Protocol of the Session on December 14, 2018

Die Landesregierung stellt allgemein gestiegene Sicherheitsanforderungen fest und verbessert nach eigener Aussage oder verbessert auch tatsächlich die sicherheitstechnische Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Laut der Landesregierung sind die Bedarfe der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Torsonden in diesem Jahr gedeckt worden. Dennoch verfügen zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Gerichte und Staatsanwaltschaften unseres Landes über Torsonden sowie Röntgenscangeräte für Gepäck. Außerdem werden die vorhandenen Torsonden nicht durchgängig eingesetzt, sondern nur bei konkreten Anhaltspunkten für ein Sicherheitsrisiko und stichprobenartig. Die derzeit durchgeführten Sichtkontrollen reichen jedoch nicht aus, um mitgeführte Gegenstände wie Schusswaffen und Messer zu entdecken und abzunehmen. Um die Sicherheit der Justiz zu erhöhen, müssen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Torsonden und Röntgenscangeräte für Gepäck verfügen und sie müssen diese auch während der Sprechzeiten einsetzen.

Interessant ist auch Folgendes, was sich ebenfalls aus einer Kleinen Anfrage von mir ergibt: Um die Sicherheit zu erhöhen, haben Gerichte und Staatsanwaltschaften in diesem Jahr Schutzwesten bekommen, und zwar für Justizwachtmeister und Gerichtsvollzieher. Wofür braucht man diese Westen? Natürlich zum Schutz vor Angriffen mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen. Das ist auch in Ordnung, aber mein Verständnis von Prävention geht weiter. Nicht nur bei einigen Mitarbeitern sollte für mehr Sicherheit gesorgt werden, für alle Mitarbeiter, aber vor allem auch für die Bürger, die die Gerichte besuchen, muss die Sicherheit erhöht werden. Auch vorhandene Alarmknöpfe helfen nicht, wenn erst eine Waffe gezückt wird. Prävention beginnt am Einlass mit systematischen und umfassenden Kontrollen. In Brandenburg ist man schon weiter, dort gibt es auch für Gepäck Röntgenscangeräte. In Berlin ist bereits beschlossen worden, dass Torsonden überall, während der gesamten Sprechzeiten genutzt werden sollen.

Die Landesregierung argumentiert, die bestehenden Sicherheitsrisiken werden abgewogen mit dem Ziel einer möglichst offenen und bürgernahen Justiz. Wer mit „offener Justiz“ argumentiert, dem halte ich entgegen, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wenn wir die Sicherheit in der Justiz durch bessere Kontrollen erhöhen, ist beiden geholfen: den Bürgern und den Mitarbeitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Für eine bürgernahe Justiz sind wir auch. Wer für eine bürgernahe Justiz ist, muss sich aber schon mal fragen lassen, welchen Sinn dann die Gerichtsstrukturreform eigentlich hatte, denn dort ist ja bekanntlich die Hälfte aller Amtsgerichte geschlossen und die Wege zu den Gerichten sind für viele Bürger erheblich weiter worden. Bürgernah ist das jedenfalls nicht.

(Vizepräsidentin Beate Schupp übernimmt den Vorsitz.)

Neben der technischen Ausstattung muss aber eigentlich – und das ist vielleicht sogar der entscheidendste Punkt, sehr wahrscheinlich – auch die personelle Ausstattung verbessert werden, um den Schutz und die Sicherheit in der Justiz zu verbessern. Für die flächendeckende und durchgehende Verwendung der Sicherheitstechnik werden ausreichend qualifizierte Justizwachtmeister benötigt. Es genügt eben nicht, nur die Sicherheitsgeräte zu haben, die Behördenleiter müssen auch das Personal haben, um diese Geräte einzusetzen. Das ist nach meiner praktischen Erfahrung, wie ich aus meinen Gesprächen vor Ort in Gerichten erfahren habe, das häufigste Problem, dass Behördenleiter sagen, Torsonden sind ja gut, viele haben auch schon Torsonden, aber ich kann sie gar nicht einsetzen, weil die Wachtmeister überlastet sind und gar nicht die Zeit haben, diese Kontrollen durchzuführen.

