dass Überschüsse, die über die Konsolidierungsvereinbarungen hinaus beim Kreis ankommen, ebenfalls für anderes, für Investitionen – eventuell Senkung der
Kreisumlage – eingesetzt werden können. Der Antrag wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen. Das war im Mai.
Im Juni hat die Kreistagsfraktion der SPD in Vorpommern-Greifswald diesen Antrag im Kreistag gestellt und er ist von, ich glaube, fast allen Fraktionen, nicht Vorpommern-Greifswald, na gut, dann war die Information ein bisschen enthusiastisch, aber mit guter Mehrheit dennoch beschlossen worden. Das war zu einem Zeitpunkt, als es offensichtlich noch nicht selbstverständlich war, dass das, was der Innenminister hier eben berichtete, umgesetzt werden konnte.
Noch mal einen kleinen Blick zurück: Die Konsolidierungsvereinbarungen im Land schließen wir schon seit mehreren Jahren ab. Bevor die ersten auf den Weg kamen, hat es nicht Wochen oder Monate, sondern teilweise sogar Jahre gedauert, bis das in Sack und Tüten war und man das Angebot, sage ich mal, auf kommunaler Ebene angenommen hat, weil damit immer eine hohe Selbstverpflichtung verbunden war. Das war ja mal der Hintergrund. Die sind sehr individuell entsprechend den Erfordernissen vor Ort ausgestaltet.
Nun zurück zu den Anträgen, die hier eine große Rolle spielen: Vor vier Wochen ungefähr habe ich mit Vertretern der SPD in Vorpommern-Greifswald gesprochen, das heißt, nein, das war umgekehrt, sie haben mit mir gesprochen und gesagt, die Entwicklung sieht jetzt in der Tat so aus, dass die Konsolidierungsvereinbarungen hier genauso ausgelegt werden, wie wir sie brauchen und wie es unserem Beschluss im Kreistag entspricht. Und dann kam dieser Antrag.
Ich habe gerade letzte Woche noch mal mit Vertretern gesprochen, ob sich jetzt irgendwas an der Situation in Vorpommern-Greifswald verändert hätte, dass wir annehmen müssten, es war nur mal so eine kleine Zwischenerscheinung und dass es nun doch nicht so wäre, wie gedacht. Nein, hat man gesagt, es ist tatsächlich nach wie vor so, dass die Vereinbarung gilt, dass die Mittel, die über die Konsolidierungsvereinbarungen hinaus erzielt werden, durchaus genau dafür eingesetzt werden können. Diese Flexibilität ist da, wie das der Forderung entsprach. Daher sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir zurzeit keine Initiative auf Landesebene ergreifen müssen, weil das zufriedenstellend, individuell angepasst und den tatsächlichen Einnahmen entsprechend vor Ort umgesetzt wird. Herr Minister, ich bedanke mich ganz herzlich dafür, dass diese Flexibilität vorhanden ist. Ich sehe zurzeit keinen Handlungsbedarf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Linksfraktion oder, ich weiß nicht, vielleicht dann doch eher der SPD, greift auf jeden Fall ein wichtiges Thema auf.
Frau Tegtmeier, ich war eigentlich schon geneigt, dem Herrn Caffier zu glauben, dass das Thema gar nicht
mehr relevant ist, weil man es schon gelöst hat, aber jetzt haben Sie mich endgültig verwirrt. Ich weiß nun wirklich nicht mehr genau, was jetzt möglich ist und was nicht möglich ist.
Ich komme noch mal auf den Antrag zurück. Der Antrag stellt ja einen ganz wesentlichen Punkt dar: Wenn Überschüsse vorhanden sind, das ist ja ein Luxusproblem, das hatten wir früher gar nicht. Es ist ein wunderbares Problem eigentlich, dass die Kommunen mittlerweile teilweise Überschüsse erzielen können, die nicht geplant waren und die über das hinausgehen, was man gedacht hat. Die Frage ist doch jetzt nur: Was macht man mit dem Geld? Steckt man das komplett in die Schuldentilgung oder darf man damit auch investieren?
