Rechtsprechung hatten wir heute auch schon ein paar Mal. Aber es muss wenigstens noch erlaubt sein, seine Meinung dazu auszuführen, auch wenn das Recht dazu anders ausgeführt hat. So viel vorweg.
Das Thema des Tagesordnungspunktes war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage von Peter Ritter und die Antwort hat meinen Kollegen offenbar ziemlich erzürnt.
In der Presseerklärung warf er der Landesregierung zunächst erst mal vor, sie würde sich um eine Beantwortung der Kleinen Anfrage mit der Bemerkung drücken, dass ein Urteil noch nicht vorliegt.
Also, lieber Peter Ritter, das mündliche Urteil des Sozialgerichtes stammt vom 30. Januar. Das schriftliche Urteil ist uns aber erst am 20. Februar zugegangen. Jeder, wenn wir auf ein mündliches Urteil auf Zuruf reagiert hätten, etwas gemacht hätten, hätte sich hier im Haus beschwert, dass wir nicht erst mal das schriftliche Urteil abwarten.
Es ist ein völlig normaler Vorgang, erst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um sich dann als Ministerium fundiert äußern zu können. Fragen Sie mal Kollegin Bernhardt, die kann Ihnen das gewiss erklären.
Es ist ja löblich, dass mit der Kleinen Anfrage sofort reagiert wurde. Aber es muss nicht gleich die große Verschwörung vermutet werden, wenn wir auch hier die üblichen Abläufe einhalten. Und seien wir ehrlich, zwischen dem mündlichen und dem schriftlichen Urteil lagen gerade mal drei Wochen. Das ist nun wirklich ein überschaubarer Zeitraum, der für die unterstellte Verhinderungstaktik in der Tat nichts taugt.
Zu Ihrem Hinweis, verspätete Antwort: Ja, da hast du recht. Das bedauere ich auch. Als damaliger Geschäftsführer habe ich mich ebenfalls immer geärgert, wenn die Fragen zu spät beantwortet wurden. Aber in meinem Ministerium beispielsweise hat die Anzahl der Kleinen Anfragen exorbitant zugenommen. Ich habe gerade vorgestern von einem einzigen Abgeordneten zehn Anfragen an einem Tag bekommen. Ich will jetzt hier keinen anschauen.
Das ist auch das gute Recht der Abgeordneten, das stelle ich überhaupt nicht infrage. Insofern sind die drei relativ bescheiden, das will ich gar nicht bestreiten, aber meine Mitarbeiter/-innen können auch nur arbeiten. In meinem Haus verzögert jedenfalls niemand absichtlich irgendwelche Beantwortung.
Aber kommen wir nun zum eigentlichen Thema. Meine Meinung zu dem Thema habe ich bereits in der Landtagssitzung vom Januar deutlich gemacht. Nach der unmittelbaren Urteilssprechung in einer der drei mündlichen Verhandlungen ist nun aber klar, wohin der Weg geht. Das zuständige Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz – kurz: LPBK – ist nunmehr verpflichtet, das Verpflegungsgeld des Klägers bei der Entgeltberechnung zu berücksichtigen.
Das Gericht hat sich der Auffassung des Klägers und anderer Landessozialgerichte angeschlossen, das Verpflegungsgeld anzuerkennen, denn laut Landessozialgericht handelt es sich bei den geltenden Leistungen um Arbeitsentgelt oder Einkommen. Somit ist das Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt anerkannt und es braucht jetzt auch keine politischen Interpretationen mehr, weder in die eine noch in die andere Richtung. Dieser Umstand ist jetzt Tatsache.
