Teil der Ostsee, der in hoheitlicher Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist, also das Küstenmeer innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Der Bund verwaltet die Ostsee in diesem Bereich, er finanziert also die Beräumung, denn es handelt sich letztendlich um ein Bundesgewässer. Genauso wie bei Bundesstraßen und Bundesautobahnen auch liegt die hoheitliche Zuständigkeit aber eben beim Land und damit auch die Aufgabe, beispielsweise im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig zu werden. Die Zuständigkeiten sind also klar geregelt, das ist unstrittig, wobei der Bund immer nur eine bestimmte Menge Geld einstellt und zur Verfügung stellt, was manchmal bei größeren Bearbeitungsfällen nicht ganz einfach ist.

Wie wir wissen, gibt es derzeit eine Fläche von gut 15.000 Quadratkilometern in der Ostsee, die als Übungsfläche genutzt wurde und wo scharf geschossen wurde – Sie haben das bereits richtig ausgeführt – schon zu Kaiserzeiten. Erst Recht mit den Weltkriegen wurden diese Flächen immer intensiver genutzt. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in diesem Gebiet Munition vereinzelt entsorgt, was sich in der Fachsprache „Verklappung“ nennt. Und auch heute noch nutzt die Marine diese Gebiete teilweise, um Schießübungen durchzuführen.

All diese Gebiete sind über das Kampfmittelkataster des Munitionsbergungsdienstes erfasst. Hier sind wir im Übrigen auch im Ländervergleich Vorreiter, da wir auch schon unabhängig von dem DAIMON-Projekt seit 2000 diese Daten zusammentragen. Wir haben auch die Daten – und da sind wir bei 15.000 Quadratkilometern –, wir haben auch die Daten dokumentiert, die zufälligerweise nicht in unseren Hoheitsgewässern liegen, konkret von Schleswig-Holstein, von Dänemark, von Schweden und Polen. Andere Länder machen das nicht und auch der Bund führt kein Kampfmittelkataster, was ich nicht so gut finde, wenn sie selbst sozusagen die zuständige Behörde sind, denn im Prinzip erbringen wir eine Leistung für den Bund, eine sehr personalintensive.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sind diese Gebiete so eingestuft, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt von ihnen keine Gefährdung ausgeht, solange der entsprechende Meeresboden nicht angefasst wird. Das ist auch so im Kampfmittelkataster dokumentiert. Die Kampfmittelbelastung ist dementsprechend schlecht zu dokumentieren. Sollte aber doch in den Boden eingegriffen werden müssen, zum Beispiel, weil ein neues Offshorewindprojekt kommt oder eine Strom- oder Erdgasleitung gelegt werden soll, dann muss neu bewertet werden, und das wird es derzeit auch.

Wir hatten 2013 den Fall in Boltenhagen und Rerik. Damals wurden am Strand Sandaufspülungen zum Küstenerhalt vorgenommen. Dabei ist eben auch Munition an

Land gelangt. Hintergrund war, dass wir dieses spezielle Gebiet noch nicht als mögliches Kampfmittel belastetes Gebiet im Kataster erfasst hatten. Das haben wir zum Anlass genommen, die extrem aufwendigen und sehr personalintensiven Recherchen für die Herstellung des Katasters extern zu vergeben, auch, um den Munitionsbergungsdienst zu entlasten.

Auch wurde konkret mit Blick auf Sandaufspülungen zum Küstenschutz ein Verfahren in Zusammenarbeit zwischen Munitionsbergungsdienst, dem zuständigen STALU und dem Bergamt entwickelt, um Munitionsanspülung zu verhindern. Bei allen Sandentnahmen zum Küstenschutz geht seither jeglicher Sand, der an Land gespült wird, erst durch ein engmaschiges Sieb. Das Ganze erfolgte nach dem Sprengstoffgesetz, sodass nur entsprechend qualifizierte Kampfmittelräumfirmen mit solchen Aufgaben betraut sind und diese immer unter der Überwachung unseres Munitionsbergungsdienstes arbeiten. Seitdem ist quasi ausgeschlossen, dass uns etwas Ähnliches noch einmal passiert. Hier gibt es ein klar abgestimmtes Verfahren zwischen den zuständigen Ressorts, das die Unternehmen vor Ort bei Eingriffen in den Meeresboden zu berücksichtigen haben.

Erfolgt solch ein Eingriff in eins der potenziell belasteten Gebiete, wird bereits eine qualitativ gänzlich andere Reihe an Maßnahmen ausgelöst. Die Unternehmen müssen das Gebiet mit entsprechender Sensorik untersuchen, müssen Siebe oder Magnetabscheider und gegebenenfalls auch Taucher einsetzen. Wird tatsächlich eine Kampfmittelbelastung festgestellt, bleibt erst einmal alles stehen und liegen. Der Munitionsbergungsdienst hat dann zu beurteilen, wie weiter zu verfahren ist. Deshalb ist zumindest die Behauptung in Ihrem Antrag im ersten Punkt, dass hier ein Kompetenzwirrwarr zutrifft, so nicht richtig.

