Deshalb, glaube ich, für einen begrenzten Zeitraum mag das durchaus mal sehr interessant sein. Wenn es denn Bestandteil der Demokratieerziehung und des Unterrichtes ist und daraus vielleicht sogar Aktionen vor Ort würden, wie wir auch vor Ort in Schwerin oder in unseren Gemeinden das Klima schützen können, dann, glaube ich, ist das durchaus sinnvoll. Es kann natürlich kein Dauerzustand sein, das zeigen auch erste Bewegungen. Die Klimaschutzdemo hier in Schwerin hat in der letzten Woche erst ab 14.00 Uhr, also am Nachmittag stattgefunden. Das, glaube ich, ist vernünftig so und sollte auch in Zukunft so gelegt werden. Trotzdem sollte am Ende das Engagement der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen.
Wir glauben, dass das Lösungspotenzial durchaus vor Ort bei den Schulleitungen, bei den Eltern und bei den Schülern liegt, und dass wir für die Zukunft glauben, dass man dieses Thema so bearbeitet kriegt, dass es jetzt nicht notwendig ist, dass dieses Hohe Haus irgendwelche drakonischen Anträge beschließt. Die Bildungsministerin hat alles dazu ausgeführt, das Schulgesetz gilt und muss auch so umgesetzt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Greta ist das neue Idol der Schülerinnen und Schüler, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Mädchen versetzt Europa in Aufruhr,
stiftet so beherzt zivilen Ungehorsam, und das, sehr geehrte Damen und Herren, sollte doch wohl Jugendlichen erlaubt sein. Eine junge Frau schafft es, Massen für Klima- und Umweltschutz zu begeistern. Meine Fraktion ist stolz auf diese Kinder und Jugendlichen, die sich auch in unserem Bundesland dafür einsetzen,
Es liegt in unserer Hand, hier Einfluss zu nehmen, aber doch nicht auf die Teilnahme an Demonstrationen, sondern Einfluss durch unsere Entscheidungen in der Klimapolitik.
Wenn ich den Antrag richtig verstanden habe, geht es doch eigentlich darum: Handelt es sich um eine Schulpflichtverletzung, ja oder nein? Ich bin der Meinung, es handelt sich aus zwei großen Gründen nicht um eine Schulpflichtverletzung, denn erst mal würde ich mich nicht an untergesetzlichen Regelungen langhangeln, sondern am Schulgesetz. Das sagt im Paragrafen 41: „In begründeten Ausnahmefällen kann von der Regelung“, der Schulpflicht, „unter Satz 1 Nummer 1 abgewichen werden.“
Gestern hatten wir genau den gleichen Teil, nämlich Teil 4 des Schulgesetzes, hier vor, als es darum ging, die Schülermindestzahlen zu senken. Die sind auch im Schulgesetz im Abschnitt 4 festgelegt unter der Rubrik Schulpflicht. Da steht dann, wie viele Schüler in einer Klasse sein müssen und, und, und. Dann steht im Paragrafen 45 Absatz 5: „Wird die Schülermindestzahl von Schulen gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b bis e im Folgejahr wiederum nicht erreicht, wird keine weitere Ausnahmegenehmigung erteilt.“
Darauf machte ich gestern aufmerksam und habe gesagt, wir müssen diese Mindestzahlen senken, damit wir das Schulgesetz nicht umgehen. Da hat Frau Hesse – und das ist auch in Ordnung – gesagt, dass sie mit den Schulträgern aber redet und dann sozusagen dieses Schulgesetz an dieser Stelle nicht die Wirkung hat, die ein Schulgesetz sonst hat. Das kann man machen. Man kann vereinbaren, so hat Frau Hesse das gesagt, dass sie mit den Schulträgern redet und dann eben die Schu
len sozusagen nicht geschlossen werden. Warum kann da das Schulgesetz anders ausgelegt werden und bei der Schulpflicht für die Schülerinnen und Schüler nicht? Das ist zum einen eine Frage, die ich habe. Zum anderen bin ich überhaupt der Meinung, dass diese Kinder sehr wohl und diese Jugendlichen sehr wohl ihre Schulpflicht erfüllen.
