Protocol of the Session on January 24, 2019

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

der Abgeordnete Herr Butzki.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Der geballte Sachverstand.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja schon viele Debatten in den letzten Jahren gewöhnt im Bildungsbe

reich, oder „gewohnt“ kann man auch sagen, aber das verschlägt einem wirklich die Sprache.

Ich will mal so mit drei Stichpunkten anfangen. Herr Förster, „Werte“ – was Sie der Ministerin unterstellen, ist wirklich, muss ich so sagen, eine Frechheit.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Es hat nichts im Leitfaden zu suchen, das muss ich Ihnen sagen, das steht im Schulgesetz. Soll ich Ihnen das vorlesen, was in den Paragrafen 2 und 3 drinsteht?

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Das weiß doch die Ministerin! Das hat doch nichts im Leitfaden zu suchen!

(Horst Förster, AfD: Habe ich auch nichts von gesagt!)

Und das steht drin, das ist Ihr Punkt 1, den Sie fordern. Der steht im Leitfaden drin, gucken sich das an, da steht eindeutig was von Ursachen drin.

(Horst Förster, AfD: Ihre Reaktion war vielsagend, auf dieses Wort.)

Was Herr Schneider da gerade gefordert hat, das wird doch schon längst analysiert in dieser Richtung.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Lesen bildet!)

Dann der zweite Punkt. Mich haut es ja fast vom Hocker, die Schüler mit der Polizei vorführen zu lassen. Das hat Herr Schneider gesagt, wortwörtlich.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Herr Butzki, hören Sie zu!)

Ich stelle...

(Dr. Ralph Weber, AfD: Niederschwellig zunächst mal durch Mitschüler, so, wie es in der DDR üblich war.)

Jetzt ist bitte Ruhe!

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das sollten Sie vielleicht wissen!)

Es ist Ruhe!

(allgemeine Unruhe)

Alle!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nix!)

Also ich weiß ja nicht, was ich noch anstellen muss, damit hier wirklich mal Ruhe ist. Normalerweise sagt unsere Geschäftsordnung: Wenn ich sage, dass ich jetzt das Wort habe, dann schweigen alle. Dass ich das permanent noch erläutern muss, ist natürlich schwierig. Ich verstehe, es ist eine emotionale Debatte, aber wie gesagt, der Redner hat hier das Wort, Zwischenrufe sind kurz und prägnant, Dialoge sind zu vermeiden. Wenn es etwas bilateral zu klären gibt, haben wir draußen die Lobby.

Jetzt fahren Sie bitte fort, Herr Butzki.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Von der Polizei abholen: Auch wenn man überhaupt einen Gedanken darauf verwendet, nun stellen Sie sich das Bild mal vor, ein Schüler wird wirklich von der Polizei abgeholt,

(Dr. Gunter Jess, AfD: Steht im Leitfaden drin! Steht im Leitfaden drin!)

vorne vor der Schule wird er abgegeben von der Polizei und hinten geht er wieder raus, weil er keinen Bock hat. Also diese Maßnahme ist totaler Schwachsinn, anders kann ich das gar nicht sagen, ich kann sogar gar nicht in den Gedanken mit reinkommen. Auch mit Mitschülern und so weiter, das ist auch ein Problem.

Ich habe es zum Beispiel gemacht, wir hatten eine Schulsozialarbeitern, die hatte ich seit 1998 bei mir an der Schule, mit der habe ich gesprochen. Sie hat den Zugang gekriegt. Da war irgendwie keine Autorität drin, da konnte man auch schon gleich im häuslichen Umfeld so ein bisschen Ursachenanalyse machen und so, da hat das wunderbar funktioniert. Und dafür sind Schulsozialarbeiter/-innen auch da, um solche Dinge zu organisieren.

Und wenn einer hier – das hat Herr Schneider gesagt – in der Schule machen kann, was er will, also was Sie von unseren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern denken, das ist ganz, ganz schlimm, das muss ich so deutlich sagen. Ich kenne überwiegend, und da kann man fast sagen, fast ausschließlich Lehrer, die wollen, dass unsere Kinder einen vernünftigen Schulabschluss machen. Die setzen sich ein, der eine ein bisschen intensiver, der andere vielleicht weniger intensiv,

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

aber alle sind mit dem Herzen dabei, um das zu machen. Und wenn dann kommt, er kann machen, was er will, das ist schon gegenüber unseren Lehrerinnen und Lehrern und allen, die an den Schulen tätig sind, eine große Frechheit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Jens-Holger Schneider, AfD: Netter Versuch, alles aus dem Zusammenhang zu reißen.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD.

(allgemeine Unruhe)

Wir sind in der Abstimmung.

Ich wiederhole noch mal: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3041. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3041 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, bei Zu

stimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – 25 Jahre – Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln, Drucksache 7/3052.

Antrag der Fraktion DIE LINKE 25 Jahre – Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln – Drucksache 7/3052 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 2019 ist für das Land Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Jahr. In diesem Jahr wird die Landesverfassung 25 Jahre alt. In einem für die Linksfraktion beeindruckenden demokratischen Prozess wurde die Landesverfassung von einer Verfassungskommission zwischen 1991 und 1993 ausgearbeitet. Der Entwurf wurde dem ersten Landtag vorgelegt und von ihm ohne Veränderung am 14. Mai 1993 mit Zweidrittelmehrheit bestätigt.

(Thomas Krüger, SPD: Die LINKEN haben zugestimmt?)

Am 23. Mai trat die Verfassung vorläufig in Kraft. Am 12. Juni 1994 wurde der nach Artikel 80 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern notwendige Volksentscheid zur Bestätigung der Verfassung durchgeführt. Sie wurde mit 60,1 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen.

Obwohl auch meine Fraktion verschiedene Änderungsbedarfe in den vergangenen Legislaturperioden gesehen hat, stellen wir fest, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewährt. Sie bildet den Rahmen, innerhalb dessen sich Organisation und Ausübung staatlicher Gewalt zu entfalten hat. Sie ist die Werteordnung, sie ist die Grundordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Und diese Aufgabe hat sie aus unserer Sicht in der Vergangenheit gut erfüllt. Das gilt ohne Wenn und Aber. Die Welt bleibt jedoch nicht stehen, sie dreht sich weiter in Europa, in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern, und es versteht sich von selbst, dass auch die Verfassung diesem Wandel unterworfen sein muss. Deshalb ist es aus unserer Sicht so, dass die Verfassung kein starres Konstrukt ist, sondern sie muss sich der Lebensrealität der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern anpassen, jedoch muss dies behutsam sein.