Die Munitionsverdachtsflächen sind also bekannt. Eine akute Gefährdung durch sie wird ganz klar nicht gesehen und Zuständigkeiten und Verfahren sind allen Beteiligten klar, wenn sich ein Verdacht auf Kampfmittelbelastung erhärtet. Das, was in letzter Zeit über die Medien zur Auswirkung von TNT oder chemischen Kampfstoffen im Meer bekannt geworden ist, worauf Sie ja letztendlich auch in der Begründung Bezug nehmen, ist zumindest für die Küste unseres Bundeslandes im Prinzip kein Thema, ist aber nicht viel beruhigender, weil die Ostsee sich nicht nur auf unser Bundesland bezieht, sondern eine größere Ausdehnung hat. Wir reden hier nicht von einer Größenordnung von Verklappung, wie in der Kolberger Heide vor Kiel oder der Lübecker Bucht und erst recht nicht von gefährlichen Kampfstoffen wie vor Bornholm. Das gibt es so bei uns im Land in dieser Form nicht. Deshalb sind bei uns im Land auch keine besonderen Maßnahmen vorgesehen, die über die bisher bewährten Verfahren hinausgehen.

Unabhängig davon wäre es natürlich eine gute Sache, wenn das DAIMON-Projekt fortgesetzt wird, denn es dient den Anrainern als Entscheidungshilfe, wie bestimmte Gefährdungen aufgrund von Korrosion oder Meeresströmung einzuschätzen sind. Natürlich hat der Bund dann zu entscheiden, ob er auf dieser Grundlage seine Meeresgebiete beräumt. So etwas kann sicherlich auch Thema in einem internationalen parlamentarischen Gremium sein oder sollte es. Es ist auch ganz klar ein Thema für die Ostseeanrainerstaaten. Das betrifft wie gesagt alle.

Ich bin sicher, dass die Landesregierung dann spätestens wieder im Rahmen der nächsten Berichterstattung zu den eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen für diese Gremien mit ins Boot geholt wird. Ich bin aber auch sicher, dass wir über alle Möglichkeiten, wie man den Bund mehr mit in die Verantwortung nimmt als bisher, und für alle Unterstützungen in dem Punkt dankbar sind. Es ist so, dass wir Dienstleister für den Bund sind, aber die Verantwortung an und für sich beim Bund ist, die auf uns übergestülpt wird und wir dementsprechend dafür Sorge tragen müssen, dass eben solche Fälle wie in Rerik auch gehändelt werden.

Der Krieg ist – Gott sei Dank – viele Jahre vorbei und die Altlasten werden in der Tat nicht weniger. Insofern ist eine Gesamtkonzeption, die sich eben nicht nur auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bezieht, sondern die sich auf die gesamte Ostsee inklusive der Anrainerstaaten bezieht, wenn man über eine Gesamtlösung des Problems reden will, die Grundlage aller weiteren langfristigen Projekte. Alle wissen, dass sich der Bund an dem Punkt auch ein bisschen sperrt, weil es zum Schluss auch um gigantische Geldsummen geht. Auch das muss ganz deutlich dazugesagt werden. Aber ich glaube, wir haben auch gegenüber der nachfolgenden Generation zu der Thematik eine Verantwortung, der wir uns stellen müssen, und deswegen sind wir auch jederzeit bereit, über alle Fragen, wie man das noch mehr voranbringen kann, wie man das noch mehr koordinieren kann, natürlich auch jederzeit bereit zu sprechen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Tilo Gundlack, SPD)

Für die Fraktion der FD…

(Andreas Butzki, SPD: Die sind nicht da!)

Nee, noch nicht.

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Kramer.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE möchte Risiken durch die Kampfmittelbelastungen in der Ostsee verringern. Das ist vor dem Hintergrund solch real existierender Gefahren in Mecklenburg-Vorpommern natürlich ein lobenswertes Ziel. Das hat der Innenminister auch schon hier so deutlich gemacht. Dennoch fordert DIE LINKE in ihrem Antrag, dass das angesprochene Thema auf dem Parlamentsforum „Südliche Ostsee“ beraten werden soll. Diesem Unterfangen ist natürlich grundsätzlich nichts entgegenzusetzen. Gleichwohl hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Stein dieses Unterfangen damit bereits relativiert, dass er einen gemeinsamen Ostseefonds über die Ostseeparlamentarierkonferenz anregt. Was Sie hier heute auf Landesebene fordern, wurde auf Bundesebene bereits auf den Weg gebracht, Herr Dr. Weiß.

Im Antrag der einbringenden Fraktion ist weiter von einem Kompetenzwirrwarr zu lesen. Wir haben uns mit den Verantwortlichen des Munitionsbergungsdienstes in

Mecklenburg-Vorpommern unterhalten. Nach unseren Gesprächen ist dieser Vorwurf absolut nicht zu halten.

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Jedenfalls ist dort von einer ganz klaren Kompetenzzuweisung die Rede. Die Fraktion DIE LINKE darf uns aber natürlich gerne erklären, worin das Wirrwarr bestehen möge. Haben auch Sie das persönliche Gespräch mit den verantwortlichen Stellen gesucht? Offenbar nicht. Das war eine Frage, keine Unterstellung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, das war eine Feststellung.)

In der Begründung des Antrages der LINKEN steht, Zitatanfang …

(Peter Ritter, DIE LINKE: „Offenbar nicht.“ Sie haben doch die Frage selber beantwortet: „Offenbar nicht“.)

Herr Ritter, Sie haben doch noch Zeit, dann können Sie hier vorne herkommen und weiterpalavern,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Kollege Weiß wird reden und nicht palavern!)

aber lassen Sie mich doch bitte mal reden.