unserer Verfassung geschützte kommunale Planungshoheit der Gemeinden gestärkt werden, oder, um es mit den Worten des brandenburgischen Ministerpräsidenten Herrn Woidke zu sagen, ich zitiere: „Es sollte nicht über die Köpfe“ derer „hinweg entschieden werden, was sich anschließend über den Köpfen drehen“ soll, Zitatende.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion beantragt für diesen Antrag die namentliche Abstimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 210 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Werte Kolleginnen und werte Kollegen der Fraktion Freie Wähler/BMV, ich finde es persönlich sehr schade, dass Sie an dieser Stelle versuchen, einen Antrag, den Sie bereits im November wortgleich eingereicht haben, heute noch einmal diskutieren zu lassen, der damals abgelehnt und diskutiert wurde. Anekdote am Rand: Damals gab es die Freien Wähler noch nicht.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Freie Wähler/BMV, es reicht nicht aus, einfach nur ein bisschen an der Überschrift zu ändern, leicht die inhaltliche Begründung anzupassen und den Fraktionsnamen, um noch mal eine inhaltliche Debatte zu diesem Thema einzufordern. Ich weiß nicht, ob es dem aktuellen Wahlkampf geschuldet ist oder einfach nur ein Fehler bei Ihnen unterlaufen ist, aber ich halte es für nicht sinnführend, diesen Beitrag noch einmal in der vorliegenden Form zu debattieren.
Ehrlich, es ist aber auch nicht zu vermitteln, den Bürgerinnen und Bürgern bei uns im Land das Gefühl zu geben, dass Sie die hier stattfindenden Prozesse im Nachgang gar nicht nachbereiten. Sie werden in der Begründung übrigens nicht müde, kommunale Beschlüsse aufzuzählen, die eine Unterstützung des in der Frage stehenden Brandenburger Antrags sind. Nur eins vergessen Sie in der Begründung: die Ablehnung des Landtages zu diesem Ansinnen. So kann man sich natürlich auch vermeintliche Mehrheiten schaffen, indem man alle Beschlüsse, die der eigenen Position zuwiderlaufen, einfach weglässt.
Die inhaltliche Debatte zum vorliegenden Antrag haben wir im November 2018 geführt. Es gibt unseren Ausführungen aus der 49. Sitzung des Landtages im November 2018 nichts hinzuzufügen. Wir lehnen den Antrag aus Überzeugung ab und hoffen, dass Sie zu
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Herr da Cunha richtigerweise sagte, haben wir faktisch den gleichen Antrag bereits im November letzten Jahres diskutiert. Das Abstimmungsverhalten von damals kann jeder nachlesen. Wir unterstützen diesen Antrag. Wir stimmen mit ihm inhaltlich vollkommen überein, finden ihn auch sehr gut.
Zu den anderen Punkten – Windkraftnutzung, welche Folgen das hat – ist im Grunde genommen alles gesagt. Herr Dr. Manthei hat das ja sehr präzise ausgeführt. Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Wir werden jetzt natürlich sehen, wie CDU und LINKE, die sich ja teilweise an die Antiwindkraftbewegung etwas heranbewegt haben, abstimmen, aber ich vermute, sie werden abstimmen wie immer. Das ist im Vorfeld der Wahlen aber auch nicht schlecht, da weiß jeder, wo er steht,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich kann ich meinen Vorrednern in dem Sinne nur zustimmen. Wir haben die Debatte im November letzten Jahres hier schon ausführlich geführt.
Herr Manthei, Sie haben versucht, sachlich vorzutragen, aber da muss ich mich doch wundern, wenn Sie selbst sogar noch aus der Debatte im November 2018 zitieren.
Also das verstehe ich dann ehrlicherweise nicht, wenn man über den wortgleichen Antrag – und genau das ist er – diskutiert.
Seitdem gibt es auch keinerlei neue Erkenntnisse. Es haben sich keine Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat geändert, keine im Bundestag, hier im Landtag. Aller Voraussicht nach werden sich die Mehrheitsverhältnisse auch nicht geändert haben.
(Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, Martina Tegtmeier, SPD, und Horst Förster, AfD – Glocke der Vizepräsidentin)
Auch die BImSch-Genehmigung, die erteilt worden ist in Krackow – das haben Sie auch zu Recht gesagt – am 07.09.2018 hat schon vor der Debatte des letzten Jahres gelegen. Selbst das ist keine neue Erkenntnis, die wir hier haben, sondern hätte damals einfach in die Debatte mit einfließen können. Ich kann nur sagen, das ist wirklich Wahlkampf in seiner reinsten Stufe, hier noch mit einer namentlichen Abstimmung zu kommen.
Einen fachlichen Ansatz möchte ich schon noch sagen: Die regionalen Planungsverbände hier ein bisschen abzuqualifizieren, das finde ich dann schon schwach. Die regionalen Planungsverbände sind nicht umsonst so groß, weil sie auch überörtliche Interessen berücksichtigen müssen und einzelne Gemeinden – natürlich völlig zu Recht – das Wohl ihrer eigenen Gemeinde im Blick haben und die regionalen Planungsverbände sich natürlich das Gesamtbild anschauen müssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass der Antrag nicht nur der gleiche ist, sondern derselbe vom November, das haben jetzt schon mehrere gesagt. Darüber haben wir sehr ausführlich im November gesprochen. Trotzdem – auch deshalb, weil Herr Dr. Manthei den Antrag eingebracht hat und insbesondere auf die Planung eingegangen ist – habe ich mir überlegt, ob es nicht vielleicht doch noch ein paar neue Argumente gibt, die sozusagen unser Verhalten untermauern.
Natürlich würde im Innenbereich einer Gemeinde keiner ein Windrad von 250 Metern aufstellen. Ich denke, das ist ausgeschlossen. Das wäre nur ein theoretischer Fall.
Aber ich habe letztes Mal schon gesagt – und das möchte ich auch hier noch mal betonen –, einer einzelnen Gemeinde, erst recht keinen Dörfern, kann man eine solche Entscheidung mit der Tragweite nicht alleine überlassen, zumal die Ausweisung von Eignungsgebieten Maßnahmen von dezentraler Konzentrationswirkung sind, das heißt, wir wollen ja mit den Eignungsgebieten die Bereiche eingrenzen, wo Windkraft möglich ist. In den allermeisten Fällen – ich weiß eigentlich überhaupt keinen anderen – sind mehrere Gemeinden Flächeneigentümer, wo die Eignungsgebiete hinkommen. Die Entscheidungsfindung dann auch für die eigene Planung in Abstimmung mit den anderen Eigentümern wird nicht
Außerdem das Planungsrecht der Gemeinden: Wenn Sie den Paragrafen 35 des Baugesetzbuches richtig gelesen haben, dann finden Sie gleich im ersten Punkt, dass die Privilegierung versagt werden kann, wenn es dem Flächennutzungsplan der Gemeinde widerspricht. Also es ist nicht richtig, dass Sie sagen, das Planungsrecht der Gemeinden ist sozusagen durch die Privilegierung vollständig aufgehoben. Wenn Sie den Paragrafen 35 gelesen haben, dann werden Sie auch gelesen haben, welche Anlagen ansonsten noch im Außenbereich privilegiert sind. Und gerade wenn wir an Landwirtschaftsanlagen denken, an große Tierhaltungsanlagen, dann wissen Sie genauso gut wie ich, dass auch da ein großer Widerstand in den Gemeinden vorhanden ist. Ich habe aber von Ihnen noch nie gehört, dass Sie die Privilegierung solcher Bereiche ausklammern wollen. Also im Prinzip geht es wieder nur um die Windenergie.
Sie beziehen sich immer darauf, wie das bei Battinsthal schiefgelaufen ist. Mal abgesehen davon, dass es ja richtig ist, dass die BImSch-Genehmigung aus dem September letzten Jahres ist, also, ich muss Ihnen sagen, ich bin auch relativ enttäuscht gewesen, dass das so gelaufen ist. Ich sitze ja in dem Planungsausschuss und gehöre mit zu denen, die gesagt haben, das Umzingelungsverbot ist für uns ein hohes Gut, das wollen wir nicht, deshalb hatten wir also Battinsthal herausgenommen. Aber wenn wir nach dem Prinzip – und Sie wissen ja auch, dass Vorpommern – …
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und Freie Wähler/BMV – Andreas Butzki, SPD: Dann ist es aber keine Zwischenfrage mehr.)