mit Angeboten der Jugendhilfe zu tun haben. Also auch Kinder, die jetzt in solchen Familien großwerden, und gerade, wenn sie im ländlichen Raum leben, brauchen ja in irgendeiner Form eine Infrastruktur, in der sie Freizeit, Geselligkeit, Bildung und dergleichen nachgehen können.
Jetzt zum Antrag der LINKEN: Also, das kann man heute hier klar sagen, wir haben da Handlungsbedarf. Die Ministerin hat es gesagt und auch von unserer Seite, also vonseiten der SPD-Fraktion, wird das nicht anders gesehen. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist 20 Jahre alt, letztendlich sind die Beträge auch noch nie angepasst worden, sondern man hat sie mal auf Euro umgerudelt, und natürlich muss man hier was machen und man wird das auch nicht mehr auf die lange Bank schieben können.
Wir haben unseren beschlossenen Doppelhaushalt. Ich sage Ihnen, ich sehe es nicht als realistisch an, dass wir im Rahmen dieses Doppelhaushaltes da zu Veränderungen kommen werden, aber es muss unser gemeinsames Ziel sein für den nächsten Doppelhaushalt, hier auf der einen Seite die Zuweisungsbeträge, die wir landesseitig zur Verfügung stellen, zu erhöhen. Ob man jetzt Ihrem Vorschlag folgt und die gleich verdoppelt, das halte ich zumindest für diskussionsbedürftig, weil natürlich ist es
so, dass die kommunale Ebene als Träger der Jugendhilfe – als der Träger der Jugendhilfe! – hier eine maßgebliche Rolle spielen muss, nicht nur inhaltlich, sondern natürlich auch finanziell.
Dann sind wir beim Verfahren. Bei der Verfahrensfrage folgen wir einfach dem, was durch die Sozialministerin hier vorgeschlagen wurde, dass wir gucken, dass wir jetzt einen Schritt nach dem anderen machen, und der nächste Schritt heißt einfach Überarbeitung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, sowohl inhaltlich als auch das Thema Förderhöhe. Da sind wir im Diskurs mit unterschiedlichen Akteuren, deswegen werden wir heute Ihrem Antrag hier an dieser Stelle nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Noch mal kurz zur Erwiderung: Frau Bernhardt, ich habe eben noch mal ins SGB VIII geguckt. Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 definiert, wer Jugendlicher ist. Damit habe ich nichts irgendwie Unklares gesagt, sondern deutlich, was es ist. Jugendlicher ist, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“. Deswegen die Frage an Sie, wie Sie das definieren.
Und wo ist Herr Heydorn? Da steht er. Wir setzen da auf Selbstorganisation, in Jugendfeuerwehren zum Beispiel, in Sportvereinen,
Ja, das ist völlig richtig, aber wir sehen eher staatliche Intervention nur dort als geboten an, wo sie wirklich das letzte Mittel sein soll.
In erster Linie geht es uns darum, dass Leute ihre Angelegenheiten selbst organisieren sollen. Wir sind eine Partei, die sich für bürgerliche Freiheiten starkmacht.
Wissen Sie, sehr geehrte Herren von der AfD, ich bin es langsam leid, Sie heute ständig über Gesetzlichkeiten aufklären zu müssen,
Sie müssten schon mal ein bisschen weiterlesen. In Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 4 ist beschrieben, was ein „junger Mensch“ ist.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie doch einfach mal, Sie haben was Falsches gesagt, dann ist es ja gut.)