Protocol of the Session on January 23, 2019

und dass auch klar ist, dass, wenn bis heute mit großer Mehrheit unterstützt wird, dass wir das natürlich auch umsetzen. Diese Frage, wenn wir uns selber als Regierung hinsetzen mit den Parlamentariern, ich mehrere Runden bei mir im Büro drehe, damit wir eine gute Lösung hinkriegen und das hier breitgetragen wird, die Frage, ob wir das denn umsetzen – mit Verlaub –, die stellt sich wirklich nicht, weil darauf kann man vertrauen.

(Thomas Krüger, SPD: So ist es! So ist es! – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Die Frage wurde nicht gestellt.)

Man muss vielleicht mit der Lösung nicht einhundert Prozent einverstanden sein, aber Sie können darauf vertrauen, dass wir es umsetzen und dass wir es möglichst so umsetzen, dass es Klarheit und Rechtssicherheit gibt. Wir sind ja auch im Gespräch mit den Kommunen.

(Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Ich will mich an der Stelle noch mal ausdrücklich beim Innenminister und beim Finanzminister bedanken, die nämlich viele Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt haben, damit wir das nachher auch gut umsetzen. Aber eins ist ganz klar: Die heutige Lösung –

und das haben mir viele Bürgergespräche gezeigt – führt auch zu Ungerechtigkeiten, Unklarheiten. Ich denke immer noch an den älteren Rentner, der bei mir sozusagen im Bürgerforum war und ganz aufgelöst war, weil er einen Monsterbescheid –

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.)

ich muss es wirklich mal so sagen – bekommen hat und gar nicht wusste, wie er das hinkriegen soll mit seiner kleinen Rente. Es gab ja auch jetzt Ungerechtigkeiten.

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Ich glaube, dass die jetzige Lösung gerechter wird. Wir müssen im Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge tragen, dass es auch möglichst rechtssicher formuliert wird. Da werden Sie ja sicherlich alle auch noch mal kritisch draufschauen. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn heute das Signal von diesem Parlament ausgeht, dass wir sagen, die Bürgerinnen und Bürger haben ein Thema angesprochen, alle haben sich dieses Themas in unterschiedlicher Art und Weise angenommen, und wir haben jetzt eine Lösung, die gehen kann, die bundesweit in meinen Augen die beste Lösung ist,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben wir doch aber gar nicht gefragt.)

wenn sie vielleicht auch nicht von jedem Einzelnen beklatscht wird. Deshalb würde ich mich heute sehr freuen über Unterstützung, damit wir es dann auch umsetzen können. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Bei dieser ausufernden Debatte habe ich mich inzwischen gefragt, wie ich die Sache wohl beurteilen würde, wenn ich auf der Tribüne säße. Da ist mir die Überschrift eingefallen, dass dieses Parlament sich heute zur Hausaufgabe gemacht hat, der Öffentlichkeit einmal vorzuführen, wie Demokratieverdrossenheit erzeugt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Wir haben ein kompliziertes Thema, das lange bearbeitet wurde, und wir haben uns heute überwiegend damit beschäftigt oder gehört, wer wie wann die Nase vorn hatte oder wer was verschlafen hat, mit interessanten Ausführungen ins Tierreich sogar.

(Torsten Renz, CDU: Und wer eine 180-Grad-Wendung vollzogen hat.)

Ja, es steht inzwischen fest, nach einem langen Entscheidungsprozess oder Findungsprozess, durch klare Ankündigung der Regierung, dass die Eckpunkte im Wesentlichen feststehen. Die Eckpunkte sind, die Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft zum 01.01.2020.

(Thomas Krüger, SPD: Begrüßen Sie es doch einfach mal!)

Ferner steht fest, rückwirkend zum 01.01.2018. Also auch ein ganz entscheidender Punkt: Stichtagsregelung. Das wird im Grunde von allen begrüßt.

(Thomas Krüger, SPD: Dann bitte! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Was also offen ist nach dem Ganzen, ist die Frage der Ausgestaltung dieser Übergangsregelung. Dazu haben wir heute relativ wenig gesagt. Die Spatenstichregelung ist aus meiner Sicht – da kann ich nur dem Minister beipflichten – schon eine klare Regelung. Was mit den Beitragsbescheiden gesagt wird, geht noch ein Stück weiter. Das wird sicher zu bedenken sein und ist erst heute auf den Tisch gekommen.

Eins ist klar, so eindeutig ist diese Regelung auch nicht. Sie wird nicht alle Streitigkeiten beseitigen, im Gegenteil. Wir wissen genau, wie in der Rechtsprechung, in Prozessen die Entwicklung ist. Da ist ein Bescheid, der dann aus formellen Gründen aufgehoben wird, der wird durch einen anderen ersetzt. Was ist zum Beispiel, wenn im Jahre 2018 ein schon früher bestehender, aber nicht rechtskräftiger Bescheid geändert wird, aufgehoben wird? Was gilt dann? Das sind also komplizierte Fragen.

