Von daher blockiert die Opposition, blockieren SPD, DIE GRÜNEN, die Freien Wähler das im Moment. Der Ministerpräsident hat sich insofern geäußert, dass er davon ausgeht, dass sich das nach der Wahl vielleicht ändert.
Was ist noch neu passiert? Der Herr Erdogan ist Staatspräsident geworden und Regierungschef. Wir wissen natürlich, die Türkei ist nicht vergleichbar mit Deutschland. Ich hatte das letzte Mal, glaube ich, sehr deutlich gemacht, dass man nicht einfach alle Länder miteinander vergleichen kann, aber Sie sehen schon einen weltweiten
Trend von Regierungschefs, immer länger im Amt bleiben zu wollen, und das sehe ich als problematisch an.
Auch der Staatspräsident der USA Trump hat, nachdem die Änderung in China durchgesetzt wurde, getwittert, was er immer macht, dass er das in den USA auch ganz toll finden würde.
Da sieht man schon, wie schrecklich diese Entwicklung ist. Während Barack Obama noch vehement dafür gekämpft hat, diese Verfassungsamtszeitbeschränkung am liebsten in allen Ländern einzuführen, weil er sie für sehr gut hält, ist jetzt sein Nachfolger genau auf der anderen Seite.
Ja, dann wird einem immer wieder vorgeworfen, dass gerade in der letzten Amtsperiode der Regierungschef eigentlich nur noch Lame Duck wäre. Man wüsste ja, er könnte nicht mehr wiedergewählt werden. Dazu muss ich sagen, das ist auch jetzt bei Frau Merkel der Fall. Sie erkennen das immer wieder. In der Presse wird sie mittlerweile häufig als Lame Duck bezeichnet, auch wenn sie theoretisch beim nächsten Mal wieder antreten könnte.
Schließlich komme ich noch zu unserer eigenen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Die hat am 7. Mai 2018 in der „Welt“ ein Interview gegeben. Das kennen Sie sicherlich alle.
Die Frage war: „Halten Sie Kanzlerin Angela Merkel für nah an den Alltagsorgen der Bürger?“ Darauf hat unsere Ministerpräsidentin geantwortet: „Ich bezweifle, ob das nach so vielen Jahren Kanzlerschaft noch möglich ist.“ Damit hat sie mir eigentlich zugestimmt.
Ich vermute, dass jetzt auch die Regierung ihre Meinung dazu ändern wird und dass wir dann doch noch mal neu auf dieses Thema zu sprechen kommen,
Das heißt, das wäre jetzt in unserer Verfassung die dritte Amtszeit, und das ist aus Sicht von Frau Schwesig offensichtlich schon so lange, dass man keinen Kontakt mehr zu den Wählern hat. – Vielen Dank.
und sie haben es heute auch nicht getan. Die Interpretation der Rede unserer Justizministerin Katy Hoffmeister fand ich etwas sehr merkwürdig und ich habe sehr wohl den erstaunten Gesichtsausdruck der Ministerin zur Kenntnis nehmen müssen, die diese Interpretation in keiner Weise zu teilen scheint.
Es ist eigentlich eine Formalie. Wenn ein Gesetzentwurf, der nicht in die Ausschüsse überwiesen wird, zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung kommt, dann, um ihn endgültig zu beerdigen, weil er von der Mehrheit im Plenum abgelehnt
und nicht für diskussionswürdig, sage ich mal, im Ausschuss angesehen wurde. So hat es mich ein bisschen gewundert, dass hier so ein großer Redeblock angemeldet worden ist. Jetzt weiß ich aber auch, warum: Sie wollten für Sie wichtige Argumente noch mal betonen,
Was in Bayern jetzt passiert ist, das, muss ich sagen, hat mich tatsächlich erstaunt. Da haben Sie in der Tat recht, dass ist wider Erwarten so gemacht worden, wie angekündigt, was wir zu dem Zeitpunkt angezweifelt haben. Aber das war auch alles.
