Protocol of the Session on April 10, 2019

laufend noch mit Straßenausbaubeiträgen zu beschäftigen –

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU: Glaube ich nicht.)

und ist die bürgerfreundliche Lösung.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine verbesserte Zweite Lesung des Gesetzentwurfes und freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit im Ausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Auf Ihre Änderungs- anträge bin ich schon gespannt! Mal gucken, wie viele Änderungsanträge der Herr Lerche einbringt! Null bis keine!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich werde jetzt keinen Blick zurückwerfen

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vorwärts immer!)

und nicht die Verwerfungen noch mal aufrufen, die wir in der Vergangenheit schon diskutiert haben, sondern mich nur auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf konzentrieren. Es wurden schon etliche Problemfälle, die damit verbunden scheinen, was beispielsweise die Stichtagsregelung angeht, von Herrn Lerche, aber auch vom Minister selbst aufgeworfen. Ich könnte noch etliche hinzufügen. Das ist tatsächlich etwas, was wir im zuständigen Fachausschuss vertiefend beraten sollten.

Ich möchte das Thema anders handhaben. Zum einen möchte ich in diesem Zusammenhang einer Gruppe danken, die an diesem Gesetz nicht mehr partizipiert. Das sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die mit ihren Beiträgen zum Wiederaufbau einer damals sehr maroden Infrastruktur beigetragen haben und die dazu verpflichtet waren. Die kommen nicht mehr in den Genuss dieses Gesetzes. Auch das muss mal gesagt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Bei jeder Stichtagsregelung haben wir einen Personenkreis, der sich ungerecht behandelt fühlt. Das ist bei diesem Gesetz so, das ist bei anderen Gesetzen ganz genauso. Grundsätzlich müssen wir auf eine generationengerechte Verteilung der Lasten achten. Auch dürfen wir nicht zulassen, dass die Kommunen die Folgen unserer Reformen tragen müssen, auch in dem Wissen, dass sie in ihren Gemeinden Menschen wohnen haben, die sich benachteiligt fühlen, weil sie schon Beiträge zahlen mussten und diese auch nicht wiederbekommen.

Inhaltlich hat der Minister schon sehr ausführlich berichtet, auch Herr Liskow hat das getan, welche Bestandteile dieser Gesetzentwurf enthält. Es ist auch auf die Finanzierung eingegangen worden, sodass ich nur noch mal zu den Billigkeitsregelungen kommen möchte, weil diese Billigkeitsregelungen sind allgemeine Billigkeitsregelungen, die nicht nur für den Straßenausbau und die noch

abzurechnenden Maßnahmen gelten, sondern auch für andere Anschlussbeiträge oder für andere Lasten, die auf die Bürger zukommen könnten. Da geht es zum einen um diese Streckung auf 10 Jahre bis hin zu 20 Jahren. Aber es geht ebenso darum, dass eine Schuld auch verzinst wird, und wir in diesem Gesetz die Möglichkeit schaffen durch die kommunalen Satzungen, den Zinssatz bis auf zwei Prozent abzusenken, also deutlich abweichend von der Abgabenordnung.

Mehr will ich auf die Inhalte jetzt gar nicht eingehen. Ich freue mich auf die Diskussionen im Innenausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf läutet heute einen letzten Abschnitt ein bei einer Problematik, welche den Landtag nun schon über Jahre beschäftigt hat, einer Problematik, zu deren Lösung dieser Landtag letztlich aber im Zusammenhang mit der Volksinitiative bereits gemeinsame Lösungsansätze beschlossen hat. In der Ersten Lesung, also der Grundsatzdebatte, möchte ich mich auf zwei Aspekte konzentrieren:

Erstens werden wir uns im federführenden Innen- und Europaausschuss bei den Anzuhörenden fraktionsübergreifend auf Gegenwind einstellen müssen. Für mich ist es nicht alltäglich, im Kommunalausschuss ein Vorhaben zu unterstützen, bei dem sich beide kommunalen Landesverbände deutlich dagegen ausgesprochen haben. Der sogenannte Papst des Beitragsrechts, also Professor Dr. Driehaus, schüttelt schon den Kopf über unsere Absichten und der Landesrechnungshof hebt ohnehin warnend die Fahne der Finanzaufsicht.