Frau Rösler habe ich so verstanden, dass das komplett in die Schuldentilgung fließen muss. Herrn Caffier habe ich so verstanden, dass das so nicht stimmt, sondern dass man auch investieren darf. Frau Tegtmeier habe ich jetzt gar nicht so ganz verstanden. Das liegt vielleicht an mir, Entschuldigung.
Jedenfalls ist das Thema im Moment nicht ganz geklärt. Deswegen schlage ich vor, dass wir den Antrag überweisen in den Innenausschuss federführend und in den Finanzausschuss mitberatend, um definitiv zu klären, welche Möglichkeiten wir haben, um die 18, oder wie viel waren es, 28 Konsolidierungsvereinbarungen weiterzuentwickeln, denn es ist ja ein ganz ernsthaftes Ansinnen.
Was ich in dem Antrag allerdings nicht so ohne Weiteres gutheißen würde, wäre die ausdrückliche Ausnahmeregelung für Kreditaufnahmen für Investitionen. Das ist mir so noch ein bisschen zu allgemein formuliert. Deswegen, denke ich, wir müssten das ohnehin im Ausschuss beraten, denn das muss an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Doch so, wie es jetzt im Antrag steht, wäre es auch aus meiner Sicht noch nicht ausreichend.
Wenn die Mehrheit des Landtages der Idee nicht folgen kann, dann sollten wir es trotzdem in den beiden Ausschüssen besprechen, denn das ist einfach ein Ansinnen, was der Klarheit bedarf. Die Kommunen müssen wissen, was sie tun dürfen. Die Jahresabschlüsse stehen hoffentlich bald bevor. Wenn die Rückstände bei der Jahresabschlusserstellung mal aufgeholt werden, wird man bald wissen, wie das Jahr 2018 gelaufen ist und ob die dann zu erwartenden Überschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden müssen oder ob auch Spielraum für zusätzliche Investitionen besteht. Es geht ja nicht nur um Instandhaltung, sondern um echte Investitionen.
Immer in Abstimmung mit dem Innenminister, ja. Vielleicht ist das der Knackpunkt, der unklar ist, dass man
zwar darf, aber nur mit dem Innenminister gemeinsam. Dann würde ich Frau Rösler so verstehen, dass sie da wahrscheinlich klare Regeln haben möchte und nicht immer nur in Abstimmung mit dem Minister. Das ist ja ein großer Unterschied.
Also wir haben Regelungs- und Diskussionsbedarf. Das zeigt sich ja jetzt hier auch wieder. Lassen Sie uns das einfach im Ausschuss klären, so oder so. – Vielen Dank.
Abgeordneter Herr Wildt, das hat mich jetzt ein bisschen enttäuscht, weil ich habe klar ausgeführt, die Regeln sind klar, die sind allen betroffenen Kommunen klar, es ist auch eindeutig geregelt. Sie müssen deswegen mit dem Innenministerium eine Rücksprache halten, weil wir die Konsolidierungsvereinbarungen gemeinsam abgeschlossen haben
was das Land, was Sie zur Verfügung stellen. Und da, wie in allem, das wissen Sie als Unternehmer am besten, wo Gesetze abgeschlossen sind, ist das wie feste Regeln.
Die kommen auf uns zu, wenn sie Überschüsse haben und diese anderweitig einsetzen wollen. Dementsprechend vereinbaren wir uns auch, dass das nicht in jedem Fall alles in die Rückführungskasse geführt wird, sondern dass es für die notwendigen Investitionen, die sie meist für die Unterhaltung brauchen, die sie schon im Vorfeld eingeplant haben, die dann auch dementsprechend durchgeführt werden können, verwendet werden kann. Wenn dann noch zusätzliche Überschüsse sind, sind die allerdings für die Rückführung der Kredite zusätzlich da.
