Protocol of the Session on May 23, 2019

Diese Mitteilung oder diese Annahme ist von der Bahn noch einmal bestätigt worden, sie würden sich nach Kräften bemühen, und umgekehrt ist noch mal die Erwartungshaltung der Verkehrsministerkonferenz formuliert worden, dass wir genau das erwarten. Insoweit bin ich optimistisch, dass nicht zuletzt durch den politischen Druck in verschiedenen Bundesländern, auf Bundesebene und auch bezüglich der Verkehrsministerkonferenz die laufenden Gespräche jetzt zu einem guten Ende geführt werden und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen weiterhin eine professionelle Unterstützung aus einer Hand bereits im Vorfeld und dann auch während der Reise erfahren werden.

Daher betrachten wir die Ergebnisse dieser Bemühungen sehr gern. Wir gucken uns also weiterhin an, was schafft die DB mit ihren privaten Konkurrenzunternehmen, begleiten diese auch weiterhin, und sofern sich dort kein Ergebnis, wie gewünscht, einstellen soll, werden wir gern auf eine Bundesratsinitiative im Falle des Scheiterns dieser Gespräche hinarbeiten und andere Bundesländer dann dafür auch bewerben. Innerhalb der Verkehrsministerkonferenz war nicht sofort die Bereitschaft, eine Bundesratsinitiative jetzt mitzutragen, sondern für mich nachvollziehbar der Wunsch, zunächst die Gespräche, die jetzt begonnen worden sind, der verschiedenen Beteiligten abzuwarten.

Ich freue mich, dass wir gemeinsam fraktionsübergreifend dem berechtigten Anliegen nach einem qualitätsvollen Mobilitätsservice einen hohen Stellenwert einräumen, und bin daher zuversichtlich, für die Betroffenen am Ende ein gutes Ergebnis erreichen zu können.

(Der Abgeordnete Dr. Ralph Weber bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Sehr geehrter Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zustimmung)

Herr Minister Pegel, nachdem Sie jetzt fünfmal das Gemeinsame und Fraktionsübergreifende angesprochen haben und im Eingang Ihres Statements gesagt hatten, zwei der drei Oppositionsparteien

würden das mittragen, möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass wir diesen Punkt im Sozialausschuss auch eingebracht haben, alle diese Beratungen und Beschlüsse mitgetragen haben und wir nur deswegen bei diesem Antrag nicht als Einbringer draufstehen, weil niemand mit uns darüber gesprochen

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ooh!)

oder uns gefragt hat, ob wir mitmachen wollen? Ich wollte fragen: Wissen Sie das?

Aktivitäten im Sozialausschuss kenne ich in der Tat nicht. Ich bin konzentriert auf den Energieausschuss. Da bitte ich um Nachsicht, das ist das Feld. Ich weiß, dass alle Beteiligten in der gemeinsamen Ausschusssitzung aktiv mitgewirkt haben und fraktionsübergreifend, zumindest vier Fraktionen sind dabei. Ich freue mich aber, wenn heute alle fünf mitstimmen und das unterstützen, weil wir in der Tat bei der Bahn einen kraftvollen, weiteren Aufschlag gut vertragen können. Wir müssen jetzt gemeinsam aufpassen, dass es nicht versandet. Die Details habe ich aber nicht auf der Uhr, weil dieser Antrag nicht bei uns im Haus entstanden ist, sondern zwischen den Fraktionen ausgearbeitet wurde. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Herrn de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Herr Weber hat es eben schon erwähnt, von wegen interfraktionell. Im Sozialausschuss wurde das Thema tatsächlich angesprochen und es wurde auch eigentlich beabsichtigt, dass wir über den Sozialausschuss von allen Parteien oder allen Fraktionen getragen einen Antrag stellen. Danach war die Diskussion beendet. Jetzt kommt dieser Antrag hier quasi auf die Tagesordnung im Plenum an uns vorbei.

Sie sind nicht die Alleinvertretungsberechtigten der Menschen mit Behinderungen in diesem Land, meine Damen und Herren. Mehr als 20 Prozent haben die AfD gewählt. Akzeptieren Sie das endlich! Das ist Demokratie.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Thomas Krüger, SPD)

Wir hatten zu dem Thema eine Anhörung hier im Plenarsaal, und Vertreter der Deutschen Bahn waren ebenfalls anwesend und alle anderen Parteien auch. Aus dieser Anhörung hat sich ergeben, dass die Bahn gesetzlich verpflichtet ist, quasi Menschen mit Behinderungen zu transportieren und das barrierefrei zu gestalten und zu ermöglichen.

