Protocol of the Session on November 21, 2018

Insofern, ja, Herr Professor Weber, es kommt vor, dass man ein Thema, das man schon mal aufgerufen hat, wiederholt in den Landtag bringt aus den unterschiedlichsten Gründen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vor allem, weil es nicht verboten ist.)

Ich habe in Vorbereitung zu dem heutigen Antrag und der Debatte noch einmal die Debatte von damals nachvollzogen. Das war nicht uninteressant. Allerdings hoffe ich, dass die Debatte heute insbesondere vonseiten der CDU qualitativ ein bisschen höher ausfällt. Aber wir haben uns diesmal für eine etwas positivere Überschrift entschieden. Das war ja damals auch ein Kritikpunkt des Abgeordneten Eifler. Damals schlug Herr Eifler vor, dass wir lieber das Wort „Erfolgsgeschichte“ in die Überschrift nehmen sollten.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE)

Doch das war damals nicht richtig und leider ist es das heute auch noch nicht. So reicht es dann nur für die Wortgruppe „Potenziale nutzen“.

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich erkläre auch gern, warum der Ausbau der Solarenergie noch keine Erfolgsgeschichte in Mecklenburg-Vorpom

mern ist. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Statistik: Positiv ist, dass sich die Zahl der Fotovoltaikanlagen seit 2010 mehr als verdoppelt hat. Die installierte Leistung hat sich im gleichen Zeitraum versechsfacht. Das sind zunächst mal erfreuliche Zahlen. Doch zur Wahrheit gehört auch Folgendes – ich zitiere die Landesregierung aus der Antwort auf meine Anfrage –: „Im Vergleich der Länder liegt Mecklenburg-Vorpommern im unteren Drittel. Die Potenziale der Photovoltaik werden bisher nur unterdurchschnittlich ausgenutzt. Auch bei der Solarwärmeerzeugung liegt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Länder im unteren Drittel und hat sein Potenzial noch nicht ausgeschöpft.“ Zitatende.

Nein, die Landesregierung redet in diesem Fall auch das Land nicht schlecht, sondern stellt die Fakten ganz nüchtern dar. Das ist richtig und vernünftig. Doch was heißt das nun konkret? Zu wie viel Prozent schöpft Mecklenburg-Vorpommern denn das Potenzial der Fotovoltaikstromerzeugung aus? Darauf hat die Statistik der Agentur für Erneuerbare Energien eine Antwort: zu 5,5 Prozent. Nur die Stadtstaaten haben eine schlechtere Bilanz. Andere Länder sind da deutlich besser: Brandenburg 13,6 Prozent, Schleswig-Holstein 17 Prozent oder Niedersachsen 11,6 Prozent.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei der Wärmegewinnung durch Sonnenenergie ab. Hier erspare ich Ihnen allerdings die Zahlen. Wenn die Landesregierung als Erfolg verbucht, dass das Ziel von 2.000 Megawatt produziertem Solarstroms bis 2025 fast erreicht ist, dann müssen wir uns, wenn wir den Vergleich zu anderen Ländern betrachten, fragen, ob die gesetzten Ziele die richtigen sind. Denn schauen wir auf die anderen Länder, dann sind dort die Ziele deutlich ambitionierter. Brandenburg will beispielsweise bis 2030 3.500 Megawatt Fotovoltaikleistung erreicht haben. Das nur mal so als Beispiel.

Meine Damen und Herren, das ist also unsere Ausgangssituation. Nun kommen wir zu unseren Forderungen. Erstens fordern wir von der Landesregierung, bis Mitte nächsten Jahres dem Parlament einen Leitfaden für den Ausbau von Fotovoltaik und Solarthermie vorzulegen. Zweitens fordern wir bis Ende des Jahres einen Zeitplan für die Erstellung des landesweiten Solarpotenzialkatasters. Und drittens fordern wir bis Mitte nächsten Jahres den Masterplan zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen auf landeseigenen Dächern. Diese drei Forderungen haben alle gemein, dass sie bereits im Koalitionsvertrag verankert sind.

