Protocol of the Session on September 13, 2018

Ich bitte nun die Abgeordnete Christel Weißig, Fraktion der BMV, die Frage 10 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

10. Welche Position bezieht die Landesregierung

zum Verkauf von kommunalem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist das originäre kommunale Selbstverwaltungshoheit. Ich glaube, deshalb liegt es nahe, dass eine Landesregierung nicht sagt, ihr müsst oder ihr dürft oder ihr müsst nicht. Das können allenfalls kommunalaufsichtsrechtliche Fragen sein.

Wenn Sie mich als bau- und wohnungspolitischen Minister in dieser Landesregierung fragen, sehe ich das mit Sorge. Ich glaube, dass man Steuerungsfähigkeiten aus der Hand gibt. Sie werden aber ein konkretes Beispiel vor Augen haben, weil momentan Grimmen durch die Medien geistert. Der VNW, der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, der vor allen Dingen auch bei uns im Bundesland relativ viele organisierte kommunale Wohnungsgesellschaften und auch Genossenschaften bei sich als Mitglieder hat, ist auf Grimmen zugegangen, hat Hilfe angeboten, und es gibt da einen Dialogprozess, den auch wir als Ministerium begleiten.

Wir glauben, dass es konkrete Schwierigkeiten gibt, und wenn es konkrete Schwierigkeiten gibt, macht es, glaube ich, wenig Sinn, abstrakt zu sagen, wir finden es gut oder nicht gut, sondern das Bemühen, vor allen Dingen des VNW, von uns unterstützt, zurzeit zu sagen, wir gucken mit der Stadt, was sind eure konkreten Probleme, die euch motivieren zu sagen, wir glauben, dass wir die Wohnungswirtschaft nicht auf einen grünen Zweig bekommen. Und wenn dem so ist, dann macht es, glaube ich, Sinn zu schauen, kriegt man es gemeinsam hin. Das ist zurzeit der Gesprächsfaden, an dem arbeiten wir, und genauso würde ich auch bei anderen Einzelfällen vorgehen. Ich glaube, es macht wenig Sinn, abstrakt zu schimpfen, sondern wenn, macht es Sinn, auf die zuzugehen und zu sagen, können wir euch helfen. Und die Grimmener zumindest haben gesagt, wir gehen gern in einen Gedankenprozess mit euch, wir haben eine wirtschaftliche Schieflage, und wenn wir die gemeinsam lösen, denken wir auch mit dieser gelösten wirtschaftlichen Schieflage nach. Genau das versuchen wir zurzeit.

Danke schön.

Danke auch.

Vielen Dank.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 23 entfällt, da die Fraktion der BMV den

Antrag auf Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zurückgezogen hat.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Marktversagen heilt man nicht mit warmen Worten – Nationales Roaming gesetzlich regeln, Drucksache 7/2579.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Marktversagen heilt man nicht mit warmen Worten – Nationales Roaming gesetzlich regeln – Drucksache 7/2579 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der erste Landtag nach der Urlaubszeit, viele von Ihnen mögen vielleicht im europäischen Ausland gewesen sein, und da werden Sie festgestellt haben, dass Sie mit dem Handy eigentlich überall im europäischen Ausland ins Funknetz reinkommen oder sogar LTE-Verbindungen haben. Wenn ich heute Morgen von Parchim nach Schwerin fahre, das mache ich seit Jahren, merke ich, dass ich, wenn ich telefoniere, mindestens dreimal unterbrochen werde und aus dem Funknetz eben herausfalle.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Die Tendenz ist – das ist das Eigenartige –, die Tendenz ist eher, dass es mehr wird, als dass es weniger wird, und das ist natürlich im europäischen Vergleich, denke ich mal, eher peinlich. Das wirkt sich negativ auf die Wirtschaft, auf potenzielle Investoren, auf den Tourismus, auf Unternehmensgründer, wie Sie wollen, aus und berührt natürlich die Teilhabe der Bevölkerung.

