Protocol of the Session on March 14, 2019

lichen Konditionen zu gewähren. Dies geschehe unter der Bedingung, dass die Gesellschafter des Flughafens die zugesagten Zuschüsse von 1,8 Millionen Euro für 2019 und die nächsten Jahre erbringen.

Ich frage den Minister:

6. Wie lautet die genaue gesamtpolitische Strategie der Landesregierung bezüglich der Rettung des Flughafens?

Und wenn Sie erlauben, direkt die nächste Frage dazu:

7. Wäre eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses nicht strategisch sinnvoller als die Vergabe eines Darlehens?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Wildt, die Gesamtstrategie, die Sie abfragen, ist eigentlich die, die seit vielen Jahren von uns verfolgt wird. Die Landesregierung und die Gesellschafter des Flughafens Rostock-Laage verfolgen seit Anfang 2014 das gemeinsame Ziel, dass der Flughafen Rostock-Laage eine hinreichende Finanzierungsgrundlage besitzt, um seine Arbeit auf das Generieren neuen Fluggeschäfts zu konzentrieren und das dann Generierte zu sichern. Hierfür haben Land und Gesellschafter für langfristige Zeiträume die Unterstützung des Flughafens durch das Land mit jährlich 1 Million Euro und durch die Gesellschafter – das war die korrespondierende Vereinbarung – mit insgesamt 1,8 Millionen Euro im Januar 2014 in den Räumen des Ministerpräsidenten vereinbart. Das damit verfolgte Ziel, dem Flughafen und – das war viel wichtiger – vor allem potenziell den den Flughafen nutzenden Fluggesellschaften längerfristige Planungssicherheit zu geben und dadurch neues Fluggeschäft zu erreichen, ist seit 2014 eindrucksvoll gelungen.

Nachdem der Flughafen im Jahr 2018 sein bisher bestes Geschäftsergebnis seit seinem Bestehen erzielen konnte, haben allerdings die von Ihnen angesprochenen kurzfristigen Insolvenzen von zwei Hauptnutzern des Flughafens, nämlich der Germania und der flybmi, erhebliche Teile dieser jahrelangen und erfolgreichen Aufbauarbeit zurückgeworfen. Zugleich haben die letzten Jahre gezeigt – das ist der für uns wichtige Teil –, dass es einen Markt im Land für Linienverbindungen in verschiedene deutsche Städte gibt und gleichermaßen für Charterverbindungen. Wirtschaft und Wissenschaftler haben in den letzten Jahren ausdrücklich begrüßt und auch zunehmend genutzt, was wir vor allen Dingen an Linienflugverkehr auf die Art und Weise generieren konnten.

Jetzt geht es darum, dem Flughafen für die Zeit des Wiederaufbaus stabiler Linien- und Charterverbindungen ausreichende Liquidität zu sichern. Ich bin also nicht beim Begriff der „Rettung“ – das klingt wie eine eigene Insolvenz –, sondern wir sind hier dabei, einen Liquiditätsengpass gemeinsam schultern zu können. Dies wird durch die Gewährung des von Ihnen angesprochenen Darlehens des Landes für die vorübergehende Liquiditätsbedarfssicherung in Höhe von 1,4 Millionen Euro sichergestellt werden. Korrespondieren damit müssen die Zuschüsse, die das Land langfristig zu geben beabsichtigt und die durch den Gesellschafter natürlich wie bis

lang weiterhin geleistet werden. An der insgesamt genannten Strategie der Gesellschaft des Landes hat sich damit nichts geändert. Momentan geht es lediglich darum, für die Zeit des Suchens neuer attraktiver Flugverbindungen und dann, das ist viel wichtiger, bei der Suche nach Fluggesellschaften genau das zu tun, die Liquiditätsbedarfe und damit die volle Einsatzfähigkeit des Flughafens zu sichern.

Ich würde Ihnen dann gleich die Folgefrage beantworten, es sei denn, Ihnen brennt eine Nachfrage zu der ersten beantworteten Frage auf der Seele.

Ich habe direkt eine kleine Nachfrage dazu.

Da müssten Sie mit der Präsidentin sprechen, ich wollte bloß die Chance geben...

Frau Präsidentin, wenn ich sie direkt stellen darf? (Zustimmung)

Wie lange wäre die Durststrecke, die sie bereit sind zu überbrücken?

