Protocol of the Session on December 12, 2018

(Egbert Liskow, CDU: Hat sich geändert.)

Ebenso wie der Landesrechnungshof sehen wir die interne Anlagenpolitik der Landesregierung mit den Werten des Fonds kritisch. Man kann es auch noch negativer formulieren und sagen, der Versorgungsfonds der Beamten wird zugunsten des Landes mit Risiken für spätere Generationen geplündert. Was heißt das?

(Egbert Liskow, CDU: Das haben Sie doch schon mal erzählt.)

Das spielt auch eine weitere Rolle, Herr Liskow.

Das heißt, dass der Versorgungsfonds zugunsten der Rückzahlung von Schulden des Landes genutzt wird. 2016 hatte das Land Schuldscheine in Höhe von 331,9 Millionen Euro an den Fonds ausgestellt. Damit liegen in diesem Fonds keine wirklichen Werte, denn diese Schuldscheine sind nicht handelbar, also nicht wirklich werthaltig. Es handelt sich um Schuldscheine des Landes gegenüber dem Versorgungsfonds, nein, eigentlich sind es Schuldscheine des Landes gegen sich selbst, denn der Fonds ist rechtlich nicht selbstständig. Auch die vier Prozent Zinseinnahmen des Fonds sind letztlich nur Schuldscheine des Landes. Das Land entnimmt die Fondswerte gegen vier Prozent Zinsen, um Schulden des Landes auf dem Kapitalmarkt zu tilgen. Die Nominalzinsersparnis dort beträgt durchschnittlich drei Prozent, wie eine Kleine Anfrage von Frau Rösler aus der Fraktion DIE LINKE ergab, Drucksache 7/1741.

Dieses Vorgehen des Landes mag manchem auf den ersten Blick vielleicht sinnvoll erscheinen. Warum sollte

das Land Zinsen an Banken zahlen, wenn es selbst Rücklagen und Fonds hat, die keine oder wenig Zinsen erbringen. Auch kann sich das Land über die Fonds komplikationslos Kassenverstärkungskredite genehmigen. Da erscheint es zunächst plausibel, wenn erst mal das Geld aus der linken in die rechte Tasche geschoben wird. Allerdings mutet es schon fragwürdig an, wenn das Land Kredite mit einem Nominalzins von drei Prozent ablöst, um Verpflichtungen gegen den Pensionsfonds in Höhe von vier Prozent einzugehen.

Dieses Vorgehen erinnert mich an das Biblische Gleichnis von den anvertrauten Talenten. Da man heute bei uns ja nicht mehr davon ausgehen kann, dass dieses Gleichnis allen geläufig ist, möchte ich es kurz erzählen: Ein Herr geht auf Reisen und versorgt seine Angestellten mit einer unterschiedlichen Zahl Talenten, sprich Geldmitteln. Sie sollen in seiner Abwesenheit damit arbeiten und den Wert mehren. Einer von den Angestellten hat Angst vor dem Verlust und der Kritik des Herrn und vergräbt das Talent. Nach dessen Rückkehr händigt er es dem Herrn wieder aus, alle anderen konnten die Talente mehren. Was glauben Sie, wie die Reaktion des Kreditgebers aussah? Das Finanzministerium gleicht mit seiner Anlagenpolitik dem verzagten Angestellten.

Es gibt einen weiteren interessanten Aspekt. Mit dem Pensionsfonds könnte das Land auf dem Finanzmarkt Zinserträge anderer Geldgeber – wenn auch sicherlich nicht mit vier Prozent – erwirtschaften.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Es wäre aber zusätzliches Geld von Dritten und nicht nur Geld aus der Tasche des eigenen Steuerzahlers.

Doch zurück zum Fonds: Das Risiko der Entnahmen aus dem Pensionsfonds liegt logischerweise in der Zukunft. Das Land belastet die zukünftigen Generationen oder Steuerzahler mit den Pensionslasten der heutigen Beamten, weil es eben die Vorsorge durch den Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern durch die Entnahme unterläuft. Die zukünftige Finanzierung der Ansprüche der Pensionäre kann unter den Prämissen eines Pensionsfonds, der nur aus Schuldscheinen besteht, auf zwei Arten realisiert werden.

