Protocol of the Session on January 24, 2019

Sie haben schon zugestimmt und das entspricht natürlich nicht unserem Prozedere, aber ich will jetzt nicht päpstlicher sein als der Papst,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Päpstin.)

sondern gebe Herrn de Jesus Fernandes das Wort.

Vielen Dank, Herr Schulte.

Macht es nicht Sinn aus Ihrer Sicht, das Quorum herabzusetzen? Weil bei der Zweidrittelmehrheit, die wir hier benötigen im Parlament, um eine Volksbefragung auf den Weg zu bringen, weiß doch jeder Mensch, dass wir ohne die Regierungskoalition keine Volksbefragung machen können, die ihr nicht gefällt. Kann man die Hürde nicht herabsetzen, wie man das beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss macht, auf ein Quorum von 25 Prozent hier in diesem Hause? Ich glaube, dann würde sogar DIE LINKE mitmachen bei dieser Geschichte.

Herr Kollege de Jesus Fernandes, ich bin ja nicht an jeder Sitzung des Rechts- und Europaausschusses beteiligt gewesen, aber ich bin auch anwesend gewesen und habe mir die entsprechenden Sachverständigen hier angehört. Insoweit ich das in Erinnerung habe, ist es gerade der Punkt gewesen, und das ist ja auch die Kritik vonseiten der Opposition, zumindest der Fraktion DIE LINKE in der Vergangenheit gewesen, dass es eben darum ging, dass nicht mit einer einfachen Mehrheit bestimmte Dinge entschieden werden, sondern mit einer qualifizierten Mehrheit.

Und, Herr Kollege de Jesus Fernandes, der qualitative Unterschied zu einem Untersuchungsausschuss ist ja der, dass es verfassungsrechtlich so ist, dass einer qualifizierten Minderheit hier ein Recht eingeräumt wird, das an sich ein Recht des gesamten Parlamentes ist. Wir reden aber im Zusammenhang mit der Einführung einer Volksbefragung über eine andere Frage, nämlich darüber, ob die Mehrheit in diesem Haus, die normalerweise verfassungsrechtlich das Recht hat, hier mehrheitlich zu entscheiden, ob diese von sich aus im Rahmen eines verfassungsrechtlichen Konsenses das auf breitere Beine stellen möchte, um zu sagen, wir machen das nicht mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit.

Das ist eine ganz andere Frage als die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Bitte schön.

Jetzt bin ich zu Ende mit meiner Rede, Frau Präsidentin.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Ritter, ich habe noch nie infrage gestellt, dass Sie einen ausführlichen Redebeitrag und eine Entschließung damals im Rechtsausschuss gebracht haben. Das will ich hier noch mal deutlich sagen. Ich habe auch nie infrage gestellt, dass Sie diesen Unterausschuss nicht irgendwie angeregt haben, das habe ich noch nie gemacht. Wenn Sie das jetzt so aufgefasst haben, dann will ich das noch mal klarstellen. Das haben Sie damals alles an diesem Tag gemacht. Ich glaube – und das will ich wiederholen –, das war vor dem Hintergrund, dass Sie politisch voreilig ausgestiegen sind vor der Sitzung, um das so ein bisschen einzufangen und zu relativieren. Aber das, was Sie da gemacht haben, habe ich gar nicht infrage gestellt. Das vielleicht noch mal zur Klarstellung, wenn es jetzt um die inhaltliche Auseinandersetzung zwischen uns beiden geht.

Vielleicht ist es dann auch mal angebracht, dass Sie die Gelegenheit irgendwann nutzen und sich dazu, was Sie zweimal behauptet haben, dass die Koalitionäre im Ausschuss daraufhin nicht reagiert haben, noch mal äußern, weil es definitiv so war, dass ich dort gesprochen habe. So viel zu dieser Thematik.

Jetzt aber noch mal dazu, weil Sie ja versuchen, hier zu suggerieren, dass das Wort „würdigen“, was in Ihrem Antrag steht, „25 Jahre – Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln“, ausreichend ist. Wenn Sie das wirklich glauben, dann ist das Ihre Einschätzung. Ihren Satz, den Sie zitiert haben, will ich noch mal für die Öffentlichkeit hier vorlesen: „Die Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns hat sich grundsätzlich bewährt.“ Das ist der einzige Satz, den man …

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Hätten Sie mal meiner Rede zugehört, Herr Renz!)

Ehrlich gesagt, fällt mir das schwer...

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Und laufen Sie nicht immer rein und raus, dann würden Sie das mitbekommen! Das geht mir echt jetzt langsam gegen die Schnur!)

Also der Vorwurf, dass ich rein- und rauslaufe, Frau Bernhardt, ist nun wirklich nicht angebracht, wenn ich 95 Prozent der Zeit hier sitze,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, sind Sie, aber da müssen Sie gefehlt haben.)

aber okay.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Aber wenn das der einzige Satz ist, den Sie als würdig betrachten, dann sage ich noch, das ist für mich keine Würdigung.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, dann ist das Ihre Meinung.)

Sie müssten auch, finde ich, zur Kenntnis nehmen, dass das, was in einem Antrag steht und was Sie hier sagen, verschiedene Dinge sind. Und wenn Sie Ihre Würdigung, ein Bewähren der Verfassung dann auch noch einschränken mit dem Wort „grundsätzlich“, dann stellt sich doch die Frage, warum Sie mit solchen Formulierungen arbeiten, sie habe sich „grundsätzlich“ bewährt.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Weil es Änderungsbedarf gibt.)

Nein, weil ich glaube, aus Ihrer Sicht ist es nicht Ihr Ding.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Hören Sie doch auf, uns was zu unterstellen, und hören Sie zu!)

Ich habe gerade noch mal nachgeschaut, vor fünf Jahren haben wir eine Festveranstaltung gemacht zum Thema „20 Jahre Verfassung in M-V“. Eine Festveranstaltung – das ist eine Würdigung, wie sie eine CDU-Landtagsfraktion versteht.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, warum machen Sie jetzt keine? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und das sage ich Ihnen, die Berichterstattung war damals wie folgt, Herr Rehberg wurde zitiert: „Es war nicht ohne Risiko, einen Volksentscheid durchzuführen“, erinnerte sich Herr Rehberg an die damalige Situation. Und warum war das so? Weil die PDS, heute DIE LINKE, vor dem Volksentscheid mit einer großen Kampagne versucht hat, die Staatsziele unter anderem um das Recht auf Arbeit zu erweitern. Sie sammelten 65.000 Unterschriften.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ist das schlimm?)

Da sich im Landtag trotzdem keine Mehrheit, keine Änderung vor dem Volksentscheid fand, rief die PDS zur Ablehnung auf.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Böse!)

Das auch mal so, um den geschichtlichen Kontext hier noch mal aufzurufen, was eine Verfassung bedeutet, wie man sich positioniert hat.

Sicherlich ist es legitim, dass Sie damals gesagt haben, der eine oder andere Punkt ist nicht darin vorgekommen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber dann tun Sie doch bitte heute auch nicht so, als wenn Sie die Vorreiter sind beim Thema Verfassung,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, hör doch auf! Wenn du eine Feier willst, dann mach einen Antrag, und dann ist es gut!)

und versuchen Sie nicht, uns auf diese Art und Weise hier politisch in irgendeine Ecke zu schieben!

Schönen Dank, Herr Ritter, dass Sie mir noch mal zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Politik ohne Inhalt!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3052 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Freie Wähler/BMV abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3052. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3052 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Strategie der Landesregierung zum Projekt ,Nordstream II‘“.

Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Strategie der Landesregierung zum Projekt „Nordstream II“

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Wildt.