Protocol of the Session on April 12, 2019

Sie denn hier?!)

Okay, also, meine Herren, Sie haben alle noch Redezeit und können sich hier am Pult präsentieren.

Jetzt hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schulte das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt nicht allzu tief auf den Redebeitrag meines Vorredners eingehen. Mir sind nur zwei Dinge durch den Kopf gegangen. Auf der einen Seite muss es, wenn ich dem Abgeordneten Lerche hier zugehört habe, zumindest in Teilen der AfD immer noch ein etwas problematisches Verhältnis mit Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen generell geben. Das Einzige, worauf ich noch gewartet habe, war, ob nicht irgendwann so eine Begrifflichkeit kommt, wie, da muss ein Betriebsführer sein, der weiß doch am besten, was gut für seine Beschäftigten ist. Sie können ja mal nachgucken, aus welcher Zeit der Begriff „Betriebsführer“ kommt.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Das sagt dann schon alles.

Aber, sehr geehrte,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Solche Unterstellungen sind unterstes Niveau.)

sehr geehrte,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

sehr geehrte,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

sehr geehrte …

Es scheint sich ja jemand angesprochen zu fühlen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich mal auf den Redebeitrag vom Kollegen Foerster eingehen. Der Kollege Foerster hat sehr viele blumige Worte zum Thema Arbeitszeit gefunden, aber ich will mich auf den Antragstext beschränken. Nun nehme ich mal den ersten Punkt, bei dem letztendlich hingewiesen wird auf die Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen und die damit in Verbindung stehende Kampagne des DEHOGA. Herr Kollege Foerster, wir können das natürlich hier immer wieder thematisieren, wir können das immer wieder zur Sprache bringen, das ist alles nicht die Frage, nur Sie wissen es, die Kolleginnen und Kollegen in diesem Landtag, die sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, wissen es, ich habe mich öffentlich dazu positioniert, auch für meine Fraktion, dass wir diesen Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen nicht unterstützen. Das sage ich hier gerne noch mal und damit ist die Sache noch mal klargestellt. Mehr braucht es eigentlich nicht. Es gibt hier auch in diesem Landtag keine Mehrheiten dafür, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Dann komme ich zu dem zweiten Punkt, in dem Sie den Landtag auffordern, dass die Landesregierung sich künftig klar gegen Vorstöße zu wenden hat, die eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zum Ziel haben. Das würde bedeuten, dass es auch nur ansatzweise die Überlegung gäbe, innerhalb der Landesregierung entsprechende Vorstöße einer Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes zu geben. Die gibt es nicht. Es mag natürlich sein, dass es innerhalb der 71 Abgeordneten, die in diesem Landtag vertreten sind, dass es innerhalb aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Landesregierung beschäftigt sind, einschließlich der jeweiligen Hausleitungen, irgendwann mal Überlegungen im Hinterzimmer oder sonst wo gegeben hat, die ich nicht beurteilen kann, aber es gibt einen klaren Konsens in diesem Haus und es gibt eine klare politische Ausrichtung in dieser Landesregierung, dass das nicht gewollt ist. Punkt!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das müssen wir nicht alle mal wieder auf die Tagesordnung setzen, um da Scheindebatten zu führen, die dieses Land in dieser Form nicht betreffen.

Dann komme ich zu dem eigentlichen Punkt, der der Kern Ihres Antrages ist, und wozu Sie eigentlich relativ wenig gesagt haben, Herr Kollege Foerster. Das ist tat

sächlich die Frage der Begriffsdefinition im Zusammenhang mit einer Antragstellung zur Anerkennung als Saisonbetrieb. Dann will ich das an dieser Stelle, weil das immer in einen Konnex gestellt worden ist mit der Frage „Beschäftigte im Bereich DEHOGA“, für die Kolleginnen und Kollegen, die die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Foerster zu genau diesem Punkt nicht gelesen haben, ausführen. Ich habe sie gelesen, und ich hoffe, dass der Kollege Foerster auch die Antwort gelesen hat.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Die Frage ist, ob man das glauben kann, was da steht.)

Gut, es geht hier nicht um Glauben, Herr Kollege Foerster, dann können Sie in die Kirche gehen, hier geht es um Tatsachen.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE)

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Tatsachen, die dort aufgeschrieben worden sind, unzutreffend sind, dann müssen Sie sich dazu positionieren. Dann hoffe ich zumindest, dass Sie auch Belege für die entsprechenden Behauptungen haben.

