Protocol of the Session on April 10, 2019

Na doch, es klingt ein bisschen danach, als wenn die SPD völlig zu Recht der Auffassung war, dass wir im Bereich Zweckentfremdungsverordnung was machen müssen im Land mit den von Ihnen auch schon aufgezeigten Problemen,

(Torsten Renz, CDU: Aber?)

aber – das ist meine Vermutung, ich vermute nur – der Koalitionspartner hier ein bisschen vorsichtiger auf Samtpfoten unterwegs ist und die Eingriffe in das Marktgeschehen sieht, denn die ganzen Fragen, die Sie formuliert haben, Herr Albrecht, sind ja wichtige Fragen, die sogenannten Grautöne,

(Rainer Albrecht, SPD: Ja.)

die Schattierungen auf dem Markt der Vermietungen, aber eigentlich kennen wir diese Grautöne und diese Schattierungen schon. Das hätten wir auch problemlos im Rahmen der Selbstbefassung im Energieausschuss besprechen und analysieren können.

(Rainer Albrecht, SPD: Das mache ich dann, wenn es so weit ist.)

Dafür braucht es aus meiner Sicht nicht extra einen Antrag, der noch mal prüft und analysiert. Das hätten wir im zuständigen Fachausschuss machen können, unsere Fachkenntnisse diesbezüglich austauschen können

(Rainer Albrecht, SPD: Das machen wir, wenn es so weit ist.)

und dann gleich einen Antrag, der einen Gesetzesentwurf vorsieht. Das wäre doch gut gewesen.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt haben wir drei Minuten Vorsprung.)

Nichtsdestotrotz freuen wir uns ein Stück weit über den Sinneswandel, zumal wenn wir uns zurückerinnern, wir hatten ja mal einen ähnlich lautenden Antrag, der dann in den Ausschuss überwiesen worden ist. Dort wurde aber unsere Forderung nach einem Zweckentfremdungsverbot auf Eis gelegt. Heute liegt ein solcher Antrag von Ihnen vor. Das freut uns und deshalb unterstützen wir den auch.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Jetzt können wir es also auch gemeinsam beschließen.

Vorab noch ein paar Worte: Sie haben es schon angesprochen, ich glaube, viele von uns haben es schon mal getan, so möchte ich sagen, und eine Ferienwohnung oder ein Zimmer über eine sogenannte Sharingplattform gebucht wie beispielsweise Airbnb. Es ist ja eigentlich

auch eine schöne Vorstellung, irgendwie lokaler verankert zu sein, wenn man ankommt. Das hat ein bisschen was Familiäres geradezu, wenn man in so einer Wohnung ist, in der normalerweise Einheimische leben. Man trifft die Gastgeberin oder den Gastgeber, im Zweifel auch die Nachbarin oder den Nachbarn, der das mit dem Schlüssel regelt. Man wird gleich informiert, wo die nächste U-Bahn-Station oder wo das beste Restaurant ist.

Das ist ja auch schön, das ist eine schöne Vorstellung, aber es ist eben vielerorts inzwischen auch nur noch eine Vorstellung. Und dieses Ideal versuchen diese Portale natürlich zu vermitteln, wohl wissend, dass es immer weniger der Realität entspricht. Stattdessen werden Wohnungen, mancherorts sogar ganze Häuser, dauerhaft als Urlaubsdomizil angeboten, um schlichtweg mehr Geld zu verdienen als mit einer langfristigen Vermietung auf dem regulären Wohnungsmarkt.

In einigen Städten, beziehungsweise auch nur in manchen Quartieren, hat das große Geschäft dann sehr dramatische Folgen. Ich glaube, in anderen deutschen Städten in anderen Bundesländern ist das natürlich noch viel massiver. Dazu gibt es ja ausreichende Studien. Ich glaube, ein besonders krasser Fall war der in Hamburg, als einer Mieterin sogar wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde und dann stellte sich heraus, dass ständig neue Gäste in diese Wohnung kamen, weil der Vermieter einfach mal seine Einnahmen vervierfacht hat, also anstelle der Mieterin dann ständig die Wohnung zu vermieten.