Zum Abschluss schon jetzt ein Wort zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Hier geht es im Wesentlichen darum, dass eben nicht ständig kontrolliert werden soll, sondern nur bei Bedarf. Diesem Änderungsantrag folgen wir nicht, weil das ja eigentlich schon die jetzige Situation ist. Bereits jetzt ist es so, dass die Behördenleiter entscheiden können, zum Beispiel bei bestimmten, möglicherweise besonders gefährlichen Gerichtsverhandlungen, also bei Bedarf sage ich mal, dass man Torsonden einsetzt. Unsere Kleinen Anfragen haben ergeben, dass die jetzige Situation einfach nicht ausreicht. Wir müssen die Sicherheitssituation verbessern, sodass wir diesem Änderungsantrag nicht folgen können.

Wir bitten insgesamt um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Justizministerin Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sicherheit in der Justiz“ – das heißt hier, Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes und natürlich auch für alle Besucher der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Diese Sicherheit ist uns allen wichtig, Herr Dr. Manthei. Das eint uns in dieser Sache. Sie können sicher sein, dass wir uns sehr intensiv und gewissenhaft um die Gewährleistung dieser Sicherheit kümmern und auf sich verändernde Gefährdungslagen reagieren. Erst am 20. Juni dieses Jahres habe ich dazu im Rechtsausschuss informiert. Und, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung zu den zwei in der Antragsbegründung und auch eben noch mal hervorgehobenen Einzelfällen.

Der unter Bezugnahme auf die Drucksache 7/2222 aufgeführte bedauerliche Fall der Bedrohung und körperlichen Verletzung einer Gerichtsvollzugsperson am 29. Mai 2018 hat sich eben nicht innerhalb eines Gerichtsgebäudes ereignet. Dies gilt auch für den weiteren in der genannten Drucksache benannten Fall der Bedrohung und Beleidigung einer Obergerichtsvollzieherin am 16. Oktober 2017 im Amtsgerichtsbezirk Stralsund. Auch dieser Fall fand nicht innerhalb eines Gerichtsgebäudes statt. Das macht die Vorfälle – das will ich hier klar sagen – natürlich nicht besser, ganz im Gegenteil, aber es macht auch deutlich, dass sie selbst dann nicht verhindert hätten werden können, wenn die in dem Antrag aufgestellte Forderung bereits umgesetzt worden wäre.

Damit nun aber zum Antrag selbst: Meine Damen und Herren, gerade angesichts der besonderen Bedeutung der Sicherheit in der Justiz ist eine Arbeitsgruppe „Sicherheit der Justiz“ eingerichtet worden, in der das Justizministerium mit Vertretern der Gerichte und Staatsanwaltschaften, des Landeskriminalamtes, des Betriebes für Bau und Liegenschaften sowie den Interessenvertretungen, also dem Hauptstaatsanwaltsrat, dem Hauptrichterrat und dem Hauptpersonalrat zusammenarbeitet. Die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe mündeten in einem Rahmensicherheitskonzept für die Gerichte und Staatsanwaltschaften unseres Landes. Auf dessen Grundlage wurde für jede einzelne Dienststelle ein individuelles Sicherheitskonzept erarbeitet, das grundsätzliche Festlegungen zu Maßnahmen und Handlungsabläufen sowie zur Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten enthält.

Die Sicherheitskonzeptionen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften beruhen dabei maßgeblich auf einer Erwägung, die Sie auch schon genannt haben, nämlich zum einen auf der Abwägung der Sicherheitsrisiken und zum anderen auf dem Leitbild einer möglichst offenen und bürgernahen Justiz. Natürlich sind diese Sicherheitskonzeptionen fortwährend auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls der Gefährdungslage anzupassen. So wurden auf der Grundlage dieses Rahmensicherheitskonzeptes und des Sicherheitskonzeptes für die einzelnen Dienststellen alle angemeldeten Bedarfe an Torsonden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gedeckt. Das bedeutet konkret, dass bis auf das Oberlandesgericht Rostock und die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock, bei denen ein entsprechender Bedarf nach intensiver Prüfung nicht gesehen worden ist, sowie das

Justizzentrum der Fachgerichte in Schwerin, bei dem es eher an der räumlichen Möglichkeit mangelt, alle Gerichte und Staatsanwaltschaften mit einer Torsonde ausgestattet worden sind.

