(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, soll ich Ihnen ein Taschentuch leihen?)
Und jetzt kommen wir mal zu diesem Antrag, bitte. Herr Ritter, wir können das nachher gern unter uns weiterführen, ich biete Ihnen das an.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ah! – Jochen Schulte, SPD: Da war der Herr Krüger schon mutiger.)
Folgendes: Wenn man ein solches Urteil kassiert, wie unser lieber Herr Caffier es aus Karlsruhe kassiert hat, dann hätte er vielleicht gut daran getan, seine Fraktion davon abzuhalten, diesen, wie ich finde, peinlichen Antrag zu stellen.
Es ist nun mal eine Tatsache, dass das Verfahren in der Hauptsache zuungunsten der Antragsteller ausgegangen ist. Sie können sich natürlich jetzt darauf beziehen und ein bisschen versuchen, das schönzureden, indem Sie darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht auch die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt hat. Dabei bleibt es, aber die NPD wird weiter existieren, sie wird weiter agitieren und das hat doch der Antrag verhindern sollen.
Ich halte es auch für richtig, wie das Gericht geurteilt hat, denn die Hürden an ein Parteiverbot sind besonders hoch. Die Parteiverbote sind schwerwiegende Eingriffe in den Prozess der demokratischen Willensbildung. Das Urteil kennzeichnet ein Parteiverbot daher völlig zu Recht als demokratieverkürzende Ausnahmenorm, die deshalb eng auszulegen ist.
Warum Sie allerdings dann unter dem Absatz 2 in aller Ausführlichkeit die Urteilsbegründung noch einmal wiedergeben, ohne im Inhalt einen Antrag zu stellen, das erschließt sich mir nicht. Das bleibt offenbar auch Ihr Geheimnis.
Meiner Partei, meine Damen und Herren, wurde in diesem Saal vor nicht allzu langer Zeit eine dämliche Be
rechnung vorgehalten. Da wurden nämlich die Fraktionskosten geteilt durch die Summe der Text- oder Typenanschläge, wie sie der Zahl nach den bisherigen Antragstellungen entsprachen. Dann kam man auf irgendeinen Wert pro Buchstaben, was wir also den Steuerzahler gekostet haben. Daran werden Sie sich erinnern. Ich erinnere Sie heute deshalb daran, weil Sie hier tatsächlich jede Menge Zeilen schinden in dem Absatz 2, und ich gebe Ihnen noch einen Hinweis: Das Urteil aus Karlsruhe enthält insgesamt 300 Seiten, da wäre noch was drin gewesen für Sie.
Den Höhepunkt aber, meine Damen und Herren, bildet der Absatz 3: Dank des Landtages an die Landesregierung und Minister Caffier für ihr Engagement im Verbotsverfahren. Man feiert sich also selbst unter der Überschrift „Antrag“. Nur, was fehlt, ist der Antrag. Erklären Sie das bitte unseren Bürgern! Nein, solche Danksagungen gehören nun wirklich woandershin, meine ich, die können Sie uns doch nicht ernsthaft als Antrag verpackt unterjubeln. Und überhaupt: Dank wofür? Dank wofür?! Von 2013 bis 2017 hat dieses Verfahren gedauert. Viele Beamte, teure Rechtsanwälte wurden dafür beschäftigt und aus Steuermitteln bezahlt.
Lorenz Caffier hat sich von Anfang an zur Speerspitze, zur Avantgarde der Antragsteller gemacht. Wenn der Erfolg aber schließlich ausbleibt,
fällt dann nicht auch ein großer Teil der Blamage auf unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zurück?
(Tilo Gundlack, SPD: Nein, fällt sie nicht. – Vincent Kokert, CDU: Es haben ja alle Bundesländer geklagt.)
Absatz 4 lässt sich sehr schnell zusammenfassen mit: Der Kampf gegen rechts geht weiter, wenn auch ohne Parteiverbot. Na ja recht so, dafür steht schließlich ein Heer von Rechtsextremismusexperten unter Mithilfe unseres medial-politischen Komplexes bereit.
Hört man etwa Alexander Häusler im „Deutschlandfunk“, stellt sich schnell eine Art inflationäre Langeweile ein. Um die Zukunft seinesgleichen braucht sich nun wirklich niemand Sorgen zu machen.
Dabei lehrt uns das Urteil aus Karlsruhe doch vor allem eines: Will man die Gefahr von rechts erkennen, muss man sie jetzt schon mit der Lupe suchen. Gleichzeitig steht aber ein Elefant im Raum. Es steht ein Elefant im Raum und der heißt „unkontrollierte Zuwanderung“, meine Damen und Herren.
Die von diesem Elefanten ausgehenden Gefahren sind religiös motivierter Terrorismus, Rassismus gegen Einheimische, sexuelle Gewalt gegen Frauen und schließ
Wie kann es denn nur angehen, dass ungehindert, unkontrolliert Zugereiste sich hierzulande 14 Identitäten zulegen können, mehrfach Transferleistungen beziehen, um dann schreckliche Massenmorde auszuführen?
Schützen Sie endlich die Grenzen! Wenden Sie geltendes Recht an! Verstärken Sie Polizei und Justiz! Dann werden Sie auch glaubwürdig.
So aber bleibt der ewige Kampf gegen rechts Ihr ideologisches Lieblingskind, und das passt nicht mehr in die Zeit.
sind inzwischen völlig andere Kräfte. Wenn es darum geht, gegen diese Kräfte vorzugehen und entschlossen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen politischen und religiösen Radikalismus sowie Extremismus anzukämpfen, dann stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich im Namen meiner Fraktion dem Innenminister und seinen Mitarbeitern, insbesondere auch dem Landesverfassungsschutz, ganz herzlich für die Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht danken.