Für unser Land ist das obergerichtlich geklärt und genau daran war mir immer gelegen. Demzufolge wird das Land keine weiteren juristischen Schritte in die Wege leiten. Ich denke, das Urteil hat zumindest juristische Klarheit geschaffen. Ob hiermit aber der Gerechtigkeit gedient ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, denn letztlich führt nun bundesdeutsches Recht dazu, dass die Privilegien, die beispielsweise die Mitglieder der bewaffneten Organe der DDR gegenüber allen anderen Berufsgruppen in der DDR zweifelsohne erhalten haben, jetzt im neuen System schwarz auf weiß bestätigt werden. Ob wir das allen Menschen im ehemaligen Osten erklären können, weiß ich nicht genau,
Ohne dass ich hier in Kritik des Gerichtes ausbreche, aber ich finde schon, das darf man wenigstens erwähnen: Es mag jetzt die Fraktion DIE LINKE freuen, mir zeigt das hingegen einmal mehr, dass sich der Rechtsstaat bei der Aufarbeitung von Ungerechtigkeit in einem anderen System durchaus schwertut. Recht mag zwar gesprochen sein, aber ob das auch durch Berufsgruppen als rechtens angesehen wird, die nicht Teil der bewaffneten Organe in der DDR waren, wage ich zu bezweifeln.
Da soll in Ziffer I pauschal festgestellt werden, dass den betroffenen Polizistinnen und Polizisten das Verpfle
gungsgeld auf die Rentenbezüge anzurechnen ist. Das geht so nicht, da die Besoldungsaufzeichnungen immer im Einzelfall ausgewertet werden müssen. Außerdem gilt auch im Sozialrecht der Grundsatz, dass Prüfungen nur auf Antrag erfolgen. Es besteht aus meiner Sicht kein Anlass, bei diesem Thema eine Ausnahme zu machen. Prüfungen finden bei denjenigen statt, die schon einen Antrag gestellt oder Widerspruch erhoben haben. Es steht natürlich jedem frei, einen entsprechenden Antrag nach wie vor zu stellen. Schließlich bescheinigt die Rentenstelle des LPBK nur, dass und in welcher Höhe Verpflegungsgeld gezahlt wurde. Inwieweit sich das auf die Rente auswirkt, entscheidet einzig die Deutsche Rentenversicherung und nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Zu Ziffer 1 von II kann ich mitteilen, dass die Landesregierung natürlich die entsprechenden Maßnahmen in die Wege geleitet hat, dort aber nicht auf die politische Eingebung hin gewartet wird, sondern aufgrund eines rechtskräftigen Urteils. Das LPBK ist Versorgungsträger, überführt Arbeitsverdienste in die gesetzliche Rentenversicherung und tut dies nun auch mit Blick auf das Verpflegungsgeld. Außerdem hat das LPBK damit begonnen, das Personal – und auch das, lieber Kollege Peter Ritter, gehört dazu – in der Rentenstelle entsprechend aufzustocken, denn nach dem Urteil rechnen wir nun mit bis zu 12.000 Anträgen, die beschieden werden müssen als Neufeststellung auf das Arbeitsentgelt. Dafür wird es letztlich auch zusätzlicher Mitarbeiter, zumindest temporär, bedürfen.
Zu Ziffer 2 kann ich nur auf das bereits Dargestellte verweisen. Es gilt der Antragsgrundsatz. Darüber hinaus wurden mit Stand Ende 2018 238 Anträge und 408 Widersprüche ruhend gestellt. Natürlich werden wir diese Anträge jetzt von Amts wegen bescheiden. Das ist mit dem rechtskräftigen Urteil eine Selbstverständlichkeit.
Abschließend noch zur Berichtspflicht in Ziffer 3: Diese braucht es aus meiner Sicht natürlich nicht, denn dem Anliegen des Antrages wird ja hier, wie ich jetzt ausgiebig ausgeführt habe, bereits mit der Umsetzung des Urteils entsprochen, sodass ich glaube, dass die Frage der Berichtspflicht sich damit erübrigt. Auch kann ich mich an dieser Stelle nur wiederholen, das LPBK stellt lediglich die Höhe des erhaltenen Arbeitsentgeltes fest. Für die Berechnung der Höhe der Rente und die entsprechenden Rentenzahlungen ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Hierzu könnte ich Ihnen also herzlich wenig berichten, selbst wenn das Parlament diesen Antrag annehmen sollte.