Erstens. Das Land zahlt seine Entnahmen aus dem Pensionsfonds zuzüglich der vier Prozent Zinsen je nach Beanspruchung des Fonds an den Fonds zurück. Das dürfte aus heutiger Sicht ohne erneute Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten kaum möglich sein. Es ist zudem anzunehmen, dass in der Zukunft die Zinsforderungen auf dem Finanzmarkt wieder deutlich über dem heutigen Niveau liegen werden. Sollte hier eventuell der tiefere Sinn für die sehr hohe Fortschreibung der Kreditermächtigungen über insgesamt nahezu 1,38 Milliarden Euro liegen?

Oder, zweitens, das Land steigt bei den Pensionen auf eine Umlagefinanzierung um. Das heißt, aus den laufenden Einzahlungen in den Pensionsfonds werden die erforderlichen Pensionen gezahlt. Allerdings könnte bei diesem Verfahren der Pensionsfonds auch abgeschafft werden. Nach einer überschlägigen Kalkulation ist allerdings schnell zu erkennen, dass das Umlageverfahren nicht funktionieren kann, zumindest nicht bei den heutigen Pensionsansprüchen von circa 71 Prozent des zuletzt erreichten Einkommens und der monatlichen Einzahlung von circa 20 Prozent der Beamtenvergütung.

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Fazit meiner Ausführungen kommen.

(Tilo Gundlack, SPD: Ah!)

Wir halten diese Finanzpolitik mit dem Versorgungsfonds für risikoreich und nur kurzfristig für scheinbar sinnvoll. Ich prophezeie, dass dieses Thema noch nicht ausdiskutiert ist. Ich habe aber mit Genugtuung vernommen, dass der Finanzminister einen Mitarbeiter beauftragt hat, die Nachhaltigkeit des Modells durchzurechnen. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt. Und ich denke, Herr Brodkorb – ja, Sie sind da –, Herr Brodkorb, Sie haben das ja nicht zu verantworten, aber ich denke, Sie werden mit den Folgen zu leben haben.

Zweitens. Zum Einzelplan 07, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Großgerätebeschaffung: Die Vorgehensweise bei der Beschaffung von Großgeräten durch die Universitäten des Landes wird vom Landesrechnungshof kritisiert, insbesondere vergaberechtliche Verstöße im Vorfeld der Vergabe. Als Lösung wird vorgeschlagen, die Vergabestelle an den Universitäten und nicht die antragstellenden Wissenschaftler mit dem Beschaffungsverfahren zu befassen. Das Ministerium folgt der Empfehlung des Landesrechnungshofes und ebenso das Parlament mit der Entschließung Nummer 1 Buchstabe f).

Meine Damen und Herren, diese Entschließung ist von der Praxis meilenweit entfernt. Die Vergabestelle oder der Einkauf hat bereits heute nach derartigen umfangreichen Vergaberichtlinien über oder unter den Schwellenwerten der EU zu arbeiten. Ihre Entschließung ist ein Papiertiger, der keinerlei Wirkung entfalten wird,

(Marc Reinhardt, CDU: Ach so!)

denn eine vergaberechtlich korrekte Beschaffung von Großgeräten bedarf natürlich einer leistungsfähigen Vergabe- oder auch Beschaffungsstelle an den Universitäten oder der Universitätsmedizin. Doch diese Beschaffungsstellen wurden unter dem Kostendruck der vergangenen Jahre zunehmend personell minimiert, manche sagen verschlampt. Oft sind die Mitarbeiter nicht in der Lage, auf Augenhöhe mit den Anbietern zu verhandeln, weil ihnen schlicht das Fachwissen fehlt. Deshalb kann eine vergaberechtlich korrekte und gleichzeitig wirtschaftliche Beschaffung von Großgeräten nur in einem Projektteam aus Beschaffer, Antragsteller und Anbietern funktionieren.

(Marc Reinhardt, CDU: Da kostet das Team mehr als das Großgerät.)

Auch die Antragsteller müssen sich häufig von den Anbietern über die Marktsituation informieren lassen. In schwierigen Fällen, zum Beispiel IT, ist sogar die Beauftragung externen Fachwissens erforderlich. Wenn wir die vergaberechtlich ideale Beschaffung wollen, dann müssen die Beschaffungsstellen so ausgerüstet oder organisatorisch gestaltet werden, dass Verhandlungen auf Augenhöhe möglich sind mit den Anbietern.

