Protocol of the Session on April 11, 2019

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Nein, offensichtlich nicht.)

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Kröger hat das vielleicht vorhin – aus welchen Gründen auch

immer – nicht mitbekommen. Ich habe das ja vorhin ganz deutlich gemacht, wir haben hier ein grundlegendes Problem, und das ist etwas, was wir angehen müssen. Das hat erst mal überhaupt nichts mit der Frage der EResidency zu tun, sondern ist eine grundlegende Frage der Digitalisierung. Digitalisierung von Verwaltungsprozessen findet nicht in der Art und Weise statt, wie Frau Kröger das glaubt, dass man nämlich schaut, welche Vorgänge habe ich, und die mache ich einfach nur elektronisch. Das ist nicht Digitalisierung.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das habe ich auch nicht behauptet!)

Digitalisierung ist ein Prozessdenken, das heißt, ich muss gucken, welches Ergebnis habe ich am Ende, welches Ergebnis will ich am Ende haben und wie kann ich das mit digitalen Mitteln am besten umsetzen. Das führt möglicherweise dazu – und das ist der intellektuelle Prozess, der dann stattfindet –, das führt möglicherweise dazu, dass ich die Vorgänge, die ich 100/150 Jahre gemacht habe und an denen Frau Kröger gerne festhalten möchte,

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Unbedingt!)

so nicht mehr machen kann.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Unbedingt, Herr Schulte!)

Das ist die große Herausforderung.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ich bin dafür bekannt, besonders an Traditionen festzuhängen. – Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist doch auch die Frage einer Modellregion, das ist doch auch die Frage einer Modellregion. Modellregion heißt doch nicht,

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ewiggestrig.)

Modellregion heißt doch nicht,

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

sehr geschätzte Frau Kollegin Kröger,

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ach, Herr Schulte!)

dass ich hier jetzt so tue und sage, ich muss erst mal Mecklenburg-Vorpommern nehmen, dort den Breitbandausbau und 5G, Mobilfunk und alles, was mir wünschenswert ist, durchdekliniert und umgesetzt habe, Modellregion heißt, ich schaue, welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich schaffen, um in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern bestimmte Prozesse, die ich heute nicht machen kann, auch aus rechtlichen Gründen nicht machen kann, dann dort durchzuführen. Das heißt Modellregion. Das heißt, ich muss Öffnungsklauseln haben in bundesgesetzlichen Vorschriften, damit möglicherweise Ländergesetze das entsprechend untersetzen können oder ich muss in einem Bundesge

setz eine Ausnahmeregelung für bestimmte Regionen haben. Das heißt Modellregion.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jeder von Ihnen, der vielleicht in irgendeiner Art und Weise gewerblich tätig war, der weiß doch, dass – und ich habe mich bemüht, es auch deutlich zu machen – auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Handelsregisteranmeldung heute schon elektronisch stattfindet. Jeder von Ihnen, der seine Steuererklärung abgegeben hat, hat in diesem Land heute schon die Möglichkeit, seine Steuererklärung elektronisch abzugeben. Und ich habe vorhin versucht, es auch in diesem Raum deutlich zu machen, dass es bestimmte Steuererklärungen wie zum Beispiel Lohnsteuervoranmeldungen gibt oder Umsatzsteueranmeldungen, die müssen Sie heute sogar schon elektronisch machen.