Nachher werden die Koalitionsfraktionen den Antrag sicherlich ablehnen mit genau der Begründung, dass es ja Aussagen im Koalitionsvertrag gibt und dass die Erfüllung fast noch drei Jahre Zeit hätte. Aber ich möchte erklären, warum wir die Forderungen hier und heute nochmals erhoben haben. Es gibt noch einen gemeinsamen Nenner bei den drei Forderungen. Bei allen drei dargelegten Punkten herrscht bis heute Schweigen im Walde. Da wird mir auch der Energieminister wieder vorhalten, dass der Koalitionsvertrag einen Zeithorizont von fünf Jahren und nicht von sechs Monaten hat.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!)

Aber, Herr Minister und auch Herr Albrecht, das bedeutet auch nur, dass Sie weiter keine anderen Gegenargumente haben.

(Rainer Albrecht, SPD: Das ist ja kein Gegenargument.)

Das Ministerium weiß noch nicht, wann man den Leitfaden fertiggestellt haben wird. Genau das war nämlich die Antwort auf meine Nachfrage. Das bedeutet nichts anderes, als dass noch nicht einmal damit begonnen wurde, sich Gedanken über die Erfüllung der drei Forderungen zu machen, denn ansonsten gäbe es zumindest einen Zeitplan. Dasselbe gilt dann für den Masterplan für den beschleunigten Ausbau von Solaranlagen auf Dachflächen öffentlicher Gebäude. Auf lächerlichen 27 Gebäuden befinden sich Fotovoltaikanlagen, anders ausgedrückt, auf 2,4 Prozent der Dachflächen. Auch hier kommt die Landesregierung zu keiner Aussage, wann denn der Masterplan vorliegen soll.

Betrachten wir das landesweite Solarpotenzialkataster. Darauf möchte ich einmal genauer eingehen. Hier ist die Sache ziemlich verwirrend. Vielleicht können Sie zur Aufklärung beitragen, Herr Minister?!

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Im Juni 2016, als ich hier ein landesweites Solarkataster gefordert habe, sagte der Minister, ich zitiere: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung prüft die Einrichtung des von Ihnen angesprochenen Solarkatasters bereits seit geraumer Zeit.“ So weit, so gut. In der Antwort auf meine Anfrage vom 27. August 2018, wo ich wissen wollte, seit wann die Landesregierung ein landesweites Solarkataster prüft und wann es aufgebaut sein soll, heißt es, ich zitiere: „Die Prüfung begann unmittelbar nach Abschluss der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021“

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

„zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern.“ Ja, was denn nun, meine sehr geehrten Damen und Herren?

(Dietmar Eifler, CDU: Da wird doch dran gearbeitet.)

Der Koalitionsvertrag wurde am 1. November 2016 unterzeichnet. Prüfen Sie also seit dem 2. November 2016 oder, wie im Juni 2016 hier behauptet, schon viel, viel länger? Den Widerspruch erkennen Sie hoffentlich. Ich vermute mal, dass Sie 2016 nur einen Grund gesucht haben, um unseren Antrag abzulehnen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was!)

und haben die Standardantwort ausgepackt, die Landesregierung sei wie immer einen Schritt voraus und mache schon alles, was DIE LINKE fordert. Aber das ist lediglich eine Vermutung, Sie werden sich dazu hoffentlich äußern. Ich finde es aber in jedem Fall ein starkes Stück, und auch aus diesem Grund steht dieser Punkt in unserem Antrag und damit auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Meine Damen und Herren, über die genannten Forderungen hinaus möchte ich den Fokus noch auf zwei weitere Punkte lenken. Zum einen ist das die Förderung von Privathaushalten bei der Errichtung einer Fotovoltaikanlage mit Batteriespeicher. Viele Bundesländer gehen diesen Weg bereits. In Brandenburg heißt es „1.000 Speicher

Programm“. Dort fördert die Landesregierung 50 Prozent der Kosten bis zu maximal 7.000 Euro. Das Programm soll bis Ende 2022 laufen. In Thüringen wird seit 2016 gefördert. 4 Millionen stellte die Landesregierung für 2018 zur Verfügung. Bis Mai 2018 waren es über 500 Anlagen, die gefördert wurden. In Sachsen werden bis zu 40 Prozent der Kosten seit diesem Jahr gefördert. Hier sollte Mecklenburg-Vorpommern nachziehen und ebenfalls ein Landesprogramm auflegen. Auf der Fachkonferenz des Landesverbandes Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern und der Friedrich-Ebert-Stiftung war genau das eine wichtige Schlussfolgerung.