Nun hat die Bahn aber auch ihre Strecken extern ausgeschrieben und hat in ihren Ausschreibungen genau das nicht berücksichtigt, sodass die Bahn dafür eigentlich auch haftbar ist, muss man so sagen. Die Bahn ist hier Schirmherr. Wenn sie es in ihren Ausschreibungen nicht drin hat, sodass sie extern das nicht umsetzen kann, ist

das das Problem der Bahn. Es ist lobenswert, dass wir jetzt hier so einen Antrag haben, den wir auch mittragen werden, dass wir zumindest eine gemeinsame Servicehotline bekommen. Dass wir Druck aufbauen müssen auf ein Unternehmen, das eigentlich gesetzliche Regelungen einhalten muss, ist bedenklich, wo wir wieder bei gesetzlichen Grundlagen und der Einhaltung der Gesetze in diesem Land sind.

Heute Morgen haben wir eine denkenswerte Rede über das Grundgesetz gehört, sehr einseitig. Ich muss sagen, die Inhalte, die dort transportiert wurden, widersprechen eigentlich auch dem, was in diesem Grundgesetz drinsteht.

Meine Damen und Herren, auch die AfD unterstützt Menschen mit Behinderungen, auch wir sind ihr Sprachrohr, wir tragen diesen Antrag mit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich rufe auf für die Fraktion der CDU die nächste Rednerin Frau Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer sich in Mecklenburg-Vorpommern mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B bewegen möchte, braucht bisweilen starke Nerven. Nerven wie Drahtseile müssen aber besonders Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, haben, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen und dabei unterschiedliche Anbieter nutzen müssen. Dies gilt für den SPNV wie auch für den gesamten ÖPNV, aber auch für Fernverkehrsverbindungen in ganz Deutschland und grenzüberschreitend. Für Bürger mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen ist es besonders wichtig, zügig eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden. In einem zusammenwachsenden Europa müsste dies ja eigentlich sogar für den ganzen Kontinent gelten.

Entlang der gesamten Reisekette muss nach dem Ticketerwerb schon gesichert sein, dass ich mich ohne Sorge auf einen weiteren Weg begeben kann. Die technischen Möglichkeiten sind da, nur organisatorisch offenbar nicht zu managen. Seit Jahren stellen die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn für Kunden Hilfeleistungen bereit, die für die Nutzer kostenlos sind. Dass die Bahn nun fordert, dass sich die Wettbewerber finanziell beteiligen, und dies nicht mehr durch Übernahme der Lasten stärken will, war nur eine Frage der Zeit. Der Zustand der Nichteinigung jetzt ist für Hilfebedürftige allerdings nicht nur nervig, sondern schränkt diese deutlich in ihrer Lebensqualität ein. Es ist mehr als schade, dass sich die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht selbst auf eine Zusammenarbeit einigen können. Aber wir haben ja eben schon gehört, da ist ein klein bisschen Musik drin.

Es muss jedoch gerade auch für Anbieter des öffentlichen Verkehrs eine Selbstverständlichkeit sein, Leistungen anzubieten, die alle Menschen unabhängig von ihrer körperlichen Konstitution der Nutzer einschließt. Die jetzige Situation und wie es so weit kommen konnte, ist insoweit unverständlich, als dass die Zahl der Hilfeleistungen, die benötigt werden, kontinuierlich ansteigt und dies bei einer alternden Gesellschaft weiter tun wird. Zum einen sind wir noch nicht so weit, dass wir überall barrierefreie Stationen anbieten können, besonders im ländli

chen Raum. Zum Zweiten muss auch der Bestand an Schienenfahrzeugen weiter modernisiert werden. Die Deutsche Bahn teilt in einer Pressemitteilung aus dem März dieses Jahres mit, die Zahl der Inanspruchnahme von Hilfe sei innerhalb von drei Jahren von 2015 bis 2018 von 564.000 auf 850.000 Fälle gestiegen. Das ist ein Anstieg um rund 50 Prozent.

Ab dem 1. Januar dieses Jahres fordert die Bahn nun eine Kostenbeteiligung der Mitbewerber an den Leistungen der Mobilitätsservice-Zentrale. Mit einigen anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen ist es der Bahn gelungen, eine Einigung zu erzielen. Andere möchten sich nicht an den Kosten beteiligen. 90 Prozent der Leistungen werden aber schon jetzt vom DB-Service abgedeckt. Umso unverständlicher ist für mich dann das Verhalten anderer Bahnen, sich nicht im Sinne eines einheitlichen Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen dem jetzt größten Anbieter anzuschließen, verständlich dagegen das Argument, alle Unternehmen mögen sich doch bitte den erbrachten Leistungen auf ihren Strecken entsprechend an den Kosten beteiligen. Die anderen Unternehmen bieten den Service teilweise selbst an. Von einer ununterbrochenen Reisekette kann aber nicht gesprochen werden, weil es für den Reisenden auch gar nicht erkennbar ist, welches Unternehmen er auf welchem Streckenabschnitt um Unterstützung bitten muss, beziehungsweise es ist für ihn viel mehr Aufwand. Als das publik wurde, haben sich Sozial- und Energieausschuss gemeinsam mit der Problematik beschäftigt, weil der unternehmerische Streit auf dem Rücken derer ausgetragen wird, die ohnehin belastet sind.