Das heißt, wir haben bereits bestimmte elektronische digitale Prozesse, selbst, sehr geehrte Frau Kröger, in Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn Sie das erstaunen mag. Vor diesem Hintergrund geht es bei dieser Frage im Endeffekt darum, wie können wir diese Prozesse vernetzen. Und das Momentum oder das Vehikel einer E-Residency ist die Herausforderung, um auf bundesrechtlicher Ebene zu sagen, dort in MecklenburgVorpommern – das kann in Rostock passieren oder in Schwerin oder in Stralsund, in Greifswald – besteht die Möglichkeit zu sagen, dass man über das dortige Gewerberegister oder über das elektronische Handelsregister eine entsprechende virtuelle Unternehmerschaft anmeldet.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sage ich hier auch noch mal in aller Deutlichkeit, es hat überhaupt nichts, es hat überhaupt nichts mit Steuerschlupflöchern oder sonstigen steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu tun, es geht hier nämlich eben nicht darum, dass die Steuergesetze in Deutschland geändert werden – ich bin der Letzte, der sagt, wir wollen die estnischen Steuergesetze haben, das will ich übrigens deswegen nicht, weil da teilweise mehr Steuern gezahlt werden als hier in Deutschland, das muss man an dieser Stelle auch mal feststellen –, sondern, was ich sage, ist, dass wir im Rahmen dieser Gesetze schauen müssen, wie können wir sie so nutzen, dass zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, die eben nicht innerhalb der Europäischen Union leben, die aber die Möglichkeit zum Beispiel des europäischen Binnenmarktes für ein Dienstleistungsunternehmen nutzen wollen, das sie virtuell aus einem Drittland betreiben, dass die das hier in Mecklenburg-Vorpommern anmelden können, dass sie sagen können, ich mache hier meinen Gewerbesitz, und dass auf die Art und Weise zumindest auch eine entsprechende wirtschaftliche Entwicklung mit unterstützt wird und, sehr geehrte Herr Kollege Wildt, den ich jetzt leider nicht mehr hier sehe,

(Tilo Gundlack, SPD: Der ist bockig.)

dass man auf die Art und Weise den Unternehmerinnen und Unternehmern die Vorteile solcher digitalen Prozesse, die dadurch erst ermöglicht werden, am Ende des Tages auch nutzbar macht. Vielen Dank. Ich hoffe, ich habe sämtliche Missverständnisse bei den Kolleginnen und Kollegen aufklären können. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3411. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3411 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, ansonsten Ablehnung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Energiewende marktwirtschaftlich gestalten, Drucksache 7/3391.

Antrag der Fraktion der AfD Energiewende marktwirtschaftlich gestalten – Drucksache 7/3391 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu fortgeschrittener Stunde kommt die AfD mit einem etwas asymmetrischen Antrag. Wir nehmen Bezug auf einen Antrag des Landes Schleswig-Holstein, der beim Bundesrat eingereicht wurde, und fordern die Landesregierung auf, im Rahmen der Ausschussberatungen im Bundesrat diesen Antrag des Landes Schleswig-Holstein in zwei Punkten zu unterstützen. Nämlich zum einen möchten wir die planwirtschaftliche Fehlentwicklung der Energiewende gestoppt wissen und wir möchten zweitens das Umlagen- und Abgabensystem so geändert wissen, dass die Bürger finanziell nicht weiter belastet werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Zur Begründung ist Folgendes anzuführen:

Die Energiewende ist gewissermaßen Planwirtschaft pur und wir alle glauben zu wissen oder wissen, was Planwirtschaft anrichten kann. Nach unserer Auffassung ist die Innovations- und Investitionskraft doch durch die Marktwirtschaft besser beeinflusst und es geht leichter mit marktwirtschaftlichen Kräften. Die Energiewende hat zunächst erst im Wege der Planwirtschaft den Ausstieg aus der Kernkraft durchgeführt oder angefangen durchzuführen, danach aus der Kohlekraft. Dann sollte der Einstieg in die Wind- und in die Solarenergie erfolgen und schließlich soll auch noch das Elektroauto kommen, all dies also planwirtschaftlich gefördert, vorausgeplant mit den entsprechenden CO2-Werten, die dadurch eingespart werden sollen.

(Thomas Krüger, SPD: Wissen Sie, was Planwirtschaft ist?)

Das bedeutet natürlich Eingriffe in gewachsene Strukturen und es bedeutet zugleich auch den Verzicht auf solche Vorteile, die man durch die Weiterentwicklung bereits etablierter Energieformen hätte erringen können.