Dabei will ich nicht unerwähnt lassen, dass das Oberlandesgericht, die Generalstaatsanwaltschaft und auch das Justizzentrum der Fachgerichte in Schwerin, wie alle anderen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Übrigen auch, über Handsonden verfügen, die im Bedarfsfall eingesetzt werden können, um zu verhindern, dass eben Waffen und andere gefährliche Gegenstände in das Dienstgebäude eingebracht werden. Im Übrigen können in Rostock das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft im Bedarfsfall auf eine mobile Torsonde aus dem Landgericht Rostock zurückgreifen. Permanente Einlasskontrollen sind auf der Grundlage der aktuellen Sicherheitskonzeption eben nicht vorgesehen. Diese werden derzeit vielmehr stichprobenartig beziehungsweise anlassbezogen durchgeführt.

Aber, meine Damen und Herren, ich habe eingangs bereits deutlich gemacht, dass die Sicherheitskonzeptionierung stetig fortgeschrieben wird und ein Anpassungsprozess ist. Das geschieht auch. Die Arbeitsgruppe „Sicherheit in der Justiz“ nimmt diese Aufgabe gewissenhaft wahr. So hat sie sich im Sommer 2018 nochmals mit der Frage befasst, ob ständige Einlasskontrollen mithilfe von Tor- und Handscannern während der Geschäftszeiten geboten sind. Erhebungen bei uns im Land, aber auch in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen, haben nämlich gezeigt, dass sporadische Einlasskontrollen nicht immer ausreichen. Bei Stichproben wurden – durchaus nicht immer in unerheblichem Umfang, darauf haben Sie hingewiesen – gefährliche Gegenstände gefunden, auch wenn diese oft nicht dem Waffengesetz unterliegen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenso wie die Öffentlichkeit in den Gerichten einem größeren potenziellen Risiko ausgesetzt, als es noch vor Jahren der Fall war. Dem kann man nun durch permanente Kontrollen mithilfe von Tor- und Handscannern begegnen. Im Interesse der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucher muss dann aber das Leitbild einer möglichst offenen und bürgernahen Justiz zurücktreten. Dem wollen wir uns stellen. Wenn allerdings dieses umgesetzt werden soll, sind auch und vor allem personelle Voraussetzungen in den Blick zu nehmen. Gegenwärtig ermitteln wir dazu den möglichen Bedarf.

Meine Damen und Herren, eine Ausstattung der Dienststellen allerdings mit Röntgenscangeräten und deren flächendeckender Einsatz wie es der Antrag fordert, ist bislang nicht vorgesehen und wird auch von der Arbeitsgruppe derzeit nicht empfohlen. Ein derartiges Bedürfnis ergibt sich, worauf ich ausdrücklich hinweisen möchte, auch nicht im Vergleich mit anderen Ländern. Nach einer von unserer Arbeitsgruppe initiierten Länderumfrage ist derzeit davon auszugehen, dass nur der Stadtstaat Bremen im nächsten Jahr alle Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Schleusenanlagen, mit Personen- und Gepäckscannern ausstatten wird, die dann auch permanent eingesetzt werden sollen. Aber selbstverständlich haben wir auch diese Thematik im Auge und behalten sie im Blick.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir sind stetig an dieser Thematik dran. Aus unserer Sicht bedarf es dieses

vorliegenden Antrags nicht. Ich empfehle Ihnen eine Ablehnung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD – Torsten Renz, CDU: So machen wir das.)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sicherheit der Justiz“ – das ist klar, das eint uns alle. Das wollen wir alle, aber wo die Justizministerin recht hat, hat sie recht. Es ist richtig, dass man auf die konkrete Gefährdungslage abstellt, und die ist, um das als Erstes zu sagen, in unserem Land natürlich eine andere als in Berlin, in Bremen oder in anderen Ballungszentren.

Fangen wir noch mal ganz oben an: Wenn wir an einen terroristischen Anschlag denken, der natürlich jederzeit und überall möglich ist, bei jeder Bank, bei jeder Schule, bei jedem Gericht – dagegen gibt es derzeit keinen konkreten Schutz, es sei denn, wir müssten die Gerichte mehr oder weniger in eine Festung verwandeln und davor jemanden mit einer Maschinenpistole hinstellen. Das ist glücklicherweise derzeit für uns ein theoretisches Risiko. Würde so etwas geschehen, würde man sicherlich die Dinge anders betrachten.

