Protocol of the Session on October 25, 2018

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich will an dieser Stelle auch sagen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das nicht auch noch!)

wenn man sich mit der Stadt Anklam – Sie haben es ja zumindest versucht – auseinandersetzt, dann wissen wir, dass diese Mittel, die hier eingeworben werden sollen, im Übrigen im Interesse der Allgemeinheit, für drei größere Projekte, das Ikareum, das Schwimmbad und den Schulcampus, dass die Stadt Anklam dringend angewiesen ist auf Eigenmittel. Sie haben auf die Konsolidierungssituation hingewiesen. Und dann davon zu reden, dass damit im Wesentlichen das angebliche Tafelsilber veräußert wird, um unzureichende finanzielle Ausstattungen der Gemeinden zu sichern, das ist schon ein Ding aus dem Tollhaus, das muss ich Ihnen sagen.

Im Übrigen, auch darauf will ich noch mal hinweisen, wir haben eine kommunale Selbstverwaltung, ein hohes Gut der Demokratie, nämlich Basisarbeit von unten zu machen. Und ich nehme zur Kenntnis, dass am 24.08. – am 24.08. dieses Jahres – die Stadtvertretung Anklam diese Entscheidung getroffen hat. Im Übrigen ist zu dem Gesamteigentum ein Wertgutachten gemacht worden, das dürften Sie auch wissen, hat auch alles in der Zeitung gestanden. Dass die Stadt die Entscheidung treffen möchte, das an eine Naturschutzstiftung, nämlich die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, zu geben, halte ich wirklich ausdrücklich für die beste Lösung im Interesse der Stadt, im Interesse der Öffentlichkeit und im Interesse im Übrigen des Klima-, des Umwelt- und des Artenschutzes. Und statt einer finanziellen Förderung von Vereinen soll das Land ja prüfen, wie die betroffenen Gemeinden mit Landesmitteln direkt gefördert werden können. Ich glaube, wenn Sie sich ein bisschen mit der Systematik der Förderung von gemeindlichen Investitionen auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie auch, dass selbstverständlich das Land erklärt hat, wir sind auch bereit, diese drei Projekte finanziell zu begleiten.

Ich glaube, es bedarf hier noch einer weiteren Klarstellung. Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe hat einen Förderantrag für ein Moorschutzprogramm gestellt. Im Übrigen, Sie sind ja selber mit Frau Schlupp, glaube ich, auf der Veranstaltung gewesen.

(Egbert Liskow, CDU: Ich war auch da. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und BMV)

Ja, Sie waren auch mit dabei.

Deswegen sage ich auch an dieser Stelle, bei den Mitteln, die hier vorgesehen sind und die grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich, noch mal, um europäische Mittel, für den Zweck gemäß dem Entwicklungsprogramm der ländlichen Räume, dem ELER, bereitgestellte Mittel, und nicht um die reinen Landesmittel. Daher liegt im Übrigen die Forderung der BMV, statt einer finanziellen Förderung von Vereinen soll das Land prüfen, wie die betroffenen Gemeinden mit Landesmitteln direkt gefördert werden können, insofern ausdrücklich völlig neben der Sache.

Außerdem ist die Landesregierung bereit, der Hansestadt Anklam bei der Förderung von Projekten – das habe ich

hier, denke ich, deutlich gemacht – weitgehend entgegenzukommen. Die finanzielle Situation ist mir selbstverständlich bewusst. Ich war im Übrigen auch mehrfach – mehrfach! – in Anklam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Platte Forderungen, offenbar ohne nähere Kenntnis der daraus komplexen Zusammenhänge herauszugreifen, helfen uns hier überhaupt keinen Millimeter weiter. Wer mich ein bisschen kennt, der weiß, dass ich mich bei solchen Projekten dann auch bis ins Detail hineinbegebe und dass verantwortungsbewusst damit gearbeitet wird.

Die NABU-Stiftung hat im Übrigen diesbezüglich einen Förderantrag gestellt und darauf hingewiesen, dass es sich um einen ersten – und das haben Sie hoffentlich auch zur Kenntnis genommen –, noch unvollständigen Entwurf handelt, der im Ergebnis der Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden und auch den Eigentümern konkretisiert und angepasst werden soll. Der Antrag dient als Diskussionsgrundlage für diesen Abstimmungsprozess und wurde auch an die Betroffenen übersandt. Dieses Vorgehen wird von mir im Übrigen ausdrücklich begrüßt und es handelt sich hier um ein freiwilliges Projekt. Auch das ist für mich entscheidend, und das Freiwilligkeitsprinzip gilt hier, noch mal, ausdrücklich. Es besagt im Übrigen auch, dass das Moorschutzprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur dann gefördert wird, wenn allen vom Projekt betroffenen Maßnahmen vor der Umsetzung freiwillig zugestimmt worden ist. Das ist für mich das Freiwilligkeitsprinzip.