Ich denke, mit den Ausführungen sind die Unklarheiten zu der Frage ausgiebig ausgeführt. Wir werden uns auf eine Antragsflut einstellen und die dann dementsprechend abarbeiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Andreas Butzki, SPD: Das war ja ein wahnsinniger Beifall, Torsten! – Torsten Renz, CDU: Wie bitte? – Andreas Butzki, SPD: Das war ja ein wahnsinniger Beifall.)
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Eigentlich ist spätestens jetzt nach der Stellungnahme vom Innenminister alles klargestellt. Es ist ein bindendes und – wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, und das ist hier verkündet worden – rechtskräftig werdendes Urteil des Landessozialgerichts. Damit muss das umgesetzt werden. Es ist kein Raum mehr für irgendwelche klarstellenden Erklärungen.
Zum Zweiten, muss man sagen, hat der Innenminister natürlich völlig recht, so unisono anerkennen geht nicht, sondern es ist immer eine Einzelfallfrage. Wir können feststellen, dass diese Verpflegungszulagen Arbeitsentgelt waren und damit in die Rentenberechnung einfließen müssen. Die Rentenberechnung im Einzelfall ist nicht Sache des Innenministeriums oder die wir hier zu entscheiden haben. Eigentlich hat sich Ihr Antrag damit erledigt.
Ich hätte erwartet, dass Sie ihn jetzt, jedenfalls nach der Erklärung des Innenministers, zurücknehmen.
Sollten Sie das nicht tun, muss ich sagen, ich werte das als eine politische Geste. Natürlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass – jedenfalls jetzt nach dem Urteil – so verfahren wird. Insofern kann ich den Antrag im Vorfeld verstehen, auch wenn es ein bisschen schnell war. In der Tat kann man erst reagieren, wenn man die schriftlichen Urteilsausführungen hat. Vom 20. Februar bis zur Erklärung jetzt ist eine hinreichende Prüfungszeit und die Erklärung ist erfolgt. Ich würde mich freuen, wenn der Antrag zurückgenommen wird. Ansonsten hat er sich eigentlich erledigt. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dazu ist in der Tat nicht mehr viel zu sagen. Das Urteil ist vom 30. Januar 2019. Das Sozialgericht hat entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist gekommen – was sagt der Innenminister – am 20.02. oder 22.02.
und am 27.02., können wir erkennen, ist der Antrag hier beim Landtag eingereicht worden beziehungsweise ausgedruckt worden. Ich gehe mal davon aus, dass das in irgendeiner Form identisch ist.
Ich weiß nicht, was die Linksfraktion dazu veranlasst hat, jetzt eine derartige Dynamik da reinzubringen, weil die Ausführungen des Innenministers sind völlig plausibel und nachvollziehbar. Dass die Behörde erst mal abwartet und guckt, was steht in der schriftlichen Urteilsbegründung, ist Usus, das ist Praxis, das hat letztlich nichts
damit zu tun, dass irgendwelche Dinge verschleppt oder hintenangestellt werden können. Insofern sehen wir da auch keinen Grund, in diese Richtung aktiv zu werden. Vor allen Dingen hat der zuständige Minister hier erklärt, dass die Dinge jetzt rechtskonform umgesetzt werden. Das Urteil wird akzeptiert, dagegen wird kein Rechtsmittel eingelegt und alles andere nimmt jetzt seinen verwaltungsmäßigen Fortgang, sodass ich nicht erkennen kann, mit welcher Berechtigung man diesen Antrag noch forcieren muss. Deswegen werden wir als SPD-Fraktion den Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat bereits alle relevanten Fakten zu dem Thema erläutert. Das Ministerium prüft derzeit noch das Urteil auf die Einlegung von Rechtsmitteln.