Ein wichtiger Schlüssel beim Ausbau der Solarenergie sind die Privatverbraucher. Aufgrund der Kosten für die Batteriespeicher scheuen sich aber viele Verbraucher davor, aktiv zu werden. Die geringen Einkommen im Land haben darauf sicher einen Einfluss.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Ohne ein Anreizprogramm wird sich hier wenig ändern. Damit die Energiewende in den Städten voranschreitet und auch Mieterinnen und Mieter und nicht nur Eigenheimbesitzer von der Nutzung von Fotovoltaikanlagen profitieren können, müssen Mieterstrommodelle vorangetrieben werden, das heißt für diejenigen, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen, dass auch Mehrfamilienhäuser eine Solaranlage erhalten und die Mieter diesen Strom nutzen können.

Das Mieterstromgesetz der Bundesregierung aus dem letzten Jahr sollte das Konzept wirtschaftlich interessanter machen, weil die Stromsteuer und die Netzentgelte wegfielen. Doch die Realität sieht leider nach dem Gesetz nicht besser aus. Nicht einmal ein Prozent der Förderung wurde in einem Jahr abgerufen. Da noch oft die volle EEG-Umlage anfällt und der bürokratische Aufwand, um den Strom an die eigenen Mieter weiterzuleiten, enorm hoch ist, sind das Gesetz und die Förderung bisher ein Flop. Hier soll und muss sich die Landesregierung für weitere Verbesserungen einsetzen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über Fotovoltaik zu diskutieren, ist total spannend, keine Frage. Ich bin mir nicht sicher, ob diese vielen kleinteiligen Anträge, die in Wahrheit Ausschussarbeit beinhalten, wenn man mal ganz genau reinguckt, nicht ein Stück dazu beitragen, dass wir am Ende in diesem Landtag viel bei dem Thema nicht mitbekommen, da wir eben bewusst nicht im Fachausschuss sind. Aber sei es drum.

Sie haben dargestellt, an welcher Stelle wir momentan stehen. Ihr Beschwer ist zu sagen, in diesem Lande ist es seit 2010 nur gelungen, die Anlagenzahl zu verdop

peln, es ist nur gelungen, die installierte Leistung zu versechsfachen, wir hätten aber eigentlich gern eine Verachtfachung, Verzwölffachung oder Verfünfzehnfachung gehabt. Wenn Sie eine andere Ausgangsbasis haben als benachbarte Bundesländer, dann ist Verdoppelung eigentlich ein ganz guter Weg in der Zahl und eine Versechsfachung der installierten Leistungen auch kein schlechter Weg.

Dass wir weiterhin Ausbaupotenzial haben, wie Sie es angesprochen haben, ist unbenommen, aber eine der zentralen Fragen, die wir uns gemeinsam stellen müssen, ist, ob wir wirklich glauben, dass wir mit ein paar Landesdächern mehr aus einer Verdoppelung auf einmal eine Verzehnfachung machen. Dann überschätzen wir, glaube ich, die Zahl der Landesdächer. Allenfalls erfüllen wir eine Vorbildfunktion.

(Dietmar Eifler, CDU: Geeignete Landesdächer.)

Den großen echten …

Der geeigneten Dächer. Nur um die kann es gehen.

Den großen echten Wurf erreichen Sie dann, wenn ganz viele ihre privaten Haushaltsdächer einsetzen, denn das ist, wenn Sie auf die bayerischen Zahlen schauen, wenn Sie auf andere größere Bundesländer schauen, deren Schlüssel: eigene Dächer, die genutzt werden.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Von den westlichen Bundesländern habe ich nicht geredet, Herr Minister.)

Da gibt es ganz unterschiedliche Gründe, warum Menschen das nicht tun. Aber Ihre Antwort ist doch momentan zu sagen, jetzt schmeißt bitte noch ein Förderprogramm obendrauf, schmeißt ein Förderprogramm obendrauf und wir bezahlen den Leuten dann auch noch die Fotovoltaikanlage und die Speicheranlage bei in den letzten zehn Jahren gnadenlos nach unten gegangenen Preisen für die entsprechenden Fotovoltaikanlagen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Nicht für die Speicher.)