Wir haben beim letzten Mal hier die demokratischen Facetten bis in die Antike zurückverfolgt, haben verglichen mit allen Ländern dieser Erde und sind trotz alledem zu dem Schluss gekommen, dass die repräsentative Demokratie, wie wir sie hier leben, ohne Begrenzung der Amtszeiten, für uns das Modell ist, was wir auch in Zukunft für uns als gutes Modell bezeichnen. Deswegen wollten wir Ihre Modellvorschläge nicht im Ausschuss vertiefend beraten. An dieser Meinung hat sich seitens der SPD-Fraktion nicht das Geringste geändert, auch nicht nach Ihren Einlassungen von eben. Festgestellt habe ich, dass Sie auf meinen Redebeitrag in der Märzsitzung mit meinem Verweis auf den Quellenbezug, dem Sie da schon geschickt ausgewichen sind, auch heute nicht eingegangen sind, müssen Sie auch nicht.
(Torsten Renz, CDU: Weil die Rede gut war, Frau Tegtmeier, da hat er nichts zu kritisieren gehabt! Er hat nur die Justizministerin im Visier gehabt!)
Das wollte ich nur mal kurz anmerken. Für die SPDFraktion sage ich auch heute: Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wiederwahl des Ministerpräsidenten nur einmal zulassen“ ist unser Thema. Es gibt Argumente für und gegen eine Beschränkung der Amtszeit eines Ministerpräsidenten. Diese sind gegeneinander abzuwägen. Der Kern der Demokratie ist die Vergabe von Herrschaft auf Zeit. Das heißt, der Machtwechsel ist ein Markenzeichen unserer Verfassung. Der damit verbundene Personalwechsel dient der Lebendigkeit der Demokratie, denn ein Personalwechsel führt eher dazu, dass sich neue Ideen entfalten können und notwendige Veränderungen stattfinden. Die Wahrscheinlichkeit eines bloßen „Weiter so“ ist dadurch grundsätzlich geringer. Das spricht für eine Begrenzung der Wiederwahl. Als Vorteil sehe ich es auch an, dass ein wiedergewählter Ministerpräsident, der sich um eine weitere Wiederwahl keine Gedanken mehr machen muss, von Parteizwängen befreiter sich in seinen Entscheidungen stärker am Wohl des Ganzen orientieren kann.
Auf der anderen Seite steht das Argument, dass das Ergebnis einer Wahl das entscheidende Kriterium ist und der Wählerwille letztlich durch eine Amtszeitbegrenzung beschränkt wird. Dieses Argument hat allerdings bei der parlamentarischen Demokratie, wo der Ministerpräsident vom Parlament und nicht direkt vom Volk gewählt wird, nur ein geringes Gewicht, denn es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ein Ministerpräsident in direkter Wahl vom Volk mehrfach wiedergewählt wird oder ob seine Wahl durch das Parlament erfolgt. Hier fehlt es an der direkten Zustimmung durch das Wahlvolk. Entscheidend ist vielmehr die Mehrheit im Parlament, die eine ganz andere sein kann.
Bisher hat es in unserem Land den Fall der mehr als zweimaligen Wahl nicht gegeben, das muss aber, wie Herr Wildt schon betont hat, nach den Erfahrungen in anderen Bundesländern nicht auf Dauer so sein. Es besteht also, wenn man eine mehrmalige Wiederwahl nicht haben will, Handlungsbedarf. Wer die Macht hat, sei es auf Bundes- oder Landesebene, ist zwangsläufig bestrebt, seine Macht zu festigen. Dies kann zu einer bedenklichen Machtmonopolisierung und zu verkrusteten Strukturen führen, die notwendige Veränderungen verhindern. Niemand hat dies so perfekt vorgeführt wie die noch amtierende Kanzlerin, die es mit ihrer potenzielle Rivalen beiseiteschiebenden Personalpolitik geschafft hat, sich und ihre Politik in der Partei und in der Öffentlichkeit lange Zeit als alternativlos darzustellen.
Diese Phasen eines Zu-lange-an-der-Macht-Klebens, wie man es unter anderem auch bei Adenauer und Kohl
Deshalb spricht unter dem Strich nach meiner Auffassung mehr für eine solche Begrenzung. Allerdings hätte der Antrag dahin gehend nachgebessert werden müssen oder es hätte im Ausschuss geschehen müssen, wenn die Sache verwiesen worden wäre, dass eine kurzzeitige Amtszeit innerhalb der Legislaturperiode außer Betracht bleibt beziehungsweise differenziert zu berücksichtigen ist. Dies kann aber angesichts der offensichtlich fehlenden Mehrheit für eine Verfassungsänderung hier und heute außer Betracht bleiben. Die AfD wird dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.