Aber ich würde gar nicht auf so eine Idee kommen, weil sich das nicht gehört, denn, wenn man Tarifpartnerschaft, ich sage mal, ernst nehmen will, dann gebührt dem auch ein gewisser Respekt, vor der anderen Seite, den Sie hier missen lassen.
Ich denke mal, Tarifpartnerschaft ist eben ein respektables, hohes Gut. Es gehören beide Seiten dazu. Auch der NGG hat, wenn Sie sich erinnern, im Oktober 2017 gute Verhandlungsergebnisse in einer Partnerschaft erarbeitet.
(Tilo Gundlack, SPD: Von wo kommen die? Das war schon unterirdisch, die sind nicht über die Erde gekommen. – Henning Foerster, DIE LINKE: Von welchem Ausgangsniveau reden wir denn?)
Wie gesagt, wir reden hier von Tarifpartnerschaft und von Einigung zwischen den Tarifpartnern. Sie können Ihre persönliche Meinung haben.
Der Antrag ist nicht nur deswegen unverschämt in der Sache, sondern er ist auch unzeitgemäß in der Handlungsaufforderung.
Dann komme ich zu dem eigentlichen Inhalt, den Sie zum Arbeitszeitgesetz sagen. Es betrifft nicht nur Ruhezeiten, sondern begrenzt zum Beispiel auch die täglichen Höchstarbeitszeiten. Acht Stunden pro Tag beziehungsweise unter bestimmten Umständen auch zehn Stunden pro Tag dürfen demnach nicht überschritten werden. Das wird geahndet, es wird mit bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet. Ich persönlich – da kann man jetzt der Meinung sein, wie man will – halte diese Regelung für nicht zeitgemäß. Die LINKEN wollen sie nun eigentlich noch restriktiver ausgestalten und wir sollten die Klagen über diese bürokratischen Hürden des Arbeitszeitgesetzes etwas ernster nehmen.
auf das Festlegen von täglichen Höchstarbeitszeiten zu bestehen. Deswegen bin ich auch der Auffassung, dass eine Umstellung von täglichen auf wöchentliche Arbeitszeiten viel zeitgemäßer ist. Da reden wir ausschließlich von Flexibilisierung von wöchentlicher Arbeitszeit. Wir reden in keinster Weise von irgendwelchen höheren Arbeitszeiten,
Ich denke, wer länger arbeiten will, der sollte das dürfen. Davon können auch Arbeitnehmer profitieren. Deswegen sollten Sie hier keine falschen Ängste schüren.
Es ist doch vielmehr so, dass eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes durchaus auch im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein kann. Vor allem leuchtet mir nicht ein, wie ein starres Arbeitszeitgesetz eigentlich mit den Gegebenheiten der Digitalisierung und Industrie 4.0 in Einklang gebracht werden soll.
Dass Arbeitnehmer heute – und das wollen wir auch alle – von zu Hause aus arbeiten können, gehört doch in der Arbeitswelt von Mecklenburg-Vorpommern immer mehr zur Realität.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Was hat das mit der Gastronomie zu tun? Wer soll da zu Hause arbeiten?)
Das deutsche Arbeitsgesetz ist mittlerweile, ich glaube, 100 Jahre alt. Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Freizeit, acht Stunden Schlaf – das war so der Grundgedanke.
Lassen Sie uns doch mal darüber reden, wie sich dieses, ich sage mal, ein bisschen antiquierte Bild mit der Realität des 21. Jahrhunderts in Einklang bringen lässt.
Übrigens stehe ich mit meiner Auffassung zur Flexibilisierung bei Weitem nicht alleine. Die ehemalige Arbeitsministerin Andrea Nahles hat zum Beispiel Modellversuche angestrengt, um zu schauen, wie sich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Praxis auswirkt.
