Eine zweite Petition, die ist wesentlich erfreulicher: Da gibt es junge Menschen, die im Freiwilligendienst tätig waren – es gibt ja verschiedene –, und die kamen an den Petitionsausschuss heran und baten darum, zukünftig ein Freiwilligen… – ja, wie sage ich das jetzt –, ein Freiwilligenticket für Bus und Bahn zu verabschieden oder zu organisieren oder dem zuzustimmen, sodass sie kostenlos ihren Freiwilligendienst in der jeweiligen Verwaltung
oder im Verein antreten können. Und man kann sich vorstellen, dass die jungen Leute einen Freiwilligendienst machen, worauf wir auch sehr stolz sind, dass es junge Leute gibt, die sagen, wir wollen uns orientieren und wir wollen meinetwegen im Verein, im Ehrenamt oder im Krankenhaus oder im Pflegeheim helfen. Solche Einrichtungen profitieren davon ja wesentlich und oftmals wird so unser System am Leben gehalten durch ihre freiwillige Arbeit. Da, glaube ich, ist es nicht zu viel verlangt, wenn wir und die Landesregierung uns Gedanken machen, wie wir diese Menschen unterstützen, diese jungen Leute.
Das besonders Positive an diesen jungen Leuten war, dass sie ihr Freiwilligenjahr fast beendet haben, also gar nicht um sich selbst gestritten haben und hier den Antrag gestellt haben, sondern um andere, um Nachfolger, weil sie natürlich sagen, ich fahre jetzt ein, zwei Stunden am Tag oder drei Stunden zu meiner Einrichtung und bin schlechtergestellt als ein Azubi. Und wir wissen, dass die Freiwilligendienste von den Einrichtungen unterschiedlich finanziert oder finanziell unterstützt werden. Deshalb glaube ich, ist es nicht zu viel erwartet, wenn wir uns darüber noch einmal Gedanken machen, ob wir das in vollem Umfang vielleicht irgendwann, in absehbarer Zeit finanziell unterstützen oder in einer anderen Form. Das wäre meine große Bitte, dass wir sie, diesen Beschluss, diese Petition noch einmal an die Landesregierung zurücküberweisen.
Der Ausschuss hat einstimmig dieser Beschlussvorlage zugestimmt. Ich bitte ebenfalls um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Vielen herzlichen Dank. Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/3635 einstimmig zugestimmt worden. Vielen herzlichen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundesangelegenheiten und internationale Angelegenheiten gemäß Paragraf 70 Geschäftsordnung des Landtages (Immunitätsangelegenheiten) – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Drucksache 7/3610.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahl- prüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundes- angelegenheiten und internationale Angelegen- heiten (Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls – Drucksache 7/3610 –
Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/3610 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/3610 einstimmig bis auf eine Enthaltung durch den fraktionslosen, …
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2018 (Teil 2), Kommunalfinanzbericht 2018, Drucksache 7/2993, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/3582.
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2018 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2018 – Drucksache 7/2993 –
Auf Antrag der Fraktion der AfD gehe ich davon aus, dass eine Auszeit beantragt wird. Wir unterbrechen die Sitzung für fünf Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe wieder auf den Tagesordnungspunkt 11.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Zunächst bitte ich um Entschuldigung. Irgendwie habe
Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/3582 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom Kommunalfinanzbericht 2018 des Landesrechnungshofes. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss. Die Erste Vizepräsidentin hatte diese Unterrichtung des Landesrechnungshofes im Benehmen mit dem Ältestenrat am 11. Januar 2019 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie den Energieausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat diese Vorlage sodann in insgesamt vier Ausschusssitzungen mit Vertretern des Landesrechnungshofes, des Finanz- und des Innenministeriums intensiv beraten.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht unter anderem ausgeführt, dass sich die finanzielle Lage der gesamten kommunalen Ebene in 2017 weiter verbessert hat. Allerdings standen die kleineren kreisangehörigen Städte und Gemeinden schlechter als die größeren da. Der Landesrechnungshof hat, wie auch in den vergangenen Jahren, wieder auf die aus seiner Sicht auffällig hohen Zahlungen des Landes an die Kommunen hingewiesen. Diese betrugen 2017 immerhin 1.492 Euro je Einwohner. Darüber hinaus hat der Landesrechnungshof kritisiert, dass unsere Kommunen im Vergleich zu den Flächenländern Ost und den finanzschwachen Flächenländern West in 2017 deutlich weniger investiert haben. Ferner wurde betont, dass die Kommunen ihre Schulden, Kassenkredite und Bürgschaften in 2017 zwar erneut reduzieren konnten, sie aber dennoch im ostdeutschen Vergleich am zweithöchsten verschuldet waren.