Ich bin das erste Mal mit einer Schlägerei im Gericht konfrontiert worden in den 70er-Jahren – das muss ich kurz erzählen – in einem Zivilprozess. Wir hatten ihn gerade verglichen und der Kernsatz wurde genehmigt, war erfolgreich abgeschlossen, als sich plötzlich zwei der Kontrahenten in die Wolle kriegten. Das Interessante dabei war, für mich auch sehr lehrreich, dass ich denjenigen – das kam dann ganz plötzlich – als Anfänger ansah, der wohl vorher der verbal Aggressivste war, während meine Referendarin letztlich zutreffend festgestellt hat, nein, der andere hat angefangen. Da wurde mir schon sehr früh klar, wie schwierig es ist, Sachverhalte, wenn man sie nicht von Anfang an konzentriert beobachtet, richtig zu erkennen und wiederzugeben. Aber das nur als Vorspann.

Entscheidend sind auch die regionalen Unterschiede hier im Lande. Auf eine Anfrage von mir vor einiger Zeit haben wir eine Aufstellung bekommen seitens des Ministeriums, genau, wie die Ministerin sagt, aus der sich ergibt, dass für jedes Gericht ganz konkret ein Sicherheitskonzept erarbeitet wurde. Das hat Erfolg und wird auch, soweit ich das jetzt prüfen konnte, von den Betroffenen akzeptiert. Ganz typisch: Es gibt bestimmte Gruppen, die natürlich mehr gefährdet sind als andere. Das sind die Verfahren, wo es üblicherweise auch emotional um mehr geht. Das sind Familiensachen, das sind Betreuungssachen. Im Rahmen der Vollstreckung sind es natürlich die Gerichtsvollzieher, die gehäuft Angriffen gegenüberstehen. Deren Tätigkeit findet nun mal üblicherweise weitgehend außerhalb der Gerichtsgebäude statt.

Um mal ganz konkrete Situationen zu schildern: In Neubrandenburg hatten wir lange Zeit das Problem, weil dort früher oder jetzt ja auch ein Landgericht und ein Amtsgericht sind. Das Landgericht hat sozusagen die Haus

macht und kann letztlich entscheiden, wo geschlossen oder nicht geschlossen wird. Das kann man sehr unterschiedlich sehen. Der eine sieht das recht fundamentalistisch und muss das Gericht möglichst geöffnet haben, der andere sieht die flexiblen Arbeitszeiten, die Rechtspflegerin, die vielleicht um 5.00 Uhr noch irgendwo auf dem Flur sitzt, einsam und allein, sodass sich jeder da hinschleichen kann.

Inzwischen ist das ja vernünftig geregelt. So ab Mittag, wenn die offiziellen Sprechzeiten vorbei sind, sind die Flure geschlossen. Vorne ist keine ständige Einlasskontrolle, aber – das ist ganz wichtig – überall ist immer diese Sichtkontrolle, die Pforte ist besetzt. Wenn dann jemand noch zu einer Rechtspflegerin oder zu einer Abteilung will, meldet er sich an und wird nach Bedarf durchgelassen. Wir haben auch nicht wie in Berlin bestimmte kriminelle Clans. Gott sei Dank haben wir das ja nicht. Vor Kurzem war in Neubrandenburg ein Verfahren, wo Clanmitglieder aus Berlin anreisten. Na ja, da gab es eine massive Kontrolle unter Mithilfe der Polizei.

Also um es kurz zu sagen: Wir wollen alle die Sicherheit der Justiz, aber es hat sich absolut bewährt, dass diese Konzepte nicht pauschal durchgeführt werden, sondern wir die Situation an jedem Gericht im Auge haben, dass dort genügend Mitsprache stattfindet und dass im Grunde mit dem, wie es läuft, was ja auch ständig angepasst wird, eigentlich alle zufrieden sind. Ich weiß also nicht wirklich, Herr Dr. Manthei, wo Sie die Erkenntnis herhaben, dass vor Ort Regelungsbedarf gesehen wird.