Interessant finde ich auch diese sogenannten Trittbrettfahrer/-innen, die es inzwischen gibt. Diese Trittbrettfahrer/-innen beobachten einfach die Wohnungsangebote dieser Sharingplattformen und empfehlen auf Grundlage dieser Angebote dann Anlegern, wo es sich besonders lohnt, in Wohnraum oder in Immobilien zu investieren und zu welchen Konditionen sie dort Wohnungen anbieten können, um besonders viel Geld zu verdienen. An dieser Stelle wird es dann natürlich besonders absurd. In manchen Städten beobachten wir, was das dann für die Wohngegenden bedeutet, Stichwort die sogenannte „Touristifizierung“, wenn es immer mehr Cafés und Restaurants und so weiter gibt, sich also die Infrastruktur dann auch auf die ständig wechselnden Gäste einstellt.

Der brandenburgische Landtag hatte bereits vor über einem Jahr einen Prüfauftrag erteilt, inwiefern die dortige Landesregierung Regeln aufstellen kann, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu vermindern. Inzwischen gibt es ein Gesetz. Nicht nur in Brandenburg, auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen wir aus unserer Sicht da jetzt nicht unnötig Zeit verlieren und noch einmal prüfen, sondern wer in andere Bundesländer, in andere Städte schaut, kann dort schon die ersten Erfahrungen wahrnehmen und braucht dann auch keinen Prüfantrag mehr. Ein Gesetzesvorhaben ist durchaus sinnvoll und könnte dann natürlich im Laufe der Zeit beschlossen werden.

Auch in Brandenburg ist die Zweckentfremdung von Wohnraum kein landesweites Problem. Das ist es ja bei uns auch nicht. Deshalb regelt das Gesetz kein allgemeines Verbot, sondern ermächtigt Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten zum Erlass einer Satzung. Mit dieser Satzung haben die Gemeinden ein Instrument in der Hand, entsprechend zu handeln und entsprechend Genehmigungen dann auch auszusprechen oder eben

nicht. Sie können auch alleine entscheiden, ob sie von dieser Satzungsermächtigung Gebrauch machen oder nicht. Das ist gut, denn letztlich weiß man ja vor Ort am besten, wo man Probleme mit Zweckentfremdungen hat oder wo nicht.

Auch in Niedersachen haben SPD und CDU ein entsprechendes Gesetz erlassen. Hier haben zukünftig die Kommunen die Möglichkeit, Eigentümern die Umwandlung ihrer Wohnung in eine Ferienwohnung zu untersagen. Dabei gibt es durchaus verschiedene Ansichten und Analysen in Bezug auf die Frage, inwiefern denn solche Plattformen nun tatsächlich dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen und wie groß dieser Effekt auch ist. Da gibt es lokale Unterschiede, man kann dieses Problem nicht verallgemeinern. Ich denke, in Mecklenburg-Vorpommern haben wir in manchen Gemeinden beziehungsweise in manchen Stadtteilen – Warnemünde wurde angesprochen – durchaus ein Problem mit der Zweckentfremdung.

Auch in einigen Ostseebädern muss etwas getan werden. Wir als LINKE haben schon häufiger darauf hingewiesen, dass es natürlich nicht sein kann, dass die Angestellten der Hotellerie und Gastronomie vor Ort, dort, wo sie arbeiten, keinen Wohnraum mehr finden, keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. So darf es natürlich nicht sein. Aus unserer Sicht ist es durchaus machbar, die Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Anbietern angemessen zu berücksichtigen. Zudem gibt es auch jetzt schon Regelungen, die eine zeitweise beschränkte Vermietung, wie in Ihrem Punkt 3 angesprochen, möglich machen.

Also lassen Sie uns doch Nägel mit Köpfen machen, damit auch in Mecklenburg-Vorpommern der Missbrauch von Wohnraum eingedämmt werden kann! Und wenn Sie jetzt ein Gesetzesvorhaben noch nicht anstreben wollen, dann hoffe ich, dass wir sehr schnell und sehr zeitnah über die von Ihnen gewünschten Prüfungen und Analysen sprechen können, damit wir vorankommen, und das auch hierzulande. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Christiane Berg, CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ums Wort gebeten hat jetzt der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde versuchen, auf das aufzusetzen, was verschiedentlich gesagt ist, dann schaffen wir es auch, wieder ein bisschen Beschleunigung in die Tagesordnung zu bekommen.