Das hat in Rostock über 15 Jahre hervorragend geklappt. Rostock ist heute schuldenfrei. Ich wüsste überhaupt keinen Grund, warum ein funktionierendes System, was wir derzeit mit unterschiedlichen Kommunen haben, jetzt infrage gestellt wird. Die Kommunen sind jedenfalls nicht auf uns zugekommen – ich kann das jetzt nur für mich sagen, für die Mitarbeiter meines Hauses, die auch hier sind – und haben gesagt, wir wollen das anders haben. Nein, im Gegenteil. Gerade mit dem Landkreis Vorpommern Greifswald haben wir uns jetzt im Vorfeld schon vor dem Beschluss geeinigt, weil es natürlich nicht ganz
einfach ist, wenn Sie eine Kommune haben oder einen Landkreis, der einen relativ großen defizitären Haushalt hat, der sich aber anstrengt, dort runterzukommen, der aufgrund der Situation bessere Einnahmen hat, sagt, ich möchte das an die Gemeinden runtergeben, ich möchte die Umlage absenken. Da haben wir gesagt, könnt ihr. Ihr erreicht eure Teilziele trotzdem. Und genau das ist, glaube ich, der richtige Weg. Also insofern: klare Regeln zwischen dem Innenministerium und den betroffenen Kommunen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch hier verhält es sich, Frau Rösler, wie mit dem Hasen und dem Igel: Wir sind all dor.
Ich glaube, es ist wie bei dem Antrag mit der AfD vorhin, beide Punkte, die Sie ansprechen – Sie haben das durch den Innenminister und auch durch Frau Tegtmeier gehört – wurden und werden bereits umgesetzt. Ich will das wegen der Zeitersparnis jetzt nicht alles wiederholen, aber wir haben die unterschiedlichsten Formen. Ich will es nur mal an zwei Beispielen, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte, deutlich machen. Dort verfahren wir in den letzten zwei Jahren so, der Innenminister hat es gesagt.
Im letzten Jahr haben wir noch etwas holprig, sage ich mal, im Landkreis Mecklenburgische Seeplatte die Kreisumlage um zwei Prozent gesenkt. Da sind wir auch zum Innenminister gefahren. Es sah so aus, als wenn wir die Konsolidierungsvereinbarungen nicht ganz einhalten. Gemeinschaftlich mit dem Kreistag hat man es geschafft, das einzuhalten. Dann war es möglich, diese Kreisumlagesenkung zu machen.
Wir haben im letzten Jahr deutlich mehr Kredite aufgenommen, als es vorgesehen war. Hier konnte der Kreis ebenfalls mit dem Innenministerium reden, weil es für dringend notwendige Investitionen in Kreisstraßen und, und, und nötig war und man nachweisen konnte, macht man die Investition nicht, wird es am Ende deutlich teurer. Das ist vielleicht nicht ganz schön, wenn man so eine Konsolidierungsvereinbarung hat und man muss zur Aufsichtsbehörde fahren und mit denen verhandeln, aber es ist durchaus möglich und hat Erfolge erzielt.
Auch in diesem Jahr hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Herr Koplin war ja das letzte Mal dabei am Montag – den Haushalt beschlossen. Dort hat der Kreistag ebenfalls noch mal Änderungen vorgenommen. Wir haben, weil ein Überschuss ausgewiesen wurde – der lag jetzt zwar nur bei 80.000 –, noch mal 40.000 Euro davon in die Jugendhilfe gesteckt, um hier mehr auszugeben. Wir haben ebenso beschlossen, noch mal eine 2 Millionen höhere Kreditaufnahme zu tätigen, um 1,5 Millionen in den Kreisstraßenbau zu investieren und 500.000 Euro in die Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren. Auch diese 2 Millionen werden wir jetzt wieder mit dem Innenministerium verhandeln und da zu einem guten Ergebnis kommen.
An diesen beiden Beispielen sehen wir, dass das System aus meiner Sicht schon mehrere Jahre richtig gut funktioniert, wie wir Schritt für Schritt vorankommen. Dass wir noch lange nicht am Ziel sind, das will ich auch sagen. Gerade in den beiden Kreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte wird das noch ein paar Jahre dauern. Aber ich glaube, der Instrumentenkasten ist gut so, wie er ist.
Wenn wir ab 2020 dazu kommen, uns ebenso der Problematik „Altschulden für den Wohnungsbau“ anzunehmen, und dort auch richtig entscheidend vorankommen, haben wir vielen Landkreisen und vielen Gemeinden und Städten hier bei uns im Land geholfen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg und den werden wir auch weitergehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn alles so wunderbar läuft und es eigentlich kein Problem gibt und, wie Herr Marc Reinhardt hier sagt, es auch schon seit zwei Jahren oder seit Längerem so gut läuft,