(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Und ich freue mich auf Ihre Änderungsanträge!)
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Es geht auch die Tür mal zu, wenn du nicht noch mal redest! – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Oldenburg, ich glaube, Sie werden mir im Anschluss dankbar sein, dass ich mich noch mal zu Wort gemeldet habe.
(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das glaube ich jetzt nicht! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Insofern, in der Politik, das wissen Sie doch, legen Sie sich nicht zu früh fest. Man weiß nicht, vielleicht müssen Sie dann doch Ihr Urteil noch revidieren.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie in Bürgersprechstunden sind, wenn Sie Besuchergruppen haben oder wenn Sie auch im Wahlkreis in unterschiedlichsten Orten unterwegs sind, bei mir ist es jedenfalls so, ich werde dann auch angesprochen, sag mal, wie verhält sich überhaupt die AfD im Landtag. Wie sieht das da aus mit inhaltlichen Diskussionen und Ähnlichem?
Ich will es ganz offen sagen, dass ich dann im Zusammenhang mit Ihrer Fraktion immer sage, inhaltlich kommt da nicht so viel.
Das lässt sich natürlich nicht so richtig beweisen, insbesondere, wenn Sie so aktiv sind bei Facebook und dann sozusagen ungeschnitten Ihre Redebeiträge ins Netz stellen.
Aber heute sind doch die einen oder anderen Besucher anwesend, unter anderem auch aus meinem Wahlbereich,
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ach deshalb! Aaah! – Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
Die Besucher sind hier, weil Herr Kollege Nils Saemann sie eingeladen hat. Also insofern ist das ein Zufall, dass wir jetzt diesen Tagesordnungspunkt hier haben.
einfach mal so unter dem Motto: „Ich ziehe das zurück“, dann will ich Ihnen noch mal deutlich an dieser Stelle sagen, hier geht es um Inhalte und hier geht es um Wahrheit. Ihr Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben am 22.03., der hat bei der Problembeschreibung folgende Textzeilen, die ich zitieren möchte: „Bei Straßen in Wohngebieten erscheint es durchaus gerechtfertigt, wenn Anlieger, die zugleich Hauptnutzer dieser Straßen sind, finanziell von der Kommune beteiligt werden.“
Das ist eine klare Aussage der AfD, die eben nicht sagt, komplette Abschaffung und jetzt noch Rückabwicklung die nächsten 20 Jahre, sondern Sie sagen, es ist sehr wohl gerechtfertigt, dass hier der Bürger bezahlen muss. Diese Auffassung kann man haben,
bevor Sie sich beim Luftholen verschlucken, die Auffassung kann man haben. Mir geht es darum, dass Sie nicht ständig die Fahne nach dem Wind ausrichten
und hier jetzt so tun, als wenn Sie schon immer für die Abschaffung sind, wenn der Gesetzentwurf, den Sie eben unter dem öffentlichen Druck wahrscheinlich,
zurückgezogen haben, eindeutig sagt, in Paragraf 8 Absatz 1 soll die Kannregelung eingeführt werden, und Sie in der Begründung dann wieder ausführen, ich zitiere: „Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist dringend erforderlich, um klarzustellen, dass die Heranziehung der Gemeindebürger zu Straßen(aus)baubeiträgen der jeweiligen kommunalen Satzung und damit der demokratisch gewählten Bürgervertretung überlassen ist...“
Damit will ich nur noch mal sagen, bleiben Sie bei der Wahrheit und sagen Sie doch ganz konkret, dass Sie durch diesen Gesetzentwurf den kommunalen Vertretern vor Ort den Schwarzen Peter in die Schuhe schieben wollten und Sie nie dafür waren,
Herr Renz, Sie hatten vorhin zitiert, Gesetzentwurf vom „22.03.“, ehrlicherweise müssten Sie sagen, vom „22.03.2018“. Es gibt da eine gewisse Entwicklung, die sollte man nicht unterschlagen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU: Wo war da die Frage? – Andreas Butzki, SPD, Manfred Dachner, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE: Stehen bleiben! Stehen bleiben!)
Keine Kommentare! Keine Kommentare! Jetzt kommentiere ich einmal: Es ist eine Zwischenfrage, also da muss ich schon eine sehr weite Auslegung vornehmen, um das als Frage und nicht als Feststellung zu verstehen.
Sollte es so gewesen sein, dass ich die Jahreszahl nicht gesagt habe, das weiß ich jetzt nicht mehr genau, dann möchte ich zumindest an dieser Stelle zu Ihren Ausführungen sagen, dass der 22.03.2018,
so, wie Sie es vorgetragen haben, nicht stimmt, sondern das, was mir hier vorliegt, ist der 22.03.2017. Insofern ist tatsächlich richtig, dass ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Das hat aber nichts mit den inhaltlichen Ausführungen zu tun, die ich hier getätigt habe, die mich zu dem Schluss bringen, das, was ich den Leuten vor Ort sage, dass Sie als AfD inhaltlich schlecht aufgestellt sind und hier versuchen, mehr Polemik zu machen, als über Inhalte zu kommen, dass ich zu dieser Auffassung stehe und eigentlich durch das heutige Verfahren noch mal bestärkt worden bin. Ich beabsichtige auch weiterhin, vor Ort meine Auffassung zu vertreten, dass Sie sich inhaltlich nur sehr spärlich an Debatten hier beteiligen.