Es gibt einen weiteren Weg: Versorgen wir unsere Hochschulen mit ausreichend Investivmitteln und lassen wir diese eigenverantwortlich einsetzen. Ich postuliere, dass die effizienter eingesetzt werden, als wenn eine weit entfernte Förderinstitution die Mittel zuteilt.

Drittens zum Einzelplan 10, Geschäftsbereich Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, Punkt 11 – Förderung des bürgerschaftlichen Engagements: Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements ist Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Der Landesrechnungshof hat zahlreiche aus unserer Sicht fragwürdige Förderprojekte und Förderstrukturen aufgezeigt. Eine Verbesserung der Transparenz täte hier dringend not. Dazu würde in erster Linie eine Vereinheitlichung der Förderstrukturen gehören. Derzeit erfolgt die Förderung von Vereinen und Verbänden über die Wohlfahrtspflege, die Träger von MitMachZentralen, die Ministerien, zum Teil über das LAGuS, die Ehrenamtsstiftung des Landes, ja, auch über den NDR und last, but not least den Strategiefonds.

Auf meine Frage an den zuständigen Staatssekretär des Sozialministeriums, wo man denn einen Überblick über die Förderstrukturen im Land bekommen könne, hatte er im Finanzausschuss geantwortet, auf der Homepage seines Ministeriums. Heute und von hier darf ich sagen, das ist nicht wahr. Dort konnte ich keine Übersicht der Förderstrukturen für Ehrenamtliche und Vereine finden. Die unübersichtliche Förderstruktur in Mecklenburg-Vorpommern birgt die Gefahr von Klientelwirtschaft und der politischen Landschaftspflege durch parteipolitische Institutionen, ähnlich, wie es durch den Strategiefonds erfolgt. Wir meinen, dass dies der nachhaltigen Entwicklung eines ehrenamtlichen Engagements nicht zuträglich ist. Deshalb sollte man jeden Anschein von Klientelwirtschaft von vornherein vermeiden in diesem Bereich.

(Beifall Christoph Grimm, AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das sagt die AfD!)

Zu VI. Umsetzung von Landtagsentschließungen: Der Landesrechnungshof hat erstmals eine Nachschau über die Umsetzung früherer Empfehlungen des Landesrechnungshofes und von Entschließungen des Parlaments angeboten. Bemerkenswert ist schon, dass mehrere Entschließungen des Parlaments von der Landesregierung nicht umgesetzt wurden. Aber ebenso befremdlich ist, dass dem Entschließungsantrag der AfD, mit welchem die Landesregierung aufgefordert wurde oder werden sollte, darzustellen, bis wann und in welcher Form die bisher nicht umgesetzten Entschließungen des Parlaments aus dem Jahresbericht 2015 umgesetzt werden sollen, vom Finanzausschuss nicht gefolgt wurde. Die Entschließungen aus dem Jahresbericht 2015 betreffen zum Beispiel die Empfehlungen an das Sozialministerium, die Verfahren beim Täter-Opfer-Ausgleich effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten, es betrifft die Entschließung, interne Revisionen in der Landesverwaltung zu etablieren, es betrifft die an den Hochschulen fehlende Kontrolle der Ablieferungspflicht bei Ressourcennutzung der Hochschule durch nebentätige Hochschulangehörige. Alles dies ist noch nicht geregelt worden.

Zu VII. Umsetzung von Empfehlungen des Landesrechnungshofes: Die vom Landesrechnungshof empfohlenen Maßnahmen an die Landesregierung betreffen mehrere Fälle aus der Haushaltsführung eines Forschungsinstitutes zum Nachteil des Landes. Das betrifft zum Beispiel die missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln für Betriebsfeiern, Ausflüge und Geschenke, es betrifft unbegründete Eingruppierungen von Institutspersonal, ungerechtfertigte Fahrkosten und ungerechtfertigte Fahrkostenzuschüsse, private Nutzung dienstlich erworbener

Bonusmeilenvergünstigungen und den unwirtschaftlichen Betrieb von Gästeunterkünften.

Auf die Aufzählung weiterer nicht umgesetzter Handlungsempfehlungen des Landesrechnungshofes möchte ich verzichten. Die AfD-Fraktion hat zusätzlich zu den vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Entschließungen weitere als Änderungsantrag eingebracht. Die AfDFraktion bittet dafür um Ihre Zustimmung.