Auch der neue Arbeitsminister Hubertus Heil redet öffentlich von Flexibilisierung. Lassen Sie uns also ohne Schaum vorm Mund einfach darüber diskutieren, was eben der richtige Weg ist.
Und, meine Damen und Herren, eines, Herr Foerster, stimmt in Ihrem Antrag: Es gibt die Möglichkeit der abweichend längeren täglichen Arbeitszeit für Saisonbetriebe schon jetzt, und zwar für die Zeit der Saison. Sie kann bewilligt werden, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird, auch nur dann. Es geht also wiederum nicht um eine Erhöhung der Gesamtarbeitszeit, sondern um Flexibilisierung.
Und nur nebenbei: Es gab die 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im April 2015. Da hat man sich darauf verständigt, dass in Saisonbetrieben Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes ausdrücklich auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden sollen. Da solche Beschlüsse in der Regel auf dem Einstimmigkeitsprinzip beruhen, wäre es also ganz interessant, wie da die Argumentation von Brandenburg und von Thüringen gewesen ist, liebe LINKE.
Wie dem auch sei, der Landesgesetzgeber muss für Ausnahmen initiativ werden. Das bedeutet bei uns, der Betrieb muss zwingend Zeiten nachweisen, in denen keine aktive Beschäftigung der Arbeitnehmer erfolgt, auf gut Deutsch, es muss ein Saisonbetrieb sein, wenngleich wir alle wollen, dass die Arbeitnehmer eben durchgängig, ganzjährig beschäftigt werden. Da ist auch, denke ich mal, die Saisonbetriebsklausel bevorzugt, also gerade diese Unternehmen, die eben nicht ganzjährig beschäftigen. Ob das der richtige Weg ist, das sei mal dahingestellt.
Ich halte es für ein schlechtes Signal. Wir sollten nicht einseitig Saisonbetriebe begünstigen, sondern eben alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Meine Damen und Herren, jetzt suggeriert der Antrag der LINKEN in Punkt II – das ist schon mal gesagt worden, und das ist eigentlich auch das Schlimme, Herr Foerster –, dass es eine Vielzahl von Aushöhlungen des Arbeitszeitgesetzes durch Saisonbetriebe gäbe mit massiven psychischen und physischen Folgen, wie es der Punkt I glauben machen versucht.
Nachdem DIE LINKE mit dem DEHOGA eine ganze Branche in Misskredit zu bringen versucht hat, haben wir beim LAGuS nachgefragt – das wurde jetzt schon mal gesagt –, wie groß die Dimension, die von Ihnen genannte Dimension der Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes ist. Wie viele Gastgeberbetriebe haben in diesem Jahr einen Ausnahmeantrag gestellt? Das ist schon gesagt worden: ein Betrieb in diesem Jahr, ein Betrieb!
Deswegen geht Ihre Argumentation, Ihre gesamte Argumentation, der gesamte Antrag völlig ins Leere. Er suggeriert Missstände, die überhaupt nicht da sind, die es überhaupt nicht gibt. Er suggeriert, dass es um Ausweitung der Arbeitszeit geht, was in keinstem Falle der Fall ist, sondern es geht ausschließlich um Flexibilisierung.
Lieber Herr Foerster, das ist eines Gewerkschaftsfunktionärs unwürdig, wenn man Tarifpartnerschaft ernst nehmen will. – Vielen Dank.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Hallo! Klatschen! – Henning Foerster, DIE LINKE: Wo ist denn der Applaus von der CDU? – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! In der Tat ist schon mehrfach angesprochen worden die Kampfarithmetik, die Sie hier aufbringen, die Rhetorik von „Angriff auf das Arbeitszeitgesetz stoppen“, Aushöhlungen des Arbeitszeitgesetzes – das ist, glaube ich, in Anbetracht dessen, um was es geht, wenig zielführend. Es geht nicht um Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes, es geht auch um keine Aushöhlung, es geht um eine zeitgemäße Diskussion, um notwendige Flexibilisierung.