So möchte ich Ihnen ein Beispiel dafür geben. In der Kohlekraft ist der elektrische Wirkungsgrad, also der elektrische Wirkungsgrad in der Zeit von 1930 bis heute von 17 Prozent auf 43 Prozent gestiegen, also er konnte gesteigert werden. Das bedeutet natürlich, auch so kann

man CO2 einsparen, indem man an bewährter Technik festhält und sie fortentwickelt und nicht in die Tonne tritt, wie das die Planwirtschaft unserer Energiewende leider vorsieht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir müssen auch feststellen, dass die CO2-Planziele alle nicht erreicht wurden, hingegen die Kosten der Energiewende enorm sind. Die Energiewende kostete allein in den Jahren 2000 bis 2015 insgesamt etwa 125 Milliarden Euro. Bis 2025 werden die Kosten auf 425 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 283 Milliarden auf die EEG-Umlage und für den Netzausbau entstehen indirekte Kosten bis 2025 in Höhe von 56 Milliarden Euro. Für unsere Bürger bedeutet das, bis 2015 waren sie etwa mit 10 Euro im Monat – aber jeder Bürger, jeder Kopf mit 10 Euro pro Monat – dabei. 2016 bis 2025 werden es dann 37,50 Euro pro Monat und Einwohner sein. Die als Fernziel ins Auge gefasste achtzigprozentige Dekarbonisierung Deutschlands wird dann bis zum Jahre 2050 mit 2,3 Billionen Euro zu Buche schlagen, so eine wissenschaftliche Untersuchung.

Ich möchte Ihnen an einem Beispiel noch zeigen, wohin die Planwirtschaft gegenwärtig steuert. Die EU hat beschlossen, den Flottenverbrauch pro Autohersteller bis 2030 um 37,5 Prozent zu senken. Das bedeutet, in diesem Jahr, wenn die Pläne sich also erfüllen, werden wir alle nur noch Autos von Golfgröße haben, die dann zwei Liter auf 100 Kilometer verbrauchen,

(Andreas Butzki, SPD: Warum nicht? – Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

die allerdings auch so viel kosten wie heute ein gehobener Mittelklassewagen. Dann hört es also auf mit den großen Audis unten vor dem Tor, die vor sich hin dieseln, damit der Fahrer Fernsehen schauen kann und er es warm hat.

Wir fordern eine systematische Überprüfung aller Abgaben und Umlagen im Energiesektor und wir möchten auch, dass unbedingt Reformvorschläge gemacht werden, wie angemessen zwischen dem EEG-geförderten und nicht EEG-geförderten Strom differenziert werden kann.

Das zweite Ziel ist, die Bürger zu entlasten, und da denke ich ganz besonders hier an die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist so, dass die Energiewende zuallererst einmal unsozial ist, und ich möchte Ihnen jetzt nicht wieder mit dem Beispiel des Apothekers kommen,

(Thomas Krüger, SPD: Das kann aber auch sehr unsozial sein.)

der aus der Portokasse die Solarzellen auf seinem Dach bezahlen kann.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das kann natürlich der Hartz-IV-Empfänger nicht.

Ich möchte Ihnen mal ein anderes Beispiel aus der Praxis geben, nämlich aus Wismar. Dort soll – das ist ja schön – umweltmäßig Landstrom eingeführt werden, Landstrom, der dann die Kreuzfahrtschiffe, die in Wismar

einlaufen, mit Strom vom Land versorgt, damit diese ihre großen Diesel, die nicht sehr sauber sind, abschalten können. Da hat man dann festgestellt, der Landstrom mit EEG-Umlage, das wird ganz schön teuer, da lohnt sich das für den Kapitän des Kreuzfahrtschiffes eher, die Diesel weiterlaufen zu lassen, denn das Geld für diesen teuren Landstrom hat er nicht oder will es nicht ausgeben. Da ist natürlich gleich als Erstes wieder so eine regulierende Maßnahme ins Feld geführt worden: Wir machen den Landstrom EEG-umlagesteuerbefreit. Aber jetzt stellen Sie sich das bitte mal bildlich vor! Also wohlsituierte Kreuzfahrtgäste sitzen auf einem hell beleuchteten Schiff und gehen in die Sauna, und das Geld für den Strom wird subventioniert durch den