Fakt ist, aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird tatsächlich deutlich – und darauf hat der Kollege Foerster, wenn ich ihn jetzt richtig verstanden habe, auch hingewiesen –, dass es im Zeitraum von 2016 bis Februar 2019 insgesamt 69 Anträge gegeben hat.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich habe einen anderen Zeitraum zitiert.)

Nur, da muss man dann auch mal in die Feinheiten reingehen. Von diesen 69 Anträgen sind 46 2016 gestellt worden, 2017 sind 12 gestellt worden, 2018 sind 10 gestellt worden und im Jahr 2019 – da ist Stichtag gewesen im Februar 2019 – war es dann einer. Das zu der gravierenden Weiterentwicklung in diesem Bereich, auch zu der Frage, wie weit eine Klarstellung, was die begriffliche Definition angeht, mit einer entsprechenden Ausweitung zu tun hat.

Und dann verbinden wir das mal bitte an der Stelle, weil es vom Kollegen Foerster auch immer wieder auf den Bereich der Hotel- und Gaststättenbetriebe fokussiert worden ist, mit den Zahlen aus den Jahren 2016/2017/2018 und der Antragsstellung aus 2019. Von den 46 Antragsstellungen, die es 2016 gab, waren es 4 aus dem Hotel- und Gaststättenbereich, 2017 waren es von den 12 dann 2, 2018 waren es von 10 eine und 2019 war es von der einen 0. Das sind die Realitäten in diesem Land.

Tatsächlich in Anspruch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nimmt es nämlich nicht vorrangig der Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, sondern tatsächlich sind es die Nahrungsmittelerzeuger. Dass die in vielen Fällen darauf angewiesen sind, weil ihre Ware nicht nur zwischen 8 und 17 Uhr geerntet werden kann, das sollte, glaube ich, allen in diesem Land und auch in diesem Landtag klar sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Herr Foerster, Sie gehen in Ihrem Antrag auf die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen ein. Ich möchte aus meiner Sicht erst mal kurz darstellen, wie sich mir die Initiative darstellt. Es ging bei den Forderungen darum, dass die Spielräume der EURichtlinie 2003/88/EG besser genutzt werden können, indem Tarifpartner innerhalb des Rahmens eigene Regelungen treffen können. Bisherige tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes sollen im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie angepasst werden können – Vereinbarungen einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstelle der werktäglichen Höchstarbeitszeit, also einfach nur eine Flexibilisierung. Man kann eine Höchstarbeitszeit pro Woche festlegen und muss das Ganze nicht mehr auf einen einzelnen Arbeitstag beziehen. Dabei bleibt aber die maximale Wochenarbeitszeit unverändert. Die vorgesehenen Ausgleichszeiten sollen auch gewahrt bleiben und das Ganze gilt wirklich nur – deswegen habe ich „Tarif“ immer so betont – für tarifgebundene Arbeitgeber. Das war die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen.

Ich kann mich an zahlreiche Anträge von Ihnen persönlich aus Ihrer Fraktion erinnern, wo Sie immer wieder fordern, wir müssen die Tarifbindung in MecklenburgVorpommern erhöhen. Ich würde das mal übertragen auf ganz Deutschland. Das unterstütze ich voll und ganz. Auch aus meiner Sicht sollte die Tarifbindung deutlich ausgebaut werden. Das wäre nun wirklich ein guter Anreiz zu sagen, wenn ein Unternehmen tarifgebunden ist, dann kann es auch im Rahmen der Tarifverträge das Arbeitszeitgesetz insofern anpassen oder insofern anders ausnutzen, dass man über Wochenarbeitszeiten spricht und nicht nur über Tagesarbeitszeiten.

Das ist im Grunde genommen nur eine Modernisierung. Das Arbeitszeitgesetz gibt es seit 25 Jahren, und dass man nach 25 Jahren mal schaut, ist das noch in Ordnung oder nicht, das halte ich eigentlich für absolut logisch, zumal wir hier im Hause auch immer wieder über die Digitalisierung sprechen. Die Digitalisierung ist eben auch ganz klar eine Chance für den Arbeitsmarkt, wo es darum gehen muss, die Arbeitszeit etwas flexibler zu handhaben. Sie wissen allerdings auch, dass diese Initiative am 15. Februar eingereicht wurde, dann nach Bearbeitung im Ausschuss – da wird nämlich alles in die Ausschüsse überwiesen, anders als bei uns – am 15. März letzten Endes aber abgelehnt wurde. Also eigentlich ist das Thema auch schon erledigt. Am 15. März wurde es abgelehnt. Wir können natürlich trotzdem darüber sprechen. Wie gesagt, es gibt viele Dinge oder viele Argumente, die dafür sprechen, sich das Arbeitszeitgesetz mal wieder genauer anzuschauen.