Zum Jahresabschluss 2016 des Betriebes für Bau und Liegenschaften haben wir keine Anmerkungen. Wir stimmen diesem Entlastungsantrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Dr. Jess, dass ich auf Ihren Redebeitrag nicht eingehe, ist, glaube ich, selbsterklärend. Das war alles Gegenstand der Beratungen im Finanzausschuss. Die Landesregierung und speziell der Finanzminister sind ausführlich auf viele Punkte eingegangen, es wäre eine Wiederholung. Aber ich habe die Erkenntnis, dass das also wenig Erfolg hat, Sachen zu wiederholen und zu erläutern. Sie sind bei Ihrer Sichtweise geblieben. Unabhängig davon,

(Dr. Gunter Jess, AfD: Das hat aber seine Gründe.)

heute Vormittag, …

Ja, ich sage ja, selbsterklärend, Herr Dr. Jess.

(Dr. Gunter Jess, AfD: Das hat seine Gründe.)

… heute Vormittag wurde schon mehrfach auf die solide Haushaltspolitik der Koalition aus SPD und CDU hingewiesen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Auch Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2016 zeigen, dass sich die Finanzen des Landes positiv entwickeln. Mit einer Nettotilgung von rund 190 Millionen Euro wurde der Konsolidierungspfad des Landes fortgesetzt. Ende 2016 betrug der Schuldenstand rund 9,8 Milliarden Euro, nachdem es 2006 noch 1,1 Milliarden Euro mehr gewesen waren. Dieser Schuldenabbau, meine Damen und Herren, und man kann es gar nicht oft genug wiederholen, ist nicht vom Himmel gefallen. Er ist hart erarbeitet worden, auch mit schmerzhaften Sparmaßnahmen, aber ohne diese Sparmaßnahmen – und mein Kollege Liskow hat in diesem Zusammenhang heute Vormittag treffend Cicero zitiert – hätten wir trotz des inzwischen fast zehnjährigen Wirtschaftsaufschwungs mit entsprechend steigenden Steuereinnahmen keine Haushaltsüberschüsse erreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusätzlich zur Schuldentilgung wurden im Jahr 2016 auch die Rücklagen aufgestockt, um Vorsorge für zukünftige Aufgaben zu treffen.

Herr Dr. Jess, hören Sie doch mal zu!

(Dr. Gunter Jess, AfD: Ja, ich kenne das alles.)

All dies erwächst aus der haushaltspolitischen Maxime dieser Koalition, nachhaltig und vorausschauend mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen, kommende Generationen zu entlasten und den Landeshaushalt für zukünftige Herausforderungen zu wappnen.

Insofern möchte ich den Dank des Finanzministers an die Koalitionsfraktionen in der Aussprache zum Nachtragshaushalt aufgreifen und ihm meinerseits für die sehr gute Zusammenarbeit in der Haushalts- und Finanzpolitik für Mecklenburg-Vorpommern danken. Mein Dank gilt aber darüber hinaus auch der Präsidentin des Landesrechnungshofes. Frau Dr. Johannsen, nehmen Sie das bitte für Ihre Kollegen mit: Es ist eine sehr konstruktive und zielführende Zusammenarbeit mit dem Hof und wir können dankbar sein für diese gründliche Arbeit, die Sie leisten.

(Christoph Grimm, AfD: Und jetzt noch „Fröhliche Weihnachten“!)

Das kommt später, am Freitag, „Fröhliche Weihnachten“! Nicht vorgreifen, immer Geduld haben!

Der Landesrechnungshof hat in seinem Landesfinanzbericht 2018 eine Vielzahl von Fällen aufgeführt, in denen Haushaltsrecht nicht immer durchgängig eingehalten oder Fehler im Zuwendungsverfahren gemacht wurden. Zugleich zeigt der Bericht nach Dafürhalten meiner Fraktion aber auch, dass die Landesregierung in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Beanstandungen des Landesrechnungshofs sehr konstruktiv aufgenommen und zeitnahe Maßnahmen zur Behebung der Fehler ergriffen hat. Insofern ergibt sich für mich das Bild eines guten Zusammenwirkens zwischen dem Landesrechnungshof als Kontrollorgan auf der einen und der Landesregierung als Exekutive auf der anderen Seite.