Meine Damen und Herren, jetzt gibt es Menschen, die sich auf den Standpunkt stellen, der Markt wird das schon regeln, und wenn es eben nicht ausreichend Nachfrage nach flächendeckendem Mobilfunk gibt, dann bedarf es auch keines Angebotes. Diese Logik führt natürlich nicht dazu, dass jeder Mobilfunkbetreiber an jedem Standort ein flächendeckendes Netz vorhält. Ein flächendeckendes Netz ist unrentabel. Dass aber Rentabilität in besonderer Weise handlungsleitend für Mobilfunkbetreiber geworden ist, liegt unter anderem auch an einem Webfehler seit der erstmaligen Versteigerung der UMTS-Lizenzen. Damals – wir hatten andere Zeiten, das ist klar – gab es viele Arbeitslose, Flaute in den Staatskassen, wir haben gestern auch schon darüber gesprochen, das war um dieselbe Zeit, Millionen von Arbeitslosen, und Bundesfinanzminister Eichel versteigerte daraufhin UMTS-Lizenzen. Über 50 Milliarden flossen damals in den Bundeshaushalt und die Netzbetreiber mussten dieses Geld nun wieder einspielen.

Konsequenz waren nicht nur teure Kundenverträge oder eingeschränkte Datenvolumen, Konsequenz war letztlich die Definition einer besonders wirtschaftlichen Bezugsgröße für den flächendeckenden Mobilfunk. Und zwar spricht die Bundesnetzagentur von einem Versorgungsgrad von 90 Prozent und der Mobilfunkgipfel hat ja auch vereinbart, dass bis 2021 99 Prozent in allen Bundesländern sein sollen. Das klingt erst mal nicht sonderlich besorgniserregend. Da aber der jetzige 90-prozentige Versorgungsgrad jedoch – und das ist die Krux – bevölkerungsbezogen ist und nicht flächenbezogen definiert

wird, gucken bevölkerungsarme Gebiete eben in die Röhre, und diese Bezugsgröße der Mobilfunkbetreiber ist in meinen Augen überholt, und zwar, weil sie in ländlichen Regionen Nutzer bestimmter Mobilfunkangebote von der Teilhabe eben ausschließt.

Die wirtschaftspolitische Folge des drohenden Marktversagens ist, dass ganze Regionen unseres Landes von der digitalen Revolution ausgeschlossen werden, ganz zu schweigen davon, dass es schwer sein dürfte, Unternehmen für eine Ansiedlung in den Regionen zu begeistern, in denen sie keine Handygespräche führen können, geschweige denn die Unternehmen dort zu halten. Und bei dieser Gemengelage, die meines Erachtens keine zukunftsfeste Gemengelage ist, ich sage mal, kann einem schon ein bisschen angst und bange werden.

Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und in der Koalition, im Koalitionsvertrag, mangelt es nicht an kühnen Zukunftsideen. Sie wissen alle, wir sind bei Punkt 67 des Koalitionsvertrages, wo wir vorhaben, Pilotprojekte für autonomes Fahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln zu wollen. Es geht gerade um Mobilitätsalternativen auch in den dünn besiedelten Gebieten und ich weiß nicht, wie es Ihnen dann geht, wenn beispielsweise ein Rufbus, der funkgesteuert von Parchim nach Schwerin fährt, von einem Funkloch ins nächste fährt. Ich möchte da nicht in diesem Bus sitzen!

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat ein wenig Polemik dabei, keine Frage, aber das verdeutlicht.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Ich glaube durchaus an die Steuerkraft des Marktes. Ich glaube auch nicht, dass es ein besseres Modell gibt. Ich stelle mich aber auf den Standpunkt – insbesondere an Sie, Herr Foerster –, ich stelle mich aber auf den Standpunkt, dass schnelles Internet, Mobilfunk und die Nutzung mobiler Daten zur Daseinsvorsorge gehören. Das leuchtet ein,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Da sind wir uns einig.)

dass die Marktlogik uns in unserem dünn besiedelten Flächenland vor besondere Herausforderungen stellt. Wenn dem aber so ist, dann kann eine Marktlogik, die zu versagen droht, nicht die Ultima Ratio sein. Das Problem der Funklöcher gibt es eben nicht nur bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, das gibt es in vielen Regionen in ganz Deutschland, zum Beispiel auch in Sachsen-Anhalt. Dort wurde deswegen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die unserem heutigen Anliegen in einem Punkt auch entspricht. Bei drohendem Marktversagen muss der Staat regulierend eingreifen, und das zum Beispiel beim nationalen Roaming.

