Protocol of the Session on March 13, 2019

Einen kleinen Punkt stelle ich jetzt mal an den Anfang, das ist Ostern. Wenn also Ostern tatsächlich in den März fällt, ist es klar geregelt. Wenn es in den April fällt, ist es auch klar geregelt, dann fängt es ab dem 15. April an. Was ist aber, wenn Ostern in der ersten Aprilhälfte ist? Dann bedeutet das, dass wir in den Osterferien keinen verkaufsoffenen Sonntag haben. Das ist ein handwerklicher Fehler, so etwas darf nicht passieren.

Dann ist mir ganz besonders der Punkt der Orte wichtig, richtigerweise auch in dem Antrag der AfD aufgegriffen. Ist da tatsächlich die richtige Auswahl erfolgt? Ich meine, nein. Es kann nicht nur darum gehen, wie viele Urlauber in einem Ort tatsächlich übernachten und wie viele Einheimische dort sind, nicht nur dieser Quotient, sondern es muss auch darum gehen, welche Bedeutung dieser Ort für den Tourismus hat.

Am besten kann ich das natürlich am Beispiel der Insel Rügen erklären. Die Stadt Bergen ist das Versorgungs

zentrum der Insel, und zwar der gesamten Insel. Sämtliche Touristen oder fast sämtliche Touristen fahren an Bergen vorbei. Wir haben in den letzten Jahren intensiv dafür geworben, dass der Ankunftstag, also der Bettenwechseltag, eben nicht mehr nur der Sonnabend sein soll, auch aus verkehrstechnischen Gründen, weil die Straßen ohnehin überlastet sind. Das heißt, wir haben viele anreisende Urlauber, die am Sonntag anreisen und die dann natürlich, wenn sie ihre Ferienquartiere beziehen, auch am Sonntag auf dem Weg dorthin noch einkaufen wollen. Das sind zugegebenermaßen, Herr Schulte, nicht ganz so abstrakte Themen, das sind handfeste Themen. Das sind die Probleme, die unsere Urlauber und unser Einzelhandel haben. Eine Stadt wie Bergen, die ohnehin schon schwer gebeutelt ist, weil sie nicht mehr Kreisstadt ist, weil sie etliche Behörden verloren hat, das Finanzamt, die Sparkassenhauptverwaltung, ach, ich könnte das alles aufzählen, das Amtsgericht hatten wir gerade schon, und denen nimmt man nun auch noch den Sonntagshandel weg. Das sind natürlich alles Schläge ins Kontor, das läppert sich. Ähnlich, habe ich mir sagen lassen, ist es zum Beispiel in Bad Doberan. Das muss noch mal dringend überarbeitet werden.

Das Argument, dass wir also nun besser eine Bäderverordnung haben als gar keine, ist natürlich nur ein ganz schwaches Argument.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Das ist das, wenn man gar nichts anderes mehr dazu sagen kann, ist das natürlich im Moment das Argument der Wahl, aber es ist doch nicht das richtige, zumal die Gewerkschaft ver.di da offensichtlich auch mit zweierlei Maß misst, Herr Foerster, denn in Schleswig-Holstein sind andere Regelungen möglich als hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Das kann ich überhaupt nicht verstehen, denn schließlich leben wir in einem direkten Wettbewerb. Man hat den Eindruck, dass ver.di tatsächlich dem Einzelhandel in Schleswig-Holstein und damit dem gesamten Tourismus in Schleswig-Holstein einen Vorteil gegenüber dem Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern verschaffen wollte. Ich kann überhaupt nicht verstehen, Herr Schulte, warum Sie sich darüber freuen, dass Schleswig-Holstein nun zukünftig besser im Tourismus abschneiden wird als der Tourismus in unserem Land.

Wie gesagt, der Antrag greift ein sehr gutes, tolles Thema auf, und wir werden das Thema auch in einer weiteren Sitzung noch mal behandeln. Wir führen im Moment zahlreiche Gespräche mit Bürgermeistern, Einzelhandel und sonstigen Beteiligten. Ich lade Sie ein, sich daran zu beteiligen und die Diskussion noch mal aufzumachen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt muss ich vorab noch mal vergleichen, zu welcher Antragsnummer überhaupt gesprochen wurde.

Herr Lerche, ich habe hier die Antragsnummer 7/3231. Wenn ich mir diesen Antrag ansehe, Sie sprechen hier in

der Einbringung von mehr Orten, von mehr Warenangebot. Ich lese in Ihrem Antrag im Punkt 1 etwas über Geschäftsinhaber, im Punkt 2 über die inhabergeführten Geschäfte

(Dirk Lerche, AfD: Ja.)

und auch im dritten Punkt kein Ton von mehr Warenangebot in Ihrem Antrag, kein Ton von mehr Orten oder dergleichen.

(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dirk Lerche, AfD)

Na wo denn? Lesen Sie es mir doch vor! Erst mal gucken, ob wir über den gleichen Antrag reden! Also mein lieber Mann, da muss man schon mal die Frage stellen!