Ich glaube, dass wir, weil Sie sagen, macht doch gleich ein Gesetz, dass wir in einem sehr touristisch geprägten Land trotzdem klug daran tun, immer noch einmal zu wägen. Am Ende wird man diesen Antrag ein bisschen abschichten müssen. Von der Grundproblematik betrifft er ja nichts, was mit Digitalisierung zu tun hat, sondern es betrifft ein Problem, was uns wiederholt begegnet ist, nämlich die Frage, wie viele Ferienwohnungen sind eigentlich verträglich in den jeweils touristisch besonders attraktiven Städten und Bereichen. Die ist durch die Platt

formökonomie sicherlich angeheizt worden, weil das noch mal deutlich mehr und für viele Menschen deutlich leichter ist, jetzt so eine Vermarktungsstrategie voranzutreiben. Aber dem Grunde nach haben wir die Diskussion im Lande länger und wir hatten sie ja insbesondere in verschiedenen touristischen Hotspots im Lande schon bei der Frage, was ist eigentlich bei uns rechtlich zulässig oder unzulässig, wie kriege ich mit B-Plänen verhindert oder befördert oder wie weit ist es erlaubt, dass ich touristische Nachbarn habe.

Da merken wir ja im Lande, dass es, glaube ich, die klare Ja- oder Nein-Antwort selten gibt. Zumindest zu dem, was wir bei Ferienwohnungen diskutiert hatten, habe ich genauso viel Post bekommen von denen, die sagen, lasst mich aber meine Wohnung weiter vermieten, wie von denen, die gesagt haben, Sauerei, unser Stadtteil ist so umgekippt, dass wir quasi mehr touristische Nachbarn haben als echte ganzjährige Nachbarn mit allen Folgerungen, weil natürlich derjenige, der als Gast nach Boltenhagen fährt, ein bisschen ein anderes Freizeit- und Abendverhalten pflegt als diejenigen, die dort jeden Morgen normal zur Arbeit müssen. Also diese Gegensätze werden wir in so einem touristischen Land nicht ganz wegkriegen. Das steckt ein Stück weit in diesem Antrag mit drin.

Die Frage, die die Kolleginnen und Kollegen mit mir gemeinsam vorher angeschaut haben, war, welche Rechtsinstrumentarien haben wir eigentlich. Wir haben die, die wir schon bei Ferienwohnungen wiederholt diskutiert haben und die im Übrigen durch die Änderung bundesgesetzlicherseits vor anderthalb Jahren, vor einem Jahr circa, deutlich verbessert worden sind, nämlich dass Gemeinden über Bebauungspläne Regelungen treffen und sagen können, hier sollen Ferienwohnungsmöglichkeiten gar nicht bestehen, oder aber sagen können, hier sollen sie bestehen, hier sollen sie als Ausnahme möglich sein, oder etwas stärker oder sogar ganz ausdrücklich Bereiche ausweisen können, wo die Ferienwohnungen sogar die Überzahl haben dürfen. Das setzt dann auch voraus, dass die Kommunen vor Ort genau diese Aktivitäten entfalten und in Bebauungspläne umsetzen.

Der Antrag hier guckt jetzt auf eine Stufe mehr und sagt, wollen wir zusätzlich ein Zweckentfremdungsverbot möglich machen. Und dann greife ich auf eine Frage zurück – der Abgeordnetenkollege ist nicht mehr im Saal –, als er vorhin sprach, hat er die Frage aufgeworfen, es gab doch mal eine Rechtsverordnung, könnt ihr die nicht einfach wieder in Kraft setzen. Das können wir nicht, weil diese Rechtsverordnung zum damaligen Zeitpunkt auf einen anderen Grundgesetzstatus abstellte. Zum damaligen Zeitpunkt war das, ich sage mal, Wohnungsrecht noch in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.

Es gab eine bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für solche Zweckentfremdungsverbote, wenn die Länder Rechtsverordnungen machten und sagten, in welchen Kommunen das gelten soll. Wir haben deshalb damals schlicht eine Rechtsverordnung gehabt, die auf ein Bundesgesetz Bezug nahm. Das gibt es nicht mehr, weil nach der Föderalismusreform genau diese bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage weggefallen ist. Deswegen macht es keinen Sinn, einfach nur eine Rechtsverordnung wieder in Kraft zu setzen, die sagt, wo es gilt, wenn nämlich das, wo man sagt, das gilt, nicht mehr als Gesetz existiert.