Wir haben das Darlehen nicht aus dem eigenen Gutdünken generiert, sondern es gibt entsprechende Wirtschaftsplanungen des Flughafens und der Gesellschafter. Diese fortzuführenden Wirtschaftspläne weisen diese 1,4 Millionen Euro Deckungslücke in der Liquidität für einen kurzen Zeitraum auf und gleichermaßen, was langfristig auf das Darlehen zurückgeführt werden kann. Von daher sind die Daten, die wir auf der Grundlage erheben, keine von uns, sondern die des Flughafens selbst und seiner Wirtschaftsplanung; zum Teil fortgeschrieben auf der Grundlage der von Ihnen schon genannten erneut gelungenen generierten Flugverbindungen, aber auch dessen, was angenommen wird, in den nächsten Monaten noch für die kommenden Jahre generieren zu können. Von daher gehen wir davon aus, dass wir die Deckungslücke der Liquidität im laufenden Jahr im Rahmen des Wirtschaftsplanes, wie ihn der Flughafen vorsieht, abbilden. Aber es sind in den Wirtschaftsplanungen dieses Jahr größere Lücken und im nächsten Jahr mit dem Aufbauprozess kleinere Lücken, die insgesamt in diesem Darlehen abgebildet sind.

Zweite Frage, die Frage nämlich, ob nicht eine Zuschusserhöhung insgesamt dienlicher wäre: Die Zuschusshöhe, die Sie jetzt vor Augen haben, nämlich 1 Million des Landes und 1,8 Millionen der Gesellschafter, ist im Januar 2014, ich habe das eben schon gesagt, in außerordentlich schwieriger Zeit bestimmt worden. Da gab es noch kein Kreuzfahrtgeschäft, da gab es deutlich weniger genutzte Flugschulungen, es gab faktisch keine Linienverbindungen, faktisch keinen Charterflugverkehr mehr. Also in einer wirklich dramatischen Situation ist gemeinsam auf den damals auch vom Flughafen und den Gesellschaftern errechneten Zahlen – diese 1 Million plus die 1,8 Millionen der Gesellschafter – bestimmt worden.

Ich glaube ebenso, dass die letzten Jahre zeigen, dass die damals ermittelten Zahlen sich in den vergangenen Jahren deutlich als auskömmlich erwiesen haben. Derzeit geht es – noch mal – nur um die Hilfe bei einem zeitweiligen Liquiditätsengpass. Dafür wird das eben genannte Darlehen gewährt. Dabei ist natürlich auch wichtig zu berücksichtigen, dass wir nicht vollkommen

frei sind, ob und wie viel Hilfe wir gewähren. Also Ihr Satz zu sagen, gebt doch mal mehr, geht nicht so ganz einfach. Solche Zahlungen unterliegen nämlich dem europäischen Beihilferecht. Das, was wir bisher leisten, ist ausdrücklich im vergangenen Jahr notifiziert, also von der Europäischen Union als zulässige Beihilfe anerkannt worden. Das lässt sich aber nicht mal eben und vor allen Dingen nicht beliebig aufstocken. Insofern wäre eine kurzfristige Erhöhung des jährlichen Zuschusses beihilferechtlich nicht ohne Weiteres möglich.

Frau Präsidentin, lassen Sie eine Nachfrage zu?

Bitte.

Herr Minister, können Sie ausschließen, dass das Land auch als Gesellschafter in den Gesellschafterkreis eintritt, um zum Beispiel eine Gemeinde wie Laage zu entlasten?

Wir haben in der Vergangenheit immer gesagt, dass wir die Gesellschafter genau in ihrem bisherigen Engagement auch ein Stück weit mit uns gemeinsam sichern wollen. Von daher haben wir die Entlastung der Gesellschafter nicht im Blick gehabt, sondern das ist ein gemeinsames Projekt, das ist ein Regionalflughafen, den wir gemeinsam aufstellen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht genau so eine Gesellschafterstellung nicht vor. Zurzeit sind wir derjenige, der von außen Geld gibt, sich aber in den Gremien mit engagiert. Das ist all das, was wir Anfang 2014 miteinander verhandelt haben. Ich gehe davon aus, dass es momentan auch nicht um die Frage geht, Gesellschafterstellung ja oder nein, sondern jetzt geht es darum, die akute Schwierigkeit der Liquidität gemeinsam zu lösen. Ich habe den Eindruck, dass wir da auch gemeinsam unterwegs sind.