Im Rahmen seines Kommunalfinanzberichtes hat der Landesrechnungshof uns allen auch wieder eine Auswahl einzelner Prüfungen vorgelegt. Dies betraf die anstehende Novellierung des FAG M-V, die geplante Abschaffung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen, die aktuelle Rechtsprechung zum Verfahren für die Erhebung der Kreisumlage, den aktuellen Stand der Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse nach Einführung der Doppik, die ersten Erfahrungen mit den für den Landesrechnungshof im Kommunalprüfungsgesetz neu geschaffenen Prüfungsrechten, eine Prüfung im Landkreis Vorpommern-Rügen zur Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, Fragen der IT-gestützten und medienbruchfreien Bearbeitung von Bauanträgen, eine Fortschreibung des Sonderberichts „Kommunale Wohnungsunternehmen“, eine Prüfung zu Ausschüttungen und Eigenkapitalrückführungen von Eigenbetrieben der Kommunen, den Stand der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Bezüge der Geschäftsführung kommunaler Unternehmen, die Verflechtungen zwischen kommunalen Unternehmen, Unternehmensorganen und Amtsträgern sowie die Investitionsmaßnahme für einen Wasserwanderrastplatz.
Ich möchte aus Zeitgründen an dieser Stelle nur auf den letztgenannten Punkt etwas näher eingehen und im Übrigen auf meinen schriftlichen Bericht verweisen. In den Textzahlen 361 bis 373 hat der Landesrechnungshof über die Investitionsmaßnahme für einen Wasserwanderrastplatz berichtet. Die betroffene Gemeinde hatte laut Landesrechnungshof trotz ihrer kritischen Haushaltslage einen Wasserwanderrastplatz für mehr als 5 Millionen Euro geplant, wobei 90 Prozent der Kosten über
Fördermittel gedeckt werden sollten. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 617.000 Euro sollte zudem über einen Investitionskredit finanziert werden, was die Kommunalaufsicht jedoch abgelehnt hatte.
Auch hatte das Innenministerium die beantragten Kofinanzierungsmittel aufgrund der nicht gesicherten Gesamtfinanzierung abgelehnt.
Da die Maßnahme durch den Eigenbetrieb der Gemeinde dennoch umgesetzt wurde, kann dies nur durch zusätzliche Kassenkredite geschehen sein, was einen klaren Verstoß gegen die Kommunalverfassung darstellt. Der Landesrechnungshof hat betont, dass hier von einem offensichtlich vorsätzlichen Missachten der Kommunalverfassung auszugehen sei.
Die Fraktion der CDU hat erklärt, dass in einem solchen Fall auch die Möglichkeit der Rückforderung von Fördermitteln geprüft werden müsse, da man ein rechtswidriges Agieren nicht tolerieren könne. Die Fraktion der SPD hat zudem angemerkt, dass in diesem Fall auch das Agieren des zuständigen Amtes zu überprüfen sei, da die Amtsverwaltung die Kommune eigentlich hätte beraten und begleiten müssen. Seitens der AfD-Fraktion wurde betont, dass den getroffenen Feststellungen des Landesrechnungshofes dringend nachgegangen werden müsse, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass man mit unlauteren Mitteln Fördermittel generieren könne. Der Finanzausschuss hat sich deshalb darauf verständigt, diesem Fall noch weiter nachgehen zu wollen, und zunächst das Innenministerium um eine rechtliche Prüfung und Bewertung des Sachverhaltes und des Agierens des zuständigen Amtes gebeten. Nach Eingang der Stellungnahme des Ministeriums wird sich der Finanzausschuss erneut mit diesem Fall befassen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Ergebnis seiner Beratungen legt Ihnen der Finanzausschuss einen Entschließungstext vor und bittet Sie, den Kommunalfinanzbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Angesichts des Umfangs der einzelnen Entschließungsanträge der im Ausschuss vertretenen Fraktionen möchte ich auf diese nicht im Detail eingehen und Sie auf meinen vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen. Sicher werden die einzelnen Redner in der Aussprache noch etwas zu ihren jeweiligen Anträgen ausführen.
Der Finanzausschuss hat der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie abschließend nunmehr noch um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.