Meine Damen und Herren, wir könnten also mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge durchaus in schweres Fahrwasser geraten.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass jeder seine Rolle kennt beziehungsweise seinen Pflichten nachkommt. Der Landtag jedenfalls hat am 23. Januar beschlossen, dem Anliegen der Volksinitiative auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in MecklenburgVorpommern zuzustimmen. Darüber hinaus hat der Landtag einer Entschließung zugestimmt. Danach sollen bis zum Inkrafttreten der erforderlichen gesetzlichen Regelungen Übergangslösungen in enger Abstimmung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Auf Antrag meiner Fraktion ist der Landtag über diesen Arbeitsstand zu Beginn des zweiten Quartals 2019 zu unterrichten – zu Beginn des zweiten Quartals, wir haben heute den 10. April. Liebe Landesregierung, wir sollten uns auch bei dieser komplizierten Materie das Leben nicht zusätzlich schwer machen.

Meine Damen und Herren, die zweite Anmerkung gilt dem von der Koalition gewählten Gesetzgebungsverfahren. Das ist zwar effektiv, wenn man die Erste Lesung noch vor den bevorstehenden Kommunalwahlen veranstalten möchte,

(Sebastian Ehlers, CDU: Das war doch Ihre Forderung!)

aber den dadurch bedingten Verzicht auf die Verbandsanhörung halte ich bei dieser Problematik für problematisch.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein erster Schritt. Er ermöglicht es, dass nach dem 30. Juni ein erhöhter Grunderwerbssteuersatz greifen kann. Gleichzeitig trifft der Gesetzentwurf eine Stichtagsregelung. Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 begonnen hat, können keine Beiträge mehr erhoben werden. Es ist heute schon gesagt worden, diese Stichtagsregelung ist ungerecht, so ungerecht wie jede Stichtagsregelung, und damit werden wir leben müssen.

Wir werden in Kürze eine erneute Änderung des KAG diskutieren müssen, wenn die pauschale Mittelzuweisung an die Gemeinden ab 2020 im FAG zu regeln ist. Hier steht dann auch die problematische Frage der Kostenprognose, also die Betrachtung von Investitionsbedarf und Investitionsstau beim kommunalen Straßenausbau.

Meine Damen und Herren, Doppelhaushalt, Finanzausgleichsgesetz, Kommunalabgabengesetz, wir haben spannende Diskussionen vor uns. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Torsten Renz, CDU)

Ich begrüße auf der Besuchertribüne – und ich hoffe, dass meine Auflistung stimmt – Bürgerinnen und Bürger aus Teterow und Krakow. Sie nicken. Herzlich willkommen!

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion Freie Wähler/BMV den Abgeordneten Herrn Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksinitiative „FAIRE STRASSE“ ist ein großer Erfolg. Sie ist ein Erfolg für die direkte und gelebte Demokratie in unserem Land und ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die bei dieser Initiative mitgewirkt haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Meine Fraktion hält die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für richtig. Kommunale Straßen müssen genau wie Landes- und Bundesstraßen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Eine Sonderbelastung für die, die nun zufällig nicht an einer Landes- oder Bundesstraße, sondern an einer kommunalen Straße wohnen, ist ungerecht.

Die Straßenausbaubeiträge sind auch unsozial, sie werden unabhängig vom Einkommen erhoben. Wenn die Einkommen des Hauseigentümers reichen, sind die Beiträge egal, Arme trifft sie in ihrer Existenz. Gerade diejenigen, die unsere Unterstützung brauchen, um ihr eigenes Heim zu erhalten, trifft es am meisten. Anlieger haben auch keinen messbaren Vorteil. Immer wieder wird behauptet, der Wert der Grundstücke werde durch Straßenausbaumaßnahmen erhöht. Wie wollen Sie das bemessen? Die öffentlichen Straßen darf jedermann benut

zen und jeder, der die Straße nutzt, hat auch den sich daraus ergebenden Nutzungsvorteil. Wenn ein Straßenausbau den Wert eines Grundstückes erhöhen sollte, dann müsste umgekehrt ein jahrelanger Straßenverfall den Wert des Grundstücks mindern. Da muss man sich die Frage stellen, ob denn der Bürger diese Wertminderung von der Gemeinde ersetzt verlangen könnte.

(Tilo Gundlack, SPD: Na da fragen Sie doch mal Herrn Driehaus, der kann Ihnen das bestimmt sagen, der ist ja auch Jurist!)

