Protocol of the Session on January 23, 2019

Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Da heute offensichtlich der Wettbewerb ausgerufen worden ist, wer zuerst eine Idee hatte, möchte ich der Fairness halber dazu ausführen, sehr geehrte Kollegin Wippermann, dass neben Herrn Kollegen da Cunha auch

(Marc Reinhardt, CDU: Auch andere Leute!)

Ihr, unser geschätzter Kollege Verkehrsminister auf uns zugekommen ist und genau diese Frage angeschoben hat, die uns bewogen hat, uns schon mal im Vorfeld damit zu befassen. Also hierzu haben offensichtlich viele beigetragen.

Die Stoßrichtung ist absolut richtig. Ich denke, dass niemand hier im Haus ernsthaft etwas gegen den vorliegenden Antrag haben kann. Mit ihm sollen die Betreiber von Herbergen von unnötigem bürokratischen Aufwand entlastet werden. Man kann es heute kaum noch einem erklären, Sie haben es schon ausgeführt, dass beim Check-in in einer Herberge der Füllfederhalter gezückt werden muss, während für viele Menschen jetzt schon Realität ist, das ich über das Smartphon einkaufe oder andere Dinge tätige. Das sollte im 21. Jahrhundert anders gehen, warum also nicht auch bei Beherbergungsbetrieben im Lande, denn dafür sind die Beherbergungsbetriebe, dafür ist der Tourismus im Land einfach zu wichtig.

2016 haben wir erstmals rund 30 Millionen Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erfasst und der Marktanteil unseres Bundeslandes am Tourismus in Deutschland liegt weiterhin erfreulicherweise hoch. Mecklenburg-Vorpommern steht an der Spitze der Inlandreiseziele. Dabei ist die Bettenauslastung in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Nach wie vor strömen Jahr für Jahr Millionen von Urlauberinnen und Urlaubern an die Küste und an die Seenplatte. Einige Regionen konnten sich um den Jahreswechsel herum nicht mehr vor dem Ansturm von Gästen retten, und wir reden nicht über den Sommer, sondern wir reden über den Jahreswechsel. So stand mancherorts eine einhundertprozentige Auslastung zu Buche.

Sowieso war 2018 für unser Bundesland ein erfolgreiches touristisches Jahr.

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Allein von Januar bis Oktober 2018 durften wir uns über mehr als 7 Millionen Gäste und gut 28 Millionen Übernachtungen freuen. Die Folge: Die Wertschöpfung aus den Tourismus- und Übernachtungszahlen ist so hoch wie nie zuvor. Beinahe ein Fünftel aller Erwerbstätigen im Land hat einen Arbeitsplatz, der vom Tourismus abhängt. Das ist ein Spitzenwert im Ländervergleich. 1,7 Milliarden Euro werden jährlich für Beherbergungsleistungen ausgegeben. Jeder vierte bis fünfte Euro der Gesamtausgaben der Gäste fließt in diesen Bereich.

Wir haben mehr als rund 3.000 Beherbergungsbetriebe für unsere Gäste, egal, ob diese auf Rügen, Hiddensee, in Vorpommern oder an der Mecklenburgischen Ostseeküste, in Westmecklenburg, in der Mecklenburgischen Schweiz, der Seenplatte, auf dem Fischland-Darß oder auf Usedom beheimatet sind. Wir müssen die digitale Entwicklung dieser Betriebe landesweit voranbringen, denn die Betriebe sind der zentrale Baustein des Tourismus im Urlaubsland Nummer eins.

Die melderechtlichen Anmeldungen in der jeweiligen Beherbergungsstätte erfolgen nach wie vor auf dem Meldeschein und dieser ist immer noch für sich und handschriftlich unterschrieben. Das passt aber nicht mehr in die digitale Zeit, die links und rechts Vorteile für Unternehmen und Verbraucher möglich macht. Es braucht also eine melderechtliche Regelung, die den digitalen Check-in ermöglicht. In anderen Bereichen gibt es bereits zu diesen Unterschriften Regelungen, auch das wurde schon ausgeführt. Eine entsprechende Passverwaltungsvorschrift sieht unter anderem die Möglichkeit vor, die antragstellenden Personen auf einem elektroni

schen Unterschriftenpad unterschreiben zu lassen. Diejenigen, die in letzter Zeit in der Verwaltung gewesen sind, haben das auch bei ihrem Personalausweis oder bei anderen Dingen erfahren, dass das einfach auf ein elektronisches Pad übertragen wird.