Und Gepäck – na ja, ein Gericht ist ja nun kein Bahnhofsvorplatz. Also mit Gepäck kommen die Leute nicht an. Sie kommen normalerweise mit einem Rechtsanwalt mit einer Tasche an. Meistens kennen wir die Anwälte. Wenn Auswärtige kommen und es ist eine Kontrolle konkret angezeigt, dann – das habe ich auch beobachtet – wird eben der Koffer aufgemacht, dafür haben alle Verständnis, und dann kann man auch durch manuelles Nachprüfen feststellen, ob außer den Akten sonst noch was drin ist, was nicht ins Gericht gehört.

Also kurzum: Es besteht kein konkreter Handlungsbedarf. Soweit sich Handlungsbedarf entwickelt, sind wir zuversichtlich in dem Fall, dass das Ministerium mit dieser Arbeitsgruppe die entsprechenden Schlüsse zieht. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Friedriszik.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Für jede Dienststelle besteht auf Grundlage von einheitlichen Empfehlungen und Hinweisen des Sicherheitskonzeptes für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ein auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Sicherheitskonzept.

Die Situation an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften wird fortlaufend durch das Landeskriminalamt überprüft. Dies gilt auch im Hinblick auf die sicherheitstechnische Ausstattung der Bediensteten. Bei der Umsetzung von baulichen Sicherheitsmaßnahmen wird neben dem LKA der Betrieb für Bau und Liegenschaften beteiligt. Auch die organisatorischen Maßnahmen unter

liegen einem ständigen Anpassungsprozess. Dabei werden die bestehenden Sicherheitsrisiken fortlaufend neu bewertet und die Konzeptionen gegebenenfalls angepasst. Das betrifft auch die Frage, ob eine veränderte allgemeine Gefährdungslage vorliegt, die eine umfassendere und intensivere Kontrolle des Besucherverkehrs erfordert.

Meine Damen und Herren, die Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügen über Handsonden beziehungsweise über Torsonden mit Metalldetektoren, um zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in die Gerichtsgebäude eingebracht werden. Die aktuelle Sicherheitskonzeption sieht keinen flächendeckenden Einsatz von Handsonden oder Torsonden während der gesamten Sprechzeiten vor. Deren Nutzung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sollte wie bei allen öffentlichen Behörden von der aktuellen Gefährdungslage abhängen und nicht generell erfolgen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir wollen keine Gerichtsfestungen, sondern eine möglichst offene und bürgernahe Justiz. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir haben heute den Antrag der Freien Wähler/BMV zur Sicherheit der Justiz vorliegen – ein Anliegen, das wir durchaus teilen. Trotzdem teilen wir nicht ganz die Stoßrichtung des Antrages. Sicherheit ja, aber bitte mit Augenmaß.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Uns ist natürlich nicht entgangen, Herr Manthei, dass Sie in den letzten zwei Jahren verschiedenste Kleine Anfragen gestellt haben. Aus den Antworten ist zu erkennen, dass es keine größeren Vorkommnisse in MecklenburgVorpommern gab, die die Sicherheit der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet hätten. Ihrem Antrag liegt lediglich ein einziger Vorfall zugrunde, wo eine Gerichtsperson in einem Gerichtsgebäude angegriffen und verletzt wurde.

Meine Damen und Herren, nicht, dass wir falsch verstanden werden, ich möchte diesen Vorfall nicht herunterspielen, aber der Tatvorwurf lautete „einfache Körperverletzung“, also ohne Waffe oder gefährliches Werkzeug. Das ist zu verurteilen, keine Frage, aber dieser Vorfall hätte auch bei ständigem Einsatz von Torsonden und Röntgenscangeräten nicht verhindert werden können, weil es keine hundertprozentige Sicherheit vor Straftaten gibt. Aber vor Panikmache möchte ich an dieser Stelle warnen.

Das wird generell auch aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, auf die Sie sich beziehen, deutlich. Insgesamt 17 außerordentliche Vorkommnisse sind seit Mai 2017 dokumentiert. Das ist der Zeitraum, seit dem eine Dokumentationspflicht besteht. Überwiegend sind das aber Sachbeschädigungen, meist Graffiti im Außenbereich der