Was ist die Logik hinter dem nationalen Roaming? Wer im Ausland mit Mobiltelefon telefonieren möchte, kann seit einiger Zeit das sogenannte Roaming ohne zusätzliche Kosten nutzen. Der Nutzer kann sich dann in das beste Netz des jeweiligen Mobilfunkbetreibers einwählen beziehungsweise macht das Handy, wenn man es auf automatisch stellt, das Ganze automatisch. In Deutschland hingegen kann es Ihnen passieren, dass Sie direkt neben einem Funkmast stehen und trotzdem keinen Mobilfunkempfang haben, weil Sie auf den falschen Betreiber gesetzt haben. Wer also Roaming

nicht nur im europäischen Ausland nutzen möchte, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern, braucht dafür bisher eine SIM-Karte eines zum Beispiel dänischen Betreibers.

Natürlich geht das alles zu weit, das ist viel zu kompliziert und das kann auch nicht das Ansinnen der Mobilfunkbetreiber insgesamt sein. Technisch allerdings dürfte wenig dagegensprechen, neben einem europäischen auch ein nationales Roaming durchzusetzen. Nationales Roaming wäre so was wie Erste Hilfe gegen Funklöcher. Und wir haben natürlich auch mit Betreibern über den vorliegenden Antrag gesprochen. Also Begeisterung sieht anders aus, das ist auch klar. Sie berufen sich auf den Mobilfunkgipfel, räumen aber auch ein, dass ein nationales Roaming für unterversorgte, und jetzt zitiere ich, „unrentable weiße Flecken in Betracht kommen kann“, so auch die Mobilfunkbetreiber.

Meine Damen und Herren, wir haben die vorliegende Idee im August dieses Jahres das erste Mal für Mecklenburg-Vorpommern ins Spiel gebracht. Die Reaktionen waren nicht nur, aber überwiegend positiv. In der Berichterstattung des NDR wurde auf den Koalitionsvertrag des Bundes verwiesen. Die Landesregierung war oder ist der Auffassung, dass der Vorschlag gut ist, aber nicht neu. Kartellrechtliche Absprachen werden zeitnah ohnehin erlaubt sein. Das stimmt, und da gibt es auch überhaupt keinen Dissens. Mit unserem Antrag wollen wir aber heute etwas weiter gehen, wir wollen ein Stück weit verbindlicher werden.

Das ist das Ansinnen des Antrages und hier geht es uns nicht um rechtssichere Kartellabsprachen, uns geht es ausdrücklich um gesetzliche Lösungen für eine bessere Mobilfunkdichte in unterversorgten Gebieten, also insbesondere in bevölkerungsarmen ländlichen Regionen. Es macht einen Unterschied, ob ich eine kartellrechtliche Absprache erlaube, wie im Bundeskoalitionsvertrag eingefordert, oder ob ich nationales Roaming gesetzlich – zumindest aber mit sanftem Druck – einfordere, wie von uns eben vorgeschlagen. Daher kommt auch die Überschrift dieses heutigen Antrags, drohendes „Marktversagen heilt man nicht mit warmen Worten“. Das hat in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht gewirkt und meine Hoffnung, dass das in Zukunft wirken soll, hält sich dabei in Grenzen.

Meine Damen und Herren, unser Anliegen geht an einer anderen Stelle noch über den Antrag von SachsenAnhalt hinaus. Ich sprach davon, dass internationales Roaming eine Art Erste Hilfe für Funklöcher ist, der Patient ist nach der Ersten Hilfe nicht zwingend dauerhaft geheilt. Das heißt, Omnipräsenz von Funklöchern erleben wir im Alltag. Zur prozentualen Versorgung der Flächen Mecklenburg-Vorpommerns im Mobilfunk liegen der Landesregierung allerdings keine eigenen Daten vor. Im Umkehrschluss würde man auch sagen können, wir wissen nicht genau, wo unsere Funklöcher eben liegen. Deswegen ist es zielführend, einen Vorher-nachherAbgleich zu haben, wo sind die Funklöcher, wie viele Funklöcher beseitigen wir mit nationalem Roaming. Die Strategie der Nutzung fremder Daten führt bei der Gemengelage, die wir hier haben, möglicherweise dann zu falschen Ergebnissen, das heißt, ich empfehle, dass wir wirklich innovative Ansätze eben überlegen, wie wir die Funklöcher auch genau definieren können.

