für den Umbau aus der Kohleenergie aussteigen, dann heißt das, dass man hier realistisch vorgehen muss und das eben nicht einfach schafft. Das ist doch reine Hysterie, die da betrieben wird!
Sie müssen mal konkret – ich meine, wem muss ich das sagen von der CDU, ich sage nur das, was Herr Merz genauso sagt –, dann gehen Sie,
dann gehen Sie in die Braunkohlegebiete, dann gehen Sie dorthin und sagen Sie den Menschen auch, was es heißt, wenn man dort arbeitslos ist und die Arbeit verliert! Das heißt,
das heißt, ich komme jetzt auf den Punkt, unsere Verantwortung akzeptiere ich mal, dann muss ich aber auch realistisch sein, welche Möglichkeiten ich tatsächlich habe. Und da die äußerst gering sind, muss ich diesen Umbau in Verantwortung tun, und das geschieht eben nicht, siehe auch den überstürzten Ausbau genauso aus der Kohleenergie. Und was war denn die Kernenergie? Der Ausstieg war doch längst beschlossen, dann kam Fukushima, und Fukushima hat null Erkenntnisse für uns gebracht. Wir haben keine Tsunamis,
Die Problematik mit dem Endlager bestand genauso und dann kam Fukushima und da hat Frau Merkel populistisch klar gesehen,
dass das kein Wahlkampfthema werden darf, und hat über Nacht einen weiteren überstürzten Ausstieg aus der Kernenergie gemacht,
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Setzen Sie auf Kernenergie? – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3592. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3592 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 12.30 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung.
Ehe ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich zunächst Vertreterinnen und Vertreter der Volkssolidarität Neubrandenburg – herzlich willkommen! – hier bei uns im Hause begrüßen.
Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 27: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Praxistauglichen Umgang mit dem Biber ermöglichen“, auf Antrag der Fraktion der CDU.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren in der Weise. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 1789 war der Biber in Norddeutschland ausgestorben. Der letzte Biber wurde in einem Fischottereisen an der Elbe
gefangen. 1971 wurden dann bei Templin, im einstigen Bezirk Neubrandenburg, und 1975 bei Gützkow an der Peene Biber ausgesetzt. Seitdem hat sich die Biberpopulation in Mecklenburg-Vorpommern so positiv entwickelt, dass sie sich seit Jahren in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Gerade, aber nicht nur in Vorpommern, sind die Flüsse und Seen so stark besiedelt, dass mittlerweile kleine Vorfluter oder Stadtgebiete wie Anklam vom Biber erobert wurden, so auch Rohrleitungen unter dem dortigen Landratsamt.
Was die einen freut, führt bei anderen zu erheblichem Frust, denn die Aktivitäten des Bibers führen in hochwassergefährdeten Gebieten wie zum Beispiel der Elbe, Warnow, Peene oder der Trebel zu erheblichen Problemen. Obwohl der Biber immer noch nach den Anhängen 2 und 4 der FFH-Richtlinie unter den Schutz des Artikels 12 der FFH-Richtlinie fällt, bietet der Artikel 16 der FFH-Richtlinie den Ländern die Möglichkeit, im Zuge von Rechtsverordnungen Ausnahmen vom strengen Schutzregime zu erlassen. Dann können Eingriffe in die Population geschützter Arten zur Abwendung erheblicher Land-, Forst- und Fischerei-, Wasser- und sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden beziehungsweise im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit umgesetzt werden. Für Natura-2000-Gebiete ist das Verfahren zur Regelung von Eingriffen jedoch sehr aufwendig, weil neben einer artenschutzrechtlichen auch eine flächenschutzrechtliche Befreiung für jeden Einzelfall notwendig ist.
Des Weiteren liegen gemäß Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 13.02.2013 erhebliche wirtschaftliche Schäden erst dann vor, wenn der betreffende Betrieb durch die Anforderungen des Artenschutzes, ich zitiere „‚schwer und unerträglich‘ getroffen“ wird „und darüber hinaus alle Anstrengungen unternommen“ hat, „den Schäden durch Präventionsmaßnahmen entgegenzuwirken. Diese Gefährdung der betrieblichen Existenz von Unternehmen der Lands-, Forst- und Fischereiwirtschaft sei insbesondere vor dem Hintergrund der sehr positiven Bestandsentwicklung des Europäischen Bibers, seines mittlerweile erreichten günstigen Erhaltungszustandes sowie eines fehlenden finanziellen Ausgleichs der verursachten Schäden durch Biber keinesfalls angemessen“. Dieser strenge Schutzstatus deutscher Populationen des europäischen Bibers konterkariert auch Bemühungen zur Steigerung der Akzeptanz des Artenschutzes und des Schutzes von Lebensräumen.
Sowohl Kommunen, Deutsche Bundesbahn, Straßenbauverwaltung, Landwirte, Wasser- und Bodenverbände und untere Naturschutzverwaltung fühlen sich seitens der Bundesregierung und zunehmend auch vom Land im Stich gelassen.
Deshalb ist es erforderlich, die Vorschriften zur Umsetzung der FFH-Richtlinie mit dem Ziel einer Novellierung, die nicht über die 1:1-Umsetzung hinausgeht, zu überprüfen. Dies ist die Voraussetzung für einen unbürokratischen und praxistauglichen Umgang mit dem Biber zur Abwehr von Schäden und Gefahren in hochwassergefährdeten Gebieten.