Wir werden von daher, wenn wir aktiv sein wollen, als Landtag sagen müssen, wir machen so ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das dann wiederum so, wenn man auf die von Frau Kröger zu Recht vorgestellten Gesetze schaut, am Ende darauf abzielt, dass Kommunen sich entscheiden können, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, dass sie ihrerseits eine Satzung erlassen. So war im Übrigen der Zustand vor 15 Jahren. Auch da hat das Land in der Rechtsverordnung definiert, welche Städte das können, und in diesen Städten wiederum musste eine Satzung erlassen werden, wenn die es nutzen wollen. Das ist auch die Antwort auf Ihren Änderungsantrag, dass Sie sagen, Mensch, ich hätte gern ein einheitliches gleichmäßiges Wesen.

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Das kriegen Sie mit gewissen rechtlichen Regelungen natürlich hin, dass Sie sagen, in dem Bereich ist es nur möglich, aber ob die Kommunen es dann nutzen oder nicht, war in der Vergangenheit die Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Und wenn man zu so einem Gesetz käme, würde ich auch dafür plädieren, es weiter so zu tun, weil die sich ja entscheiden können, ob sie sagen, wir nehmen das Bauordnungsrecht beziehungsweise das Bauplanungsrecht, machen es über Bauleitpläne, oder ob die sagen, wir nutzen die Satzungsmöglichkeit für Zweckentfremdungsverbote, oder aber auch sagen, wir wollen beides nicht, weil wir uns aus einer gewissen touristischen und politischen Orientierung heraus ganz bewusst dagegen entscheiden, dort beschränkt einzugreifen. Ich glaube, dass das klug war, da kommunale Selbstverwaltung wirken zu lassen. Und deshalb glauben wir, dass es weiterhin sinnvoll wäre, das eben nicht so einheitlich zu gestalten, dass man muss oder nicht, sondern allenfalls einen Korridor beschreibt und in dem Korridor können die Gemeinden dann ihrerseits über entsprechende Satzungen aktiv werden.

Es war darüber hinaus angeregt worden zu sagen, eigentlich müsst ihr bloß das Angebot ausweiten. Das ist richtig. Die Diskussion haben wir auch mit Rainer Albrecht, mit verschiedenen Beteiligten hier immer wiederholt geführt, dass wir sagen, wir brauchen entsprechende Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau – völlig unstreitig. Gleichwohl wissen wir momentan nicht, wie viele Wohnungen uns parallel im Markt abhandenkommen, die unter der Überschrift „private Vermietung“ am Ende irgendwo in Rostock, Greifswald oder an vielen anderen Orten dieses Landes dauerhaft angemietet sind, möbliert wurden, damit für den normalen Dauermieter nicht mehr zur Verfügung stehen, aber in die Kurzzeitvermietung gehen.

Wenn Sie bei Airbnb, also der bekanntesten Plattform, Rostock einhacken, werden Sie feststellen, es sind weit über 300 Angebote. Wenn Sie Warnemünde einhacken, werden Sie weit über 200 Angebote finden. Ob die alle wirklich in Warnemünde und Rostock liegen?! Manche dieser Portale sind auch etwas großzügiger in der Beschreibung, wo sie seien, weil sie hoffen, dass der Stuttgarter Gast das erst merkt, wenn er da ist, dann hat er schon bezahlt. Ich habe jetzt keine dieser Angebote überprüft, aber es dürften Größenordnungen sein, die das Gefühl geben, wo die Reise hingeht. Auch bei Greifswald und manch anderen kleineren Gemeinden werden Sie mehrere Hundert Angebote finden.

Das ist schon ein Effekt, der sich im Wohnungsmarkt bemerkbar macht. Gleichwohl plädieren wir dafür, nicht

