(Torsten Koplin, DIE LINKE: Münzen unters Volk werfen! – Henning Foerster, DIE LINKE: Weihnachtsmann spielen! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Haben sich SPD und CDU geeinigt, beschließt darüber der Finanzausschuss, und unter Federführung des Finanzministeriums setzen dann alle beteiligten Ministerien die guten Taten irgendwie um.
Garniert wird das Ganze selbstverständlich durch das Wichtigste überhaupt, die Verkündung der guten Taten durch die örtlichen Abgeordneten von SPD und CDU in der Presse, gern auch mit Foto und mit Übergabe des Förderbescheides in einer hübschen Mappe der Landtags-SPD. Die Abgeordneten werden damit quasi zum Minister 2.0.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
den Strategiefonds als PR-Fonds bezeichnen. Das kann man politisch tun, aber hier geht es um mehr, denn bei alledem missachten Sie auch noch das Budgetrecht des Parlamentes,
Das von meiner Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Kilian spricht hier eine ganz klare Sprache.
Die wesentlichen Ergebnisse haben wir im Finanzausschuss bereits vorgestellt und daher an dieser Stelle nur die wichtigsten Aussagen:
Zweitens. Bei dem Strategiefonds Sondervermögen handelt es sich um einen Nebenhaushalt, der als Ausnahme vom Grundsatz der Haushaltseinheit einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung fehlt hier.
Drittens. Wenn ein Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse in das Sondervermögen fließt, wird gegen das haushaltsrechtliche Prinzip der Gesamtdeckung aller Haushaltseinnahmen verstoßen.
Viertens. Selbst wenn der Finanzausschuss mit einem Zustimmungsrecht bei Förderungsanträgen der Exekutive ausgestattet ist, kann er sich nicht an die Stelle des gesamten Landtages als Verfassungsorgan setzen. Der Finanzausschuss ist kein Ersatzhaushaltsträger.
Fünftens. Über Mehreinnahmen muss das Plenum selbst entscheiden. Dies ist eine Folge der Budgethoheit. Über die Mittelverwendung darf dieser Ausschuss nicht allein befinden.
Alle Abgeordneten müssen über die Verwendung von Steuermitteln für die sogenannten Leuchtturmprojekte mitreden und mitentscheiden dürfen,
Die Veranstaltung ist aber nur für geladene Gäste. Die Koalition entscheidet hinter verschlossenen Türen.
(Harry Glawe, CDU: Das haben Sie doch früher immer gemacht, als Sie regiert haben! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Siebtens. Es ist auch sehr zweifelhaft, ob alle Fördermaßnahmen mit dem Gesetzeszweck vereinbar sind. Wir erinnern uns: Der Zweck des Sondervermögens ist die Förderung besonderer, für die zukünftige Entwicklung des Landes wegweisender Projekte und Programme. Was versteht die Koalition aber unter „Strategie“? Wann ist ein Projekt von besonderem Interesse für das Land?
Hierzu schweigen sich das Gesetz wie auch die Koalition hartnäckig aus oder flüchten in viel zu vage Allgemeinplätze.
Wenn wir den Gesetzeszweck aber wirklich ernst nehmen, frage ich Sie: Besitzt etwa die Erneuerung der Innenvergitterung für ein Tierheim einen Leuchtturmcharakter
oder die Anschaffung eines Boxringes für einen Verein, eines Pferdes oder einer Toilette in einem Feuerwehrhaus?
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Leuchtturm! – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, um es auch an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Viele, nahezu alle Projekte sind grundsätzlich unterstützenswert. Das bezweifelt auch meine Fraktion überhaupt nicht.