Das Bundesmeldegesetz-Verwaltungsvorschrift enthält zu der Thematik keine entsprechende Regelung. Wir werden die Anregungen des Landtages in jedem Fall mitnehmen und auch die rechtliche Umsetzung angehen. Die Zielstellung ist klar: Der digitale Check-in soll möglich werden, und zwar so schnell wie möglich.

Gerne greift die Landesregierung auch die Bitte auf, sich entsprechenden Initiativen anzuschließen und möglicherweise im Bundesrat oder mit anderen gemeinsam aktiv zu werden. Die Zukunftsfähigkeit der Beherbergungsbetriebe im Land sollte zentrales Anliegen der kompletten Landesregierung sein. Deswegen ist ein solcher Weg auch vollkommen richtig, schließlich sind es die Betriebe, die unmittelbar auf gesellschaftliche Trends und Nachfragewünsche reagieren müssen. Wir müssen dafür die Voraussetzungen schaffen. Wir sollten alles daransetzen, dass den Betrieben dabei nicht noch Steine in den Weg gelegt werden.

Sollte das Parlament heute für diesen Antrag stimmen, werden wir selbstverständlich zügig Bericht im entsprechenden Ausschuss über das Ergebnis erteilen. Und, wie gesagt, ich habe bei uns im Haus durchgestellt, dass wir den Weg schon angehen sollen, damit wir nicht noch einen Bericht nachher machen, sondern, wenn es sich umstellen lässt, das möglicherweise noch bis in den Sommer hinein hinkriegen sollten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Hersel.

Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Ich bin etwas verblüfft, was die Koalition uns heute hier im Rahmen ihrer groß angekündigten digitalen Agenda vorlegt. Wir verhandeln heute allen Ernstes einen rechtlichen Prüfauftrag zur Verwendung digitaler Unterschriften. In Zeiten, in denen wir einem kleinen Kasten sagen, was wir kaufen möchten, und was im Handumdrehen geliefert wird, wirkt Ihr Antrag wie eine surreale Posse.

Seit knapp zehn Jahren wird der Personalausweis in Form einer Scheckkarte in Umlauf gebracht. Äußerlich eher pragmatisch, verbirgt sich im Innern ein sogenannter RFID-Chip, auf dem die Ausweisdaten gespeichert sind. Das ist die gleiche Technologie, die wir mittlerweile des Öfteren an Supermarktkassen beobachten können. Vielleicht ist es dem einen oder anderen schon aufgefallen, dass beim elektronischen Zahlvorgang die Bankkarte nur noch an das Empfangsgerät gehalten werden muss. Während Planung und technische Umsetzung des kontaktlosen Bezahlens schon seit Jahren vorangetrieben werden, befassen wir uns noch mit der rechtlichen Prüfung unserer Möglichkeiten.

Meine Damen und Herren, Ihr Antrag möchte eine erhebliche Bürokratieentlastung durch den papierlosen Check-in erreichen. Dabei ist es aus meiner Sicht relativ unerheblich, ob ich meine persönlichen Daten handschriftlich oder digital bestätigen muss, denn, egal ob physisch oder elektronisch, Beherbergungsstätten müssen die Daten eines jeden Gastes aufnehmen und aufbewahren, so will es das Bundes- und Landesmeldegesetz.