sofort ins Gesetz reinzuhauen, sondern zu sagen, lasst uns noch mal prüfen und im Übrigen auch mit den touristischen Beteiligten dieses Landes reden, wie stark das möglicherweise auch Dinge verändert, denn – so habe ich es mal gelernt – ein Stück weit sind das Vermietungsgeschäft in vielen Seebädern und der Tourismus eigentlich mal entstanden genau darüber, dass Menschen im Sommer ihre gute Stube geräumt haben, sich in die Küche zurückgezogen haben und für einige Wochen diese gute Stube vermietet haben an die sehr viel wohlhabenderen Berliner Gäste und aus anderen Bereichen. Also gerade diese private Vermietung in den eigenen Räumlichkeiten ist ein Stück weit touristische DNA, zumindest in kleinen touristischen Bereichen dieses Landes. Von daher glaube ich, dass so ein Prüfauftrag die Chance hat, eben noch mal mit den Beteiligten zu reden, ob wir damit zu hart eingreifen in einen Markt, der eben auch einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dieses Landes ausmacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche eine erfolgreiche Debatte und würde weiterhin zunächst für einen Prüfauftrag plädieren. Ich glaube, dass wir dann im Energieausschuss, vielleicht auch im Wirtschaftsausschuss mit den beteiligten Touristikern vor allem ins Gespräch kommen und vielleicht noch einmal schauen müssen, was Wohnungswirtschaft eigentlich an Effekten wirklich wahrnimmt, ob diese über 300 Einträge, die Airbnb für Rostock behauptet, auch aus Sicht des Mieterbundes in Rostock föderalistisch gehalten werden und aus Sicht der Wohnungswirtschaft. Ich würde da gern noch mal reinhorchen, und dann machen wir als Ministerium gern einen Vorschlag und versuchen gemeinsam in den Diskussionen in den Ausschüssen zu gucken, wie wir mit dem Thema,

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr guter Vorschlag!)

das ich noch nicht als Problem bezeichnen würde, sondern mit dem Thema umgehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass es durch die Kurzzeitvermietungen, insbesondere über digitale Plattformen, zu Problemen kommen kann. Wir sind uns auch darüber einig, dass wir kein flächendeckendes Problem in Mecklenburg-Vorpommern haben, sondern nur punktuelle Probleme in gewissen Ortschaften oder Stadtteilen.

Es ist auch schon angesprochen worden, dass man abwägen muss zwischen diesem Problem, was da eventuell entsteht auf dem Wohnungsmarkt einerseits und den Rechten des Eigentümers andererseits, der mit seinem Eigentum eben auch erst mal bestimmte Freiheiten verbindet. Aus diesem Grunde haben wir einen Änderungsantrag zu diesem im Grunde genommen sehr harmlosen Prüfauftrag der Koalition gestellt, weil wir sichergehen möchten, dass die Methodik, die angewendet wird, um festzustellen, ob es ein Problem gibt, ein

heitlich ist. Was hinterher daraus gemacht wird, welche Maßnahmen ergriffen werden, das ist wieder Sache der kommunalen Selbstverwaltung. Das hat Herr Minister richtig beschrieben.

Wir möchten eigentlich nur sicher sein, dass es keine willkürlichen Eingriffe in die Freiheitsrechte der Eigentümer gibt, sondern dass wirklich nach ganz klar definierten Methoden festgestellt werden muss, ob es überhaupt ein Problem gibt und, wenn ja, ob das tatsächlich zurückzuführen ist auf die Kurzzeitvermietungen. Denn bei allen Redebeiträgen bisher kam das eigentlich immer wieder raus, das kann so sein, das könnte so sein, wir glauben das, wir vermuten das. Es gibt eben keine ganz klaren Begrifflichkeiten, wie man das definieren kann und wie das festgestellt wird.

Wenn Sie jetzt unseren Änderungsantrag ablehnen, ist das an der Stelle auch nicht tragisch. Das Ganze ist, wie gesagt, kein weltbewegender Antrag von Ihrer Seite. Wir werden darüber im Ausschuss ja sowieso noch miteinander ins Gespräch kommen und müssen uns schrittweise an eine gute Lösung herantasten. Positiv kann ich nur noch mal festhalten, alle haben das Problem erkannt – das war nicht immer so –, und zwar gerade bezogen auf die Ostseebäder, also auf den touristischen Bereich.

Die Großstädte Rostock und Greifswald wurden immer wieder erwähnt oder genannt, aber in den Ostseebädern haben wir meiner Meinung nach viel größere Probleme für die Mitarbeiter, dort Wohnungen zu finden, oder auch ganz normal einfach für die Einheimischen, für die jungen Leute, die ausziehen von zu Hause und eine Wohnung suchen. Mir selber sind auf Rügen sehr viele Fälle bekannt, wo wirklich junge Leute große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, oder auch ältere Leute Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, wenn sie sich verkleinern wollen, dass sie dann ein Jahr, anderthalb Jahre, zwei Jahre suchen müssen, obwohl sie ganz normale Ansprüche stellen.