Ich will zum Schluss kommen, weil die Zeit verrinnt.

(Andreas Butzki, SPD: Wie wahr! Wie wahr!)

Ich denke mal, parteiübergreifend, fraktionsübergreifend sind wir uns einig, dass wir die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern wollen und dass wir eine flächendeckende Versorgung für die Bevölkerung wollen. Es geht hier ausschließlich um die Sache und deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für die Diskussion zum Breitband, mal nicht im Kabelnetz, sondern „on air“. In der Tat scheint mir in der Diskussion, dass das mindestens so viel Schmerz im Land auslöst wie der kabelgebundene Breitbandanschluss, den wir zwischenzeitlich dann mit Fördermitteln lösen dürfen. Wir dürfen es bisher in dem Bereich, in dem wir uns jetzt bewegen, leider nicht.

Ich wäre im Übrigen deutlich oder dicht bei Herrn Waldmüller auch bei der Frage, ob es klug war, vor 15 oder 20 Jahren ins Grundgesetz zu schreiben, dass das alles der Markt richten wird. Das gilt im Übrigen auch fürs kabelgebundene Breitband. Auch da kann man in den Flächenbundesländern ernsthafte Bedenken haben, ob die grundgesetzlichen Wertentscheidungen, dass wir das in quasi privatwirtschaftliche Hände legen, optimal waren. Ich glaube, dass wir ernsthaft noch mal einen Dialog brauchen werden in den nächsten Jahren, je bedeutsamer das wird, vor allen Dingen mit 5G, ob das so viel Daseinsvorsorge ist, dass man sagt, es muss ein Stück weit eine staatliche Absicherung geben, eine Absicherung, die das garantiert, mit konzessionsähnlichen Situationen.

Zurzeit haben wir aber diese marktgetriebene Organisation. Wir können nicht einmal mit Förderprogrammen hinein, selbst, wenn wir es finanziell wollten und untersetzen würden, weil wir derzeit europarechtlich, beihilferechtlich, wettbewerbsrechtlich keine Chance mehr haben, hineinzugehen. Die Einzigen, die es zurzeit bemühen, ist die Bayerische Staatsregierung, der ich dankbar bin für dieses eisbrechende Vorgehen. Die haben eine Richtlinie für mögliche finanzielle Unterstützung für Mobilfunkmasten in unterversorgten ländlichen Räumen entwickelt, der EU-Kommission vorgelegt und warten jetzt, wie die ihrerseits das bewertet. Ich glaube, dass man auch noch mal zu einer neuen Bewertung kommen muss bei diesen Fragen, wenn dort die ersten Rückmeldungen sind, ob so etwas überhaupt abstrakt ginge.

Ich würde einen Punkt vorweg aufgreifen, weil Sie sagen, mein Gefühl ist in der Tendenz, es wird eher schlechter als besser. Ja, das bestätigen Ihnen die großen Mobilfunkversorger auch. Das hat einen technischen Hintergrund. Wenn Sie aus einem bisher ausschließlich auf

Sprachtelefonie angelegten Mobilfunkmast einen machen, der jetzt größere Datenvolumina transportiert, dann wird der Radius, den Sie mit einem Zirkel drum herumschlagen können, kleiner, weil Sie diese großen Datenmengen nur in kleineren Bereichen gepackt bekommen. Das heißt, immer dann, wenn ich einen Datenmast in der Qualität dessen, was er kann, steigere, führt das umgekehrt dazu, dass ich den Durchmesser, in dem er erfasst, verkleinere. Deshalb ist es leider richtig, die Qualitätssteigerungen, die im Moment permanent passieren, führen dazu, dass die Radien der einzelnen Mobilfunkmasten abnehmen, was subjektiv oft wahrgenommen wird, indem man sagt, ich habe das Gefühl, es wird sogar schlechter im Netz, zumindest beim Telefonieren, und nicht besser.