Wollen Sie den Tourismus in unserem Land stärken und modernisieren, denken Sie einmal ernsthaft über die antiquierte Dokumentationspflicht für Beherbergungsstätten nach. Bei diesem Vorhaben wäre eine rechtliche Prüfung immanent und Ihr Antrag obsolet. Der Antrag ist mithin falsch. Mit der digitalen Unterschrift entlasten Sie die Gastbetriebe nicht, Sie verlagern lediglich die Bürokratie. Diesen Ritt auf dem Amtsschimmel tragen wir nicht mit und lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ach, Herr Hersel, wissen Sie, da muss man gar nicht verblüfft sein. Tun Sie doch nicht so, zumal Sie ja den Antrag ablehnen! Also sind Sie auch nicht sonderlich bereit

(Sandro Hersel, AfD: Sie ja offensichtlich auch nicht.)

für die Gastronomen und für die Tourismusbranche etwas in Gang zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in deutschen Hotels besteht trotz fortschreitender Digitalisierung immer noch die Pflicht zur handschriftlichen Unterzeichnung des Meldescheines. Das geht aus Anlage 6 der Meldescheinverordnung hervor. Ein sogenannter Hotelmeldeschein ist handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Unterschriftsleistung auf einem elektronischen Unterschriftspad hingegen ist daher rechtlich nicht möglich. Der elektronische Check-in würde technisch aber ebenso über die Einverständniserklärung via Mobilfunk-App funktionieren, nur rechtssicher ist auch das aktuell eben nicht.

Jetzt darf man sich fragen, warum ist das noch so. Hintergrund sind möglicherweise berechtigte sicherheitspolitische Argumente, zum Beispiel, dass eine analoge Unterschrift mehr Fahndungserfolge bringt als eine digitale Unterschrift. Ich weiß jedoch nicht, ob sich das statistisch belegen lässt. Ich frage mich aber, warum Gäste im privaten Bereich ohne jeden Meldeschein und ohne jede Registrierung beherbergt werden. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass die Sharing Economy an Bedeutung gewinnt. Die Anzahl nicht registrierter privater Vermieter steigt damit ebenso. Sollte mit den derzeitigen Regelungen zu den Hotelmeldescheinen also auch die Notwendigkeit von Fahndungs- oder Aufklärungserfolgen abgestellt werden, kann ich nur eins sagen: Sicherheitspolitisch spricht wahrscheinlich eines eher für eine verbindlichere Regelung im privaten Bereich als gegen digitale Hotelmeldescheine.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag zur Prüfung notwendiger rechtlicher Anpassungen ist zustimmungswürdig. Die Meldescheinverordnung stammt vom 27. Juni 1997. In das Jahr 2019 passt sie nicht mehr. Der digitale Wandel ist an der Meldescheinverordnung offensichtlich spurlos vorübergegangen. Hier ist deutlich festzustellen, dass die Kritik des DEHOGA absolut berechtigt ist. Konsequent zu Ende gedacht, muss eine positive Prüfung des Antrages zu einer Bundesratsinitiative führen. Der Minister für Inneres und Europa hat in seinen Darlegungen auch deutlich ausgeführt, dass man das aufgreifen wird und entsprechende Aktivitäten einleiten wird.

Diese Bundesratsinitiative zielt natürlich auf das Bundesmeldegesetz ab. Insofern verstehe ich den vorliegenden Antrag auch als Ansporn für die Landesregierung. Wir reden heute über fehlende rechtliche Möglichkeiten zur digitalen Unterschrift. Ich frage mich aber auch, ob die technischen Möglichkeiten – insbesondere die erforderliche Infrastruktur – in diesem Lande in ausreichendem Maße gegeben sind. Für die Optionen der Meldung via Mobilfunk-App kann ich dies für weite Teile des Landes ausschließen. Sollten wir also eine Bundesratsinitiative starten, würde das in Berlin insbesondere dann ernst genommen, wenn eingeforderte rechtliche Möglichkeiten auch technisch umgesetzt werden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Papierlose Prozesse sind natürlich immer eine feine Sache, vor allem in der Theorie. Man spart Zeit, Geld und man schont die Umwelt. In der Praxis sieht es meist ein wenig anders aus, zumindest auf meinem Schreibtisch, und das trotz papierlosem Landtag. Aber Spaß beiseite und zurück zum vorliegenden Antrag.

