Sie haben keinen Respekt vor Frauen, die in ihrer Mütterrolle mehr Erfüllung finden als im Beruf und die dafür Abstriche an ihrer Karriere bewusst in Kauf nehmen.
Wie angepasst und hochmütig muss man eigentlich sein, wenn man um einer Sprachideologie willen die eigene Muttersprache auf Krampf verändert und fernab der Alltagssprache nur noch in Doppelbezeichnungen oder in neuen, geschlechtsneutralen Wortschöpfungen redet und so den Mitbürgern vorgeben will, wie die politisch korrekte Sprache zu sein hat?
So etwas hat es vergleichbar nur in Diktaturen gegeben, wo obrigkeitshörige Grußformeln vorgeschrieben waren. Eine aktuell neue Sprachschöpfung ist übrigens „Radfahrende“, um die schwierige Frage, ob das Verkehrsschild mit der Aufschrift „Radfahrer“ auch für Radfahrerinnen gilt oder vielleicht doch eine Doppelbezeichnung geboten ist, zu umschiffen. Merkt eigentlich niemand, wie absurd dieses Theater ist?
Und wer von diesen Sprachakteurinnen und Sprachakteuren hat je bedacht, dass er oder sie das Volk in seiner Sprache, dem Kern unserer Identität, spaltet? Hier die verwurschtelte Sprache der sich politisch korrekt Ausdrückenden samt ihren Vertreterinnen und Vertretern, dort der normale Bürger, der nach wie vor zum Bäcker oder zum Friseur geht und sich an den Handwerker wendet, wenn er ihn oder sie braucht. Der Antrag der LINKEN ist pure Ideologie und geht an den Bedürfnissen der Menschen vorbei.
Richtig ist allein, dass mehr und sehr viel mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan werden muss. Dafür bedarf es konkreter Maßnahmen, wozu sich der
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Oh je, oh je! – Susann Wippermann, SPD: Oh je, die Ewiggestrigen!)
Ehe Frau Jennert hier ihr Wort nimmt, ehe Frau Jennert ihr Wort beginnt, möchte ich gern die Gelegenheit nutzen und neue Besucherinnen und Besucher begrüßen. Das sind, wenn ich richtig informiert bin, Lehrerinnen und Lehrer der Regionalen Schule Sanitz. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir nach 100 Jahren Frauenwahlrecht in vielen gesellschaftlichen Bereichen messbare Fortschritte gemacht haben.
Leider, Herr Förster, sehe ich Ihren Beitrag als absolut antiquiert an. Dem konnte ich wirklich gar nichts abgewinnen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Karsten Kolbe, DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Dann haben Sie ihn nicht verstanden.)
Die Gleichberechtigung in der Partnerschaft junger Menschen wird als deutlich selbstverständlicher betrachtet.
dass es in einigen Ländern der Welt immer noch gravierende Unterschiede in der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt, und das merken wir hier auch manchmal.
Viele Frauen leben dort in patriarchalischen Verhältnissen und führen bis heute kein freies und selbstbestimmtes Leben.
Und wenn wir hierher zurückschauen, mit Recht wird auch beklagt, dass der Frauenanteil in Parlamenten und Unternehmensspitzen weiterhin enttäuschend niedrig ist.
Es wird wiederholt gefordert, eine Parität mit Mitteln des Wahlrechts zu erzwingen. Das Gleichstellungsgebot nach Artikel 3 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert und bestehende Nachteile beseitigt, ist auf eine Steuerung demokratischer Wahlergebnisse nicht anwendbar.
In einem System freier Wahlen kann es keine materielle Gerechtigkeit oder Erfolgsgarantie geben. Die Wahl der politischen Repräsentation ist immer eine Willkür des Wählenden. Ein wahlabhängiges Mandat ist kein Arbeitsverhältnis, über dessen Vergabe diskriminierungsfrei entschieden wird.
Geschlechtergerechtigkeit lässt sich in der Demokratie nur über eine kluge Personalpolitik der Parteien erreichen. Jede Partei ist für ihre Attraktivität und Zukunftstauglichkeit selbst verantwortlich.
Das gilt nicht nur für ausgewogene Geschlechterverhältnisse, sondern auch für die Einbindung von Migrantinnen und Migranten. Frauen können ihre Macht als Wählerinnen dafür einsetzen, einen höheren Anteil weiblicher Abgeordneter in Parlamenten zu erzwingen, indem sie Parteien wählen, die Parität nicht nur fordern, sondern auch praktizieren.
Natürlich gibt es strukturelle geschlechterspezifische Probleme. Statt einer starren Quote müssen aber unterschiedliche Lebensentwürfe stärker berücksichtigt werden. Wollen Frauen über eine Quote in das Parlament oder in die Unternehmensspitze? Nein, keine Frau will als Führungskraft eine Quotenfrau sein, sondern nach ihrer Qualifikation und nach ihrer Leistung beurteilt werden.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Jürgen Strohschein, AfD, und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)
Die Geschichte des Wahlrechts moderner Verfassungsstaaten ist die der Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten. Das Geschlecht ist nur eines von zahlreichen Kriterien, das eine Wahlentscheidung beeinflussen kann, und für die meisten Wahlberechtigten nicht einmal besonders wichtig. Vorlieben sind nicht feststehend. Früher hat etwa die Konfession bei der Wahl eine Rolle gespielt. Politische Lösungsangebote, Stimmungen, die Popularität einzelner Personen oder die Frustration gegen bestimmte politische Entscheidungen sind für die meisten Menschen an der Wahlurne entscheidender als das Geschlecht im Wahlvorschlag.
Eine Paritätsregelung konstruiert die Frauen und die Männer als homogene Interessengruppen, denen sowohl demokratische Verfahren als auch individuelle Freiheit
vorgehen. Das ist aber nicht so. Das Gleichstellungsgebot nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert und bestehende Nachteile beseitigt, ist auf eine Steuerung demokratischer Wahlergebnisse nicht anwendbar. Unser Ziel muss es sein, Gleichstellung als integralen Politikbestandteil zu begreifen und hierfür auch auf eine gesellschaftliche Sensibilität hinzuwirken.
Es ist ein wirklich hoch angesiedeltes Ziel, die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern auch in den Parlamenten zu erhöhen. Dazu werden gesamtgesellschaftliche Entscheidungen benötigt und keine paritätische Quotenregelung im Wahlrecht. Es muss gelingen, Frauen noch stärker für politische Ämter und Mandate zu gewinnen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Zumindest für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir starke Frauen haben, die aufgrund ihrer Fähigkeiten,
ihrer Qualifikation und ihrer Persönlichkeit den Weg in verantwortungsvolle Positionen gefunden haben.
Diese Frauenbiografien zeigen, dass wir keine Änderung der Verfassung benötigen, sondern mehr Unterstützung für Frauen auf ihren Karrierewegen. Um Frauen tatkräftig zu unterstützen, muss sich die politische Kultur weiter verändern und muss sich das Verständnis für Gleichberechtigung festigen. Dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen. Gleichstellung ist ein Auftrag der Verfassung. Eines besonderen Antrages bedarf es in dieser Sache nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Es wurde zu diesem Thema bereits sehr viel gesagt. Die Ausführungen der Ministerin Drese waren ja umfangreich und deswegen auch nachvollziehbar, warum wir diesen Antrag ablehnen werden.