Die Angebote der Mobilitätsservice-Zentralen der Deutschen Bahn haben nichts mit einem Ausbau einer Monopolstellung des Unternehmens zu tun. Immerhin haben die Zentralen auch schon entsprechende Leistungen vor dem 1. Januar 2019 erbracht, bevor die Bahn eine umfassende Neuorganisation startete. Ein großes Problem war zuvor schon ein Informationsleck für die Servicezentralen. Einige Bahngesellschaften leiten keine Informationen über die Barrierefreiheit von Anschlusszügen weiter.

Es muss also eine schnelle Einigung gefunden werden, und wenn auch nur für den Übergang, egal, ob nun mit der Verortung einer zentralen Hotline über die Deutsche Bahn wie bisher oder, wie nun auch im Gespräch, die Übertragung der Dienstleistung der Hilfe an die BahnTochtergesellschaft DB Station&Service. Mit diesem Modell können sich auch einige Eisenbahnverkehrsunternehmen anfreunden, die sich bisher kontinuierlich geweigert haben.

Dieses Dilemma muss also aufgelöst werden und deshalb ist dieser interfraktionelle Antrag das richtige Zeichen und infolge der öffentlichen Anhörung in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse nur logisch. Hier wurde die verfahrene Situation zwischen den Wettbewerbern deutlich. Es ist darauf zu dringen, dass Unterstützung flächendeckend und unkompliziert hergestellt wird, ganz gezielt dort, wo technisch noch keine hundertprozentige Behindertengerechtigkeit hergestellt ist. Wenn nicht kurzfristig eine Einigung der beteiligten Unternehmen erzielt wird, muss sich der Gesetzgeber der Thematik annehmen. Mit einer Bundesratsinitiative haben wir das richtige politische Mittel, hier zu einer Lösung beizutragen.

Meine Damen und Herren, ein Telefonat mit der Bahn gestern mit Frau Engel-Kuhn, die auch im Ausschuss

vorgetragen hat, brachte zutage, dass es nicht sehr viel Bewegung gegeben hat. Zwar wurden einige Verträge geschlossen und man hofft, bis Jahresende eine Einigung zu erzielen. Gespräche, die Leistungen der Mobilitätszentralen an die DB Station&Service weiterzugeben, solle es geben, die im Prozess jedoch nicht kurzfristig realisierbar seien.

Vielleicht ist ja die bloße Debatte hier in diesem Hohen Haus für die betreffenden Unternehmen schon Anstoß genug, ihre Bemühungen ob der Wichtigkeit der Thematik zu intensivieren und sich beweglicher zu zeigen. Ich würde mich vor allem für diejenigen freuen, die auf Angebote des öffentlichen Verkehrs angewiesen sind, und als CDU-Fraktion stimmen wir dem Antrag natürlich auch als Einbringer zu. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis LudwigslustParchim sowie Schülerinnen und Schüler des GoetheGymnasiums Ludwigslust. Herzlich willkommen!

Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Herrn Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin erleichtert, dass der fraktionsübergreifende Antrag zustande kam, und darüber, dass wir ihn heute beraten. Es ist zugleich ein Signal und Bekenntnis, gemeinsam für die Interessen der Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen einzustehen.

Kollege Jochen Schulte hatte bereits am 5. Februar beantragt, die eingeschränkte Servicehotline auf die Tagesordnung des Energieausschusses setzen zu lassen, und gebeten, auch Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Bahn, der ODEG, der UBB, der landeseigenen Verkehrsgesellschaft, vom Allgemeinen Behindertenverband sowie dem Bürgerbeauftragten einzuladen. Er hat damit umgehend und angemessen gehandelt, das will ich ausdrücklich hervorheben.