Bereits 2015 wurde, wie bereits erwähnt, das Meldegesetz geändert. Dabei wurde der Passus gestrichen, dass der Gast beim Check-in alles per Hand ausfüllen muss. 2016 erfolgte die rechtliche Gleichstellung zwischen handschriftlicher und digitaler Unterschrift. Theoretisch hätte also der Gesetzgeber ein Jahr später wieder an das Meldegesetz rangemusst. Da das aber nicht passiert ist, müssen Beherbergungsbetriebe nach wie vor alles ausdrucken und den Gast per Hand unterschreiben lassen.

Aus dieser Perspektive betrachtet, Frau Kollegin Wippermann, finde ich es gut, dass die SPD das Thema heute hier auf die Tagesordnung geholt hat. Allerdings kommt Ihr Antrag mal wieder ein wenig blutleer daher,

(Jochen Schulte, SPD: Ah!)

und das ist dann auch schon sehr freundlich formuliert, denn die einzige Forderung ist ja, dass die Landesregierung ein halbes Jahr lang prüfen soll,

(Zuruf von Susann Wippermann, SPD)

welche rechtlichen Anpassungen notwendig sind, um den papierlosen Check-in zu ermöglichen.

Aus meiner Sicht müsste der zuständige Minister mithilfe seiner Expertinnen und Experten im Hause dazu bereits heute auskunftsfähig sein. Seitdem Sie den Antrag eingereicht haben, sind ja mindestens 14 Tage ins Land gegangen, und vermutlich ist die Idee, ihn zu stellen, noch um einiges älter. So einen Bericht des Ministeriums hätte man mit Sicherheit auch einfach im Ausschuss abfordern können. Aber nun liegt ja dieser Antrag vor.

Ich kann über Ihre Motivation für das gewählte Vorgehen letztlich nur spekulieren. Mir scheint, es geht der SPD aber auch darum, endlich mal wieder einen Tourismusantrag in den Landtag zu bringen und die Initiative auf diesem Gebiet nicht ausschließlich der CDU zu überlassen beziehungsweise gegen gute Anträge der Linksfraktion zu stimmen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Das war die Motivation!)

Meine Damen und Herren, wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, denn das Anliegen an sich ist unzweifelhaft eine sinnvolle Sache. Ob die Einführung des papierlosen Check-in allerdings eine Abmilderung des Personalmangels bewirkt,

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist nicht das Thema hier!)

wie Sie es in Ihrer Begründung aufgeschrieben haben, wage ich zu bezweifeln, denn die Ursachen dafür liegen dann doch eher woanders. Und genau da würde ich mir insbesondere von der SPD wünschen, dass sie nicht nur beim Thema „Papierloser Check-in“ so engagiert ins Plenum geht und Forderungen an die Landesregierung stellt, sondern auch bei anderen, für den Tourismus wichtigen Fragen.

Was meine ich damit? Zum Beispiel die Themen „Bezahlbarer Wohnraum“ oder „Gute Löhne und vernünftige Arbeitsbedingungen in der Branche“, denn da wird es auf der Habenseite der gesamten Landesregierung doch etwas dünn. Außer ein paar warmen Worten in den Aktuellen Stunden ist in diesen Bereichen wenig passiert. Ich erinnere hier nur an die Debatte zum Saisonzuschuss. Unseren Antrag dazu haben Sie ja seinerzeit abgelehnt. Da hätten wir tatsächlich etwas in Sachen Personalbindung auch in der Nebensaison verbessern können. Aber das war natürlich kein simpler Prüfauftrag, der niemandem wehtut, sondern etwas Handfestes.

Also zusammengefasst: Ich freue mich schon auf die Ausführungen des Ministers im Fachausschuss und hoffe, dass es nicht nur bei der Prüfung bleibt, sondern konkrete Vorschläge für eine Umsetzung des Anliegens folgen werden. Von einem Zeitplan zur Umsetzung steht ja leider auch nichts in Ihrem Antrag.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Aber falls diesbezüglich nichts geplant ist, können Sie sich darauf verlassen, dass mein Kollege Torsten Koplin und ich, Sie gern daran erinnern werden. Glücklicherweise sitzen wir beide ja im für das Thema Tourismus zuständigen Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.