Selbstverständlich erfüllen sie ihre Schulpflicht. Ein Blick in alle Rahmenpläne, ein Blick auch ins Schulgesetz, ein Blick in die ganzen Projekte, die es in diesem Land gibt, sagt, diese Schüler erfüllen ihre Schulpflicht. Die einen nehmen vielleicht gerade freitags am Projektwettbewerb „Schüler staunen …“ teil, der sich rund um das Thema Nachhaltigkeit rankt. Das ist Unterricht, das ist keine Schulpflichtverletzung. Andere wiederum setzen zufällig freitags die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Demokratie- und Menschenrechtserziehung um. Auch sie verletzen nicht die Schulpflicht.
Die jüngeren Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigen sich wahrscheinlich mit dem Wettbewerb des Landes „FahrRad! Fürs Klima auf Tour“. Das sind dann wohl unter anderem die, die mit dem Fahrrad zur Demo kommen.
(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das geht aber nicht jeden Freitag! – Dr. Ralph Weber, AfD: Das geht überhaupt nicht!)
Das ist natürlich auch keine Verletzung der Schulpflicht. Und auch die Lehrkräfte verstoßen selbstverständlich nicht gegen die Schulpflicht, die sich gemeinsam mit ihren Schülern um den Preis „DemokratieErleben“ bewerben, bei dem es darum geht, dass Schulen gesucht und prämiert werden, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Pädagogen Demokratie lebendig gestalten.
Jeder Rahmenplan, jeder einzelne Rahmenplan dieses Landes, auch wenn sie schon „Asbach Uralt“ sind, diese Rahmenpläne fordern eine Bildung für nachhaltige Entwicklung in jedem Fach. Und da erzähl mir mal noch einer, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Schulpflicht verletzen!
Bildungsminister aus anderen Ländern entscheiden auch so. Ich bin der Meinung, man kann es nicht den Schulleiterinnen und Schulleitern allein überlassen – das, was der Antrag auch sagt – zu entscheiden, ob es eine Schulpflichtverletzung ist oder nicht.
Frau Oldenburg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Wildt? (Zustimmung)
Frau Oldenburg, Sie haben gerade ausgeführt, aus welchen Gründen aus Ihrer Sicht die Teilnahme an der Demonstration auch Unterricht sein kann. Sehen Sie, dass das für jeden Freitag so gegeben ist, oder ist das eine einmalige Geschichte?
Ich würde es für jeden Freitag so sehen, sehe aber auch, dass ich das in Aufgaben umwandeln würde. Ich würde als Lehrerin selbstverständlich sagen, geht dahin, aber dann holen wir dieses Thema auch in den Unterricht und machen beides. Ich glaube, das ist dann eine sehr gute Idee, dass man die Demonstration mit dem Unterrichtsinhalt, der in der Schule vermittelt wird, zusammenpacken kann, und es eben keine Schulpflichtverletzung ist, wie es auch in anderen Bundesländern gehandhabt wird.
Es ist vertretbar, für den Umweltschutz zu demonstrieren. Und es ist für unsere Fraktion, für meine Fraktion keine Schulpflichtverletzung.
Ich habe hier gar nichts mit Parteien zu tun. Das ist eine Fraktion oder irre ich mich jetzt bei Ihnen?
Ich möchte jetzt gar nicht darauf eingehen, was alles vielleicht Schulpflichtverletzung ist, ob es die ausgefallenen Unterrichtsstunden sind, ob es die nicht besetzten Stellen an den Schulen sind. Ich bin der Meinung, wir haben hier eine Jugend. Was wir alle nicht erwartet hätten, wir haben eine Jugend, die sich dafür einsetzt,
was unter anderem wir ihnen eingebrockt haben. Und die, die ihnen das unter anderem mit eingebrockt haben, wir haben nicht das Recht, sie dafür zu bestrafen.