vor knapp zwei Wochen teilte die Ministerpräsidentin mit, den Innen- und Finanzminister gebeten zu haben, aufzuzeigen, was der landesweite Verzicht auf Straßenausbaubeiträge kosten würde. Das ließ aufhören, kam aber reichlich spät. Die Fraktion DIE LINKE hat die Landesregierung mit einem Antrag vom 13. März aufgefordert,
ich zitiere, „in Auswertung der Erfahrungen anderer Bundesländer rechtliche und finanzielle Auswirkungen eines landesweiten Verzichtes auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu prüfen“ und die „Prüfergebnisse dem Landtag bis zum 31. Juli 2018 vorzulegen“.
Die Kommunalabgaben sind bekanntlich eine Materie, die stark von der Rechtsprechung durchdrungen ist.
Die Kollegin Tegtmeier hat in unserer Juni-Debatte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.06.2018 verwiesen, wonach ein Grundstück durch einen Straßenausbau eine Werterhöhung erfahre. Ich möchte jetzt hingegen die letzte Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes zitieren: „Ob und inwieweit sich der zuständige Landesgesetzgeber... zu einer vollständigen oder teilweisen Abschaffung der Straßenbaubeiträge entschließt, ist eine rechtspolitische Frage, die das Bundesverwaltungsgericht nicht zu bewerten hat.“ Zitatende.
Diese Frage ist seit gestern entschieden, entschieden nicht durch unsere Koalition, sondern trotz dieser Koalition.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Dr. Ralph Weber, AfD, und Henning Foerster, DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Ach so! Ach so!)
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Tilo Gundlack, SPD: Ah! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
denn erst, nachdem diese rechtspolitische Frage im Grundsatz geklärt ist, beginnt die eigentliche Arbeit der Gesetzgebung – Stichpunkt „künftige Finanzierungsform“, Stichpunkt „Inkrafttreten“, Stichpunkt „Verteilungsmodalitäten“, Stichpunkt „Änderung der Kommunalverfassung“. Auch jetzt sind erst weiterführende Fragestellungen möglich, aber auch nötig. Warum bis zum Jahr 2020 warten? Warum nicht über eine rückwirkende Inkraftsetzung nachdenken?
Was ist mit den laufenden Verfahren und was mit bereits abgeschlossenen Planungen? Über all diese und weitere Fragen sollten wir bereits am nächsten Donnerstag mit Vertretern der Volksinitiative im Innenausschuss beraten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wir sind am Beginn des heutigen Sitzungstages. Wenn diese Unruhe sich so potenziert, wie sich das jetzt hier andeutet, dann weiß ich nicht, wie wir uns heute Abend überhaupt noch verständigen wollen.
aber heute will ich Ihnen ganz ehrlich sagen, so zufrieden, wie ich heute persönlich bin – und ich glaube, auch im Namen der CDU-Fraktion sprechen zu dürfen –, war ich lange nicht,
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)
Auch wenn wir hier ins Schloss kommen, gibt es unterschiedliche Situationen, was Demonstrationen und so weiter betrifft, aber heute, glaube ich, ist ein guter Tag. Und insbesondere – ich bin heute Morgen schon etwas früher gekommen, da war, glaube ich, erst ein einziger Vertreter der Volksinitiative da, mit dem ich dann kurz ins Gespräch kam –,
Wissen Sie, was mich dort besonders beeindruckt hat? Das ist jemand gewesen, bei dem steht keine Straßensanierung morgen, übermorgen an, sondern er hat mir gesagt, seine Straße wurde 1998 saniert. Wenn wir jetzt vom Zustand von Straßen ausgehen, dann können wir wohl alle mal davon ausgehen, dass da noch ein paar Jahre Ruhe sein wird mit Sanierungen. Wenn ich Ihnen dann noch sage, dass dieser ältere Herr, mit dem ich gesprochen habe, schon etwas älter war,