Schönen Dank.

Danke schön.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ehe ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich eine Besuchergruppe begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der Niels-Stensen-Schule in Schwerin. Herzlich willkommen!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Telemedizinische Möglichkeiten auch in MecklenburgVorpommern nutzen, auf Drucksache 7/3236. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3317 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Telemedizinische Möglichkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen – Drucksache 7/3236 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/3317 –

Das Wort zur Begründung des Antrages hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heydorn.

Schönen guten Morgen!

(Rainer Albrecht, SPD: Moin!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute einen telemedizinisch ausgerichteten Landtagsantrag vor, weil wir davon überzeugt sind, dass telemedizinische Angebote eine wirklich sehr gute Ergänzung zu den bestehenden Versorgungsformen sind. Telemedizinische Gesundheitsversorgung entlastet und unterstützt Ärztinnen und Ärzte und sie trägt dazu bei, dass Patientinnen und Patienten besser versorgt werden können.

Wenn Sie sich die Situation bei uns im Land mal vor Augen führen, gerade im ländlichen Raum, dann sind wir heute schon in einer Lage, wo man sagen kann, dass Ärztinnen und Ärzte zu ihren Patienten häufig große Entfernungen zurückzulegen haben, wenn sie zum Beispiel einen Hausbesuch machen wollen. Das, denke ich, kann man mit telemedizinischen Angeboten günstiger beeinflussen. Gleichermaßen gilt für Patientinnen und Patienten, gerade, wenn sie älter sind, dass sie Schwierigkeiten haben, wenn man noch auf den ÖPNV angewiesen ist, den Arzt zu erreichen. Auch da kann ein derartiges telemedizinisches Angebot durchaus helfen, dass die Versorgung besser wird, dass sie gut unterstützt wird.

Was man bei diesen telemedizinischen Angeboten nicht vernachlässigen und unterschätzen darf, ist ihre Brückenfunktion, also telemedizinische Angebote können Brückenfunktionen entwickeln zwischen hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten und Fachärzten und -ärztinnen auf der anderen Seite. Sie können dazu beitragen, dass Sektorengrenzen überwunden werden, das heißt also, der Bereich zwischen ambulant und stationär wesentlich besser überbrückt werden kann, weil es durch diese Angebote einfach möglich ist, Daten und Informationen besser zu bewegen.

Insgesamt sind wir schon seit geraumer Zeit der Meinung, dass wir das Gesundheitssystem in MecklenburgVorpommern verbessern und anders aufstellen müssen, denn jeder von uns kennt das Thema „demografischer Wandel“, gerade in einem Flächenland. Die älteren Bewohnerinnen und Bewohner nehmen kontinuierlich zu und sie nehmen gerade in der Fläche zu. Da muss man quasi im Auge haben, dass hier eine ordentliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden kann.

Jetzt haben wir folgende Situation: Der Deutsche Ärztetag hat in seiner Sitzung im Mai 2018 eine Änderung seiner Berufsordnung beschlossen, und zwar geht es da um das sogenannte Fernbehandlungsverbot. Wir hatten vorher die Situation, dass eben telemedizinische Anwendungen durch Ärztinnen und Ärzte nicht praktiziert werden konnten, weil die diesem Fernbehandlungsverbot unterlagen und insofern ausschieden. Da hat der Deutsche Ärztetag einen großen Schritt gemacht und hat gesagt, wir heben dieses Fernbehandlungsverbot auf. Und jetzt haben wir eine Situation, in der Fernbehandlungen erlaubt sind, wenn sie ärztlich vertretbar sind und die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird. Das ist die rechtliche Situation in der Musterberufsordnung des Deutschen Ärztetages auf der Bundesebene.

Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Situation, dass dieses Thema der Fernbehandlungen in der Ärztekammer des Landes zwar sachlich und gut disku

tiert wird, aber wir noch nicht eine Situation haben, dass diese Fernbehandlungsmöglichkeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern durch die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte umgesetzt werden kann. Daran müssen wir arbeiten.