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Wir machen hier eine Diskussion über die Bäderregelung, das kann man gern machen, aber wir reden nicht zu Ihrem Antrag und Sie haben auch nicht zu Ihrem Antrag gesprochen.

(Horst Förster, AfD: Also das ist doch jetzt ein Witz!)

Dann will ich das wenigstens jetzt mal tun.

Vielleicht eines vorweg, Herr Wildt, weil Sie gerade gesagt haben, das Argument von Herrn Schulte, keine Bäderregelung, wäre ein schwaches Argument. Ich glaube, es ist eines der stärksten Argumente überhaupt,

(Beifall Henning Foerster, DIE LINKE: Genau.)

denn wenn wir keine Bäderregelung haben, dann haben wir keine Sonntagsöffnung, dann haben wir überhaupt nichts. Insofern ist es ein wirklich starkes Argument, das sollte man nicht so abtun.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Jetzt haben wir hier die Diskussion zu der Bäderregelung gehabt, aber eigentlich haben wir diese schon zweimal geführt. Wir haben sie einmal im Wirtschaftsausschuss und einmal bei der IHK geführt. Da hätte alles vorgetragen werden können. Das haben wir zum Teil, die AfD hat sich nicht beteiligt bei der Diskussion.

Insofern frage ich mich, was dieser Antrag der AfD nun hier im Landtag zu suchen hat. Da kann man favorisieren, also entweder, Sie haben überhaupt nicht verstanden, worum es bei der Bäderregelung geht, …

(Dirk Lerche, AfD: Das können Sie ja noch mal erklären, Herr Waldmüller!)

Das ist hoffnungslos.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

… oder Sie mimen hier den Oberwirtschaftsliberalen,

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Jetzt wird es aber unerfreulich!)

der den Unternehmern zu Munde reden will, um da politisches Kapital rauszuschlagen.

In der Tat, die Ausweitung auf inhabergeführte Geschäfte, beispielsweise auf Familienunternehmen, auf die Inhaber selbst, klingt in der Tat charmant – ich rede jetzt zu Ihrem Antrag –, das Arbeitszeitengesetz stünde auch nicht dagegen. Ein Inhaber kann immer arbeiten, der kann immer rund um die Uhr arbeiten, der kann sich in seinem Büro hinsetzen, der kann bilanzieren, der kann ordnen, der kann machen, was er will.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ja, Moment! Aber es gibt nun mal die allgemeine Sonntags- und Verkaufsregelung. Das geht ja zurück bis auf die Weimarer Reichsverfassung von 1919. Das wird beziehungsweise wurde damals wie heute übrigens von den Kirchen als großer Erfolg gewertet. Man wollte – Herr Schulte hat das auch gesagt – Tage festlegen, die vom Einkaufstrubel freigehalten werden. Wie gesagt, ordnen, bilanzieren und alles geht, verkaufen aber nicht.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Das ist im Grundgesetz mit dem Sonntagsschutz verankert.

Diese Verkaufsruhe ist heute eben grundgesetzlich verbürgt und daran werden Sie mit Ihrem Scheinantrag auch wenig ändern. Wenn Sie nämlich die Bundesverfassung ändern wollen, dann brauchen Sie keinen halbgaren AfDAntrag in Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat und nichts anderes.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Genauso ist es.)

Und, meine Damen und Herren, selbst ich habe schon Sympathie für liberale Regelungen und ich habe sehr großes Verständnis für die Forderungen der Wirtschaft in unserem Land, aber der AfD-Antrag macht ein wenig den Eindruck – ich habe das vorhin schon mal gesagt –, als wollte sich die AfD an die Spitze einer wirtschaftsliberalen Bewegung stellen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Mit Sicherheit nicht.)

Gerade aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Unbedarftheit bleibt der vorliegende Antrag aber hinter der aktuellen Entwicklung zurück.

Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, am vorangegangenen Dienstag, am 5. März, haben die Industrie- und Handelskammern eine Verfassungsänderung zum Sonntagsschutz gefordert, und aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das plausibel. Nur in Ihrem Antrag steht davon überhaupt nichts. Sie blenden das komplett aus, obwohl es mehrfach auch Kommentare und Beiträge von der IHK zu Rostock gab. Ich finde, immer, wenn ein Wirtschaftspolitiker vorn auftritt, dann sollte auch, ich sage mal, die Presselandschaft um die Wirtschaft dahin, um zu sehen, was draußen gesprochen wird und was der Stand der Zeit ist.

Meine Damen und Herren, eines ist bereits während der Ausschussreise des Wirtschaftsausschusses zur IHK deutlich geworden: Die politisch schwierige Situation um

Kompromisse zur Bäderverkaufsverordnung wird hier nicht durch diese halbgaren Landtagsanträge geheilt. Es geht darum …

Herr Abgeordneter, einen Moment bitte! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kramer?

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Von mir aus!)

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

Ist Ihnen das Datum bekannt, wann die IHK genau die Forderung aufgestellt hat, die Sie gerade genannt haben?