Protocol of the Session on March 14, 2019

terung dieser Arbeit, die wir ihnen geben können. Deshalb kann ich der Überschrift – ich sage bewusst, der Überschrift – des Antrages der AfD auch voll und ganz zustimmen. Der Rest des Antrages ist dann aber rein populistisch und stellt eben genau keine Unterstützung der Arbeit der Beamten und Behörden dar.

Richtig ist, dass eine große Anzahl von Personen auch in Mecklenburg-Vorpommern existiert, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Richtig ist auch, dass es Personen gibt, die sich bereits der erstmaligen, aber auch allen weiteren Aufforderungen zum Verlassen des Landes widersetzen. Und richtig ist auch, dass es Personen gibt, die sich gewaltsam widersetzen oder die bereits vor der Abschiebungsmaßnahme untertauchen. Der Innenminister ist sehr detailliert sogar auf die Fälle hier eingegangen.

Grundsätzlich falsch ist aber, dass die Landesregierung dort nicht handeln würde. Genau deshalb gibt es ja die Vereinbarung mit Schleswig-Holstein und Hamburg für eine gemeinsame Abschiebungseinrichtung in Glückstadt.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Grundsätzlich falsch ist auch Ihre Unterstellung, dass die Anzahl der dort geplanten 20 Unterbringungsplätze zu gering sei und dass es diesbezüglich keine Bedarfsermittlung vonseiten des Ministeriums gegeben habe. Natürlich hat es eine entsprechende Ermittlung gegeben, genauso wie in Schleswig-Holstein und in Hamburg, die im Übrigen auch jeweils 20 Plätze dort vorhalten.

Erst mal, finde ich, müssen wir doch die Erfahrungen abwarten, die wir mit den dort vorhandenen Plätzen machen,

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

bevor wir nach mehr schreien. Sie können doch die Zahl der gescheiterten Abschiebungen nicht automatisch mit der Zahl der Bedarfe gleichsetzen. Abschiebungen scheitern aus den unterschiedlichsten Gründen.

Frau von Allwörden, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Professor Dr. Weber?

(Dr. Ralph Weber, AfD: Praktizierte Demokratie!)

Abschiebungen scheitern, wie ich sagte, aus den unterschiedlichsten Gründen: Krankheiten, Schulpflicht der Kinder, Ausbildung, Widersprüche, alles Gründe für das Scheitern von Abschiebungen, aber natürlich auch das Untertauchen. Die Inhaftnahme, um ein Untertauchen zu verhindern, ist aber an hohe rechtliche Hürden geknüpft.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Eine Inhaftierung ist immer noch ein Freiheitsentzug, und um diesen rechtssicher vornehmen zu können, müssen Gründe vorliegen. Das reine Vorliegen einer Ausreisepflicht genügt daher nicht.

(Dirk Lerche, AfD: Natürlich ist das ein Rechtsbruch.)

Das kann mir jetzt gefallen oder eben auch nicht, es ist aber nun mal so. Wir leben in einem Rechtsstaat und hier hat schon mal grundsätzlich jeder das Recht, sich frei bewegen zu können. Wenn ich dies einschränken will, dann muss ich das gesetzlich regeln und gerichtlich nachvollziehbare Gründe liefern. Diesem Rechtsgrundsatz muss ich auch bei der Errichtung einer Abschiebungshaftanstalt gerecht werden.

Interessant sind in dem Zusammenhang die verschiedenen Deutungen. Ihnen ist die Einrichtung in SchleswigHolstein zu klein. Sie sind der Meinung, MecklenburgVorpommern braucht gar eine ganz eigene, nur für sich alleine. In Schleswig-Holstein hingegen werden Debatten geführt, da wird von einer „Rieseneinrichtung“ und „Superabschiebeknast“ gesprochen für ganz, ganz viele Menschen.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Und wo ist denn nun in Ihren Augen die Wahrheit? Ich denke, wir gehen den bisherigen Weg weiter, nehmen die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt erst einmal in Betrieb – Sie meckern hier nämlich über Dinge, womit wir noch nicht einmal Erfahrungen haben –, werten dann diese Erfahrungen für uns aus und ziehen daraus Rückschlüsse für das weitere Handeln.

In diesem Zusammenhang möchte ich einmal ganz kurz auf die Landtagssitzung im September 2017 zurückkommen. Bereits dort hatte die AfD das Thema „Abschiebungshafteinrichtungen“ thematisiert. Deshalb freue ich mich eigentlich sehr, dass Sie sich das Thema offensichtlich auf „Wiedervorlage alle 18 Monate“ legen. Zwar wurden Ihnen damals schon alle rechtlichen Grundlagen und das weitere Vorgehen erläutert, aber das scheint Sie eher kaltzulassen. Es war aber auch die Zeit der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019. Ich hatte Ihnen bereits damals ins Stammbuch geschrieben, dass ich auf Ihre praktischen Umsetzungsanträge zum Doppelhaushalt, was das Thema „Abschiebungshafteinrichtungen“ angeht, sehr gespannt bin. Ich forderte Sie sogar auf: „Überraschen Sie mich“, aber ich wurde herbe enttäuscht – kein Änderungsantrag zum Haushalt im Innenausschuss,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

kein Änderungsantrag zum Thema „Abschiebungshaftanstalt“, weder im Landtag noch im Ausschuss. Nichts! Schon damals zeigte sich das Murmeltier und heute grüßt es wieder, wieder mit heißer Luft.