Nicht für die Speicher, in der Tat, aber die Speicher machen regelmäßig so eine Fotovoltaikanlage erst ein Stück weit rechnerisch sinnvoll in Privathaushalten. Wenn Sie sagen, Speicher gehen nur, wenn wir jetzt Geld obendrauf tun, dann ist es, finde ich, eine schwierige Aussage, weil wir dann sagen, eigentlich rechnet sich das alles vorn und hinten nicht. Wir kommen da nur ran, wenn wir ganz viel Geld obendrauf werfen.

Ich würde es mit Ihnen sogar noch anders diskutieren: Wenn wir größere Speicherproduzenten im Lande hätten, dann würde man sagen, das ist irgendwie ein Stück weit Binnenwirtschaftsförderung. Aber wir wissen alle, dass die Speicher, die hier installiert würden, von weit weg kommen müssen, nicht selten nicht mal aus dem deutschen Markt, aber zumindest von weit weg, sodass wir am Ende des Tages mit hiesigem Landesfördergeld einen relativ überschaubaren Effekt erzielen werden, denn selbst wenn Sie fördern, sind Sie bei einer Quote von 25/30 Prozent. Wenn Sie ganz großzügig sind, mögen Sie 40 Prozent erreichen. Das heißt, ich bin trotzdem bei erheblichen vierstelligen Beträgen, die Privathaushal

te aufwenden müssen, denn die Fotovoltaikanlagen müssen sie trotzdem bezahlen und installieren. Die kommen also obendrauf. Sie sind in Wahrheit bei fünfstelligen Beträgen.

Meine Sorge ist, dass wir weiterhin bei einer Situation sind, wo viele derjenigen, die Eigenheime haben, sich das nicht leisten können oder wollen – das sind zwei verschiedene Entscheidungshorizonte – und wir mit einem überschaubaren Programm für den Speicher in Wahrheit nur einen Bruchteil der Kosten abnehmen. Ein größerer Teil bleibt trotzdem. Deswegen glaube ich an die Wirksamkeit eines solchen Modells nur sehr begrenzt. Wir werden uns zum Zweiten als eines der strukturschwächsten Bundesländer im Haushalt fragen müssen, wo setzen wir überschaubares Landeshaushaltsgeld ein und wo können wir damit die größte Hebelwirkung erzielen. Dann hätte ich im Bereich von Sektorenkoppelung andere Bereiche, von denen ich glaube, dass wir einen stärkeren Akzeptanzpunkt erreichen als an dieser Stelle.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das glauben wir auch nicht.)

Meine Damen und Herren, den Leitfaden haben Sie angesprochen und den Koalitionsvertrag. Das ist ja momentan von Ihnen wiederholt der Punkt. Diese Koalition hat, um sich selbst in die Pflicht zu nehmen im Übrigen – das war nicht ein Wunschprogramm für die Oppositionsfraktionen –, um sich selbst in die Pflicht zu nehmen, das Programm von 2016 bis 2021 vorgenommen. Das werden wir auch in aller Ruhe zwischen 2016 und 2021 – sofern wir uns das früher vornehmen wollten, haben wir das mit entsprechenden Unverzüglichkeitskriterien versehen, das war zum Beispiel die bedarfsgerechte Befeuerung in der Landesbauordnung, da sieht der Koalitionsvertrag ganz ausdrücklich vor, in welchem Jahr und dass das möglichst sofort umzusetzen ist –, alles andere teilen wir in aller Ruhe zwischen 2016 und 2021 auf. Es ist in der Tat schon vereinbart und wir werden auch nicht auf Anträge der Opposition dann irgendwie sagen, jetzt ziehen wir vor, damit wir beweisen, dass wir unseren eigenen Koalitionsvertrag auf Wunsch der Opposition schneller machen. Der Regierungspartner ist gewählt, und genau mit dem haben wir Vereinbarungen getroffen und dem schulden wir dann auch bis 2021 die Umsetzung.