Der offenbar sehr kurzfristige und zunächst fast unbemerkt ab Februar eingestellte Servicedienst der DB AG für Bahnreisende mit Einschränkungen, völlig unabhängig vom genutzten Eisenbahnverkehrsunternehmen, begann gerade Wellen zu schlagen – medial und vor allem bei den Betroffenen. Sehr zügig wurde auch das Expertengespräch vorbereitet und am 6. März dieses Jahres vom Sozialausschuss und Energieausschuss gemeinsam durchgeführt. In der Sache waren wir uns und sind wir uns einig, ein Service aus einer Hand muss sichergestellt und auf Dauer garantiert werden, und das für die gesamte Reisekette und unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen die Strecke bedient. Insofern ist die zwischenzeitlich erfolgte Wiederaufnahme des Mobilitätsservices durch die Deutsche Bahn ein Erfolg.

Es war wichtig, dass Minister Pegel dieses Thema in die Verkehrsministerkonferenz einbrachte und der Druck so zunahm, dass die Deutsche Bahn einlenkte. Wir haben eben in der Diskussion von Frau Friemann-Jennert und von Ihnen, Herr Pegel, erfahren, dass die Kuh jedoch noch nicht wirklich vom Eis ist. Sie sagten, aufgrund eines Anrufes hätten Sie erfahren, es ist wenig Bewe

gung. Und das, was zurzeit angeboten wird, ist nur eine 90-prozentige Abdeckung, sagten Sie, Herr Minister, und das kann ganz und gar nicht zufriedenstellen. Denn was heißt das? Wer zählt zu den 90 Prozent, die es in Anspruch nehmen können, wer zu den 10 Prozent? Frau Landtagspräsidentin hat gerade mit Blick auf das Grundgesetz heute zum Thema Diskriminierungsverbot etwas gesagt und speziell auch zum Artikel 3 des Grundgesetzes. Und wie sich das dann im Lebensalltag zeigt, bringen das jüngste Erfahrungen gerade mit sich.

Im Sozialausschuss zum Beispiel arbeiten wir intensiv an der Vorbereitung des Tages der Menschen mit Behinderungen, den wir nächstes Jahr durchführen wollen. Zu einer Vorbereitungsberatung haben wir auch den Vorsitzenden des Landesverbandes des Allgemeinen Behindertenverbandes eingeladen gehabt, Herrn Braun. Dieser konnte nicht zur Beratung kommen mit Verweis darauf, dass er den Service nicht nutzen konnte und sich nicht in der Lage sieht, die Strecke von Burg Stargard nach Schwerin in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit zu schaffen, und somit ist es ein Tatbestand der Ausgrenzung. Also wir haben nicht nur einen höheren Aufwand, vor allen Dingen haben wir seinen Sachverstand, den er einbringen möchte, nicht mit dabei gehabt an dem Tag, und das ist schlicht und ergreifend Ausgrenzung.

Oder ein weiteres Beispiel: Meine Kollegin Frau Dr. Schwenke hatte gestern eine Besuchergruppe, inklusive einer Schulklasse aus Ueckermünde mit drei jungen Leuten mit Handicap, die waren hier auch im Plenarsaal, die dann im anschließenden Gespräch darüber informierten, dass sie zwar die Hotline nutzen, aber am Ende sich für sie, wenn sie sich auf den Weg machen, herausstellt, dass es doch nicht funktioniert und sie teilweise „wie bestellt und nicht abgeholt“ dastehen. Das alles hier zu beleuchten, zeigt, wie dringend notwendig unser Handeln ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, neben dem, was ich jetzt sagte und was ich an Beispielen illustrierte, will ich zusätzlich noch ein paar kritische Bemerkungen machen. Obwohl bereits in der Märzsitzung des Landtages von der SPD signalisiert wurde, einen Antrag vorbereiten zu wollen oder ihn bereits in der Pipeline zu haben, geschah zunächst nichts. Deshalb ging die Fraktion DIE LINKE am 2. April daran, einen Vorschlag fraktionsübergreifend zu unterbreiten.

(Thomas Krüger, SPD: Ach ja! – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Also auf logistische Spitzfindigkeiten will ich jetzt nicht eingehen.

(Torsten Renz, CDU: Dann kann man das aber so nicht in den Raum stellen! – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Jochen Schulte, SPD)

Das ist Ihre Sicht, Sie werden darüber noch sprechen.

Also Sie zeigten jedenfalls bei uns im Ausschuss Beratungsbedarf, auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Energieausschuss, und sorgten letztlich dafür, dass die Beschlussfassung – das hat hier schon eine Rolle gespielt – so zunächst nicht zustande kam, lapidar dann die Mitteilung, dass längst ein Antrag in Vorbereitung sei. Also wir werden dazu sicherlich noch etwas hören. Ganz

offensichtlich musste der Koalitionspartner überredet werden, einen fraktionsübergreifenden Antrag mitzutragen.