Eine Bemerkung möchte ich mir zum Abschluss gerne auch noch erlauben. Frau Larisch, Sie sagten in Ihrer Ausführung, Flucht ist kein Verbrechen. Flucht ist kein Verbrechen, da bin ich ganz bei Ihnen, aber trotzdem haben Sie da gut gebrüllt, Löwe, denn der illegale Aufenthalt ist sehr wohl eine Straftat, und das dürfen Sie gerne zur Kenntnis nehmen.

Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Arppe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Ich stelle fest, gestern hat die Linksfraktion im Zusammenhang mit der Gerichtsstrukturreform eine Erosion des Rechtsstaates lauthals beklagt, heute redet sie dem Rechtsbruch das Wort. Es ist ja richtig, dass wir eine Erosion des Rechtsstaates haben, dass immer mehr Menschen das Vertrauen in diesen Staat und seine Institutionen verlieren. Das mag auch an solchen Dingen wie der Gerichtsstrukturreform liegen, vor allem liegt es aber daran, dass der Rechtsstaat immer mehr exklusiv und immer weniger inklusiv ist, das heißt, dass Recht und Gesetz für einen Teil der Bevölkerung wohl gelten, für einen anderen Teil der hier Lebenden aber nicht.

Das muss natürlich ein Ende haben, und deswegen ist es richtig, dass auch die Regelungen in Bezug auf die Abschiebung von sogenannten Flüchtlingen, die hier keinen gültigen Aufenthaltsstatus haben, durchgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass die schon länger hier Lebenden wegen irgendwelcher Kleinigkeiten mit drakonischen Strafen zu rechnen haben, während für die noch nicht so lange hier Lebenden die Regeln und die Gesetze nicht gelten oder nicht angewendet werden. Warum nicht? Weil der Staat, weil die Parteien und die Regierung Angst haben vor bösen Bildern, vor einer unschönen Medienberichterstattung und ähnlichen Dingen.

Dass die Institutionen dieses Staates Recht und Gesetz selbst nicht ernst nehmen, das haben wir unlängst gerade erlebt, als sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundespräsident die am Freitag immer streikenden, also die Schulpflicht verletzenden Schüler ausdrücklich belobigt haben, hier also ein Rechtsbruch belobigt wurde seitens der höchstens Instanzen dieses Staates. Und dass derselbe Staat es da natürlich nicht besonders eilig hat, Abschiebungen durchzusetzen, das wundert an der Stelle ja wohl niemanden.

Deswegen hören sich ja auch die Ausführungen des Herrn Ministers hier nicht besonders enthusiastisch an, aber ich möchte noch mal sagen, wenn die Abschiebebehörden mit genau der gleichen Vehemenz und Härte durchgreifen würden wie beispielsweise die Finanzämter, dann wären wir mit Abschiebungen hier in Deutschland schon sehr viel weiter und dann würden auch eine Menge Leute noch leben – Opfer des Terrors, die von Leuten ermordet, umgebracht wurden, die eigentlich hätten abgeschoben werden müssen.

Noch ein Wort ganz kurz, dann bin ich auch fertig, zu den Beamten: Die machen sehr wohl – das will ich nicht bezweifeln – einen großartigen Job, aber nicht wegen der Politik dieser Regierung, sondern trotz dieser Politik. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! An und für sich wollte ich es gestern schon tun, habe es nicht getan, jetzt tue ich es doch: Herr Arppe, dass Sie immer den Rechtsstaat infrage stellen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

das finde ich ja wohl ein Stück aus dem Tollhaus.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Der Rechtsstaat tut nicht mit unterschiedlichem Maß messen und geht gegen jeden vor. Natürlich wird er auch in Zukunft gegen Leute vorgehen, die Andersdenkende mit Chatverläufen politisch angreifen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Diffamieren Sie hier nicht ständig den Rechtsstaat!

(Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)

Das kann ich so in der Form nicht stehen lassen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

(Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch von mir nur ganz kurz einige Einlassungen

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

zu dem, was Frau Kollegin Larisch angesprochen hat.

(Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)

Wir haben seinerzeit den Antrag nicht zurückgezogen,

(Glocke der Vizepräsidentin)

weil wir hier polemisch einen Antrag einbringen wollten, sondern wir haben den Antrag zurückgezogen in dem guten Glauben und im Vertrauen in diesen Rechtsstaat, weil der Herr Innenminister seinerzeit versprochen hat, wir arbeiten an der Umsetzung des von ihm geplanten Vorhabens mit Glückstadt.