Aber nochmals: Das ganz Wesentliche ist durch Ankündigung der Landesregierung entschieden. Darüber brauchen wir hier nicht stundenlang zu diskutieren, aber wir tun es,

(Thomas Krüger, SPD: Genau das denke ich auch gerade. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

und ganz offensichtlich nur mit dem Ziel, der Öffentlichkeit klarzumachen, wie gut man selbst ist und wie schlecht die anderen sind. Auch nur so ist zu verstehen, dass uns immer wieder der Kannbescheid vorgehalten wird. Das war ein Einstieg, den wir gebracht haben, ja, die Sache ins Parlament gebracht haben. Ein Satz, den ich hier zitiere – damit höre ich auch auf – in dieser, selbst in dieser Historie der Einbringung, lautete: „Der beste Straßenausbaubeitrag ist der beste, der nicht erhoben wird.“

So, unser Ziel war klar. Wir sind aber im Ausschuss auch schlauer geworden. Aber nochmals: Über die Übergangsregelung können wir im Detail reden, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Halt! Ich habe noch eine Frage. – Marc Reinhardt, CDU: Zu spät.)

Die Frage ist zu spät, Herr Renz. Da hätten Sie sich vorher schon anstellen müssen.

Jetzt hat für die Fraktion der AfD das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste!

Zunächst mal möchte ich Frau Ministerpräsident noch mal daran erinnern, wenn Sie gesagt haben an die

Adresse der Linksfraktion, dort wäre die Bürgerbeteiligung verhindert worden: Erstens war es die gesamte Opposition, und was verhindert wurde, war keine Bürgerbeteiligung, sondern die Ausweitung, die Verfassungsänderung, um der Regierung ein zusätzliches Machtinstrument zu geben,

(Thomas Krüger, SPD: Das ist doch Quatsch! Das wissen Sie!)

nämlich Fragen an die Bürger stellen zu können, an denen weder die Bürger noch irgendeine parlamentarische Minderheit beteiligt wären.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch! Es gibt keine Angebote an uns.)

Und dass wir das ablehnen, das war schon klar.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jochen Schulte, SPD: Herr Weber, das ist schlichtweg nicht wahr.)

Im Übrigen, Herr Renz – vielleicht können Sie dann nachher auch Ihre Frage noch anbringen –, wenn Sie sich hier hinstellen und es als besondere Feierstunde empfinden, dass Sie sich haben einigen können in der Regierung, dann zeigt das doch nur, wie weit die Gräben eigentlich auseinandergegangen sein müssen, damit Sie jetzt hier nach vielen Debatten und ich weiß nicht wie vielen Überlegungen einen Entwurf präsentieren können. Das dazu.

(Thomas Krüger, SPD: Haben Sie auch inhaltlich etwas beizutragen?)

Punkt 2: Stichtagsregelung. Die Stichtagsregelung ist der Spatenstich.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Die Menge der Urteile, die es dazu gibt, zeigt, dass es keineswegs eine ganz sichere rechtliche Grundlage wäre. Wir haben eindeutig gesehen, Stichtagsregelung Spatenstich würde bedeuten, dass jede Kommune beispielsweise Baugrundgutachten, die angefangen wurden Jahre, bevor die Maßnahme durchgeführt wurde, plötzlich als den ersten Spatenstich

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Das müssten Sie eigentlich wissen. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

der entsprechenden Maßnahme verkauft und immer noch ihre entsprechenden Bescheide verschicken könnte.

Im Übrigen – das hat inzwischen ja auch der „Nordkurier“ berichtet – heißt es, dass bis ins Jahr 2005 hinein durchgeführte Maßnahmen weiter mit Beitragsbescheiden überzogen werden könnten. Insofern ist das weder eine rechtssichere noch gerechte Lösung. Da ist das, was die Freien Wähler/BMV vorgeschlagen haben – Stichtag Bescheid zum 01.01.2018 – eine klarere Regelung. Außerdem würden dann die Gemeinden, die ihre Bescheide immer noch nicht verschickt haben, die da rum

bummeln, irgendwann auch mal gesagt kriegen, jetzt geht eben nichts mehr. Das wäre die bessere Lösung. Wir sperren uns mitnichten dagegen, eine noch bessere zu finden. Wenn die Regierung so schlau ist, dann kann sie uns ja mal weitere, entsprechende Vorschläge vorbereiten.

Herr Professor Weber, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

Danke schön.