Dann fordern Sie einen Zeithorizont für die Vorlage eines Entwurfes bis zum 31. Juli. Ich sehe das als unrealistisch an, und wenn Sie dann mal auf das Pensum schauen, das wir zu beackern haben, auch im Sozialausschuss,
selbst, wenn wir uns auf absolut Wesentliches konzentrieren würden, ist das doch schon anspruchsvoll.
Die Kinder- und Jugendförderung ist ein zentrales und breit gefächertes Steuerungsinstrument des deutschen Sozialstaates. Die Leistungen des VIII. Sozialgesetzbuches umfassen die gesamte Spannbreite der in Deutschland lebenden Kinder bis ins junge Erwachsenenalter. Genauso breit ist ja dann auch die Forderungspalette
Ihrerseits von der geringen landesseitigen Förderung nach Jugendförderungsverordnung über die Kinder- und Jugendarbeit in strukturschwachen Regionen oder auch das allseits bekannte Problem der Projektfinanzierung vor allem in der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Es ist selbstverständlich, dass wir als CDU-Fraktion unsere Möglichkeiten nutzen und uns im Rahmen der kommenden Neufassung des KJfG als auch im Rahmen der Haushaltsverhandlungen je nach finanziellen Möglichkeiten für den nächsten Doppelhaushalt für Verbesserungen einsetzen werden. Ja, auch wir würden am liebsten das Füllhorn ausschütten. Einige Wünsche werden ja in Erfüllung gehen, haben wir gehört, alles aber keineswegs. Und in Sachen Haushaltsdisziplin unterscheiden wir uns, haben wir gestern auch schon festgestellt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Keine Argumente! Keine Argumente! Immer nur das Gleiche zum Ablehnen und bla, bla, jedes Mal dasselbe! Wir wollen immer nur das Geld ausgeben.)
(Glocke der Vizepräsidentin – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Schlimm! Schlimm! Ja, schlimm!)
Ich bitte jetzt auch den Kollegen Ritter, sich etwas zu mäßigen. Jetzt hat das Wort die Abgeordnete.
Also wir können und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Bedingungen, mit denen zum Beispiel ESF-Mittel vergeben werden, projektgebunden sind. Kann unser Land aber auf diese Mittel verzichten? Nein, das kann es nicht. Bis ins Jahr 2020 beispielsweise ist die Jugend- und Schulsozialarbeit durch die Mittel der Europäischen Union gesichert. Ja, und in diesem Punkt geben wir Ihnen recht, es bedarf einer Einigung über die Finanzierung nach der aktuellen ESF-Förderperiode
wie auch eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für die Schulsozialarbeit in unserem Bundesland. Was macht die Jugend- und Schulsozialarbeit eigentlich, wo werden diese institutionell angesiedelt? Direkt an den Schulen, innerhalb des Einflussbereichs des Bildungsministeriums, oder unabhängig außerhalb? Dazu erwarten wir auch in Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner Vorschläge, mit welchen dieser Problematik Abhilfe geschaffen werden kann. Die Gelder von der EU gilt es weiter zu nutzen. Dass wir sozialpolitische Maßnahmen wie auch andere, beispielsweise für die ländlichen Räume, komplett und dauerhaft aus dem Landeshaushalt aus eigener Kraft finanzieren werden, das bezweifle ich. Im letzten Haushalt 2018/2019 wurden dauerhaft Zuschüsse für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe erhöht. Andere Schritte können mit dem nächsten Haushalt folgen, wie die Erhöhung der Landesförderung von 5,11 Euro auf einen höheren Betrag.
Liebe Kollegen der Linksfraktion, mit diesem Antrag versuchen Sie, der Novellierung des KJfG vorzugreifen. Das können wir nicht mittragen. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD, Thomas Krüger, SPD, und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh mein Gott, mein Gott, mein Gott!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, dass ich zunächst auf die Ausführungen des Abgeordneten Schneider von der AfD eingehe.
Also ich möchte nicht mit Ihnen Ihr Familienbild diskutieren, was ich für antiquiert und überholt halte.