Meine Damen und Herren, zentrales infrastrukturelles Ziel muss natürlich sein, Funklöcher Stück für Stück zu schließen, aber nicht nur Funklöcher, sondern auch weiße Flecken, und da würde ich gern trennen: Das Funkloch, das ich mit nationalem Roaming tatsächlich angehen kann, ist ja das, wo es wenigstens einen Mast gibt von irgendeinem der drei Anbieter und die anderen beiden, wenn sie mitnutzen dürften, auf einmal ihr Netz ein bisschen besser machen. Der weiße Fleck ist der, wo wir momentan nicht mal einen Mast haben. Da hilft mir nationales Roaming im ersten Zugriff nicht sofort. Wo ich keinen Mast habe, nützt es auch nichts, den nicht vorhandenen Mast zu teilen.

Zunächst gibt es momentan etwas, was uns die drei großen Mobilfunkriesen entgegenhalten, wo sie sagen, wartet doch erst mal ab, was geschieht, wenn die aktuell zu erfüllende Versorgungsauflage aus der Frequenzversteigerung von 2015 erfüllt ist. Sie haben dankenswerterweise darauf Bezug genommen. Die sieht vor, dass bis Ende 2019 98 Prozent – und jetzt würde ich ganz leicht nuanciert anders antworten als Sie, Herr Waldmüller – nicht der Bevölkerung, sondern der Haushalte versorgt sind. Das heißt, es gibt einen gebäudebezogenen Bezug dieser 98 Prozent, eben keinen – und das ist der richtige Gegensatz – flächenbezogenen. Das ist bei einer dünnen Besiedelung, wie wir sie haben, umso schwieriger. 98 Prozent der Haushalte, das ist nämlich noch weit von 98 Prozent der Fläche entfernt, wenn Sie unsere Besiedlungsdichte anschauen.

Diese Auflage soll erfüllt sein bis Ende 2019. Ich bin gespannt, wie weit wir dann sind. Sie müssen aber auch im Blick haben, dass die Erfüllung der Auflage gerechnet wird. Es wird ein Mobilfunkmast errichtet und dann rechnet der jeweilige Anbieter, wie viel erreiche ich damit theoretisch, und im Übrigen wird gerechnet, wie erreiche ich außerhalb eines Gebäudes. Deshalb haben Sie eine Abweichung zwischen Gebäudeinnerem und -äußerem. Warum? Weil Gebäude abschirmend wirken, sodass ich in den äußeren Rändern der rechnerisch erreichbaren Bereiche im Gebäude trotzdem keinen Kontakt habe, weil ich dann eben noch durch Betonwände durch muss, und wenn Sie einen schönen Stahlbetonbau haben, sind Sie selbst dichter am Mobilfunkmast nicht zwingend versorgt.

Die aktuelle Frequenzvergabe, die vorbereitet wird – die sollte eigentlich dieses Jahr beginnen, daran glaube ich momentan nicht –, die aber 2019 spätestens erfolgen wird, das sind vor allen Dingen die Frequenzbänder des 800-Megahertz-Frequenzbandes. Die werden noch einmal neue Versorgungsauflagen formulieren. Und dann

merken wir im Übrigen, wie auch rechtliche Gutachten aufgebracht werden, die deutlich sagen, ihr könnt keine 100-Prozent-Versorgung verlangen, wenn ihr damit nicht andere rechtliche Rahmenbedingungen schafft. Solange ihr sagt, wir versteigern das und haben eine bewusste Orientierung auf den marktwirtschaftlichen Prozess, gibt es Rechtsgutachten, die sagen, dann könnt ihr keine 100-Prozent-Versorgungsauflage machen und ihr könnt auch keine machen, die alle Gemeinde- und Kreisstraßen erfasst. Da kann man jetzt wahrscheinlich juristisch auch ein Gegengutachten schreiben, aber erst mal muss man zur Kenntnis nehmen, dass das zurzeit vom Grundgesetz gewählte Modell es uns auch an der Stelle nicht ganz leicht macht zu sagen, wir könnten überall mit 100 Prozent ran.