Derzeit werden die geplanten hydrologischen Maßnahmen und die Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung mit den betroffenen Gemeinden Bugewitz und dem Flächeneigentümer im Gebiet abgestimmt. Dass dieses Gebiet im Übrigen seit den 30er-Jahren unter Schutz steht, das sollten Sie eigentlich auch wissen. Dazu hat es auch am 08.10. diese Einwohnerversammlung gegeben, wo vier Abgeordnete des Landtages wohl dabei gewesen sind und ihre natürlich wie immer Oberbedenken in den Vordergrund gestellt haben.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Na, das ist schon mal gut, dann haben wir das schon mal rausgearbeitet.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und BMV)

Die NABU-Stiftung...

Ich kann mich erinnern, dass Sie sich auch engagiert haben oder auch unsere Vizepräsidentin, gegen Bargischow, und heute wird das als glorreiche Entwicklung im Übrigen für den Moorschutz in Vorpommern hingestellt und akzeptiert.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Beate Schlupp, CDU: Nein, das stimmt nicht.)

Ja, ich sage nur eins, das Moorschutzprogramm hat mittlerweile, noch mal, wirklich einen Rang in diesem Lande erarbeitet.

Unabhängig von den noch ausstehenden Aussagen ist es nicht Sinn und Zweck eines geförderten Moorschutz

projektes, die Flächen nur zu kaufen, nicht nur zu kaufen, sondern vielmehr ist dann auch von den Moorschutzprojekten eine Verbesserung des Zustandes der Moore zu erhalten. Und auch da liegt hier vieles im Argen. Im Anklamer Stadtbruch hat die Wiedervernässung – das haben Sie wahrscheinlich auch zur Kenntnis genommen, Sie haben es ja eben gesagt – am 3. November, glaube ich, war es, 1995 durch die Deichbrüche hier zu einer Überschwemmung geführt.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten...

Ja, von mir aus.

... Manthei?

Gerne.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich habe eine Frage, da auch ich zu denjenigen gehörte, die Sie jetzt mit den Oberbedenken gerade hier abqualifizierten, möchte aber mal zu den Bedenken der Einwohner eine Frage stellen: Wie schätzen Sie die Bedenken der Einwohner der Gemeinde Bugewitz ein, dass sie Sorgen haben, dass Hochwasser oder halt Wasserschäden eintreten durch die Maßnahme der NABU-Stiftung? Wie können Sie diese Sorgen sozusagen zerstreuen?

Also erstens bin ich mehrfach in Bugewitz gewesen, auch gerade jetzt erst wieder, als wir das Haus der Gemeinschaft dort eröffnet haben. Selbstverständlich nehme ich die Sorgen der Einwohner ernst. Wir haben ja auch im Rahmen des Moorschutzprogrammes in Bugewitz Nachbesserungen vorgenommen. Das ist alles vor meiner Zeit passiert. Ich bin 1995 im Übrigen sofort in der Region gewesen und wir haben versucht, dort damals aufzuklären, was und in welcher Form hier zu geschehen hat. Auf der anderen Seite müssen dann auch Gutachten angefertigt werden, es sind mehr Stellen einzurichten und letzten Endes, wenn es denn zu Schäden kommt, sind diese auszugleichen. Das ist für mich vollkommen klar.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja.

Daraus ergibt sich eine Nachfrage: Wer wird die Schäden der Bewohner der Gemeinde Bugewitz dann ausgleichen?

Also ich sage hier noch mal, wir müssen erst mal abwarten, was in dem Projekt alles gemacht werden soll. Sie haben ja auch an der Sitzung teilgenommen, wie mir berichtet worden ist, und selbstverständlich nehmen wir die Sorgen ernst. Ich muss noch mal ausdrücklich sagen, wir haben zahlreiche Projekte im Moorschutz, 30.000 Hektar sind renaturiert worden. Da hat es auch überall natürlich Hinweise geben, was gegebenenfalls an Schäden entstehen kann. Wir haben an drei, vier Projekten von über 200 Probleme, und diese Probleme sind dann zu lösen. Ich werde alles daransetzen, dass im Übrigen auch mit diesem Projekt eben keine Schäden am Eigentum entstehen, sondern dass wir dieses dann auch so organisieren, dass wir durch diese Renaturierungsmaßnahme, die ja im Wesentlichen durch

Verschließen von Gräben stattfinden soll, keine zusätzlichen Schäden bekommen für die Einwohner.

