Artikel 20 des Grundgesetzes gibt ein Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Davon sind wir jedoch weit entfernt, ganz gleich, was man vom Klimaschutz und den Maßnahmen der Bundesregierung hält. Ein solches Widerstandsrecht können die Klimaschützer jedenfalls nicht für sich reklamieren. Hier schaffen Merkel und Schwesig in wahrhaft populistischer Kür ein Präjudiz, das ihnen noch mächtig auf die Füße fallen wird, denn mit ihrem Auftritt hat die Ministerpräsidentin nicht nur der Demokratie einen schlechten Dienst erwiesen, sie ist den engagierten Schulleitern und Lehrern und ganz nebenbei auch der Bildungsministerin in den Rücken gefallen. Was gedenkt die Ministerpräsidentin zu tun, wenn sich Lehrer, die zugleich engagierte Klimaschützer sind, durch den Zuspruch der Ministerpräsidentin ermutigt fühlten, nun jeden Donnerstag die erste Schulstunde für den Klimaschutz ausfallen zu lassen? Das wäre eine konsequente Antwort, die zugleich geeignet wäre, auch den Gutgläubigsten klarzumachen, welcher Irrsinn hier unter hoheitlichem Applaus abläuft.
Noch einige Bemerkungen zu Frau Oldenburg. Es war schon wirklich bemerkenswert, was Sie hier gebracht
Es waren auf den Punkt gebracht unglaubliche rechtliche Verrenkungen, die an Absurdität nicht zu übertreffen sind,
wo Sie uns weismachen wollten, hier werde nicht gegen die Schulpflicht verstoßen, weil aus irgendwelchen, von oben wahrscheinlich hergezogenen Gründen die Schüler bei diesem Thema selbst bestimmen können, wie jetzt diese Projekte ablaufen.
Wissen Sie, wenn Sie es ganz konsequent gemacht hätten, dann hätte sich an Ihre Diskussion die Frage anschließen müssen, welche Rechte haben denn diese Schüler, die ein Projekt verfolgen, das gesetzliche Regeln missachten darf, welches Recht hätten die, um der Sache willen Umweltsünder richtig anzufassen, denn das sind ja dann aus dieser Diskussion heraus Personen, die absolut im Wege stehen und die boshaft teuflisches Werk begehen.
Es hätte eigentlich da richtig gepasst, eine Gewaltdiskussion anzuführen, wie weit man dann Gewalt gegen Sachen oder Personen anwenden darf, denn das ist Ihre Kernthese. Das Recht interessiert bei bestimmten Themen nicht.
Und wie wäre es denn – dem ist Frau Aßmann natürlich komplett ausgewichen –, wenn nun wirklich für andere Themen hier demonstriert worden wäre? Ich will es noch mal, Herr Krüger, speziell für Sie jetzt herausgreifen. Nehmen wir mal an, es gäbe hier Leute,
die wegen der Migrationsproblematik jeden Monat unter weiter fortlaufender Migration, die jedes Jahr in der Größenordnung einer mitteldeutschen Großstadt abläuft,
die würden jetzt demonstrieren, weil sie meinen, dass dadurch eine in vielen Jahrhunderten gewachsene Nation zerstört würde,
oder aber umgekehrt, die dafür demonstrieren möchten, dass wir auf dem Wege in paradiesische Zustände sind, indem die Nation auf diese Weise abgeschafft, eine wunderbare multikulturelle Gesellschaft hier entsteht. Das heißt, man könnte dafür und dagegen demonstrieren.
Da stelle ich Ihnen jetzt die Frage – die brauchen Sie nicht zu beantworten, es ist ohnehin klar, das Ergebnis –, was hier los wäre, wenn Schüler sich ein solches Thema vornehmen und dann dafür oder dagegen demonstrieren würden. Dann wäre hier die Hölle los.
Wenn Sie das richtig eintüten müssen, dann erkennen sicher auch Sie, Herr Krüger, dass das auch eine rechtliche Frage ist. Dann kann man eben nicht darauf abstellen, für was ich demonstriere,
sondern da muss ich eine Regelung treffen, die für alle Fälle gilt und auch für die Lehrer, die demnächst tatsächlich das ernst nehmen und am Donnerstag früh die erste Stunde um des hehren Zieles willen ausfallen lassen.
Und natürlich ist es richtig, dass Greta Thunberg das nicht alles alleine veranstaltet oder die Schüler jetzt mitmachen, natürlich steckt da viel an Werbung. Allein die mediale Werbung ist nicht zu unterschätzen. Da hat Herr Liskow doch vollkommen recht, da müssen Sie ihn doch nicht hier ausschimpfen.
Frau Aßmann, Sie würden, oder ich habe Sie vielleicht falsch verstanden, wäre es Ihnen völlig egal, für welches Thema demonstriert wird? Ich habe Sie so verstanden, dass Sie sehr geschickt geantwortet haben in dem Sinne, dass Demokratie da keiner Zensur unterliegt und die Schüler natürlich demonstrieren können und dürfen, für was sie wollen, aber doch nicht während der Schulzeit. So habe ich Sie richtig verstanden. Oder dürfen die für jedes beliebige Thema während der Schulzeit demonstrieren? Habe ich Sie richtig verstanden? – Vielen Dank.
Herr Förster, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den persönlichen Wohlstand von Ihnen und Ihrer Fraktion über den Klimaschutz stellen? Und habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die Demonstrationen für den Klimaschutz gleichstellen mit Kreuzzügen,
Das ist ein Bild natürlich, der Kreuzzug. Das ist das Bild dafür, dass man von der Idee besessen ist und damals auch Kinder missbraucht hat. Auch hier sehe ich, wie auch Greta Thunberg – und das ist keine Missachtung dieses Mädchens –,
wenn Sie Bilder von ihr sehen, wie sie da in Schweden demonstriert, natürlich leidet dieses Mädchen an diesem Asperger-Syndrom. Das macht vieles verständlich, insbesondere die fehlende Fähigkeit, pragmatisch nach links und rechts zu sehen.
Aber das, was hier stattfindet, dass nämlich viele Jugendliche, ohne Ahnung zu haben, missbraucht werden