Auf den DEHOGA möchte ich jetzt gar nicht weiter eingehen, die haben im Grunde genommen ähnliche Themen. Was ich nur nicht verstehe, ist, warum Sie es bei den Saisonbetrieben einsehen, wenn es ein Saisonbetrieb ist, der wieder schließt, der also wirklich nur wenige Monate aufhat, warum Sie es aber bei Saisonbetrieben, die zwar eine starke Saison haben, aber anschließend nicht wieder schließen, härter handhaben wollen. Eigentlich muss unser Bestreben doch sein, dass mehr Ganzjahresarbeitsplätze entstehen, und das kann natürlich bedeuten, dass im Sommer sehr viel mehr gearbeitet

werden muss und diese Überstunden im Winterhalbjahr abgefeiert werden können. Das ist doch eine gute Entwicklung. Dann bleiben die Menschen das ganze Jahr, zwölf Monate im Jahr in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das ist viel besser, als wenn sie im September wieder entlassen werden. Also warum Sie dieses eine Modell akzeptieren und das andere nicht, erschließt sich mir einfach nicht. Ich habe Sie sonst immer so wahrgenommen, dass Sie sich auch für Tarifbindung für ganzjährig Beschäftigte einsetzen.

Das zweite Thema, was Sie angesprochen haben, ist eine höhere Bezahlung im Land. Das hat meiner Meinung nach mit dem Arbeitszeitgesetz jetzt erst mal nichts zu tun, das ist ein anderes Thema. Da haben wir, glaube ich, hier im Landtag alle die gleiche Auffassung: Die Löhne müssen steigen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Bei Herrn Lerche nicht.)

Außer vielleicht bei Herrn Lerche, ja, das habe ich nicht so ganz verstanden.

Ansonsten ist da, glaube ich, nur die Frage, wie erreichen wir das. Diese Diskussion haben wir auch schon mehrmals geführt. Ich finde das gut, die dürfen wir auch mehrmals führen, diese Diskussion, aber dieses Thema sollten wir vielleicht tatsächlich noch mal im Ausschuss aufgreifen, wenn wir ein bisschen mehr Zeit dafür haben und wenn überwiegend Menschen anwesend sind, die sich für dieses Thema interessieren. – Vielen Dank.

(Beifall Ralf Borschke, Freie Wähler/BMV)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich bin ich dafür, dass man das Arbeitszeitgesetz offen diskutiert ohne Polemik und allem.

Herr Foerster, man merkt bei Ihrem Antrag beziehungsweise beim Auftritt der Einbringung, aus jeder Pore bei Ihnen spricht der Gewerkschafter, der Gewerkschaftsfunktionär.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das nehme ich jetzt mal als Kompliment.)

Das können Sie als Kompliment auffassen, ich weiß es nicht. Es ist aber auch nicht weiter schlimm, es ist nicht schlimm, wenn man dabei aber immer auch das, was das ausmacht, das Verhandeln zwischen Tarifpartnern, nicht einseitig sieht, sondern wenn man Tarifpartner berücksichtigt. Sie sehen nur eine einzige Sache, und das nehme ich Ihnen übel.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das scheint mir bei Ihnen umgekehrt genauso zu sein.)

Und das versuchen Sie jetzt auch noch, sozusagen in diesen Antrag zu gießen. Ich kann Ihnen sagen, ich empfinde es schon als eine Frechheit, einen kompletten Arbeitgeberverband wie den DEHOGA in einem Antrag derart herabzuwürdigen. Ich empfinde es wirklich als eine Unverschämtheit. Sie können allein aus diesem Grund

heraus schon gar nicht mit einer Zustimmung rechnen. Stellen Sie sich mal vor, ich hätte so einen Antrag gemacht und wäre so auf die NGG losgegangen! Also, was da los gewesen wäre?!

(Jochen Schulte, SPD: Aber so ein Antrag würde von Ihnen ja nie kommen.)