(Bernhard Wildt, BMV: Völlig unklare Antwort.)

Insofern darf ich ausdrücklichen sagen, seitdem, seit 1995, seit dieser Sturmflut hat es immer wieder Überflutungen gegeben. Das wissen Sie auch. Insofern hätten sich die Schäden,

(Dr. Matthias Manthei, BMV: Aber es darf sich ja nicht verschlimmern.)

insofern hätten sich die Schäden ja einstellen müssen. Insofern gehe ich davon aus, dass die Flutgräben, die dort existieren, verschlossen werden sollen, und das wird dazu führen, dass das Wasser langsamer hineindriften kann und auf der anderen Seite dann auch langsamer wieder herausfließen kann.

(Der Abgeordnete Jürgen Strohschein bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Jetzt will ich gerne meinen Beitrag zu Ende führen, dann können Sie gern die Fragen stellen, weil ansonsten wird der Zusammenhang nachher nicht mehr verstanden.

(Bernhard Wildt, BMV: Der ist ja auch nicht da, der Zusammenhang.)

Im Übrigen will ich ausdrücklich hier noch mal betonen, wenn man das Gelände einigermaßen gut kennt, und ich kenne es auch, dann ist es so, dass die Grabensysteme und das Schöpfwerk, das da in der Vergangenheit gestanden hat, natürlich der Einfluss des Menschen war und dass dieses seit Jahren aus der Produktion genommene Gesamtgelände damit auch eine weitere Aufwertung erfahren soll, um das Einströmen und das Ausströmen des Wassers bei Hoch- und Niedrigwasser zu ermöglichen. Dadurch wird das Gebiet schon bei kleineren Hochwässern im Haff relativ schnell überflutet. Dies führt sehr stark zu schwankenden Wasserständen im Anklamer Stadtbruch sowie auch zu höheren Nährstofffrachten, die gerade auch aus dem Haff nach wie vor dort eingetragen werden, im Übrigen nicht nur Nährstoffe, sondern auch Schadstoffe, und das wollen wir damit auch verhindern, um damit die naturreichen Moorreichtümer in diesem Gebiet wieder gesunden zu lassen, und dies insbesondere vor dem Hintergrund, das sind FFHLebensraumtypen, die sind der Europäischen Union gemeldet worden. Zu deren Erhaltung ist dieses FFHGebiet ausgewiesen worden, und es ist natürlich problematisch, wenn wir da zusätzliche Nährstofffrachten oder insbesondere auch Schadstoffe einleiten.

Im Rahmen dieses Projektes sollen im Übrigen auch die Wasserstandsschwankungen reduziert werden, indem die Gräben dann so verschlossen werden, dass das Wasser nur noch bei stärkeren Hochwässern einfließt. Das heißt, wir werden das ein Stückchen wieder so, wie es mal war, regulieren, damit auch der Abfluss bei Niedrigwasser deutlich verlangsamt wird. Wir wollen das Wasser, wenn man es so will, in der Fläche halten, um damit Moorwachstum, es soll ja wieder aufwachsen, tatsächlich voranzubringen.

(Bernhard Wildt, BMV: Wir wollen, dass das erst geprüft wird.)

Eine dauerhafte Erhöhung beziehungsweise Anhebung der Wasserstände – Herr Borschke, eine Erhöhung, wie Sie das ja hier andeuten, oder, Herr Manthei, wie Sie das so ein bisschen versucht haben, verklausuliert zu formulieren –, eine Erhöhung der Wasserstände wird es und soll es in dem Gebiet nicht geben. Ich sage das ausdrücklich,

(Dr. Matthias Manthei, BMV: Das ist falsch.)

weil,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Matthias Manthei, BMV: Das ist falsch formuliert.)

weil,

(Dr. Matthias Manthei, BMV: Sie sind schlecht informiert, Herr Minister.)

weil es eben auch aufgrund des gebrochenen Deiches, des Sommerdeiches,