Deswegen wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzt, um zu erreichen, dass derartige telemedizinischen Möglichkeiten auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern künftig zur Anwendung gebracht werden können und somit nach unserer Auffassung eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung hergestellt werden kann. Das ist der Antrag. Das Ziel, das ich gerade erläutert habe, verfolgen wir damit. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Widerspruch kann ich nicht erkennen, weder sehen noch hören, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

In Vertretung für den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat der Minister für Inneres und Europa jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Wirtschafts- und Gesundheitsminister begrüßt es sehr, dass Sie mit dem Antrag „Telemedizinische Möglichkeiten auch in M-V nutzen“ ein für die Gesundheitsversorgung so wichtiges Thema auf die Tagesordnung genommen haben. Das Thema ist nicht nur für unser Land von großer Bedeutung, sondern derzeit auch buchstäblich in aller Munde.

Was also läuft schon in Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Thema? Zunächst ist es natürlich so, dass wir telemedizinische Möglichkeiten in M-V im Rahmen verschiedener Modellprojekte bereits jetzt nutzen. Im Kern geht es bei diesen Projekten aber immer um zwei Aspekte: Es werden Ressourcen, wie beispielsweise fachärztliche, aber auch hausärztliche Expertise, über räumliche Distanzen hinweg verfügbar gemacht und damit letztendlich auch effektiver genutzt, und es werden Informationen besser, idealerweise sektorenübergreifend bereitgestellt und können von vielen an der Versorgung beteiligten Ärzten, Krankenhäusern und so weiter idealerweise in Netzwerken genutzt werden. Dadurch können Informationsverluste vermieden werden und die Versorgung wird erheblich verbessert.

Lassen Sie mich in Vertretung für den Wirtschafts- und Gesundheitsminister, um die Redezeit nicht zu sprengen, nur einige Beispiele nennen. Nach dem Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sind die Krankenkassen verpflichtet, spätestens bis zum 01.01.2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Das Wirtschaftsministerium geht stark davon aus, dass diese Regelung so kommen wird. Da dies sozusagen schon übermorgen ist, testen die Krankenkassen derzeit bereits Modelle dafür.

Der Test der elektronischen Patientenakte der AOK Nordost erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Projektes „Vernetzte Gesundheit“. Getestet wird die

Akte durch ein regionales Gesundheitsnetzwerk, das HaffNet, das ganz im Osten des Landes in der Region Vorpommern-Greifswald, speziell in den Regionen Ueckermünde, Torgelow, Eggesin, Pasewalk, aktiv ist, in Verbindung mit den zuständigen, also mit den regionalen Krankenhäusern. Hier wird dann gleich die praktische Relevanz für die Versorgung einer dünn besiedelten Region getestet.

Als Landesregierung versuchen wir, nachhaltige telemedizinische Lösungen zu unterstützen. Ein wichtiger Aspekt für Nachhaltigkeit besteht darin, dass wir nicht bei jedem Problem das Rad neu erfinden müssen, sondern gern auf bestehende Erfahrungen zurückgreifen. So wird im Rahmen des Innovationsfondsprojektes „LandRettung“ neben anderen innovativen Elementen der in Aachen entwickelte Telenotarzt getestet. Insgesamt zielt das Projekt darauf ab, die Notfallversorgung in MecklenburgVorpommern zu sichern. Der Einsatz eines Telenotarztes wird zunächst im Raum Vorpommern-Greifswald getestet, um anschließend bei Erfolg flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt zu werden. Auch bei der Einführung eines zentralen Betten- beziehungsweise Kapazitätsnachweissystems für Krankenhäuser, das eine bessere Koordinierung von Notfalleinsätzen ermöglicht, sollen Modelle anderer Bundesländer getestet werden.

Schließlich entwickeln wir auch eigene Ansätze im Bereich der Telemedizin beziehungsweise Digitalisierung, um den Herausforderungen in unserem Land zu begegnen. Hier möchte ich gern das Projekt „Regionale Versorgung“ ansprechen, das mit Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V durch das Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald durchgeführt wurde. In diesem Projekt wurden drei Versorgungsbereiche identifiziert, die besonders stark vom demografischen Wandel herausgefordert sind. Das sind die Pädiatrie, die Geriatrie sowie die Palliativversorgung.