(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Mit Selbstbewusstsein!)
Wir erwarten keinen PR-Fonds für die Koalitionsfraktionen, wir erwarten, dass die Kommunen so ausgestattet werden, dass die Gemeinden Selbstverständlichkeiten, ihre Pflichtaufgaben, selbst finanzieren können und auch darüber hinaus noch freiwillige Leistungen möglich sind. Wir erwarten, dass Sportvereine das bekommen, was sie benötigen. Wir erwarten vor allem, dass alle Vereine die gleichen Chancen haben. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken und nicht die Politik der Selbstbedienung der Regierenden.
Meine Damen und Herren, es gibt noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte, etwa fehlende klare Kriterien für die Beantragung und Bewilligung von Projekten, darauf will ich hier jedoch nicht eingehen. Die zahlreichen Kritikpunkte zeigen bereits deutlich, dass das so nicht geht. Da SPD und CDU hier aber leider nicht umdenken und an ihrem Wahlkreissicherungskonzept festhalten wollen, wird meine Fraktion vor das Landesverfassungsgericht ziehen müssen.
Natürlich zeigten sich die Koalitionsfraktionen bereits demonstrativ gelassen, nicht einmal die Kritik des Landesrechnungshofes scheint sie zu stören,
denn SPD und CDU wissen, dass sie ein gutes Argument haben. Dieses Argument schützte sie bislang. SPD und CDU haben nämlich die Mehrheit. Sollen doch daher die anderen klagen, kritisieren und argumentieren, wie sie wollen, die Mehrheit entscheidet. Punkt!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU)
Wir wollen dabei nicht nur die Rechte der Opposition verteidigen, es geht auch um das Parlament, um alle Abgeordneten.
Scheinbar ist nicht allen Abgeordneten von SPD und CDU bewusst, dass sich die Zeiten ändern können. Demokratie lebt von Wechsel.
Auch deswegen, und da bin ich mir sicher, wird der eine oder andere Abgeordnete, der heute noch den Strategiefons mit Inbrunst verteidigt, am Ende froh sein, sollte das Landesverfassungsgericht diesem Spuk ein Ende setzen
und dabei helfen, das Budgetrecht des Parlamentes sowie die Rechte der Abgeordneten und der Opposition zu achten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist der Anlass für die heutige Debatte höchst erfreulich: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Haushalt über viele Jahre konsolidiert, erzielt Überschüsse und kann nach harten Zeiten Projekte hier im Lande auf den Weg bringen, die wir uns viele Jahre nicht leisten konnten.
Und, Frau Rösler, ich habe Sie auch so verstanden, dass Sie hier gesagt haben, dass alle vom Finanzausschuss beschlossenen Projekte förderwürdig sind.
Nahezu alle. Dann würde ich Sie bitten, dass Sie öffentlich dokumentieren, welche Sie nicht für förderwürdig halten, damit wir die betroffenen Vereine darüber informieren können, was Ihre Meinung ist. Wir halten fest,
wir halten fest: Zumindest nahezu alle Projekte, die der Finanzausschuss auf Vorschlag von SPD, CDU und BMV
Es geht Ihnen also nicht darum, dass diese Projekte das Geld nicht erhalten, Sie halten sie auch nicht für nicht förderungswürdig, jedenfalls überwiegend, sondern es geht um die Frage, wie der Beschluss dazu zustande kommt.
Wir hatten diese Diskussion schon beim letzten Mal hier im Landtag. Wenn ich mich recht entsinne, habe ich ungefähr gesagt, Frau Rösler, das ist ein neues Instrument, ein Instrument, bei dem ich nicht ausschließen würde, dass man es rechtlich noch weiterentwickeln muss. Ich habe Sie herzlich eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten. Von dieser Möglichkeit haben Sie nicht Gebrauch gemacht.