Durch einen Straßenausbau wird also nur der ursprüngliche Zustand des Wertes des Grundstücks wiederhergestellt,

(Martina Tegtmeier, SPD: Das kann man aber sehr unterschiedlich betrachten.)

es gibt keinen Wertzuwachs.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Die kommunalen Straßen stehen im Eigentum der Kommunen. Diese sind verpflichtet, die Straßen zu erhalten. Der Anlieger hat kein Entscheidungsrecht darüber, wofür sein Geld ausgegeben wird. Er hat weder Einfluss auf die Baukosten noch auf die konkrete Bauausführung. Also wenn zum Beispiel eine bestimmte Designer-Bushaltestelle vor seiner Haustür gebaut wird, dann fragt er sich, welchen besonderen Vorteil soll er davon haben.

Ein weiterer Vorteil der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, dass die Kommunen von einer erheblichen Bürokratie befreit werden.

Wenn nun aber Konsens unter allen Fraktionen besteht, dass die Straßenausbaubeiträge ungerecht sind, fragt man sich, warum sie nicht vollständig abgeschafft werden. Sicher muss es einen Stichtag geben, der definiert ist. Man wird nicht die gesamte Vergangenheit rückabwickeln können, und jeder Stichtag kann zu irgendeiner Fallkonstellation führen, die man auch als ungerecht empfindet. Insofern schließe ich mich dem Vorredner Herrn Caffier an. Frau Rösler sprach dieses Thema ebenfalls an.

Aber, meine Damen und Herren – und in einem Punkt sind wir anderer Meinung –, wenn wir sagen, etwas ist ungerecht, dann haben wir die Möglichkeit, die Gegenwart und die Zukunft gerecht zu gestalten. An dieser Stelle muss der Gesetzentwurf in den Ausschüssen geändert werden, denn nach ihm wird es noch jahrelang Beitragsbescheide geben und damit Ungerechtigkeiten. Für die Bürger unseres Landes ist der jetzt genannte Stichtag 2018 irreführend. Ich habe es kürzlich gerade wieder in einem Bürgergespräch erlebt, sogar von einem Bürgermeister einer Gemeinde, der sagte, als ich das Thema ansprach, Straßenausbaubeiträge, das ist doch alles erledigt, die gibt es doch jetzt praktisch nicht mehr. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, nach meinem Eindruck jedenfalls, in der Bevölkerung.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Alle vor dem 1. Januar 2018 begonnen Baumaßnahmen sollen nach dem Entwurf weiterhin abgerechnet werden können. Vom Beginn einer Baumaßnahme bis zu ihrer Beendigung vergeht aber viel Zeit, mitunter sind es Jah

re, und nach der Beendigung gibt es noch eine vierjährige Verjährungsfrist. Nach der Fertigstellung der Straße haben die Gemeinden also noch Jahre Zeit, Beitragsbescheide zu erlassen, und erst, wenn das alles vorbei ist, wären die Beitragsbescheide tatsächlich abgeschafft. Der Gesetzentwurf entspricht daher nach unserer Meinung nicht den Interessen der betroffenen Bürger dieses Landes und ist nicht förderlich für den Rechtsfrieden in unserem Land.

Aktuell berichtete kürzlich die „Ostsee-Zeitung“ aus Greifswald. Wie Sie das vielleicht auch kennen aus den Zeitungen, wird jetzt überall diskutiert, welche Straße trifft es, welche Straße trifft es nicht mehr. In Greifswald wurde berichtet, die Anwohner im Trelleborger Weg werden noch zahlen müssen, andere in Ladebow nicht mehr. Oder stellen Sie sich die Situation vor, es wurde mir gerade heute früh noch auf der Demonstration berichtet, es gibt ein und dieselbe Straße – Herr Caffier sprach, glaube ich, auch den Bau in Abschnitten an –, stellen Sie sich vor, Sie haben ein und dieselbe Straße, sie wird praktisch im Moment in verschiedenen Abschnitten saniert, und die Sanierung hat aber zu unterschiedlichen Zeiten begonnen. Dann kann es tatsächlich dazu kommen, dass eben der eine noch bezahlen muss und sein Nachbar, der glücklicherweise ein Haus weiter wohnt, wo später begonnen wurde, zahlt nicht mehr.

(Martina Tegtmeier, SPD: Es haben schon Leute bezahlt! – Marc Reinhardt, CDU: Es haben schon viele bezahlt!)

Wir fordern daher die Einführung eines echten Stichtages, eines Stichtages, an dem die Bürger definitiv keine Beitragsbescheide mehr erhalten, einen Stichtag, der auch klare Rechtssicherheit schafft.